Situation von über 50-jährigen Sozialhilfebezügern

ShortId
14.3416
Id
20143416
Updated
28.07.2023 06:43
Language
de
Title
Situation von über 50-jährigen Sozialhilfebezügern
AdditionalIndexing
28;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslose/r;Arbeitslosigkeit;Finanzierung;Sozialhilfe;älterer Mensch
1
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Grundsätzlich sind ältere Personen in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbsquote (55-64 Jahre) lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten. Die Arbeitslosenquote der Älteren (50 plus) ist konstant tiefer als diejenige der übrigen Altersklassen. Kommt es jedoch zum Stellenverlust, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. 2013 machten die über 50-Jährigen 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen aus. Diese Quote war über die vergangenen Jahre relativ stabil.</p><p>1./2. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Ältere bei ihrer Stellensuche und setzt bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Ältere Arbeitslose, die sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, können insbesondere mit Einarbeitungszuschüssen, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträgen oder individuellen Kursen sowie Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung gefördert werden.</p><p>Für die Umsetzung einer aktivierenden Sozialhilfe sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen ALV und Sozialhilfe. Eine Bestandesaufnahme des Forschungsbüros Interface von 2013 zeigt, dass bereits solche Projekte bestehen: Kanton Zürich (Integrationsberatung der RAV), Stadt Zürich (Coachingangebot für Ausgesteuerte), Kanton Luzern (Zusammenarbeit zwischen den Sozialämtern und den RAV), Kanton Freiburg (Plattform zwischen den regionalen Sozialdiensten und den RAV, Plateformes SSR-ORP), Kanton Appenzell Ausserrhoden (Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialhilfe).</p><p>Zusätzlich hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Teilziel der Initiative ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Diese Arbeiten bezwecken, das inländische Potenzial besser zu mobilisieren, was auch im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) von Bedeutung ist. Ebenfalls zum Thema "Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden" wird bis im Herbst ein OECD-Länderbericht für die Schweiz fertiggestellt.</p><p>Des Weiteren fördert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam mit den Kantonen die Integration im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) für Migrantinnen und Migranten einschliesslich Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Diese Massnahmen umfassen Informationsangebote, Bildungs- und Qualifizierungsmassnahmen sowie Projekte der sozialen Integration und kommen namentlich auch sozialhilfeabhängigen Personen zugute.</p><p>3. Im Rahmen der FKI prüfen Bund, Kantone und Sozialpartner, wie sie die Unternehmen zum Thema "Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen" sensibilisieren können und wie der Austausch von guten Praktiken gefördert werden kann. So hat beispielsweise der Arbeitgeberverband bereits das Projekt "Arbeitsmarkt 45 plus" lanciert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Aktivwerden der Unternehmen aus eigener Überzeugung nachhaltiger wirkt als ein staatlicher Zwang zur Einstellung gewisser Personengruppen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwierig ist. Aus diesen Gründen spricht er sich gegen eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus aus und schlägt mit der Reform der Altersvorsorge 2020 die Harmonisierung des Referenzalters von Frauen und Männern in der AHV und in der beruflichen Vorsorge bei 65 Jahren vor. Verschiedene Massnahmen zur Flexibilisierung des Altersrücktritts sollen helfen, dass der Übertritt vom Berufsleben in die Pensionierung flexibel gestaltet werden kann. Die Erhaltung oder Verbesserung von Arbeitsmöglichkeiten für ältere Personen ist das erklärte Ziel des Bundesrates. Es wird Aufgabe aller Akteure (Staat, Sozialpartner) sein, den Arbeitsmarkt mittelfristig noch aufnahmefähiger für ältere Personen zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Medienberichte zeigten im Mai 2014 die Situation von älteren Sozialhilfebeziehenden auf. Besonders die Integrationsprogramme scheinen nicht adäquat auf die Situation von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern angepasst zu sein, welche gut bis sehr gut qualifiziert sind. Es erscheint notwendig, dass diese Situation überprüft wird. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung von folgenden Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen sind zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit respektive Sozialhilfeabhängigkeit in den einzelnen Kantonen umgesetzt oder geplant für die Altersgruppe 50 plus?</p><p>2. Welche neuen/zusätzlichen Massnahmen gedenkt er für die Gruppe 50 plus zu ergreifen respektive den Kantonen zu empfehlen?</p><p>3. Wie könnten alle Arbeitgeberinnen und -geber und die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen werden?</p><p>4. Wie steht er zum folgenden Widerspruch: Erhöhung des Rentenalters versus Schwierigkeit der 50 plus, eine Anstellung zu finden?</p>
