Schmiergelder bei der Vergabe von Aufträgen für die Expo 2015 in Mailand. Ist der Schweizer Pavillon betroffen?
- ShortId
-
14.3387
- Id
-
20143387
- Updated
-
28.07.2023 06:53
- Language
-
de
- Title
-
Schmiergelder bei der Vergabe von Aufträgen für die Expo 2015 in Mailand. Ist der Schweizer Pavillon betroffen?
- AdditionalIndexing
-
08;15;freie Schlagwörter: Schweizer Pavillon;Submissionswesen;Präsenz der Schweiz im Ausland;Weltausstellung;Italien
- 1
-
- L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
- L05K1001060201, Weltausstellung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 4. März 2014 vergab das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen den Auftrag für den Bau des Schweizer Pavillons an das Generalunternehmen Nüssli Schweiz AG. Am 8. Mai 2014 ordnete die Staatsanwaltschaft von Mailand im Rahmen der Untersuchungen über unrechtmässige Vergaben von Bauaufträgen für die Expo 2015 die Festnahme verschiedener Personen an. Das EDA erhielt vonseiten der italienischen Behörden keine Benachrichtigung über eine Verwicklung des Schweizer Pavillons in diese Angelegenheit.</p><p>2. Das Generalunternehmen haftet für die Arbeiten, die es an Subunternehmen und Lieferanten vergibt. Es ist Aufgabe des Generalunternehmens, alle nötigen Massnahmen zu treffen, um Fälle von Korruption und Infiltration der Mafia bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen zu vermeiden. Das Generalunternehmen ist zur Informationspflicht gegenüber dem EDA angehalten, das seinerseits über ein Vetorecht bei der Wahl der Subunternehmen verfügt. Aufgrund des bedeutenden Investitionsvolumens der Schweiz im Rahmen der Expo 2015 hat sich das EDA für ein mehrstufiges Kontrollverfahren entschieden, um die Risiken einer kriminellen Infiltration und der Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Bau des Schweizer Pavillons einzudämmen.</p><p>Einerseits sieht der Vertrag zwischen dem EDA und dem Generalunternehmen eine sogenannte Integritätsklausel vor. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nötigen Massnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen. Namentlich dürfen keine Geschenke oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.</p><p>Andererseits hat das EDA entschieden, freiwillig dem vereinfachten Verfahren beizutreten, das das Unternehmen Expo in einem Brief vom 30. Juni 2014 allen Ländern unterbreitet hat, die wie die Schweiz an der Expo Milano 2015 einen eigenen Pavillon errichten. Mit diesem vereinfachten Verfahren können alle Unternehmen, die am Bau des Schweizer Pavillons mitwirken, gemäss einem in Italien gültigen Rechtmässigkeitsprotokoll einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden. Bei Unregelmässigkeiten sieht der Vertrag eine Reihe von Sanktionen vor, namentlich die Rücknahme der Vergabe oder die vorzeitige Vertragsauflösung.</p><p>3. Die eidgenössischen Räte haben 2012 einstimmig einen Kredit zur Teilnahme der Schweiz an der Expo 2015 in der Höhe von 23,1 Millionen Franken genehmigt, wovon ein Drittel von privaten und öffentlichen Sponsoren finanziert werden muss. Die Gotthardkantone - Graubünden, Tessin, Uri und Wallis - haben für ihre Teilnahme an der Expo 2015 Investitionen in der Höhe von rund 8 Millionen Franken vorgesehen. Am 18. Juni 2014 entschied der Tessiner Staatsrat, die Präsenz des Kantons Tessin an der Expo 2015 mit einer öffentlich-privaten Finanzierung von 1,5 Millionen Franken sicherzustellen. Mit diesem Entscheid sollen bis zum Ausgang der Abstimmung vom 28. September 2014 über den Kredit für die Teilnahme des Kantons Tessin an der Expo 2015 mit 3,5 Millionen Franken die bereits eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Gegen den Expo-Kredit hatte die Lega dei Ticinesi erfolgreich ein Referendum lanciert. Die Partnerstädte - Basel, Genf und Zürich - haben für ihre Teilnahme an der Expo 2015 Investitionen in der Höhe von rund 4,5 Millionen Franken vorgesehen. Nestlé, die Rheinsalinen und weitere Unternehmen haben sich bereiterklärt, als Sponsoren des Schweizer Pavillons aufzutreten. Der Privatsektor wird sich voraussichtlich mit insgesamt rund 6 Millionen Franken beteiligen. Schliesslich ist im Rahmen des Kulturaustauschprogramms "Viavai - Contrabbando culturale Svizzera Lombardia", das von Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit anderen Partnern realisiert wird, für die Expo 2015 eine Investition in der Höhe von 2,5 