Mitteleinsatz des BAG für Prävention
- ShortId
-
14.3418
- Id
-
20143418
- Updated
-
28.07.2023 06:43
- Language
-
de
- Title
-
Mitteleinsatz des BAG für Prävention
- AdditionalIndexing
-
2841;AIDS;Jugendschutz;Evaluation;Informationskampagne
- 1
-
- L04K01050101, AIDS
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K08020302, Evaluation
- L04K01040206, Jugendschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Zuteilung der Mittel erfolgt durch Bundesratsentscheide für die einzelnen Programme oder Strategien. Die einzelnen Projekte innerhalb der Programme werden aufgrund der strategischen Ziele priorisiert. Zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten wurden 2012 die nationalen Präventionsprogramme Alkohol, Tabak, Ernährung und Bewegung sowie das Massnahmenpaket Drogen um vier Jahre verlängert (<a href="http://www.bag.admin.ch/themen/drogen">http://www.bag.admin.ch/themen/drogen</a>). Bei den übertragbaren Krankheiten hat das Volk dem revidierten Epidemiengesetz (10.107 - Geschäft des Bundesrates) zugestimmt. Hier erfolgt die Priorisierung aufgrund von Kriterien wie Schadenslast, epidemisches Potenzial und Verhütbarkeit. Die Bekämpfung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen basiert auf dem vom Bundesrat im Herbst 2010 beschlossenen Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017. Die HIV-Infektion besitzt mit rund 20 000 HIV-Infizierten auch in der Schweiz weiterhin grosses epidemisches Potenzial: Lassen die Schutzmassnahmen nach, steigen die Infektionsraten wieder. Die HIV-Infektion ist dank lebenslanger Therapie nicht mehr innert weniger Jahre tödlich, die Behandlung ist aber für die Betroffenen fordernd, hat Nebenwirkungen und ist teuer. Präservative haben eine sehr hohe und verlässliche Schutzwirkung, sind günstig und einfach anzuwenden. Darum soll die sexuell aktive Bevölkerung weiterhin sensibilisiert und für den Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen motiviert werden.</p><p>2. Die Bevölkerungsinformations- oder Sensibilisierungskampagnen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) basieren auf einem nationalen Programm oder folgen einem gesetzlichen Auftrag. Sie sind nie das alleinige Mittel zum Ziel, sondern immer ein Instrument unter mehreren und können so zur Erreichung der übergeordneten Präventionsziele beitragen. Da neben der Kampagne auch zielgruppenspezifische sowie individuelle Massnahmen umgesetzt werden, lässt sich die Einzelwirksamkeit einer Kampagne nur bedingt messen.</p><p>Bei der HIV- und STI-Prävention wird die Wirksamkeit des gesamten Massnahmenbündels mittels der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) und weiterer Verhaltensstudien in Zielgruppen ermittelt, die Wirksamkeit der Kampagnen durch Pre- und Posttests und Evaluationen.</p><p>3. Im Bereich der übertragbaren Krankheiten verfügt der Bund über eine klare gesetzliche Grundlage (Epidemiengesetz, SR 818.101) mit entsprechenden Vollzugsressourcen. Dass die übertragbaren Krankheiten heute eine wesentlich geringere Gefahr darstellen, ist auch auf die sehr erfolgreichen Präventionsleistungen der letzten Jahrzehnte zurückzuführen. Diese gilt es beizubehalten, auch bei HIV/Aids: Die Aufklärung der gesamten Bevölkerung hat eine Ausbreitung von HIV ausserhalb der besonders betroffenen Gruppen bisher weitgehend verhindert. Nur wenn sexuell aktive Menschen sich weiterhin gut schützen, bleibt der bisherige Präventionserfolg nachhaltig.</p><p>Zu den psychischen Erkrankungen ist auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Primär sind die Kantone für die Erarbeitung und Finanzierung von Massnahmen zuständig. Der Dialog "Nationale Gesundheitspolitik", die ständige Plattform von Bund und Kantonen, hat jedoch im November 2013 das Dialog-Projekt "Psychische Gesundheit" ins Leben gerufen, welches das Ziel verfolgt, die Strukturen und Formen der Zusammenarbeit sowie die Koordination der Aktivitäten der zentralen Akteure im Bereich der psychischen Gesundheit nachhaltig zu optimieren bzw. weiterzuentwickeln. Dazu verfassen das BAG, die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gemeinsam einen Bericht, in welchem kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtete Massnahmen vorgeschlagen werden. Der Bericht dient der Erfüllung des Postulates der SGK-S 13.3370, "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz", und wird voraussichtlich im Sommer 2015 veröffentlicht werden. Das BAG bereitet zurzeit mit denselben Partnern (GDK und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz) die Umsetzung der Motion Ingold 11.3973, "Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen", vor. In beiden Projekten wird auch der Themenbereich Sensibilisierung bearbeitet.