Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität

ShortId
14.3353
Id
20143353
Updated
28.07.2023 06:51
Language
de
Title
Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität
AdditionalIndexing
52;15;34;elektronischer Handel;Handelsgeschäft;Einfuhr;Hund;Tierschutz;Konsumentenschutz
1
  • L05K0101030701, Hund
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K07010102, Handelsgeschäft
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0701010202, elektronischer Handel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aus tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Sicht sowie aus Sicht des Konsumentenschutzes stellt der illegale Import von Hunden ein ernstzunehmendes Problem dar. Betreffend die Zahl der illegal importierten Hunde können nur Schätzungen vorgenommen werden. Bekannt ist, dass pro Jahr rund 50 000 Hunde neu registriert und 21 000 Hunde legal importiert werden. Für den legalen Hundeimport sind die anwendbaren Importvorschriften sehr streng. Illegal gehandelte Hunde sind oft nicht vorschriftsgemäss geimpft, in schlechtem Gesundheitszustand und mangelhaft sozialisiert.</p><p>2. Das am 1. Mai 2013 mit der Revision des Tierseuchengesetzes in Kraft getretene erweiterte Hausierhandelsverbot (Art. 21; SR 916.40) verbietet neu auch das Umherziehen mit Hunden zum Verkauf, beispielsweise von Hunden, die in Privatautos über die Grenze gebracht und der Käuferin oder dem Käufer auf Parkplätzen oder zu Hause übergeben werden. Es verbietet damit gezielt einen bestimmten Verkaufskanal, über den bisher besonders viele illegal importierte Hunde weitergegeben worden sind. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine unter vielen Massnahmen gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte: So braucht jeder, der gewerbsmässig mit Hunden handelt, eine Bewilligung, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Wer gewerbsmässig Hunde importieren will, muss zudem eine Vielzahl von weiteren Vorschriften beachten. Beim gewerbsmässigen Import von Hunden aus der EU, welcher den grössten Anteil der Hundeeinfuhren ausmacht, muss der Importeur im elektronischen Meldesystem der EU für grenzüberschreitende Tierbewegungen (Traces) registriert sein, und die zuständige Veterinärbehörde im Herkunftsland ist verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis und eine Abgangsmeldung zu erfassen. Diese Informationen gelangen auf elektronischem Weg direkt an das Veterinäramt des Bestimmungskantons. Bei Importen aus Drittstaaten erfolgt die Übermittlung der entsprechenden Daten durch die Grenzkontrollstelle. Gewerbsmässig eingeführte Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und über eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellte Gesundheitsbescheinigung verfügen, mittels derer die Identität, der Gesundheitsstatus und die korrekte Tollwutimpfung der Tiere bestätigt werden. Bei Einfuhren aus Drittstaaten werden die Tiere und die mitgeführten Dokumente durch die Grenztierärztinnen und Grenztierärzte, bei Einfuhren aus der EU stichprobenartig durch den Zoll kontrolliert. Schliesslich muss der Tierhalter, der einen Hund erwirbt, diesen innert zehn Tagen nach der Übernahme in der zentralen Hundedatenbank registrieren lassen.</p><p>Für Personen, die mit ihrem eigenen Hund in die Schweiz einreisen, sind die Vorschriften ähnlich streng. Auch ihre Hunde müssen gekennzeichnet sein und über einen Heimtierausweis sowie Tollwutschutz verfügen.</p><p>Überdies dürfen Welpen, die weniger als 56 Tage alt sind, nur in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme in die Schweiz verbracht werden. In der Schweiz dürfen die Welpen dann frühestens im Alter von 56 Tagen von der Mutter oder der Amme getrennt werden. Im Übrigen wird der illegale Import von Hunden mit Busse bis zu 20 000 Franken, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht (Art. 47 und 48 des Tierseuchengesetzes). Mit der Strafbestimmung wird auch eine abschreckende Wirkung erzielt.