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Der öffentliche und der private Sektor der Schweiz werden aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Weltausstellung für unser Land, das der drittgrösste Handelspartner Italiens ist, insgesamt rund 40 Millionen Franken in die Teilnahme der Schweiz an der Expo Milano 2015 investieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im vergangenen Mai ist die Expo 2015 Milano wieder ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Mailand hat mehrere Personen verhaftet; ihnen wird vorgeworfen, Schmiergelder bezahlt zu haben, um an Aufträge zu kommen, unter ihnen auch der für Planung und Einkauf verantwortliche Manager der Expo 2015.</p><p>Nach den Berichten einer renommierten italienischen Wirtschaftszeitung werden im Rahmen der Ermittlungen gegen die sogenannte Auftragsmafia auch die Vergaben für den Bau des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung untersucht, auch wenn noch nicht klar ist, ob die betroffenen Bauaufträge tatsächlich in den Schmiergeldskandal verwickelt sind oder ob die Mafia lediglich versucht hat, sie hineinzuziehen.</p><p>Wie dem auch sei, sicher ist, dass dieser Skandal trotz allen Lippenbekenntnissen die fristgerechte Fertigstellung der Arbeiten für die Expo 2015 gefährdet und wieder einmal ein schlechtes Licht wirft auf ein Ereignis, für das unser Land 40 Millionen Franken zu investieren bereit ist, davon 23 Millionen zulasten des Bundes; dies hat das Parlament letztes Jahr so beschlossen. Bereits früher, in weniger turbulenten Zeiten, wurde der Bundesrat aufgefordert, bei der Schweizer Beteiligung an der Expo in Mailand Vorsicht walten zu lassen (vgl. dazu die Interpellation 12.3535 und die Frage 13.5084).</p><p>Aufgrund der jüngsten Ereignisse muss der Bundesrat nun schnell Stellung beziehen.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass der Schweizer Pavillon vom Schmiergeldskandal betroffen ist?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass mit den vom Bund investierten und von Privaten und der öffentlichen Hand stammenden Millionenbeträgen nur Firmen und Unternehmen bezahlt werden, die nicht in den Skandal verwickelt sind?</p><p>3. Welche Akteure der Privatwirtschaft sind neben dem Bund an den Ausgaben von voraussichtlich 40 Millionen Franken für den Schweizer Pavillon beteiligt?</p>
- Schmiergelder bei der Vergabe von Aufträgen für die Expo 2015 in Mailand. Ist der Schweizer Pavillon betroffen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 4. März 2014 vergab das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemäss Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen den Auftrag für den Bau des Schweizer Pavillons an das Generalunternehmen Nüssli Schweiz AG. Am 8. Mai 2014 ordnete die Staatsanwaltschaft von Mailand im Rahmen der Untersuchungen über unrechtmässige Vergaben von Bauaufträgen für die Expo 2015 die Festnahme verschiedener Personen an. Das EDA erhielt vonseiten der italienischen Behörden keine Benachrichtigung über eine Verwicklung des Schweizer Pavillons in diese Angelegenheit.</p><p>2. Das Generalunternehmen haftet für die Arbeiten, die es an Subunternehmen und Lieferanten vergibt. Es ist Aufgabe des Generalunternehmens, alle nötigen Massnahmen zu treffen, um Fälle von Korruption und Infiltration der Mafia bei der Auftragsvergabe an Subunternehmen zu vermeiden. Das Generalunternehmen ist zur Informationspflicht gegenüber dem EDA angehalten, das seinerseits über ein Vetorecht bei der Wahl der Subunternehmen verfügt. Aufgrund des bedeutenden Investitionsvolumens der Schweiz im Rahmen der Expo 2015 hat sich das EDA für ein mehrstufiges Kontrollverfahren entschieden, um die Risiken einer kriminellen Infiltration und der Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Bau des Schweizer Pavillons einzudämmen.</p><p>Einerseits sieht der Vertrag zwischen dem EDA und dem Generalunternehmen eine sogenannte Integritätsklausel vor. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle nötigen Massnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen. Namentlich dürfen keine Geschenke oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.