</p><p>4. Die Vorlage des Präventionsgesetzes wurde am 27. September 2012 als Folge der Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz durch den Ständerat abgeschrieben. Mit diesem Entscheid hat sich das Parlament gegen eine neue Form der Präventionsarbeit ausgesprochen. Damit soll die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, aber auch mit den weiteren Akteuren weitergeführt werden.</p><p>In seiner Gesamtschau Gesundheit 2020 (<a href="http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020">http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020</a>) hat der Bundesrat im Januar 2013 die künftigen Schwerpunkte zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie in den Bereichen Sucht und psychische Erkrankungen verabschiedet. Die entsprechenden Strategien werden aktuell gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren erarbeitet und sollen in den kommenden Jahren die bisherigen Programme ablösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die neue Stop-Aids-Kampagne will besonders originelle Wege gehen und gesellschaftliche Trends aufgreifen, um anzukommen. Der bereits in Umlauf gesetzte Videoclip und die geplante Plakatkampagne, deren Sujets mit einem Casting ermittelt werden sollen, werfen verschiedenste Fragen auf bezüglich Wirksamkeitsmessung der Kampagnen, Mitteleinsatz und Gesamtgewichtung der Aidsprävention vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlich und gesundheitlich relevanten Präventionsbereiche.</p><p>2013 wurden dem BAG 8 Prozent weniger HIV-Neuansteckungen gemeldet. Die Zahlen bestätigen den seit 2009 langsam abnehmenden Trend. Eine repräsentative Befragung des Markt- und Meinungsforschungsinstituts GfK ergibt, dass sich die Bevölkerung zu 89 Prozent nicht oder nur wenig bedroht fühlt. In der Zusammenstellung der zehn wichtigsten Krankheiten oder Unfälle bzw. Risikofaktoren (Ausgangslage in Botschaft zum Präventionsgesetz 2009) führt hingegen die Depression mit 10,3 Punkten die Liste an. Ungeschützte sexuelle Kontakte erreichen gerade mal 0,7 Punkte. Solche Zahlen sind zu gewichten. </p><p>Nach der Gesundheitsstatistik 2009 zur prozentualen Verteilung der Todesursachen und der vor dem 70. Altersjahr verlorenen potenziellen Lebensjahre gehören Krebskrankheiten zu den höchsten Risiken (37 Prozent), Infektionskrankheiten machen nur gerade 2 Prozent aus, Suizide 12 Prozent.</p><p>Trotzdem verfügt das BAG seit Jahren über einen konstanten Budgetrahmen für Aidsprävention (für Kampagne jährlich 2 Millionen Franken).</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Nach welchen Kriterien geschieht die Auswahl und Mittelzuteilung für Präventionsprojekte bzw. -strategien?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden die Wirksamkeit und speziell die Wirksamkeit der Kampagne betreffend die wichtigsten Zielgruppen ermittelt?</p><p>3. Offensichtlich ist die Bevölkerung wenig betroffen von der HIV-Gefahr, hingegen sehr beunruhigt durch Burnout und Depression, die für den Grossteil von Suiziden mit-, wenn nicht hauptverantwortlich sind. Wie antwortet der Bundesrat auf diese tiefe Besorgnis über zunehmende psychische Krankheiten? Wie steuert der Bundesrat seine Präventionsbemühungen gemäss neuem allfälligem Bedarf? </p><p>4. Im "Überblick über die heutige Situation" in der Botschaft betreffend Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung erklärte der Bundesrat, die Gesetzgebung gestalte sich uneinheitlich, unübersichtlich und weise wesentliche Lücken auf. Wie füllt er sie nach dem abgelehnten Gesetz?</p>
