Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
- ShortId
-
14.3399
- Id
-
20143399
- Updated
-
14.11.2025 06:45
- Language
-
de
- Title
-
Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
15;10;08;Europäische Union;Landwirtschaft (allgemein);Freihandelsabkommen;USA;Konsumentenschutz
- 1
-
- L02K0903, Europäische Union
- L04K03050305, USA
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L01K14, Landwirtschaft (allgemein)
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Böhni 14.3111 vom 18. März 2014 erläutert, kann der Bundesrat keine verlässlichen Aussagen zu den Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den USA und der EU auf die Schweiz machen, solange der Inhalt der ausgehandelten Bestimmungen noch zu wenig bekannt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet es der Bundesrat daher als verfrüht, Aussagen über die möglichen Konsequenzen eines erfolgreichen Verhandlungsabschlusses auf die Umwelt, den Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit zu machen.</p><p>2. Die Schweiz ist im Agrarbereich durch das bilaterale Agrarabkommen von 1999 mit der EU verbunden. So sind beispielsweise die Gesetzgebungen im gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich weitgehend harmonisiert. Eine allfällige Änderung von EU-Standards infolge eines FHA zwischen den USA und der EU hätte somit insofern Auswirkungen auf die Schweiz, als die Schweiz ihre Regulierung grundsätzlich EU-kompatibel ausgestaltet. Dies gilt allerdings nur für Bereiche, in denen die EU-Mitgliedstaaten auch untereinander harmonisierte Rechtsgrundlagen vorweisen. In Bezug auf Lebensmittelstandards ist dies nicht durchgehend der Fall. Ausserdem werden einige Fragen, z. B. betreffend gentechnisch veränderte Organismen wie jene nach deren Zulassung, den erlaubten unbeabsichtigten Vermischungen oder den erlaubten Zusatzstoffen in der Tierfütterung, auch in der EU kontrovers diskutiert. Es ist also unklar, ob sich die EU hier den von den USA gewünschten Standards anpassen wird. Im Zusammenhang mit "Hormonfleisch" akzeptiert die Schweiz im Gegensatz zur EU bereits heute innerhalb von Kontingenten die Einfuhr von Fleisch hormonbehandelter Rinder. Das Fleisch darf jedoch keine Hormonrückstände aufweisen und muss entsprechend deklariert werden.</p><p>Im Agrarbereich kann daher zurzeit keine abschliessende Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen eines FHA zwischen den USA und der EU auf die Schweizer Standards gemacht werden. Fest steht, dass die Schweiz auch nach einer allfälligen Anpassung von EU-Standards sowohl Marktzugangsfragen im Agrarbereich als auch Konsumentenschutzaspekte neu beurteilen kann und eine Entscheidung über verschiedene Handlungsoptionen autonom möglich bleibt. Ein Automatismus besteht nicht.</p><p>3. Es ist zurzeit nicht absehbar, ob ein FHA zwischen den USA und der EU Bestimmungen zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten enthalten wird. Die EU-Kommission hat im März 2014 eine öffentliche Konsultation zu dieser Thematik lanciert. Darin wird festgehalten, dass die EU moderne Investitionsregeln anstrebt, ohne das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten unverhältnismässig einzuschränken, im öffentlichen Interesse Regelungen in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz zu erlassen. Weiter ist das Verhältnis zwischen Verfahren vor nationalen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten Gegenstand der laufenden Konsultation.</p><p>4. Die EU und die USA sind die beiden grössten Handelspartner der Schweiz. Kommt ein FHA zwischen den USA und der EU zustande, mit dem sie sich auf dem jeweils anderen Markt günstigere Rahmenbedingungen einräumen, als der Schweiz gewährt werden, kann es je nach Verhandlungsergebnis zu Benachteiligungen der Schweizer Wirtschaft kommen, z. B. würden Zollsenkungen zwischen der EU und den USA zu einer relativen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten führen. In anderen Bereichen - wie z. B. technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, geistiges Eigentum, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen - besteht je nach Verhandlungsergebnis ebenfalls Diskriminierungspotenzial. Ein im Auftrag des Seco erstellter und am 10. Juli veröffentlichter Studienbericht des World Trade Institute der Universität Bern gibt Anhaltspunkte zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf der Basis eines berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodells. Die Studie untersucht drei Szenarien unterschiedlicher Integrationsdichte. In allen Szenarien wird auch die Möglichkeit handelspolitischer Massnahmen der Schweiz analysiert, nämlich in Form eines parallelen Abkommens zwischen der Efta und den USA. Je nach Ausgestaltung des TTIP-Abkommens, aber auch der handelspolitischen Massnahmen der Schweiz als Reaktion auf dieses Abkommen reichen die Auswirkungen von möglichen langfristigen Einbussen von 0,5 Prozent des BIP-Niveaus (bei einem TTIP-Abkommen, das sich im Wesentlichen auf Zollabbau beschränkt, und ohne Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit den USA) bis hin zu einer Niveauerhöhung von geschätzten 2,9 Prozent des BIP (bei einem umfassenden Abkommen und mit einem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den USA). Die quantitativen Resultate sind jedoch insgesamt mit Vorsicht zu interpretieren. Sie geben lediglich Hinweise auf die mögliche Grössenordnung von Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Schweizer Wirtschaft und einzelne Sektoren.</p><p>Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco werden Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines FHA zwischen den USA und der EU auf die Schweiz gemacht. Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt eines möglichen FHA zwischen den USA und der EU wird der Bundesrat konkrete Optionen prüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren. Zu diesen Optionen könnte auch die Möglichkeit zur Aushandlung eines FHA mit den USA oder ein Andocken an die TTIP gehören. Heute ist jedoch noch nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Drittländer der TTIP werden beitreten können. Bei dieser Analyse sollen die gesamtwirtschaftliche Situation der Schweiz, inklusive der Situation in den verschiedenen Wirtschaftssektoren, berücksichtigt sowie soziale und ökologische Aspekte (beispielsweise mögliche Auswirkungen auf Umweltstandards und entsprechende Begleitschutzmassnahmen) mit einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im vergangenen November hat ein Artikel der Zeitschrift "Le Monde diplomatique" Alarm geschlagen. Es ging darin um mögliche verheerende Folgen, die das transatlantische Freihandelsabkommen, über das zurzeit die USA und die EU verhandeln, für die Kompetenzen der Regierungen nicht nur von Vertragsstaaten, sondern auch von Drittstaaten haben könnte. Drittstaaten würden in ihren Handelsbeziehungen mit den USA und der EU gezwungen, die Rechtsvorschriften und Normen zu übernehmen, die diesen neuen, grossen "gemeinsamen Markt" bestimmen. Alle Bereiche könnten davon betroffen sein: Finanzwesen, Immigration, Gesundheitspolitik, Landwirtschaft usw. Da die Verhandlungen ziemlich rasch voranschreiten, müssen wir uns auf das Schlimmste gefasst machen. Bundesrat Schneider-Ammann ist sich dessen übrigens bewusst, denn er wünscht, dass auch unser Land mit von der Partie ist. Ich möchte daher folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass die Schweiz Regelungen übernehmen muss, die dem bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachten Volkswillen in Sachen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit widersprechen?</p><p>2. Falls die Bestimmungen eines solchen Abkommens zur Norm werden, selbst wenn die Schweiz keine Vertragspartnerin ist: Was wird dann aus dem Verbot von Hormonen in der Fleischproduktion und von GVO sowie aus anderen besonderen Anliegen der Schweizer Bevölkerung?</p><p>3. Stimmt es, dass bei dieser Art von Abkommen Streitigkeiten über den Schutz privater Investitionen von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden und somit die nationale Justiz umgangen wird? Wenn ja, würde die Schweiz nicht einen wesentlichen Teil ihrer politischen Souveränität aufgeben, indem sie sich an ein solches Abkommen zu binden sucht?</p><p>4. Sollte dieses neue internationale "Megaabkommen" zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, wird es ausserhalb des rechtlichen Rahmens der WTO umgesetzt werden. Laufen die Schweizer Unternehmen, die keine Niederlassungen in den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens haben, nicht Gefahr, diskriminiert zu werden, wenn die WTO-Regeln keinen Vorrang vor den Bestimmungen solcher Abkommen mehr haben? Wenn ja, wie beurteilt der Bundesrat auf politischer Ebene dieses bedeutende Risiko für unsere Unternehmen und allgemein für die Wirtschaft unseres Landes?</p>
- Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Böhni 14.3111 vom 18. März 2014 erläutert, kann der Bundesrat keine verlässlichen Aussagen zu den Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den USA und der EU auf die Schweiz machen, solange der Inhalt der ausgehandelten Bestimmungen noch zu wenig bekannt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet es der Bundesrat daher als verfrüht, Aussagen über die möglichen Konsequenzen eines erfolgreichen Verhandlungsabschlusses auf die Umwelt, den Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit zu machen.</p><p>2. Die Schweiz ist im Agrarbereich durch das bilaterale Agrarabkommen von 1999 mit der EU verbunden. So sind beispielsweise die Gesetzgebungen im gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich weitgehend harmonisiert. Eine allfällige Änderung von EU-Standards infolge eines FHA zwischen den USA und der EU hätte somit insofern Auswirkungen auf die Schweiz, als die Schweiz ihre Regulierung grundsätzlich EU-kompatibel ausgestaltet. Dies gilt allerdings nur für Bereiche, in denen die EU-Mitgliedstaaten auch untereinander harmonisierte Rechtsgrundlagen vorweisen. In Bezug auf Lebensmittelstandards ist dies nicht durchgehend der Fall. Ausserdem werden einige Fragen, z. B. betreffend gentechnisch veränderte Organismen wie jene nach deren Zulassung, den erlaubten unbeabsichtigten Vermischungen oder den erlaubten Zusatzstoffen in der Tierfütterung, auch in der EU kontrovers diskutiert. Es ist also unklar, ob sich die EU hier den von den USA gewünschten Standards anpassen wird. Im Zusammenhang mit "Hormonfleisch" akzeptiert die Schweiz im Gegensatz zur EU bereits heute innerhalb von Kontingenten die Einfuhr von Fleisch hormonbehandelter Rinder. Das Fleisch darf jedoch keine Hormonrückstände aufweisen und muss entsprechend deklariert werden.</p><p>Im Agrarbereich kann daher zurzeit keine abschliessende Einschätzung zu den möglichen Auswirkungen eines FHA zwischen den USA und der EU auf die Schweizer Standards gemacht werden. Fest steht, dass die Schweiz auch nach einer allfälligen Anpassung von EU-Standards sowohl Marktzugangsfragen im Agrarbereich als auch Konsumentenschutzaspekte neu beurteilen kann und eine Entscheidung über verschiedene Handlungsoptionen autonom möglich bleibt. Ein Automatismus besteht nicht.</p><p>3. Es ist zurzeit nicht absehbar, ob ein FHA zwischen den USA und der EU Bestimmungen zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten enthalten wird. Die EU-Kommission hat im März 2014 eine öffentliche Konsultation zu dieser Thematik lanciert. Darin wird festgehalten, dass die EU moderne Investitionsregeln anstrebt, ohne das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten unverhältnismässig einzuschränken, im öffentlichen Interesse Regelungen in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz zu erlassen. Weiter ist das Verhältnis zwischen Verfahren vor nationalen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten Gegenstand der laufenden Konsultation.</p><p>4. Die EU und die USA sind die beiden grössten Handelspartner der Schweiz. Kommt ein FHA zwischen den USA und der EU zustande, mit dem sie sich auf dem jeweils anderen Markt günstigere Rahmenbedingungen einräumen, als der Schweiz gewährt werden, kann es je nach Verhandlungsergebnis zu Benachteiligungen der Schweizer Wirtschaft kommen, z. B. würden Zollsenkungen zwischen der EU und den USA zu einer relativen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten führen. In anderen Bereichen - wie z. B. technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Massnahmen, geistiges Eigentum, Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen - besteht je nach Verhandlungsergebnis ebenfalls Diskriminierungspotenzial. Ein im Auftrag des Seco erstellter und am 10. Juli veröffentlichter Studienbericht des World Trade Institute der Universität Bern gibt Anhaltspunkte zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen auf der Basis eines berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodells. Die Studie untersucht drei Szenarien unterschiedlicher Integrationsdichte. In allen Szenarien wird auch die Möglichkeit handelspolitischer Massnahmen der Schweiz