</p><p>Andererseits hat das EDA entschieden, freiwillig dem vereinfachten Verfahren beizutreten, das das Unternehmen Expo in einem Brief vom 30. Juni 2014 allen Ländern unterbreitet hat, die wie die Schweiz an der Expo Milano 2015 einen eigenen Pavillon errichten. Mit diesem vereinfachten Verfahren können alle Unternehmen, die am Bau des Schweizer Pavillons mitwirken, gemäss einem in Italien gültigen Rechtmässigkeitsprotokoll einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden. Bei Unregelmässigkeiten sieht der Vertrag eine Reihe von Sanktionen vor, namentlich die Rücknahme der Vergabe oder die vorzeitige Vertragsauflösung.</p><p>3. Die eidgenössischen Räte haben 2012 einstimmig einen Kredit zur Teilnahme der Schweiz an der Expo 2015 in der Höhe von 23,1 Millionen Franken genehmigt, wovon ein Drittel von privaten und öffentlichen Sponsoren finanziert werden muss. Die Gotthardkantone - Graubünden, Tessin, Uri und Wallis - haben für ihre Teilnahme an der Expo 2015 Investitionen in der Höhe von rund 8 Millionen Franken vorgesehen. Am 18. Juni 2014 entschied der Tessiner Staatsrat, die Präsenz des Kantons Tessin an der Expo 2015 mit einer öffentlich-privaten Finanzierung von 1,5 Millionen Franken sicherzustellen. Mit diesem Entscheid sollen bis zum Ausgang der Abstimmung vom 28. September 2014 über den Kredit für die Teilnahme des Kantons Tessin an der Expo 2015 mit 3,5 Millionen Franken die bereits eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Gegen den Expo-Kredit hatte die Lega dei Ticinesi erfolgreich ein Referendum lanciert. Die Partnerstädte - Basel, Genf und Zürich - haben für ihre Teilnahme an der Expo 2015 Investitionen in der Höhe von rund 4,5 Millionen Franken vorgesehen. Nestlé, die Rheinsalinen und weitere Unternehmen haben sich bereiterklärt, als Sponsoren des Schweizer Pavillons aufzutreten. Der Privatsektor wird sich voraussichtlich mit insgesamt rund 6 Millionen Franken beteiligen. Schliesslich ist im Rahmen des Kulturaustauschprogramms "Viavai - Contrabbando culturale Svizzera Lombardia", das von Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit anderen Partnern realisiert wird, für die Expo 2015 eine Investition in der Höhe von 2,5 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Der öffentliche und der private Sektor der Schweiz werden aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Weltausstellung für unser Land, das der drittgrösste Handelspartner Italiens ist, insgesamt rund 40 Millionen Franken in die Teilnahme der Schweiz an der Expo Milano 2015 investieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im vergangenen Mai ist die Expo 2015 Milano wieder ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Mailand hat mehrere Personen verhaftet; ihnen wird vorgeworfen, Schmiergelder bezahlt zu haben, um an Aufträge zu kommen, unter ihnen auch der für Planung und Einkauf verantwortliche Manager der Expo 2015.</p><p>Nach den Berichten einer renommierten italienischen Wirtschaftszeitung werden im Rahmen der Ermittlungen gegen die sogenannte Auftragsmafia auch die Vergaben für den Bau des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung untersucht, auch wenn noch nicht klar ist, ob die betroffenen Bauaufträge tatsächlich in den Schmiergeldskandal verwickelt sind oder ob die Mafia lediglich versucht hat, sie hineinzuziehen.</p><p>Wie dem auch sei, sicher ist, dass dieser Skandal trotz allen Lippenbekenntnissen die fristgerechte Fertigstellung der Arbeiten für die Expo 2015 gefährdet und wieder einmal ein schlechtes Licht wirft auf ein Ereignis, für das unser Land 40 Millionen Franken zu investieren bereit ist, davon 23 Millionen zulasten des Bundes; dies hat das Parlament letztes Jahr so beschlossen. Bereits früher, in weniger turbulenten Zeiten, wurde der Bundesrat aufgefordert, bei der Schweizer Beteiligung an der Expo in Mailand Vorsicht walten zu lassen (vgl. dazu die Interpellation 12.3535 und die Frage 13.5084).</p><p>Aufgrund der jüngsten Ereignisse muss der Bundesrat nun schnell Stellung beziehen.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass der Schweizer Pavillon vom Schmiergeldskandal betroffen ist?</p><p>2. Kann der Bundesrat garantieren, dass mit den vom Bund investierten und von Privaten und der öffentlichen Hand stammenden Millionenbeträgen nur Firmen und Unternehmen bezahlt werden, die nicht in den Skandal verwickelt sind?</p><p>3. Welche Akteure der Privatwirtschaft sind neben dem Bund an den Ausgaben von voraussichtlich 40 Millionen Franken für den Schweizer Pavillon beteiligt?</p>
- Schmiergelder bei der Vergabe von Aufträgen für die Expo 2015 in Mailand. Ist der Schweizer Pavillon betroffen?
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