Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion

ShortId
14.3396
Id
20143396
Updated
28.07.2023 06:45
Language
de
Title
Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion
AdditionalIndexing
2831;Kulturindustrie;Musik;audiovisuelle Piraterie;Kultur;Urheberrecht
1
  • L04K01060407, Musik
  • L03K010601, Kultur
  • L04K01060308, Kulturindustrie
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L05K1202040101, audiovisuelle Piraterie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Verteilung der Einnahmen für die verwendete Musik mussten Clubs und Diskotheken der Suisa bis vor Kurzem Listen der verwendeten Musik einreichen. Die Clubs betrachteten diese Pflicht als inakzeptable Belastung. Das System hat sich deshalb in der Praxis nicht bewährt. Die Listen wurden nur sehr unvollständig eingereicht, und das Verteilergebnis war entsprechend ungenau.</p><p>Mit dem Yacast-System wird die Nutzung in ausgewählten Clubs mit einer zentralen Datenbank abgeglichen und so automatisch ermittelt. Die Auswahl der Clubs wurde mithilfe von Statistikern erarbeitet und berücksichtigt die Sprachregionen, die Musikstile, die Höhe der Entschädigungen und die Kantone. Sie eliminiert die Zufälligkeit der eingereichten Listen und erlaubt so eine genauere Verteilung.</p><p>Das Yacast-System trägt den Empfehlungen der Agur 12, der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts, Rechnung, indem die elektronische Rechteverwaltung ausgebaut und der Verwaltungsaufwand gesenkt wird.</p><p>1. Kriterien für die Auswahl des Yacast-Systems waren der Erkennungsgrad der gespielten Musikwerke, die technischen Möglichkeiten und der Preis. Das System ist getestet und wird von der französischen Schwestergesellschaft der Suisa bereits erfolgreich eingesetzt.</p><p>2. Im bisherigen Betrieb wurden über 90 Prozent der gespielten Musikwerke erkannt. Die Suisa ist dafür besorgt, dass die Yacast-Datenbank das schweizerische Musikschaffen erkennt. Suisa-Mitglieder können zudem ihre Musikwerke direkt der Yacast-Datenbank hinzufügen. Neue Musikwerke werden wann immer möglich automatisch erfasst. Ist eine automatische Erfassung nicht möglich, kann die Erfassung auch nachträglich und manuell erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass das Yacast-System schweizerische Musik auch weiterhin erkennt. Eine fünfjährige Frist für einen Datenbankaufbau würde eine unnötige Barriere für ein einsatzbereites System darstellen.</p><p>3. Die Suisa hat das Yacast-System während achtzehn Monaten getestet und sichergestellt, dass es die gestellten Anforderungen tatsächlich erfüllt. Die Suisa kontrolliert die Auswertungen und die Funktionalität des Yacast-Systems mittels Stichproben. Auch Yacast kontrolliert die Funktionalität: Mitarbeiter prüfen, ob die Musikwerke richtig erkannt wurden.</p><p>4. Die Suisa ist eine Schweizer Genossenschaft. Ihre Statuten sehen als Ziel die Förderung und Unterstützung des Schaffens und die Verbreitung schweizerischer Musik vor. Sie hat zur Förderung des Schweizer Musikschaffens die Fondation Suisa gegründet und finanziert deren Tätigkeit mit 2,5 Prozent der Einnahmen aus den Aufführungs- und Senderechten. Eine Beschränkung auf Schweizer Bürger oder Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, wäre indessen in der Sache nicht zu rechtfertigen und könnte verfassungsrechtliche Garantien wie die Eigentumsgarantie tangieren. Das geltende Urheberrechtsgesetz sieht denn auch ausdrücklich eine Gleichbehandlung aller Rechteinhaber durch die Verwertungsgesellschaften vor (vgl. Art. 45 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Suisa experimentiert zurzeit mit einem neuen System, das vorsieht, eine französische Gesellschaft damit zu beauftragen, Musikstücke stichprobenmässig zu prüfen mit dem klaren Ziel, die Verwaltung der Vergütungen zugunsten der Urheberinnen und Urheber zu vereinfachen. Der Auftrag geht an die Yacast, die von den marktführenden Musiklabels, den sogenannten Major-Labels, kontrolliert wird. In der Praxis sieht das so aus, dass die Musikstücke in einer eigens dafür bestimmten Box abgespeichert werden. Es wird etwa 50 solcher Boxen geben, die dann in den 500 Clubs in der Schweiz (und nur in den Clubs) zirkulieren. Die Box muss imstande sein, die gespielten Musikstücke zu erkennen und so die Höhe der Vergütung festzusetzen, die den Urheberinnen und Urhebern geschuldet ist.