</p><p>Alle Vorschriften sind auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) detailliert und übersichtlich dargestellt (<a href="http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de</a><a href="http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de</a>).</p><p>3./4. Das zuständige Bundesamt prüft zusammen mit den Vollzugsbehörden mögliche Massnahmen, um der Zunahme von illegalen Hundeimporten entgegenzuwirken. Im Übrigen setzt der Bundesrat auf einen konsequenten Vollzug der bestehenden Vorschriften sowie eine gute Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Auf der Website des BLV finden sich zahlreiche nützliche Informationen. Auch Tierschutzorganisationen weisen regelmässig auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Probleme beim illegalen Import von Hunden hin. Zudem arbeiten die Schweiz und die EU im Bereich der Tiergesundheit gestützt auf Anhang 11 des Agrarabkommens eng zusammen.</p><p>5. Der Inseratewildwuchs, insbesondere im Internet, ist nicht auf den Hundehandel beschränkt, sondern ein allgemeines Phänomen. Soweit die Inserate nachweislich irreführende oder unrichtige Angaben enthalten, können sie das Täuschungsverbot nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG; SR 241) verletzen. Dieses Verbot ist strafrechtlich abgestützt. Widerhandlungen sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (Art. 23 UWG). Wenn der Bund Kenntnis von solchen Widerhandlungen erhält, kann er straf- oder zivilrechtlich intervenieren (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 23 UWG). Darüber hinaus kommt auch der Aufklärung und Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Bedeutung zu.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz leben etwa 500 000 Hunde in 12 Prozent der Haushalte, fast jeder zweite heute angeschaffte Hund kommt aus dem Ausland. Etwa 21 000 Hunde wurden 2012 offiziell aus dem Ausland importiert (400 Hunde pro Woche), Tendenz steigend. Nicht alle Auslandshunde sind registriert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geht von bis zu 60 000 illegalen Importen pro Jahr aus!</p><p>Die hiesige Hundezucht kann den Bedarf nicht decken, weshalb die Schweiz für den internationalen Welpenhandel lukrativ ist: Die Gewinnmarge für ausländische Händler bzw. Züchter liegt bei 20 bis 30 Importwelpen pro Monat bei etwa 20 000 bis 30 000 Schweizerfranken. Problematisch ist dabei, dass die Welpen im Ausland oft unter schlimmsten Bedingungen gezüchtet werden. Der illegale Hundehandel produziert nicht nur massenweise Tierleid, sondern öffnet auch hochansteckenden Krankheiten Tür und Tor.</p><p>Der legale und illegale Tiermarkt läuft primär über Inserateplattformen. Wie zwei Recherchen des Schweizer Tierschutzes (2012, 2013/14) zeigen, sind vor allem im Bereich der Hunde etwa 80 Prozent der Inserate unseriös oder fraglich-seriös: Meist fehlen Möglichkeiten, die Identität des Anbieters und des Tieres sowie deren Herkunfts- und Aufenthaltsorte seitens Interessenten zu überprüfen, was wiederum den illegalen Hundehandel und weitere Betrugsabsichten sowie allgemein die Geschäftemacherei auf Kosten des Tierwohls und des Tierschutzes massiv begünstigt. Die Hintergründe dürften einem Grossteil der Interessierten und Käufer nicht bewusst sein.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er den zunehmenden Hundeimport unter seuchenhygienischen, tier- und konsumentenschützerischen Aspekten?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass das 2012 beschlossene Hausierhandelsverbot als Massnahme gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte alleine ungenügend ist?</p><p>3. Sieht der Bundesrat bei Hundeimporten Handlungs- und Regelungsbedarf wegen der Zunahme von Betrugsfällen gegenüber Konsumenten sowie der dadurch bedingten Zunahme von Tierschutzfällen und entsprechenden Interventionen seitens der Polizei-, Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden?</p><p>4. Wie möchte er zukünftig den illegalen Hundeimport und -handel kontrollieren und reduzieren?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er zur Bekämpfung des bestehenden unseriösen Inseratewildwuchses, der heute auf Kosten des Tier- und Konsumentenschutzes geht?</p>
  • Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aus tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Sicht sowie aus Sicht des Konsumentenschutzes stellt der illegale Import von Hunden ein ernstzunehmendes Problem dar. Betreffend die Zahl der illegal importierten Hunde können nur Schätzungen vorgenommen werden. Bekannt ist, dass pro Jahr rund 50 000 Hunde neu registriert und 21 000 Hunde legal importiert werden. Für den legalen Hundeimport sind die anwendbaren Importvorschriften sehr streng. Illegal gehandelte Hunde sind oft nicht vorschriftsgemäss geimpft, in schlechtem Gesundheitszustand und mangelhaft sozialisiert.</p><p>2. Das am 1. Mai 2013 mit der Revision des Tierseuchengesetzes in Kraft getretene erweiterte Hausierhandelsverbot (Art. 21; SR 916.40) verbietet neu auch das Umherziehen mit Hunden zum Verkauf, beispielsweise von Hunden, die in Privatautos über die Grenze gebracht und der Käuferin oder dem Käufer auf Parkplätzen oder zu Hause übergeben werden. Es verbietet damit gezielt einen bestimmten Verkaufskanal, über den bisher besonders viele illegal importierte Hunde weitergegeben worden sind. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine unter vielen Massnahmen gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte: So braucht jeder, der gewerbsmässig mit Hunden handelt, eine Bewilligung, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Wer gewerbsmässig Hunde importieren will, muss zudem eine Vielzahl von weiteren Vorschriften beachten. Beim gewerbsmässigen Import von Hunden aus der EU, welcher den grössten Anteil der Hundeeinfuhren ausmacht, muss der Importeur im elektronischen Meldesystem der EU für grenzüberschreitende Tierbewegungen (Traces) registriert sein, und die zuständige Veterinärbehörde im Herkunftsland ist verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis und eine Abgangsmeldung zu erfassen. Diese Informationen gelangen auf elektronischem Weg direkt an das Veterinäramt des Bestimmungskantons. Bei Importen aus Drittstaaten erfolgt die Übermittlung der entsprechenden Daten durch die Grenzkontrollstelle. Gewerbsmässig eingeführte Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und über eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellte Gesundheitsbescheinigung verfügen, mittels derer die Identität, der Gesundheitsstatus und die korrekte Tollwutimpfung der Tiere bestätigt werden. Bei Einfuhren aus Drittstaaten werden die Tiere und die mitgeführten Dokumente durch die Grenztierärztinnen und Grenztierärzte, bei Einfuhren aus der EU stichprobenartig durch den Zoll kontrolliert. Schliesslich muss der Tierhalter, der einen Hund erwirbt, diesen innert zehn Tagen nach der Übernahme in der zentralen Hundedatenbank registrieren lassen.</p><p>Für Personen, die mit ihrem eigenen Hund in die Schweiz einreisen, sind die Vorschriften ähnlich streng. Auch ihre Hunde müssen gekennzeichnet sein und über einen Heimtierausweis sowie Tollwutschutz verfügen.</p><p>Überdies dürfen Welpen, die weniger als 56 Tage alt sind, nur in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme in die Schweiz verbracht werden. In der Schweiz dürfen die Welpen dann frühestens im Alter von 56 Tagen von der Mutter oder der Amme getrennt werden. Im Übrigen wird der illegale Import von Hunden mit Busse bis zu 20 000 Franken, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht (Art. 47 und 48 des Tierseuchengesetzes). Mit der Strafbestimmung wird auch eine abschreckende Wirkung erzielt.</p><p>Alle Vorschriften sind auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) detailliert und übersichtlich dargestellt (<a href="http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de</a><a href="http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de">http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de</a>).