Neuregelung der Sexarbeit

ShortId
14.3321
Id
20143321
Updated
28.07.2023 06:40
Language
de
Title
Neuregelung der Sexarbeit
AdditionalIndexing
28;1236;44;berufliche Umschulung;Arbeitnehmerschutz;rechtliche Vorschrift;Menschenhandel;Prostitution;Opferhilfe;Arbeitsbedingungen;Gesetz;Beratung
1
  • L04K01010211, Prostitution
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L06K070106020203, Beratung
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass sowohl im Ausland als auch im Inland eine vertiefte Auseinandersetzung zur Frage stattfindet, wie Prostitution zu regeln ist und wie die in diesem Bereich arbeitenden Frauen und Männer zuverlässig geschützt werden können. Derzeit befindet sich sein Bericht über Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Erfüllung der Postulate Streiff-Feller 12.4162, "Stopp dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung", Caroni 13.3332, "Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden", Feri Yvonne 13.4033, "Bericht über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz", und Fehr Jacqueline 13.4045, "Prostitution und Sexarbeit. Länderstudie", in Ausarbeitung. In diesem Bericht werden die sich im Zusammenhang mit der Prostitution stellenden Fragen umfassend aufgearbeitet und wird allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt. Dabei werden auch die im Expertenbericht Hilber ("Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe", publiziert am 24. März 2014) empfohlenen Massnahmen berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Sexarbeit bzw. Prostitution wird oft mit Menschenhandel vermischt. Es gibt in der Schweiz bereits Gesetze zur Bekämpfung und zum Verbot von Menschenhandel, ebenso sind der Zwang zur Prostitution und der Zwang zum Verbleib in der Prostitution bereits verboten, ebenso verboten ist käuflicher Sex mit Minderjährigen (Art. 183, 189, 193, 199 des Strafgesetzbuches). Der Expertenbericht zeigt verschiedene Massnahmen für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass dringend ein Bundesgesetz zur Sexarbeit erarbeitet werden sollte?</p><p>2. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 der Bundesverfassung soll jede bzw. jeder seinen Beruf frei wählen und ausüben können. Deshalb kann es nicht sein, dass die Sexarbeit verboten wird. Teilt der Bundesrat diese Ansicht auch?</p><p>3. Teilt er folgende Stellungnahmen?</p><p>a. Der Begriff der Prostitution bzw. der Sexarbeit muss neu definiert werden, insbesondere im Hinblick auf neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen von Prostitution (Vermittlung sexueller Dienstleistungen, Veranstaltungen usw.).</p><p>b. Es stellt sich die Frage, ob der Schutz der Frauen gewährleistet ist, insbesondere vor Gewalt, Krankheit und Ausbeutung. Es braucht einen Schutz in der Prostitution bzw. Sexarbeit und nicht einen Schutz vor der Prostitution.</p><p>c. Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Freier brauchen schweizweit niederschwelligen Zugang zu Beratungsstellen und Gesundheitsfachstellen.</p><p>d. Betreiberinnen und Betreiber von Etablissements sollen dem stillen Gewerbe gesetzlich gleichgestellt werden. Es braucht Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen.</p><p>e. Es braucht Opferschutzmassnahmen für Betroffene von Frauenhandel bzw. Menschenhandel in der Sexindustrie zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, damit sie sich frühzeitig und aktiv als Opfer zu erkennen geben können, aber auch die Verfolgung der Täter und somit die Vermeidung einer grösseren Zahl von Opfern. Die Familien der Opfer müssen in diesen Schutz mit einbezogen werden.</p><p>f. Es braucht Beratungsstellen und Programme für Arbeitswechsel. Es müssen den spezialisierten und professionellen Beratungs- und Fachstellen Gelder für die Konzeptarbeit und Umsetzung solcher Programme zur Verfügung gestellt werden.</p>
  • Neuregelung der Sexarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass sowohl im Ausland als auch im Inland eine vertiefte Auseinandersetzung zur Frage stattfindet, wie Prostitution zu regeln ist und wie die in diesem Bereich arbeitenden Frauen und Männer zuverlässig geschützt werden können. Derzeit befindet sich sein Bericht über Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Erfüllung der Postulate Streiff-Feller 12.4162, "Stopp dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung", Caroni 13.3332, "Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden", Feri Yvonne 13.4033, "Bericht über die Situation der Sexarbeiterinnen und -arbeiter in der Schweiz", und Fehr Jacqueline 13.4045, "Prostitution und Sexarbeit. Länderstudie", in Ausarbeitung. In diesem Bericht werden die sich im Zusammenhang mit der Prostitution stellenden Fragen umfassend aufgearbeitet und wird allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt. Dabei werden auch die im Expertenbericht Hilber ("Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe", publiziert am 24. März 2014) empfohlenen Massnahmen berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Sexarbeit bzw. Prostitution wird oft mit Menschenhandel vermischt. Es gibt in der Schweiz bereits Gesetze zur Bekämpfung und zum Verbot von Menschenhandel, ebenso sind der Zwang zur Prostitution und der Zwang zum Verbleib in der Prostitution bereits verboten, ebenso verboten ist käuflicher Sex mit Minderjährigen (Art. 183, 189, 193, 199 des Strafgesetzbuches). Der Expertenbericht zeigt verschiedene Massnahmen für die Sexarbeiterinnen und -arbeiter auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass dringend ein Bundesgesetz zur Sexarbeit erarbeitet werden sollte?</p><p>2. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 der Bundesverfassung soll jede bzw. jeder seinen Beruf frei wählen und ausüben können. Deshalb kann es nicht sein, dass die Sexarbeit verboten wird. Teilt der Bundesrat diese Ansicht auch?</p><p>3. Teilt er folgende Stellungnahmen?</p><p>a. Der Begriff der Prostitution bzw. der Sexarbeit muss neu definiert werden, insbesondere im Hinblick auf neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen von Prostitution (Vermittlung sexueller Dienstleistungen, Veranstaltungen usw.).</p><p>b. Es stellt sich die Frage, ob der Schutz der Frauen gewährleistet ist, insbesondere vor Gewalt, Krankheit und Ausbeutung. Es braucht einen Schutz in der Prostitution bzw. Sexarbeit und nicht einen Schutz vor der Prostitution.</p><p>c. Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Freier brauchen schweizweit niederschwelligen Zugang zu Beratungsstellen und Gesundheitsfachstellen.</p><p>d. Betreiberinnen und Betreiber von Etablissements sollen dem stillen Gewerbe gesetzlich gleichgestellt werden. Es braucht Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen.</p><p>e. Es braucht Opferschutzmassnahmen für Betroffene von Frauenhandel bzw. Menschenhandel in der Sexindustrie zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, damit sie sich frühzeitig und aktiv als Opfer zu erkennen geben können, aber auch die Verfolgung der Täter und somit die Vermeidung einer grösseren Zahl von Opfern. Die Familien der Opfer müssen in diesen Schutz mit einbezogen werden.</p><p>f. Es braucht Beratungsstellen und Programme für Arbeitswechsel. Es müssen den spezialisierten und professionellen Beratungs- und Fachstellen Gelder für die Konzeptarbeit und Umsetzung solcher Programme zur Verfügung gestellt werden.</p>
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