</p><p>Es ist nicht klar, wer all die Stücke in den Boxen abspeichern wird und in welchem Zeitraum dies geschehen soll. Falls dies durch die von den Major-Labels kontrollierte Yacast erfolgt, werden die Boxen mit Bestimmtheit die Musikstücke dieser Firmen enthalten - und in der Folge wiedererkennen. Was aber geschieht mit der Schweizer Produktion?</p><p>Abgesehen davon, dass nicht garantiert ist, dass das System auch Titel erkennen wird, die weniger verbreitet sind, wird die Erhebung der Stücke, die in den Lokalen gespielt werden, auf statistischer Grundlage erfolgen und nicht der realen Situation entsprechen. Tatsächlich werden die 50 Boxen in 500 Clubs zirkulieren (nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt, und was ist mit all den restlichen öffentlichen Lokalen?), und es wird auf der Grundlage von stichprobenmässigen Aufzeichnungen festgestellt werden, wie oft die verschiedenen Titel gespielt werden. Mit welcher Häufigkeit die grosse Mehrheit der Stücke gespielt wird, die in den öffentlichen Lokalen zu hören sind, wird gar nicht erhoben.</p><p>Ebenso wenig werden die gemixten Titel der DJ erkannt.</p><p>Daraus geht klar hervor, dass der Auftrag an die Yacast für die Kreativität und die Produktion in der Schweiz schädlich ist: Das neue System bietet keinerlei Garantie dafür, dass die Schweizer Künstlerinnen und Künstler diejenige Entschädigung erhalten werden, die ihnen tatsächlich zusteht.</p><p>In ihren Statuten verpflichtet sich die Suisa zum Schutz der eingetragenen Künstlerinnen und Künstler und auch ihrer Werke: Der Auftrag an die französische Yacast verletzt diesen Grundsatz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Kriterien fiel die Wahl auf die Yacast, eine französische Gesellschaft, die von den Major-Labels kontrolliert wird? Wurde ein Benchmarking durchgeführt?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, wenigstens ein Moratorium mit einer angemessenen Dauer (fünf Jahre) einzuführen, damit die Musiktitel in den Boxen abgespeichert werden können?</p><p>3. Welche Kontrollen sind vorgesehen, um zu garantieren, dass das System schliesslich funktioniert?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, zum Schutz der lokalen Produktion die Registrierung bei der Suisa auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Mindestverbleibdauer in der Schweiz von drei Jahren zu beschränken?</p>
  • Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Verteilung der Einnahmen für die verwendete Musik mussten Clubs und Diskotheken der Suisa bis vor Kurzem Listen der verwendeten Musik einreichen. Die Clubs betrachteten diese Pflicht als inakzeptable Belastung. Das System hat sich deshalb in der Praxis nicht bewährt. Die Listen wurden nur sehr unvollständig eingereicht, und das Verteilergebnis war entsprechend ungenau.</p><p>Mit dem Yacast-System wird die Nutzung in ausgewählten Clubs mit einer zentralen Datenbank abgeglichen und so automatisch ermittelt. Die Auswahl der Clubs wurde mithilfe von Statistikern erarbeitet und berücksichtigt die Sprachregionen, die Musikstile, die Höhe der Entschädigungen und die Kantone. Sie eliminiert die Zufälligkeit der eingereichten Listen und erlaubt so eine genauere Verteilung.</p><p>Das Yacast-System trägt den Empfehlungen der Agur 12, der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts, Rechnung, indem die elektronische Rechteverwaltung ausgebaut und der Verwaltungsaufwand gesenkt wird.</p><p>1. Kriterien für die Auswahl des Yacast-Systems waren der Erkennungsgrad der gespielten Musikwerke, die technischen Möglichkeiten und der Preis. Das System ist getestet und wird von der französischen Schwestergesellschaft der Suisa bereits erfolgreich eingesetzt.</p><p>2. Im bisherigen Betrieb wurden über 90 Prozent der gespielten Musikwerke erkannt. Die Suisa ist dafür besorgt, dass die Yacast-Datenbank das schweizerische Musikschaffen erkennt. Suisa-Mitglieder können zudem ihre Musikwerke direkt der Yacast-Datenbank hinzufügen. Neue Musikwerke werden wann immer möglich automatisch erfasst. Ist eine automatische Erfassung nicht möglich, kann die Erfassung auch nachträglich und manuell erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass das Yacast-System schweizerische Musik auch weiterhin erkennt. Eine fünfjährige Frist für einen Datenbankaufbau würde eine unnötige Barriere für ein einsatzbereites System darstellen.