Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung
- ShortId
-
14.3307
- Id
-
20143307
- Updated
-
28.07.2023 14:59
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung
- AdditionalIndexing
-
2811;2836;Lohn;Ergänzungsleistung;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Ausländerrecht;Kanton;Einkommen der privaten Haushalte;Datenübertragung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in
- 1
-
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L05K1202020102, Datenübertragung
- L03K050601, Ausländerrecht
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0704050201, Einkommen der privaten Haushalte
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zwischen den Durchführungsorganen der Arbeitslosenversicherung und den kantonalen Migrationsbehörden ist die Datenübermittlung soeben angepasst worden. Das Bundesamt für Migration und das Staatssekretariat für Wirtschaft haben am 24. März 2014 ein gemeinsames Rundschreiben dazu erlassen (FS 2013-12-16/86).</p><p>Für die Migrationsbehörden ist es - unter anderem auch aufgrund des Freizügigkeitsabkommens - notwendig zu wissen, ob jemand den Nachweis erbringen kann, dass er für sich selbst und seine Familienangehörigen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Das Bundesgericht hat schon mit dem Urteil 2C_577/2008 festgehalten, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) ein Grund ist, um an diesen ausreichenden Mitteln zu zweifeln. Der gleiche Schluss ergibt sich auch aus dem am 29. November 2013 geänderten Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201), welche Grundlage für das obenerwähnte Rundschreiben ist.</p><p>Ich rege an, dass der Bundesrat bzw. die entsprechenden Bundesämter das Meldeverfahren zwischen den Migrationsämtern und den EL-Stellen entsprechend regeln. Es kann nicht sein, dass die kantonalen Sozialversicherungsbehörden EL an Ausländer ausrichten und die kantonalen Migrationsbehörden nicht über diesen Umstand informiert sind.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Datenübermittlung zwischen den Durchführungsstellen der Ausländergesetzgebung und der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zu verbessern. Insbesondere sollen die zuständigen Stellen den Ausländerbehörden den Bezug von Ergänzungsleistungen melden.</p>
- Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zwischen den Durchführungsorganen der Arbeitslosenversicherung und den kantonalen Migrationsbehörden ist die Datenübermittlung soeben angepasst worden. Das Bundesamt für Migration und das Staatssekretariat für Wirtschaft haben am 24. März 2014 ein gemeinsames Rundschreiben dazu erlassen (FS 2013-12-16/86).</p><p>Für die Migrationsbehörden ist es - unter anderem auch aufgrund des Freizügigkeitsabkommens - notwendig zu wissen, ob jemand den Nachweis erbringen kann, dass er für sich selbst und seine Familienangehörigen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Das Bundesgericht hat schon mit dem Urteil 2C_577/2008 festgehalten, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen (EL) ein Grund ist, um an diesen ausreichenden Mitteln zu zweifeln. Der gleiche Schluss ergibt sich auch aus dem am 29. November 2013 geänderten Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201), welche Grundlage für das obenerwähnte Rundschreiben ist.</p><p>Ich rege an, dass der Bundesrat bzw. die entsprechenden Bundesämter das Meldeverfahren zwischen den Migrationsämtern und den EL-Stellen entsprechend regeln. Es kann nicht sein, dass die kantonalen Sozialversicherungsbehörden EL an Ausländer ausrichten und die kantonalen Migrationsbehörden nicht über diesen Umstand informiert sind.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Datenübermittlung zwischen den Durchführungsstellen der Ausländergesetzgebung und der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV zu verbessern. Insbesondere sollen die zuständigen Stellen den Ausländerbehörden den Bezug von Ergänzungsleistungen melden.</p>
- Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung
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