Asymmetriekorrektur nach Brustamputation soll Pflichtleistung nach KVG werden

ShortId
14.3352
Id
20143352
Updated
28.07.2023 06:49
Language
de
Title
Asymmetriekorrektur nach Brustamputation soll Pflichtleistung nach KVG werden
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Chirurgie;Krebs;Frau
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050204, Chirurgie
  • L04K01050110, Krebs
  • L05K0107010301, Frau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 5500 Frauen an Brustkrebs. Etwa 1500 Frauen müssen in der Folge eine oder sogar beide Brüste amputieren. Wie hart das für diese Frauen ist, ist nicht vorstellbar. Aber noch immer weigern sich die meisten Krankenkassen, die Kosten für die zwingend nötige Reduktion der zweiten Brust bei Frauen zu übernehmen, weil dies anders als ein Brustaufbau auf der amputierten Seite keine Pflichtleistung gemäss KVG ist.</p><p>Jährlich benötigen rund 1000 Brustkrebsbetroffene eine solche Korrektur der gesunden Brust. Eine Korrektur der Asymmetrie ist zur Vorbeugung von Haltungsschäden und mit Blick auf die Wiederherstellung der körperlichen Integrität für viele Frauen zwingend. Oft verweigern Krankenkassen die Übernahme dieser Kosten mit dem demütigenden Argument, es handle sich bloss um eine Schönheitsoperation! Eine solche Haltung ist zynisch, verletzt die Würde dieser von Krebs betroffenen Frauen und beeinträchtigt ihre Gesundheit unnötigerweise. </p><p>2011 hat das Zürcher Sozialversicherungsgericht in einem solchen Fall entschieden, dass die Krankenkasse Atupri die Kosten für einen solchen Eingriff übernehmen muss. Leider wirkt sich dieser Entscheid bis heute nicht auf die Praxis vieler anderer Kassen aus. So sind zahlreiche Frauen in ihrem Leid auch noch gezwungen, mit zwei sichtbar ungleich grossen Brüsten zu leben oder den Rechtsweg zu beschreiten und die Kostenübernahme für die Korrektur vor den Gerichten zu erstreiten. Viele betroffene Frauen resignieren. Es besteht tatsächliche Ungleichheit in der Praxis der Kostenübernahme und damit gesetzgeberischer Handlungsbedarf (vgl. auch Entscheid Kantonsgericht BL 730 1346 vom 16. Oktober 2013 und BGE 138 V 131ff.).</p><p>Eine weitere Ungleichbehandlung besteht darin, dass die Kassen Hodenprothesen bei Männern nach einer Tumorerkrankung seit einem Gerichtsentscheid von 1995 über die Grundversicherung bezahlen. </p><p>Da zwei ungleiche Brüste eine Entstellung von erheblichem Ausmass sind, ist diese Asymmetriekorrektur ebenfalls in die Grundversicherung aufzunehmen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen umgehend so anzupassen, dass eine Asymmetriekorrektur an der gesunden Brust nach Amputation oder Reduktionsplastik einer an Brustkrebs erkrankten Brust ebenfalls eine Pflichtleistung (Grundversicherung) gemäss KVG wird.</p>
  • Asymmetriekorrektur nach Brustamputation soll Pflichtleistung nach KVG werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 5500 Frauen an Brustkrebs. Etwa 1500 Frauen müssen in der Folge eine oder sogar beide Brüste amputieren. Wie hart das für diese Frauen ist, ist nicht vorstellbar. Aber noch immer weigern sich die meisten Krankenkassen, die Kosten für die zwingend nötige Reduktion der zweiten Brust bei Frauen zu übernehmen, weil dies anders als ein Brustaufbau auf der amputierten Seite keine Pflichtleistung gemäss KVG ist.</p><p>Jährlich benötigen rund 1000 Brustkrebsbetroffene eine solche Korrektur der gesunden Brust. Eine Korrektur der Asymmetrie ist zur Vorbeugung von Haltungsschäden und mit Blick auf die Wiederherstellung der körperlichen Integrität für viele Frauen zwingend. Oft verweigern Krankenkassen die Übernahme dieser Kosten mit dem demütigenden Argument, es handle sich bloss um eine Schönheitsoperation! Eine solche Haltung ist zynisch, verletzt die Würde dieser von Krebs betroffenen Frauen und beeinträchtigt ihre Gesundheit unnötigerweise. </p><p>2011 hat das Zürcher Sozialversicherungsgericht in einem solchen Fall entschieden, dass die Krankenkasse Atupri die Kosten für einen solchen Eingriff übernehmen muss. Leider wirkt sich dieser Entscheid bis heute nicht auf die Praxis vieler anderer Kassen aus. So sind zahlreiche Frauen in ihrem Leid auch noch gezwungen, mit zwei sichtbar ungleich grossen Brüsten zu leben oder den Rechtsweg zu beschreiten und die Kostenübernahme für die Korrektur vor den Gerichten zu erstreiten. Viele betroffene Frauen resignieren. Es besteht tatsächliche Ungleichheit in der Praxis der Kostenübernahme und damit gesetzgeberischer Handlungsbedarf (vgl. auch Entscheid Kantonsgericht BL 730 1346 vom 16. Oktober 2013 und BGE 138 V 131ff.).</p><p>Eine weitere Ungleichbehandlung besteht darin, dass die Kassen Hodenprothesen bei Männern nach einer Tumorerkrankung seit einem Gerichtsentscheid von 1995 über die Grundversicherung bezahlen. </p><p>Da zwei ungleiche Brüste eine Entstellung von erheblichem Ausmass sind, ist diese Asymmetriekorrektur ebenfalls in die Grundversicherung aufzunehmen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen umgehend so anzupassen, dass eine Asymmetriekorrektur an der gesunden Brust nach Amputation oder Reduktionsplastik einer an Brustkrebs erkrankten Brust ebenfalls eine Pflichtleistung (Grundversicherung) gemäss KVG wird.</p>
    • Asymmetriekorrektur nach Brustamputation soll Pflichtleistung nach KVG werden

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