Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung
- ShortId
-
14.3319
- Id
-
20143319
- Updated
-
25.06.2025 01:40
- Language
-
de
- Title
-
Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung
- AdditionalIndexing
-
12;04;Gesetzespublikation;Rechtssicherheit;Gesetzbuch
- 1
-
- L06K050301010203, Gesetzespublikation
- L04K05030103, Gesetzbuch
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechtes und des Bundesblattes (PublG-Vorlage in der Sondersession des Nationalrates 2014) den wichtigen und zu begrüssenden Schritt des Primatwechsels von der gedruckten zur elektronischen Version der amtlichen Veröffentlichung vor. Als Anachronismus erscheint demgegenüber, dass die Gesetzestexte immer noch in drei verschiedenen Formen - Bundesblatt (BBl), Amtliche Sammlung (AS) und Systematische Rechtssammlung (SR) - veröffentlicht werden. Folge davon ist, dass weiterhin eine massgebende Fassung bezeichnet werden muss (vgl. dazu auch die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 2013 zur Änderung des PublG). Nun konsultieren die Juristinnen und Juristen, die Rechtsuchenden in aller Regel die SR und nicht die im neuen Artikel 15 E-PublG als massgebend bezeichnete AS. Es wäre daher der Rechtssicherheit zuträglich, wenn nur eine einzige Fassung bestehen würde oder wenn zumindest die konsolidierte Fassung (SR) als rechtsverbindlich festgelegt würde.</p>
- <p>Die Möglichkeit, der Systematischen Rechtssammlung (SR) die Massgeblichkeit gegenüber der Amtlichen Sammlung zu verleihen, wurde bereits im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung zur Änderung des Publikationsgesetzes geprüft, jedoch verworfen. Ausschlaggebend dafür waren die weitreichenden Folgen, welche ein solcher Wechsel auf den ganzen Gesetzgebungsprozess hätte. Indessen ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein gewisses Bedürfnis nach einer rechtsverbindlichen Publikation in der SR besteht. Sie stellt ohne Zweifel das von Juristinnen und Juristen sowie Bürgerinnen und Bürgern bevorzugte Instrument dar, um das Bundesrecht zu konsultieren. Die Frage verdient also, in der nächsten Legislaturperiode einer Neuüberprüfung unterzogen zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung der Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung von Gesetzestexten zu prüfen und dabei darzulegen, welche Ressourcen (Zeit, Personal, Finanzen) für eine Einführung notwendig sind.</p>
- Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechtes und des Bundesblattes (PublG-Vorlage in der Sondersession des Nationalrates 2014) den wichtigen und zu begrüssenden Schritt des Primatwechsels von der gedruckten zur elektronischen Version der amtlichen Veröffentlichung vor. Als Anachronismus erscheint demgegenüber, dass die Gesetzestexte immer noch in drei verschiedenen Formen - Bundesblatt (BBl), Amtliche Sammlung (AS) und Systematische Rechtssammlung (SR) - veröffentlicht werden. Folge davon ist, dass weiterhin eine massgebende Fassung bezeichnet werden muss (vgl. dazu auch die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 2013 zur Änderung des PublG). Nun konsultieren die Juristinnen und Juristen, die Rechtsuchenden in aller Regel die SR und nicht die im neuen Artikel 15 E-PublG als massgebend bezeichnete AS. Es wäre daher der Rechtssicherheit zuträglich, wenn nur eine einzige Fassung bestehen würde oder wenn zumindest die konsolidierte Fassung (SR) als rechtsverbindlich festgelegt würde.</p>
- <p>Die Möglichkeit, der Systematischen Rechtssammlung (SR) die Massgeblichkeit gegenüber der Amtlichen Sammlung zu verleihen, wurde bereits im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung zur Änderung des Publikationsgesetzes geprüft, jedoch verworfen. Ausschlaggebend dafür waren die weitreichenden Folgen, welche ein solcher Wechsel auf den ganzen Gesetzgebungsprozess hätte. Indessen ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein gewisses Bedürfnis nach einer rechtsverbindlichen Publikation in der SR besteht. Sie stellt ohne Zweifel das von Juristinnen und Juristen sowie Bürgerinnen und Bürgern bevorzugte Instrument dar, um das Bundesrecht zu konsultieren. Die Frage verdient also, in der nächsten Legislaturperiode einer Neuüberprüfung unterzogen zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung der Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung von Gesetzestexten zu prüfen und dabei darzulegen, welche Ressourcen (Zeit, Personal, Finanzen) für eine Einführung notwendig sind.</p>
- Veröffentlichung von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit der konsolidierten Fassung
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