</p><p>3./4. Das zuständige Bundesamt prüft zusammen mit den Vollzugsbehörden mögliche Massnahmen, um der Zunahme von illegalen Hundeimporten entgegenzuwirken. Im Übrigen setzt der Bundesrat auf einen konsequenten Vollzug der bestehenden Vorschriften sowie eine gute Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Auf der Website des BLV finden sich zahlreiche nützliche Informationen. Auch Tierschutzorganisationen weisen regelmässig auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Probleme beim illegalen Import von Hunden hin. Zudem arbeiten die Schweiz und die EU im Bereich der Tiergesundheit gestützt auf Anhang 11 des Agrarabkommens eng zusammen.</p><p>5. Der Inseratewildwuchs, insbesondere im Internet, ist nicht auf den Hundehandel beschränkt, sondern ein allgemeines Phänomen. Soweit die Inserate nachweislich irreführende oder unrichtige Angaben enthalten, können sie das Täuschungsverbot nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG; SR 241) verletzen. Dieses Verbot ist strafrechtlich abgestützt. Widerhandlungen sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (Art. 23 UWG). Wenn der Bund Kenntnis von solchen Widerhandlungen erhält, kann er straf- oder zivilrechtlich intervenieren (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 23 UWG). Darüber hinaus kommt auch der Aufklärung und Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Bedeutung zu.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz leben etwa 500 000 Hunde in 12 Prozent der Haushalte, fast jeder zweite heute angeschaffte Hund kommt aus dem Ausland. Etwa 21 000 Hunde wurden 2012 offiziell aus dem Ausland importiert (400 Hunde pro Woche), Tendenz steigend. Nicht alle Auslandshunde sind registriert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geht von bis zu 60 000 illegalen Importen pro Jahr aus!</p><p>Die hiesige Hundezucht kann den Bedarf nicht decken, weshalb die Schweiz für den internationalen Welpenhandel lukrativ ist: Die Gewinnmarge für ausländische Händler bzw. Züchter liegt bei 20 bis 30 Importwelpen pro Monat bei etwa 20 000 bis 30 000 Schweizerfranken. Problematisch ist dabei, dass die Welpen im Ausland oft unter schlimmsten Bedingungen gezüchtet werden. Der illegale Hundehandel produziert nicht nur massenweise Tierleid, sondern öffnet auch hochansteckenden Krankheiten Tür und Tor.</p><p>Der legale und illegale Tiermarkt läuft primär über Inserateplattformen. Wie zwei Recherchen des Schweizer Tierschutzes (2012, 2013/14) zeigen, sind vor allem im Bereich der Hunde etwa 80 Prozent der Inserate unseriös oder fraglich-seriös: Meist fehlen Möglichkeiten, die Identität des Anbieters und des Tieres sowie deren Herkunfts- und Aufenthaltsorte seitens Interessenten zu überprüfen, was wiederum den illegalen Hundehandel und weitere Betrugsabsichten sowie allgemein die Geschäftemacherei auf Kosten des Tierwohls und des Tierschutzes massiv begünstigt. Die Hintergründe dürften einem Grossteil der Interessierten und Käufer nicht bewusst sein.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er den zunehmenden Hundeimport unter seuchenhygienischen, tier- und konsumentenschützerischen Aspekten?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass das 2012 beschlossene Hausierhandelsverbot als Massnahme gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte alleine ungenügend ist?</p><p>3. Sieht der Bundesrat bei Hundeimporten Handlungs- und Regelungsbedarf wegen der Zunahme von Betrugsfällen gegenüber Konsumenten sowie der dadurch bedingten Zunahme von Tierschutzfällen und entsprechenden Interventionen seitens der Polizei-, Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden?</p><p>4. Wie möchte er zukünftig den illegalen Hundeimport und -handel kontrollieren und reduzieren?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er zur Bekämpfung des bestehenden unseriösen Inseratewildwuchses, der heute auf Kosten des Tier- und Konsumentenschutzes geht?</p>
    • Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität

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