analysiert, nämlich in Form eines parallelen Abkommens zwischen der Efta und den USA. Je nach Ausgestaltung des TTIP-Abkommens, aber auch der handelspolitischen Massnahmen der Schweiz als Reaktion auf dieses Abkommen reichen die Auswirkungen von möglichen langfristigen Einbussen von 0,5 Prozent des BIP-Niveaus (bei einem TTIP-Abkommen, das sich im Wesentlichen auf Zollabbau beschränkt, und ohne Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit den USA) bis hin zu einer Niveauerhöhung von geschätzten 2,9 Prozent des BIP (bei einem umfassenden Abkommen und mit einem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den USA). Die quantitativen Resultate sind jedoch insgesamt mit Vorsicht zu interpretieren. Sie geben lediglich Hinweise auf die mögliche Grössenordnung von Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf die Schweizer Wirtschaft und einzelne Sektoren.</p><p>Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco werden Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines FHA zwischen den USA und der EU auf die Schweiz gemacht. Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt eines möglichen FHA zwischen den USA und der EU wird der Bundesrat konkrete Optionen prüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren. Zu diesen Optionen könnte auch die Möglichkeit zur Aushandlung eines FHA mit den USA oder ein Andocken an die TTIP gehören. Heute ist jedoch noch nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Drittländer der TTIP werden beitreten können. Bei dieser Analyse sollen die gesamtwirtschaftliche Situation der Schweiz, inklusive der Situation in den verschiedenen Wirtschaftssektoren, berücksichtigt sowie soziale und ökologische Aspekte (beispielsweise mögliche Auswirkungen auf Umweltstandards und entsprechende Begleitschutzmassnahmen) mit einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im vergangenen November hat ein Artikel der Zeitschrift "Le Monde diplomatique" Alarm geschlagen. Es ging darin um mögliche verheerende Folgen, die das transatlantische Freihandelsabkommen, über das zurzeit die USA und die EU verhandeln, für die Kompetenzen der Regierungen nicht nur von Vertragsstaaten, sondern auch von Drittstaaten haben könnte. Drittstaaten würden in ihren Handelsbeziehungen mit den USA und der EU gezwungen, die Rechtsvorschriften und Normen zu übernehmen, die diesen neuen, grossen "gemeinsamen Markt" bestimmen. Alle Bereiche könnten davon betroffen sein: Finanzwesen, Immigration, Gesundheitspolitik, Landwirtschaft usw. Da die Verhandlungen ziemlich rasch voranschreiten, müssen wir uns auf das Schlimmste gefasst machen. Bundesrat Schneider-Ammann ist sich dessen übrigens bewusst, denn er wünscht, dass auch unser Land mit von der Partie ist. Ich möchte daher folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass die Schweiz Regelungen übernehmen muss, die dem bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachten Volkswillen in Sachen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit widersprechen?</p><p>2. Falls die Bestimmungen eines solchen Abkommens zur Norm werden, selbst wenn die Schweiz keine Vertragspartnerin ist: Was wird dann aus dem Verbot von Hormonen in der Fleischproduktion und von GVO sowie aus anderen besonderen Anliegen der Schweizer Bevölkerung?</p><p>3. Stimmt es, dass bei dieser Art von Abkommen Streitigkeiten über den Schutz privater Investitionen von einem internationalen Schiedsgericht entschieden werden und somit die nationale Justiz umgangen wird? Wenn ja, würde die Schweiz nicht einen wesentlichen Teil ihrer politischen Souveränität aufgeben, indem sie sich an ein solches Abkommen zu binden sucht?</p><p>4. Sollte dieses neue internationale "Megaabkommen" zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, wird es ausserhalb des rechtlichen Rahmens der WTO umgesetzt werden. Laufen die Schweizer Unternehmen, die keine Niederlassungen in den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens haben, nicht Gefahr, diskriminiert zu werden, wenn die WTO-Regeln keinen Vorrang vor den Bestimmungen solcher Abkommen mehr haben? Wenn ja, wie beurteilt der Bundesrat auf politischer Ebene dieses bedeutende Risiko für unsere Unternehmen und allgemein für die Wirtschaft unseres Landes?</p>
- Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schweiz
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