  • Situation von über 50-jährigen Sozialhilfebezügern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Grundsätzlich sind ältere Personen in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbsquote (55-64 Jahre) lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten. Die Arbeitslosenquote der Älteren (50 plus) ist konstant tiefer als diejenige der übrigen Altersklassen. Kommt es jedoch zum Stellenverlust, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. 2013 machten die über 50-Jährigen 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen aus. Diese Quote war über die vergangenen Jahre relativ stabil.</p><p>1./2. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Ältere bei ihrer Stellensuche und setzt bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Ältere Arbeitslose, die sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, können insbesondere mit Einarbeitungszuschüssen, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträgen oder individuellen Kursen sowie Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung gefördert werden.</p><p>Für die Umsetzung einer aktivierenden Sozialhilfe sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen ALV und Sozialhilfe. Eine Bestandesaufnahme des Forschungsbüros Interface von 2013 zeigt, dass bereits solche Projekte bestehen: Kanton Zürich (Integrationsberatung der RAV), Stadt Zürich (Coachingangebot für Ausgesteuerte), Kanton Luzern (Zusammenarbeit zwischen den Sozialämtern und den RAV), Kanton Freiburg (Plattform zwischen den regionalen Sozialdiensten und den RAV, Plateformes SSR-ORP), Kanton Appenzell Ausserrhoden (Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialhilfe).</p><p>Zusätzlich hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Teilziel der Initiative ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Diese Arbeiten bezwecken, das inländische Potenzial besser zu mobilisieren, was auch im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) von Bedeutung ist. Ebenfalls zum Thema "Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden" wird bis im Herbst ein OECD-Länderbericht für die Schweiz fertiggestellt.</p><p>Des Weiteren fördert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam mit den Kantonen die Integration im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) für Migrantinnen und Migranten einschliesslich Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Diese Massnahmen umfassen Informationsangebote, Bildungs- und Qualifizierungsmassnahmen sowie Projekte der sozialen Integration und kommen namentlich auch sozialhilfeabhängigen Personen zugute.</p><p>3. Im Rahmen der FKI prüfen Bund, Kantone und Sozialpartner, wie sie die Unternehmen zum Thema "Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen" sensibilisieren können und wie der Austausch von guten Praktiken gefördert werden kann. So hat beispielsweise der Arbeitgeberverband bereits das Projekt "Arbeitsmarkt 45 plus" lanciert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Aktivwerden der Unternehmen aus eigener Überzeugung nachhaltiger wirkt als ein staatlicher Zwang zur Einstellung gewisser Personengruppen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwierig ist. Aus diesen Gründen spricht er sich gegen eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus aus und schlägt mit der Reform der Altersvorsorge 2020 die Harmonisierung des Referenzalters von Frauen und Männern in der AHV und in der beruflichen Vorsorge bei 65 Jahren vor. Verschiedene Massnahmen zur Flexibilisierung des Altersrücktritts sollen helfen, dass der Übertritt vom Berufsleben in die Pensionierung flexibel gestaltet werden kann. Die Erhaltung oder Verbesserung von Arbeitsmöglichkeiten für ältere Personen ist das erklärte Ziel des Bundesrates. Es wird Aufgabe aller Akteure (Staat, Sozialpartner) sein, den Arbeitsmarkt mittelfristig noch aufnahmefähiger für ältere Personen zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Medienberichte zeigten im Mai 2014 die Situation von älteren Sozialhilfebeziehenden auf. Besonders die Integrationsprogramme scheinen nicht adäquat auf die Situation von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern angepasst zu sein, welche gut bis sehr gut qualifiziert sind. Es erscheint notwendig, dass diese Situation überprüft wird. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung von folgenden Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen sind zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit respektive Sozialhilfeabhängigkeit in den einzelnen Kantonen umgesetzt oder geplant für die Altersgruppe 50 plus?</p><p>2. Welche neuen/zusätzlichen Massnahmen gedenkt er für die Gruppe 50 plus zu ergreifen respektive den Kantonen zu empfehlen?</p><p>3. Wie könnten alle Arbeitgeberinnen und -geber und die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen werden?</p><p>4. Wie steht er zum folgenden Widerspruch: Erhöhung des Rentenalters versus Schwierigkeit der 50 plus, eine Anstellung zu finden?</p>
    • Situation von über 50-jährigen Sozialhilfebezügern

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