Die Schweiz braucht nicht länger auf den Atomkrieg zu warten!
- ShortId
-
14.3398
- Id
-
20143398
- Updated
-
14.11.2025 07:34
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz braucht nicht länger auf den Atomkrieg zu warten!
- AdditionalIndexing
-
09;Atomkrieg;Sicherheitspolitik;Gebäude;Zivilschutz
- 1
-
- L04K04030201, Zivilschutz
- L05K0705030303, Gebäude
- L01K04, Sicherheitspolitik
- L05K0401020201, Atomkrieg
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Zeit des Kalten Krieges gehörten militärische Bedrohungen zum Alltag. Auch das nukleare Risiko war nicht ganz unbegründet. Die Schweiz war nicht nur militärisch, sondern auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes auf das Schlimmste vorbereitet. Logischerweise mussten die Unterkünfte des Bevölkerungsschutzes die gesamte Bevölkerung unseres Landes aufnehmen können, um deren Überleben zu gewährleisten. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben sich die Gefahren verändert, und das Risiko einer unmittelbaren militärischen Bedrohung ging zurück. Deshalb muss nun der Schutzplatzbestand angepasst werden, um den aktuellen Risiken gerecht zu werden und übermässige Ausgaben zulasten von Privaten und Gemeinwesen zu vermeiden.</p><p>Zudem ist die maximale Zeit, um einen Schutzplatz zu erreichen, offenbar zu kurz und verhindert ein regionales Schutzplatzmanagement. Dieser Punkt muss verbessert werden, um eine regionale Organisation zu ermöglichen, die der aktuellen Situation angepasst ist.</p><p>Diese Anpassungen würden es letztlich erlauben, die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes weiterhin auf hohem Niveau zu schützen und gleichzeitig Gelder zu sparen, die anderweitig eingesetzt werden könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) vom 8. September 2010 ausführlich dargelegt, warum er an einer generellen Schutzraumbaupflicht festhält (BBl 2010 6055, 6061ff.). Die Gesetzesrevision ist im Juni 2011 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden und seit Januar 2012 in Kraft.</p><p>1. Der Bundesrat hält fest, dass das Schutzbautensystem einen wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz und des Schutzes der Bevölkerung darstellt. Es ist richtig, dass ein militärischer Angriff auf die Schweiz derzeit wenig wahrscheinlich ist. Es gibt aber andere Bedrohungsformen, deren Bedeutung zugenommen hat oder deren Entwicklung schwer vorauszusagen ist. So können z. B. neben den nach wie vor bestehenden Atomwaffenarsenalen Präzisionswaffen aus immer grösserer Distanz eingesetzt werden. Hinzu kommen die Proliferation und damit die immer breitere Verfügbarkeit solcher Waffen sowie die Gefahr von terroristischen Anschlägen mit Massenvernichtungsmitteln. Es gibt viele Unwägbarkeiten bei der Bedrohungsentwicklung. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, auf dieses weitentwickelte, etablierte Schutzsystem zu verzichten.</p><p>Den veränderten Rahmenbedingungen wird durch Optimierungen im Schutzraumbau Rechnung getragen, insbesondere durch:</p><p>1.a. die Werterhaltung des bisherigen Schutzbautensystems, die finanziell mit wenig Aufwand sichergestellt werden kann;</p><p>1.b. gezielte und differenzierte Schutzraumbautätigkeit, die im Sinne der Gleichbehandlung der Einwohnerinnen und Einwohner den Bedarf und vorhandene Lücken abdeckt; sowie</p><p>1.c. eine markante finanzielle Entlastung der privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie der öffentlichen Hand.</p><p>2. Mit den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung vom 20. Dezember 2012 wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutzplatzbedarf und Schutzraumangebot sichergestellt. Darin ist auch die Zeit zum Erreichen des Schutzraumes festgelegt. Sie beträgt bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topografischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten. Damit wird das angestrebte flächendeckende Schutzraumangebot erreicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über den Bevölkerungs- und Zivilschutz wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es soll nicht mehr ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner zur Verfügung stehen. Vielmehr soll eine begrenzte Anzahl Plätze bei Katastrophen dem aktuellen Bedarf gerecht werden.</p><p>2. Die zwingend vorgeschriebene Anzahl Plätze wird regional definiert, und es wird mehr Zeit einberechnet, um den Schutzplatz zu erreichen.</p>
