Massnahmen bei Tieflöhnen

ShortId
14.3414
Id
20143414
Updated
28.07.2023 06:41
Language
de
Title
Massnahmen bei Tieflöhnen
AdditionalIndexing
28;15;Niedriglohn;Arbeitgeber/in;Sozialhilfe;Mindestlohn;Existenzminimum
1
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L06K070201010302, Niedriglohn
  • L05K0702020301, Arbeitgeber/in
  • L04K01040204, Existenzminimum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizer Stimmvolk hat die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)" am 18. Mai 2014 mit 76,3 Prozent abgelehnt. Dieser Volksentscheid bestärkt den Bundesrat, an seiner bisherigen Lohnbildungspolitik festzuhalten und diese gezielt weiterzuführen.</p><p>Arbeitsbedingungen und Löhne werden somit grundsätzlich von den Sozialpartnern auf Branchen- oder Firmenebene sowie durch die Arbeitnehmenden individuell mit den Unternehmen ausgehandelt. Bund und Kantone bekämpfen ihrerseits missbräuchliche Unterbietungen von Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (Flam). Haushalte, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, werden weiter gezielt durch Steuer- und Sozialpolitik und nicht über staatliche Eingriffe in den Lohnbildungsprozess unterstützt.</p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat am 26. März 2014 weitere Verbesserungen der Flam beschlossen. Nebst der laufenden Optimierung des Vollzugs der Flam wurden eine Erhöhung der Sanktionen bei Lohnverstössen sowie bei Bedarf eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen in Grenzregionen und in besonders gefährdeten Branchen beschlossen, um möglichen Missbräuchen entgegenzutreten.</p><p>Auch die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wird in gewissen Fällen erleichtert. Zudem will der Bundesrat die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Normalarbeitsvertrags (NAV) regeln. Ende September 2014 liegt eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.</p><p>Schliesslich hat das WBF eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zurzeit unter Beteiligung der Sozialpartner und der Kantone die Möglichkeit zum Erlass eines NAV bei drohenden Missbräuchen sowie Massnahmen in Branchen ohne funktionierende Sozialpartnerschaft prüft.</p><p>2. Gemäss Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik waren 2012 von den rund 173 000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern (18-64 Jahre) 40 399 Personen erwerbstätig (ohne Lehrlinge). Davon arbeiteten 8414 oder 21 Prozent Vollzeit. Gemessen am Total aller Vollzeiterwerbstätigen in der Schweiz war 2012 somit weniger als ein Prozent der Vollzeiterwerbstätigen auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Ob die Betroffenen aufgrund eines tiefen Lohnes oder aufgrund der familiären Konstellation auf Unterstützung angewiesen waren, lässt sich anhand der zur Verfügung stehenden statistischen Daten nicht abschliessend sagen.</p><p>Eines der erklärten Ziele der Sozialhilfe ist die Förderung der sozialen Integration und der beruflichen Wiedereingliederung. Es ist deshalb durchaus erwünscht, dass Personen, welche durch Sozialhilfe unterstützt werden, weiterhin arbeiten und auch ein Vollzeitpensum anstreben. Erwerbstätigkeit ist oft ein Weg für die Betroffenen, sich aus der Sozialhilfe zu lösen. Jeder dritte im Jahr 2012 abgeschlossene Sozialhilfefall konnte aufgrund einer verbesserten wirtschaftlichen Situation der Betroffenen abgeschlossen werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass nebst den erwähnten laufenden Arbeiten derzeit keine zusätzlichen Massnahmen zur Anhebung der Tieflöhne initialisiert werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Initiative zur Einführung eines Mindestlohnes wurde vom Volk abgelehnt. Aufgrund dieser Ausgangssituation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er in naher Zukunft zu initialisieren, damit die Tieflöhne so weit angehoben werden, dass diese für die Deckung des Lebensunterhaltes reichen? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit nicht die Sozialhilfe bei Tieflöhnen zum Tragen kommt und dadurch die Arbeitgeber finanziell profitieren können? </p>
  • Massnahmen bei Tieflöhnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizer Stimmvolk hat die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)" am 18. Mai 2014 mit 76,3 Prozent abgelehnt. Dieser Volksentscheid bestärkt den Bundesrat, an seiner bisherigen Lohnbildungspolitik festzuhalten und diese gezielt weiterzuführen.</p><p>Arbeitsbedingungen und Löhne werden somit grundsätzlich von den Sozialpartnern auf Branchen- oder Firmenebene sowie durch die Arbeitnehmenden individuell mit den Unternehmen ausgehandelt. Bund und Kantone bekämpfen ihrerseits missbräuchliche Unterbietungen von Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (Flam). Haushalte, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, werden weiter gezielt durch Steuer- und Sozialpolitik und nicht über staatliche Eingriffe in den Lohnbildungsprozess unterstützt.</p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat am 26. März 2014 weitere Verbesserungen der Flam beschlossen. Nebst der laufenden Optimierung des Vollzugs der Flam wurden eine Erhöhung der Sanktionen bei Lohnverstössen sowie bei Bedarf eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen in Grenzregionen und in besonders gefährdeten Branchen beschlossen, um möglichen Missbräuchen entgegenzutreten.</p><p>Auch die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wird in gewissen Fällen erleichtert. Zudem will der Bundesrat die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Normalarbeitsvertrags (NAV) regeln. Ende September 2014 liegt eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vor.</p><p>Schliesslich hat das WBF eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zurzeit unter Beteiligung der Sozialpartner und der Kantone die Möglichkeit zum Erlass eines NAV bei drohenden Missbräuchen sowie Massnahmen in Branchen ohne funktionierende Sozialpartnerschaft prüft.</p><p>2. Gemäss Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik waren 2012 von den rund 173 000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern (18-64 Jahre) 40 399 Personen erwerbstätig (ohne Lehrlinge). Davon arbeiteten 8414 oder 21 Prozent Vollzeit. Gemessen am Total aller Vollzeiterwerbstätigen in der Schweiz war 2012 somit weniger als ein Prozent der Vollzeiterwerbstätigen auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Ob die Betroffenen aufgrund eines tiefen Lohnes oder aufgrund der familiären Konstellation auf Unterstützung angewiesen waren, lässt sich anhand der zur Verfügung stehenden statistischen Daten nicht abschliessend sagen.</p><p>Eines der erklärten Ziele der Sozialhilfe ist die Förderung der sozialen Integration und der beruflichen Wiedereingliederung. Es ist deshalb durchaus erwünscht, dass Personen, welche durch Sozialhilfe unterstützt werden, weiterhin arbeiten und auch ein Vollzeitpensum anstreben. Erwerbstätigkeit ist oft ein Weg für die Betroffenen, sich aus der Sozialhilfe zu lösen. Jeder dritte im Jahr 2012 abgeschlossene Sozialhilfefall konnte aufgrund einer verbesserten wirtschaftlichen Situation der Betroffenen abgeschlossen werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass nebst den erwähnten laufenden Arbeiten derzeit keine zusätzlichen Massnahmen zur Anhebung der Tieflöhne initialisiert werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Initiative zur Einführung eines Mindestlohnes wurde vom Volk abgelehnt. Aufgrund dieser Ausgangssituation bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er in naher Zukunft zu initialisieren, damit die Tieflöhne so weit angehoben werden, dass diese für die Deckung des Lebensunterhaltes reichen? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, damit nicht die Sozialhilfe bei Tieflöhnen zum Tragen kommt und dadurch die Arbeitgeber finanziell profitieren können? </p>
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