Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz

ShortId
14.3382
Id
20143382
Updated
25.06.2025 00:14
Language
de
Title
Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz
AdditionalIndexing
12;28;gerichtliche Anhörung;Rechtsschutz;Anspruch auf rechtliches Gehör;Ehescheidung;Rechte des Kindes;Evaluation;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L04K05040105, gerichtliche Anhörung
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0103010303, Ehescheidung
  • L04K05020301, Anspruch auf rechtliches Gehör
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1997 hat die Schweiz die KRK unterzeichnet. Seither ist das Kind ein Rechtssubjekt geworden und hat das Recht, bei allen Fragen, die es betreffen, seine Meinung zu äussern. Die Umsetzung dieses Rechts auf Anhörung ist eine Herausforderung, die in der Schweiz bisher noch nicht vollumfänglich angegangen wurde, vor allem bei der Anhörung von Kindern in rechtlichen und administrativen Verfahren, wie ein aktueller Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen zeigt.</p><p>Obwohl Zahlen zur Anhörung der Kinder in der Schweiz fehlen, hat eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds gezeigt, dass bei Scheidungsprozessen tatsächlich nur 10 Prozent der betroffenen Kinder auch angehört werden. Eine jüngere Studie deutet darauf hin, dass sich die Situation seit dem Jahr 2000 nicht signifikant verändert hat. Schliesslich bestehen bei der Anwendung des Rechts offenbar grosse Unterschiede zwischen Kantonen und Berufsleuten, und das nicht nur im Bereich der Scheidungen. Im administrativen Bereich (Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Migration usw.) ist die Situation wahrscheinlich noch beunruhigender.</p><p>Angesichts dieser Befunde ist es nötig, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine detaillierte vergleichende Bilanz über die Umsetzung dieses Grundrechts der KRK erstellt. Die Bilanz soll verschiedene Herangehensweisen bei der Umsetzung von Artikel 12 KRK verdeutlichen, Best Practices und Schwächen anhand konkreter Fälle ausmachen und den Weg für Empfehlungen einer konkreten Umsetzung in der rechtlichen Praxis der Schweiz ebnen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung nach Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) in der Schweiz, insbesondere in rechtlichen und administrativen Verfahren, eingehalten wird und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Er erstellt einen Bericht, der eine exakte Bilanz über die Umsetzung der KRK in unserem Land aufzeigt, und leitet daraus Empfehlungen für die Zukunft ab.</p>
  • Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1997 hat die Schweiz die KRK unterzeichnet. Seither ist das Kind ein Rechtssubjekt geworden und hat das Recht, bei allen Fragen, die es betreffen, seine Meinung zu äussern. Die Umsetzung dieses Rechts auf Anhörung ist eine Herausforderung, die in der Schweiz bisher noch nicht vollumfänglich angegangen wurde, vor allem bei der Anhörung von Kindern in rechtlichen und administrativen Verfahren, wie ein aktueller Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen zeigt.</p><p>Obwohl Zahlen zur Anhörung der Kinder in der Schweiz fehlen, hat eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds gezeigt, dass bei Scheidungsprozessen tatsächlich nur 10 Prozent der betroffenen Kinder auch angehört werden. Eine jüngere Studie deutet darauf hin, dass sich die Situation seit dem Jahr 2000 nicht signifikant verändert hat. Schliesslich bestehen bei der Anwendung des Rechts offenbar grosse Unterschiede zwischen Kantonen und Berufsleuten, und das nicht nur im Bereich der Scheidungen. Im administrativen Bereich (Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Migration usw.) ist die Situation wahrscheinlich noch beunruhigender.</p><p>Angesichts dieser Befunde ist es nötig, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine detaillierte vergleichende Bilanz über die Umsetzung dieses Grundrechts der KRK erstellt. Die Bilanz soll verschiedene Herangehensweisen bei der Umsetzung von Artikel 12 KRK verdeutlichen, Best Practices und Schwächen anhand konkreter Fälle ausmachen und den Weg für Empfehlungen einer konkreten Umsetzung in der rechtlichen Praxis der Schweiz ebnen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung nach Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) in der Schweiz, insbesondere in rechtlichen und administrativen Verfahren, eingehalten wird und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Er erstellt einen Bericht, der eine exakte Bilanz über die Umsetzung der KRK in unserem Land aufzeigt, und leitet daraus Empfehlungen für die Zukunft ab.</p>
    • Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz

Back to List