Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft

ShortId
14.3388
Id
20143388
Updated
25.06.2025 00:27
Language
de
Title
Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft
AdditionalIndexing
15;Gleichstellung von Mann und Frau;Lohnpolitik;Lohngleichheit;Teilzeitarbeit
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Dementsprechend wichtig sind auch das Verständnis für die methodische Ermittlung von Lohnungleichheit sowie die stetige Weiterentwicklung der Methodik anhand aktueller Erkenntnisse. Eine möglichst realitätsnahe Herleitung der mutmasslichen Unterschiede ist deshalb von zentraler Bedeutung. So gilt es, bei der Berechnung der Lohnungleichheit künftig auch essenzielle Kriterien wie Berufs- oder Führungserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse oder den Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere zu berücksichtigen. Diese bleiben bei der Feststellung der Diskriminierung heute unberücksichtigt, obwohl sie einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Ermittlung der Lohnungleichheit haben dürften.</p><p>Zudem ist davon auszugehen, dass die Berücksichtigung der Extremwerte aller ausbezahlten Löhne im Rahmen der Ermittlung des Mittelwerts die Aussagekraft des Lohnvergleichs von Frau und Mann verfälscht.</p><p>Es liegt deshalb auf der Hand, künftig die Berechnung auf Basis des Medianwerts vorzunehmen. Insbesondere besteht ansonsten das Risiko, dass wenige Spitzensaläre die Diskriminierungsstatistik zu stark von der Realität abweichen lassen.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Statistik führt die schweizerische Lohnstrukturerhebung durch. Die Lohndaten stammen von den Arbeitgebern selber und dienen den Sozialpartnern als Referenz im Rahmen der Lohnverhandlungen, bei der Beobachtung des Arbeitsmarktes oder auch für das Monitoring der Lohngleichheit von Frauen und Männern. Die Lohndiskriminierung wird im Rahmen einer Sonderauswertung der Lohnstrukturerhebung ermittelt.</p><p>Die verwendete Methode - die sogenannte Regressionsanalyse - ist international anerkannt (Eurostat, BIT, OECD). Sie ist auch vor Bundesgericht zugelassen und wird für die Kontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen angewandt. Schliesslich ist die Regressionsanalyse von den Sozialpartnern im Rahmen des Lohngleichheitsdialoges als Referenzmethode festgelegt worden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die angewandte Analysemethode und die in der Erhebung berücksichtigten Variablen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und die Qualität und Objektivität der statistischen Messung der Lohndiskriminierung gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat will jedoch die Transparenz und den Konsens über die angewandte Methode sicherstellen. In diesem Sinne ist er bereit, dem Anliegen des Postulates nachzukommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Analyse zur Lohndiskriminierung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zu überprüfen und Bericht zu erstatten. Einerseits soll die bisherige Methodik aufgezeigt und gemäss dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden, indem zusätzliche Indikatoren für Lohnunterschiede (wie beispielsweise Berufs- oder Führungserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse und der Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere) berücksichtigt werden. Andererseits soll die Eignung des Mittelwerts als Referenz für die Bewertung der Lohnungleichheit bzw. Lohndiskriminierung überprüft werden. Dabei sind auch alternative Berechnungsmethoden zu prüfen (beispielsweise Ersetzung durch Medianlohn).</p>
  • Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Dementsprechend wichtig sind auch das Verständnis für die methodische Ermittlung von Lohnungleichheit sowie die stetige Weiterentwicklung der Methodik anhand aktueller Erkenntnisse. Eine möglichst realitätsnahe Herleitung der mutmasslichen Unterschiede ist deshalb von zentraler Bedeutung. So gilt es, bei der Berechnung der Lohnungleichheit künftig auch essenzielle Kriterien wie Berufs- oder Führungserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse oder den Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere zu berücksichtigen. Diese bleiben bei der Feststellung der Diskriminierung heute unberücksichtigt, obwohl sie einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die Ermittlung der Lohnungleichheit haben dürften.</p><p>Zudem ist davon auszugehen, dass die Berücksichtigung der Extremwerte aller ausbezahlten Löhne im Rahmen der Ermittlung des Mittelwerts die Aussagekraft des Lohnvergleichs von Frau und Mann verfälscht.</p><p>Es liegt deshalb auf der Hand, künftig die Berechnung auf Basis des Medianwerts vorzunehmen. Insbesondere besteht ansonsten das Risiko, dass wenige Spitzensaläre die Diskriminierungsstatistik zu stark von der Realität abweichen lassen.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Statistik führt die schweizerische Lohnstrukturerhebung durch. Die Lohndaten stammen von den Arbeitgebern selber und dienen den Sozialpartnern als Referenz im Rahmen der Lohnverhandlungen, bei der Beobachtung des Arbeitsmarktes oder auch für das Monitoring der Lohngleichheit von Frauen und Männern. Die Lohndiskriminierung wird im Rahmen einer Sonderauswertung der Lohnstrukturerhebung ermittelt.</p><p>Die verwendete Methode - die sogenannte Regressionsanalyse - ist international anerkannt (Eurostat, BIT, OECD). Sie ist auch vor Bundesgericht zugelassen und wird für die Kontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen angewandt. Schliesslich ist die Regressionsanalyse von den Sozialpartnern im Rahmen des Lohngleichheitsdialoges als Referenzmethode festgelegt worden.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die angewandte Analysemethode und die in der Erhebung berücksichtigten Variablen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und die Qualität und Objektivität der statistischen Messung der Lohndiskriminierung gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat will jedoch die Transparenz und den Konsens über die angewandte Methode sicherstellen. In diesem Sinne ist er bereit, dem Anliegen des Postulates nachzukommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Analyse zur Lohndiskriminierung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zu überprüfen und Bericht zu erstatten. Einerseits soll die bisherige Methodik aufgezeigt und gemäss dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden, indem zusätzliche Indikatoren für Lohnunterschiede (wie beispielsweise Berufs- oder Führungserfahrung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse und der Beschäftigungsgrad in der Berufskarriere) berücksichtigt werden. Andererseits soll die Eignung des Mittelwerts als Referenz für die Bewertung der Lohnungleichheit bzw. Lohndiskriminierung überprüft werden. Dabei sind auch alternative Berechnungsmethoden zu prüfen (beispielsweise Ersetzung durch Medianlohn).</p>
    • Erhebung zur Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft

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