Erwerb von Wohneigentum für junge Erwachsene begünstigen?
- ShortId
-
14.3326
- Id
-
20143326
- Updated
-
28.07.2023 06:40
- Language
-
de
- Title
-
Erwerb von Wohneigentum für junge Erwachsene begünstigen?
- AdditionalIndexing
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2846;2446;Steuerabzug;Berufliche Vorsorge;Wohneigentum;erwachsener Mensch
- 1
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- L04K01020110, Wohneigentum
- L05K0107010202, erwachsener Mensch
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L04K11070304, Steuerabzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Erwerb von Wohneigentum ist eine dauerhafte Investition, auf der zahlreiche Schweizer Haushalte eine Altersvorsorge aufbauen können. Wohneigentum bietet insbesondere dadurch, dass die mit dem Wohnen verbundenen Kosten begrenzt werden, eine gewisse Sicherheit für die Wohnsituation nach der Pensionierung. Junge Paare und junge Erwerbstätige allgemein werden heute aber zu wenig ermutigt, Wohneigentum zu erwerben und so auch für ihre finanzielle Zukunft im Pensionsalter vorzusorgen, dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. In den letzten Jahrzehnten haben die jungen Erwachsenen aufgrund der immer längeren mittleren Ausbildungsdauer und des immer späteren Eintritts ins Erwerbsleben auch später damit begonnen, eine dritte Säule aufzubauen. Deshalb sollen sie im frühen Erwerbsleben die fehlenden Beitragsjahre durch höhere Beiträge auffangen können.</p><p>2. Der Bundesrat hat kürzlich die gesetzlichen Anforderungen an die Quantität und Qualität der Eigenmittel erhöht (antizyklischer Kapitalpuffer). Dadurch verzögert sich aber der Erwerb von Wohneigentum durch junge Erwachsene, da sie erst später den Anforderungen der Banken für die Vergabe von Hypothekarkrediten entsprechen.</p><p>3. Wegen des beträchtlichen Anstiegs der Immobilienpreise sind für den Erwerb von Wohneigentum immer mehr Eigenmittel nötig. Demgegenüber bleiben aber die Maximalbeiträge, die steuerlich pro Jahr abgezogen werden können, vergleichsweise tief.</p><p>4. Die Information über die Möglichkeiten, die die individuelle gebundene Vorsorge bietet, ist bislang ungenügend.</p>
- <p>Inhaber einer Säule 3a können heute ihre Beiträge, wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung angehören, im Umfang von jährlich bis 8 Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns abziehen (2014: 6739 Franken). Angestellte und Selbstständigerwerbende, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können jährlich Beiträge bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch bis höchstens 40 Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns abziehen (2014: 33 696 Franken).</p><p>Einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 4. November 2009 zur Steuerperiode 2005 zufolge zahlten zu diesem Zeitpunkt 28 Prozent der Steuerpflichtigen einen Beitrag in die Säule 3a ein, 37 Prozent von ihnen den abzugsfähigen Maximalbetrag. Somit konnten über alle Altersklassen gesehen lediglich 10,36 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag einzahlen. Der gleichen Studie zufolge führten die Säule-3a-Abzüge 2005 zu Mindereinnahmen des Bundes in Höhe von rund 450 Millionen Franken oder 6 Prozent der Einnahmen bei der direkten Bundessteuer natürlicher Personen.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt eine Datenbank über den Zugang zum System der Alterssicherung. 2012 nahmen diesen Angaben zufolge 63,8 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 25 Jahren und dem ordentlichen Pensionierungsalter regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a vor. Bei den Erwerbstätigen zwischen 25 und 39 Jahren betrug der Anteil 57 Prozent. Von den Erwerbstätigen zwischen 25 und 39 Jahren, die 2012 nicht in die Säule 3a einzahlten, konnten sich dies 43,9 Prozent aus finanziellen Gründen nicht leisten.</p><p>So stellt der Bundesrat fest, dass sich der Anteil der Bevölkerung, der in die Säule 3a einzahlt, in den acht Jahren von 2005 bis 2012 mehr als verdoppelt hat (28 Prozent 2005; 63,8 Prozent 2012), dass aber nur wenige Steuerpflichtige den jährlichen Maximalbetrag nach BVV 3 einzahlen können.