- Die Schweiz braucht nicht länger auf den Atomkrieg zu warten!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zur Zeit des Kalten Krieges gehörten militärische Bedrohungen zum Alltag. Auch das nukleare Risiko war nicht ganz unbegründet. Die Schweiz war nicht nur militärisch, sondern auch im Bereich des Bevölkerungsschutzes auf das Schlimmste vorbereitet. Logischerweise mussten die Unterkünfte des Bevölkerungsschutzes die gesamte Bevölkerung unseres Landes aufnehmen können, um deren Überleben zu gewährleisten. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben sich die Gefahren verändert, und das Risiko einer unmittelbaren militärischen Bedrohung ging zurück. Deshalb muss nun der Schutzplatzbestand angepasst werden, um den aktuellen Risiken gerecht zu werden und übermässige Ausgaben zulasten von Privaten und Gemeinwesen zu vermeiden.</p><p>Zudem ist die maximale Zeit, um einen Schutzplatz zu erreichen, offenbar zu kurz und verhindert ein regionales Schutzplatzmanagement. Dieser Punkt muss verbessert werden, um eine regionale Organisation zu ermöglichen, die der aktuellen Situation angepasst ist.</p><p>Diese Anpassungen würden es letztlich erlauben, die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes weiterhin auf hohem Niveau zu schützen und gleichzeitig Gelder zu sparen, die anderweitig eingesetzt werden könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) vom 8. September 2010 ausführlich dargelegt, warum er an einer generellen Schutzraumbaupflicht festhält (BBl 2010 6055, 6061ff.). Die Gesetzesrevision ist im Juni 2011 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden und seit Januar 2012 in Kraft.</p><p>1. Der Bundesrat hält fest, dass das Schutzbautensystem einen wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Schweiz und des Schutzes der Bevölkerung darstellt. Es ist richtig, dass ein militärischer Angriff auf die Schweiz derzeit wenig wahrscheinlich ist. Es gibt aber andere Bedrohungsformen, deren Bedeutung zugenommen hat oder deren Entwicklung schwer vorauszusagen ist. So können z. B. neben den nach wie vor bestehenden Atomwaffenarsenalen Präzisionswaffen aus immer grösserer Distanz eingesetzt werden. Hinzu kommen die Proliferation und damit die immer breitere Verfügbarkeit solcher Waffen sowie die Gefahr von terroristischen Anschlägen mit Massenvernichtungsmitteln. Es gibt viele Unwägbarkeiten bei der Bedrohungsentwicklung. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, auf dieses weitentwickelte, etablierte Schutzsystem zu verzichten.</p><p>Den veränderten Rahmenbedingungen wird durch Optimierungen im Schutzraumbau Rechnung getragen, insbesondere durch:</p><p>1.a. die Werterhaltung des bisherigen Schutzbautensystems, die finanziell mit wenig Aufwand sichergestellt werden kann;</p><p>1.b. gezielte und differenzierte Schutzraumbautätigkeit, die im Sinne der Gleichbehandlung der Einwohnerinnen und Einwohner den Bedarf und vorhandene Lücken abdeckt; sowie</p><p>1.c. eine markante finanzielle Entlastung der privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie der öffentlichen Hand.</p><p>2. Mit den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung vom 20. Dezember 2012 wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutzplatzbedarf und Schutzraumangebot sichergestellt. Darin ist auch die Zeit zum Erreichen des Schutzraumes festgelegt. Sie beträgt bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topografischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten. Damit wird das angestrebte flächendeckende Schutzraumangebot erreicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung über den Bevölkerungs- und Zivilschutz wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es soll nicht mehr ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner zur Verfügung stehen. Vielmehr soll eine begrenzte Anzahl Plätze bei Katastrophen dem aktuellen Bedarf gerecht werden.</p><p>2. Die zwingend vorgeschriebene Anzahl Plätze wird regional definiert, und es wird mehr Zeit einberechnet, um den Schutzplatz zu erreichen.</p>
- Die Schweiz braucht nicht länger auf den Atomkrieg zu warten!
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