Tiefere Renten wegen Provisionen?

ShortId
14.3412
Id
20143412
Updated
28.07.2023 06:41
Language
de
Title
Tiefere Renten wegen Provisionen?
AdditionalIndexing
28;Altersvorsorge;Berufliche Vorsorge;Versicherungsberuf;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K01040101, Altersvorsorge
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K11100117, Versicherungsberuf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Versicherungsvermittler scheinen die geltende Verordnung (Art. 48k Abs. 2 BVV 2) nicht zu beachten. Diese untersagt "die Bezahlung und die Entgegennahme von zusätzlichen volumenwachstums- oder schadenabhängigen Entschädigungen". Wiederkehrende Provisionen, die letztlich auf Kosten der Versicherten gehen und sich bei diesen zu erheblichen Renteneinbussen summieren, scheinen keine Seltenheit zu sein. Offenbar werden zur Umgehung dieser Verordnungsbestimmung auch zunehmend volumenabhängige "Bestandeskommissionen" jährlich wiederkehrend eingefordert und entrichtet. Die Zeche bezahlen die Versicherten und die Arbeitgeber durch zu tiefe Renten und überhöhte Prämien. Neben den Kosten schaffen Provisionen auch falsche Anreize: Sie führen dazu, dass die Versicherungsvermittler die Kunden meistens zum Anbieter führen, der die (höchsten) Provisionen bezahlt. Für Versicherungsunternehmen existiert nicht einmal eine analoge Regelung zu Artikel 48k Absatz 2 BVV 2. In einer obligatorischen Sozialversicherung haben Provisionen nichts zu suchen. Auch die Rückerstattungspflicht von Artikel 400 OR wird offenbar flächendeckend nicht eingehalten. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, aufzuzeigen, ob und wie die Regelung und die Aufsicht betreffend die Vermittlung von Anschlussverträgen verstärkt werden müssten, insbesondere durch eine wirksame Aufsicht über Versicherungsvermittler.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Reform Altersvorsorge 2020 in einem Bericht Folgendes darzulegen:</p><p>1. Formen, Aspekte und Ausmass der Problematik der Provisionen und Courtagen, die von Versicherungsunternehmen oder Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Kundschaft an Vorsorgeeinrichtungen respektive für die "Bestandespflege" solcher Kundschaft bezahlt werden;</p><p>2. die Auswirkungen für die Versicherten und die Arbeitgeber;</p><p>3. die Rückerstattung gemäss Artikel 400 OR solcher Provisionen und Courtagen durch die Versicherungsvermittler an die vermittelten Versichertenkollektive;</p><p>4. Massnahmen zur Verbesserung der Regulierung und der Aufsicht über Versicherungsvermittler.</p>
  • Tiefere Renten wegen Provisionen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Versicherungsvermittler scheinen die geltende Verordnung (Art. 48k Abs. 2 BVV 2) nicht zu beachten. Diese untersagt "die Bezahlung und die Entgegennahme von zusätzlichen volumenwachstums- oder schadenabhängigen Entschädigungen". Wiederkehrende Provisionen, die letztlich auf Kosten der Versicherten gehen und sich bei diesen zu erheblichen Renteneinbussen summieren, scheinen keine Seltenheit zu sein. Offenbar werden zur Umgehung dieser Verordnungsbestimmung auch zunehmend volumenabhängige "Bestandeskommissionen" jährlich wiederkehrend eingefordert und entrichtet. Die Zeche bezahlen die Versicherten und die Arbeitgeber durch zu tiefe Renten und überhöhte Prämien. Neben den Kosten schaffen Provisionen auch falsche Anreize: Sie führen dazu, dass die Versicherungsvermittler die Kunden meistens zum Anbieter führen, der die (höchsten) Provisionen bezahlt. Für Versicherungsunternehmen existiert nicht einmal eine analoge Regelung zu Artikel 48k Absatz 2 BVV 2. In einer obligatorischen Sozialversicherung haben Provisionen nichts zu suchen. Auch die Rückerstattungspflicht von Artikel 400 OR wird offenbar flächendeckend nicht eingehalten. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, aufzuzeigen, ob und wie die Regelung und die Aufsicht betreffend die Vermittlung von Anschlussverträgen verstärkt werden müssten, insbesondere durch eine wirksame Aufsicht über Versicherungsvermittler.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Reform Altersvorsorge 2020 in einem Bericht Folgendes darzulegen:</p><p>1. Formen, Aspekte und Ausmass der Problematik der Provisionen und Courtagen, die von Versicherungsunternehmen oder Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Kundschaft an Vorsorgeeinrichtungen respektive für die "Bestandespflege" solcher Kundschaft bezahlt werden;</p><p>2. die Auswirkungen für die Versicherten und die Arbeitgeber;</p><p>3. die Rückerstattung gemäss Artikel 400 OR solcher Provisionen und Courtagen durch die Versicherungsvermittler an die vermittelten Versichertenkollektive;</p><p>4. Massnahmen zur Verbesserung der Regulierung und der Aufsicht über Versicherungsvermittler.</p>
    • Tiefere Renten wegen Provisionen?

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