</p><p>Die geforderte Erhöhung des Säule-3a-Abzugs würde somit im Wesentlichen jungen Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen, die höhere Abzüge geltend machen könnten, zugutekommen. Diese Kategorie verfügt aber in der Regel bereits heute über eine gute Vorsorge und die notwendigen finanziellen Mittel für den Erwerb von Wohneigentum. Die vorgeschlagene Massnahme würde somit nicht bei allen jungen Steuerpflichtigen, sondern nur bei einer begrenzten Gruppe von ihnen zu einer Stärkung der Vorsorge und zur Förderung des Wohneigentums führen. Mit der Umsetzung der Motion entstünde ein bedeutender Mitnahmeeffekt, und die Motion würde zu einem eigentlichen Steueroptimierungsinstrument. Dies und die Begrenzung der Massnahme auf die Steuerpflichtigen unter 40 Jahren lassen die Umsetzung der Motion hinsichtlich der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen als problematisch erscheinen. Nach Alter abgestufte Abzüge würden das Steuersystem zusätzlich komplizieren.</p><p>Nebst den Informationen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen als Anbieter von Produkten der Säule 3a scheinen die von der ESTV mit den Kreisschreiben Nr. 17 vom 3. Oktober 2007, "Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge" (Teil III, S. 9), und Nr. 18 vom 27. März 2008, "Steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a" (6.2. b, S. 8), sowie vom BSV unter <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00419/index.html?lang=fr">http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00419/index.html?lang=de</a> bereitgestellten Informationen ausreichend, wofür auch die Zunahme der in die Säule 3a einzahlenden Personen zwischen 2005 und 2012 spricht. Eine bessere und gezieltere Information der jungen Steuerpflichtigen würde nicht zu einer Zunahme der Einzahlungen in die Säule 3a führen, da deren Höhe stark von der wirtschaftlichen Situation der Steuerpflichtigen abhängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Bestimmungen (in erster Linie die Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen, BVV 3) so zu ändern, dass für Angestellte und Selbstständigerwerbende unter 40 Jahren die Obergrenze der steuerlich abziehbaren Beiträge erhöht wird.</p><p>Für Angestellte unter 40, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, soll der Maximalbetrag der "kleinen" Säule 3a gegenüber heute um 50 Prozent erhöht werden (Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3).</p><p>Für Angestellte und Selbstständigerwerbende unter 40, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, soll der Maximalbetrag der "grossen" Säule 3a gegenüber heute um 20 Prozent erhöht werden (Art. 7 Abs. 1 Bst. b BVV 3).</p><p>Der Bundesrat wird ferner beauftragt, die Information junger Erwachsener über die Möglichkeiten, die die individuelle gebundene Vorsorge bietet, zu verbessern.</p>
- Erwerb von Wohneigentum für junge Erwachsene begünstigen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Erwerb von Wohneigentum ist eine dauerhafte Investition, auf der zahlreiche Schweizer Haushalte eine Altersvorsorge aufbauen können. Wohneigentum bietet insbesondere dadurch, dass die mit dem Wohnen verbundenen Kosten begrenzt werden, eine gewisse Sicherheit für die Wohnsituation nach der Pensionierung. Junge Paare und junge Erwerbstätige allgemein werden heute aber zu wenig ermutigt, Wohneigentum zu erwerben und so auch für ihre finanzielle Zukunft im Pensionsalter vorzusorgen, dies aus folgenden Gründen:</p><p>1. In den letzten Jahrzehnten haben die jungen Erwachsenen aufgrund der immer längeren mittleren Ausbildungsdauer und des immer späteren Eintritts ins Erwerbsleben auch später damit begonnen, eine dritte Säule aufzubauen. Deshalb sollen sie im frühen Erwerbsleben die fehlenden Beitragsjahre durch höhere Beiträge auffangen können.</p><p>2. Der Bundesrat hat kürzlich die gesetzlichen Anforderungen an die Quantität und Qualität der Eigenmittel erhöht (antizyklischer Kapitalpuffer). Dadurch verzögert sich aber der Erwerb von Wohneigentum durch junge Erwachsene, da sie erst später den Anforderungen der Banken für die Vergabe von Hypothekarkrediten entsprechen.</p><p>3. Wegen des beträchtlichen Anstiegs der Immobilienpreise sind für den Erwerb von Wohneigentum immer mehr Eigenmittel nötig. Demgegenüber bleiben aber die Maximalbeiträge, die steuerlich pro Jahr abgezogen werden können, vergleichsweise tief.</p><p>4. Die Information über die Möglichkeiten, die die individuelle gebundene Vorsorge bietet, ist bislang ungenügend.</p>