</p><p>3. Die Suisa hat das Yacast-System während achtzehn Monaten getestet und sichergestellt, dass es die gestellten Anforderungen tatsächlich erfüllt. Die Suisa kontrolliert die Auswertungen und die Funktionalität des Yacast-Systems mittels Stichproben. Auch Yacast kontrolliert die Funktionalität: Mitarbeiter prüfen, ob die Musikwerke richtig erkannt wurden.</p><p>4. Die Suisa ist eine Schweizer Genossenschaft. Ihre Statuten sehen als Ziel die Förderung und Unterstützung des Schaffens und die Verbreitung schweizerischer Musik vor. Sie hat zur Förderung des Schweizer Musikschaffens die Fondation Suisa gegründet und finanziert deren Tätigkeit mit 2,5 Prozent der Einnahmen aus den Aufführungs- und Senderechten. Eine Beschränkung auf Schweizer Bürger oder Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, wäre indessen in der Sache nicht zu rechtfertigen und könnte verfassungsrechtliche Garantien wie die Eigentumsgarantie tangieren. Das geltende Urheberrechtsgesetz sieht denn auch ausdrücklich eine Gleichbehandlung aller Rechteinhaber durch die Verwertungsgesellschaften vor (vgl. Art. 45 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Suisa experimentiert zurzeit mit einem neuen System, das vorsieht, eine französische Gesellschaft damit zu beauftragen, Musikstücke stichprobenmässig zu prüfen mit dem klaren Ziel, die Verwaltung der Vergütungen zugunsten der Urheberinnen und Urheber zu vereinfachen. Der Auftrag geht an die Yacast, die von den marktführenden Musiklabels, den sogenannten Major-Labels, kontrolliert wird. In der Praxis sieht das so aus, dass die Musikstücke in einer eigens dafür bestimmten Box abgespeichert werden. Es wird etwa 50 solcher Boxen geben, die dann in den 500 Clubs in der Schweiz (und nur in den Clubs) zirkulieren. Die Box muss imstande sein, die gespielten Musikstücke zu erkennen und so die Höhe der Vergütung festzusetzen, die den Urheberinnen und Urhebern geschuldet ist.</p><p>Es ist nicht klar, wer all die Stücke in den Boxen abspeichern wird und in welchem Zeitraum dies geschehen soll. Falls dies durch die von den Major-Labels kontrollierte Yacast erfolgt, werden die Boxen mit Bestimmtheit die Musikstücke dieser Firmen enthalten - und in der Folge wiedererkennen. Was aber geschieht mit der Schweizer Produktion?</p><p>Abgesehen davon, dass nicht garantiert ist, dass das System auch Titel erkennen wird, die weniger verbreitet sind, wird die Erhebung der Stücke, die in den Lokalen gespielt werden, auf statistischer Grundlage erfolgen und nicht der realen Situation entsprechen. Tatsächlich werden die 50 Boxen in 500 Clubs zirkulieren (nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt, und was ist mit all den restlichen öffentlichen Lokalen?), und es wird auf der Grundlage von stichprobenmässigen Aufzeichnungen festgestellt werden, wie oft die verschiedenen Titel gespielt werden. Mit welcher Häufigkeit die grosse Mehrheit der Stücke gespielt wird, die in den öffentlichen Lokalen zu hören sind, wird gar nicht erhoben.</p><p>Ebenso wenig werden die gemixten Titel der DJ erkannt.</p><p>Daraus geht klar hervor, dass der Auftrag an die Yacast für die Kreativität und die Produktion in der Schweiz schädlich ist: Das neue System bietet keinerlei Garantie dafür, dass die Schweizer Künstlerinnen und Künstler diejenige Entschädigung erhalten werden, die ihnen tatsächlich zusteht.</p><p>In ihren Statuten verpflichtet sich die Suisa zum Schutz der eingetragenen Künstlerinnen und Künstler und auch ihrer Werke: Der Auftrag an die französische Yacast verletzt diesen Grundsatz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Aufgrund welcher Kriterien fiel die Wahl auf die Yacast, eine französische Gesellschaft, die von den Major-Labels kontrolliert wird? Wurde ein Benchmarking durchgeführt?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, wenigstens ein Moratorium mit einer angemessenen Dauer (fünf Jahre) einzuführen, damit die Musiktitel in den Boxen abgespeichert werden können?</p><p>3. Welche Kontrollen sind vorgesehen, um zu garantieren, dass das System schliesslich funktioniert?</p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, zum Schutz der lokalen Produktion die Registrierung bei der Suisa auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Mindestverbleibdauer in der Schweiz von drei Jahren zu beschränken?</p>
    • Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion

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