- <p>Inhaber einer Säule 3a können heute ihre Beiträge, wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung angehören, im Umfang von jährlich bis 8 Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns abziehen (2014: 6739 Franken). Angestellte und Selbstständigerwerbende, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können jährlich Beiträge bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch bis höchstens 40 Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohns abziehen (2014: 33 696 Franken).</p><p>Einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 4. November 2009 zur Steuerperiode 2005 zufolge zahlten zu diesem Zeitpunkt 28 Prozent der Steuerpflichtigen einen Beitrag in die Säule 3a ein, 37 Prozent von ihnen den abzugsfähigen Maximalbetrag. Somit konnten über alle Altersklassen gesehen lediglich 10,36 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag einzahlen. Der gleichen Studie zufolge führten die Säule-3a-Abzüge 2005 zu Mindereinnahmen des Bundes in Höhe von rund 450 Millionen Franken oder 6 Prozent der Einnahmen bei der direkten Bundessteuer natürlicher Personen.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt eine Datenbank über den Zugang zum System der Alterssicherung. 2012 nahmen diesen Angaben zufolge 63,8 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 25 Jahren und dem ordentlichen Pensionierungsalter regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a vor. Bei den Erwerbstätigen zwischen 25 und 39 Jahren betrug der Anteil 57 Prozent. Von den Erwerbstätigen zwischen 25 und 39 Jahren, die 2012 nicht in die Säule 3a einzahlten, konnten sich dies 43,9 Prozent aus finanziellen Gründen nicht leisten.</p><p>So stellt der Bundesrat fest, dass sich der Anteil der Bevölkerung, der in die Säule 3a einzahlt, in den acht Jahren von 2005 bis 2012 mehr als verdoppelt hat (28 Prozent 2005; 63,8 Prozent 2012), dass aber nur wenige Steuerpflichtige den jährlichen Maximalbetrag nach BVV 3 einzahlen können.</p><p>Die geforderte Erhöhung des Säule-3a-Abzugs würde somit im Wesentlichen jungen Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen, die höhere Abzüge geltend machen könnten, zugutekommen. Diese Kategorie verfügt aber in der Regel bereits heute über eine gute Vorsorge und die notwendigen finanziellen Mittel für den Erwerb von Wohneigentum. Die vorgeschlagene Massnahme würde somit nicht bei allen jungen Steuerpflichtigen, sondern nur bei einer begrenzten Gruppe von ihnen zu einer Stärkung der Vorsorge und zur Förderung des Wohneigentums führen. Mit der Umsetzung der Motion entstünde ein bedeutender Mitnahmeeffekt, und die Motion würde zu einem eigentlichen Steueroptimierungsinstrument. Dies und die Begrenzung der Massnahme auf die Steuerpflichtigen unter 40 Jahren lassen die Umsetzung der Motion hinsichtlich der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen als problematisch erscheinen. Nach Alter abgestufte Abzüge würden das Steuersystem zusätzlich komplizieren.</p><p>Nebst den Informationen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen als Anbieter von Produkten der Säule 3a scheinen die von der ESTV mit den Kreisschreiben Nr. 17 vom 3. Oktober 2007, "Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge" (Teil III, S. 9), und Nr. 18 vom 27. März 2008, "Steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a" (6.2. b, S. 8), sowie vom BSV unter <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00419/index.html?lang=fr">http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00419/index.html?lang=de</a> bereitgestellten Informationen ausreichend, wofür auch die Zunahme der in die Säule 3a einzahlenden Personen zwischen 2005 und 2012 spricht. Eine bessere und gezieltere Information der jungen Steuerpflichtigen würde nicht zu einer Zunahme der Einzahlungen in die Säule 3a führen, da deren Höhe stark von der wirtschaftlichen Situation der Steuerpflichtigen abhängt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Bestimmungen (in erster Linie die Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen, BVV 3) so zu ändern, dass für Angestellte und Selbstständigerwerbende unter 40 Jahren die Obergrenze der steuerlich abziehbaren Beiträge erhöht wird.</p><p>Für Angestellte unter 40, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, soll der Maximalbetrag der "kleinen" Säule 3a gegenüber heute um 50 Prozent erhöht werden (Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3).</p><p>Für Angestellte und Selbstständigerwerbende unter 40, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, soll der Maximalbetrag der "grossen" Säule 3a gegenüber heute um 20 Prozent erhöht werden (Art. 7 Abs. 1 Bst. b BVV 3).</p><p>Der Bundesrat wird ferner beauftragt, die Information junger Erwachsener über die Möglichkeiten, die die individuelle gebundene Vorsorge bietet, zu verbessern.</p>
- Erwerb von Wohneigentum für junge Erwachsene begünstigen?
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