- Mitteleinsatz des BAG für Prävention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Zuteilung der Mittel erfolgt durch Bundesratsentscheide für die einzelnen Programme oder Strategien. Die einzelnen Projekte innerhalb der Programme werden aufgrund der strategischen Ziele priorisiert. Zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten wurden 2012 die nationalen Präventionsprogramme Alkohol, Tabak, Ernährung und Bewegung sowie das Massnahmenpaket Drogen um vier Jahre verlängert (<a href="http://www.bag.admin.ch/themen/drogen">http://www.bag.admin.ch/themen/drogen</a>). Bei den übertragbaren Krankheiten hat das Volk dem revidierten Epidemiengesetz (10.107 - Geschäft des Bundesrates) zugestimmt. Hier erfolgt die Priorisierung aufgrund von Kriterien wie Schadenslast, epidemisches Potenzial und Verhütbarkeit. Die Bekämpfung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen basiert auf dem vom Bundesrat im Herbst 2010 beschlossenen Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011-2017. Die HIV-Infektion besitzt mit rund 20 000 HIV-Infizierten auch in der Schweiz weiterhin grosses epidemisches Potenzial: Lassen die Schutzmassnahmen nach, steigen die Infektionsraten wieder. Die HIV-Infektion ist dank lebenslanger Therapie nicht mehr innert weniger Jahre tödlich, die Behandlung ist aber für die Betroffenen fordernd, hat Nebenwirkungen und ist teuer. Präservative haben eine sehr hohe und verlässliche Schutzwirkung, sind günstig und einfach anzuwenden. Darum soll die sexuell aktive Bevölkerung weiterhin sensibilisiert und für den Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen motiviert werden.</p><p>2. Die Bevölkerungsinformations- oder Sensibilisierungskampagnen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) basieren auf einem nationalen Programm oder folgen einem gesetzlichen Auftrag. Sie sind nie das alleinige Mittel zum Ziel, sondern immer ein Instrument unter mehreren und können so zur Erreichung der übergeordneten Präventionsziele beitragen. Da neben der Kampagne auch zielgruppenspezifische sowie individuelle Massnahmen umgesetzt werden, lässt sich die Einzelwirksamkeit einer Kampagne nur bedingt messen.</p><p>Bei der HIV- und STI-Prävention wird die Wirksamkeit des gesamten Massnahmenbündels mittels der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) und weiterer Verhaltensstudien in Zielgruppen ermittelt, die Wirksamkeit der Kampagnen durch Pre- und Posttests und Evaluationen.</p><p>3. Im Bereich der übertragbaren Krankheiten verfügt der Bund über eine klare gesetzliche Grundlage (Epidemiengesetz, SR 818.101) mit entsprechenden Vollzugsressourcen. Dass die übertragbaren Krankheiten heute eine wesentlich geringere Gefahr darstellen, ist auch auf die sehr erfolgreichen Präventionsleistungen der letzten Jahrzehnte zurückzuführen. Diese gilt es beizubehalten, auch bei HIV/Aids: Die Aufklärung der gesamten Bevölkerung hat eine Ausbreitung von HIV ausserhalb der besonders betroffenen Gruppen bisher weitgehend verhindert. Nur wenn sexuell aktive Menschen sich weiterhin gut schützen, bleibt der bisherige Präventionserfolg nachhaltig.</p><p>Zu den psychischen Erkrankungen ist auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Primär sind die Kantone für die Erarbeitung und Finanzierung von Massnahmen zuständig. Der Dialog "Nationale Gesundheitspolitik", die ständige Plattform von Bund und Kantonen, hat jedoch im November 2013 das Dialog-Projekt "Psychische Gesundheit" ins Leben gerufen, welches das Ziel verfolgt, die Strukturen und Formen der Zusammenarbeit sowie die Koordination der Aktivitäten der zentralen Akteure im Bereich der psychischen Gesundheit nachhaltig zu optimieren bzw. weiterzuentwickeln. Dazu verfassen das BAG, die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gemeinsam einen Bericht, in welchem kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtete Massnahmen vorgeschlagen werden. Der Bericht dient der Erfüllung des Postulates der SGK-S 13.3370, "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz", und wird voraussichtlich im Sommer 2015 veröffentlicht werden. Das BAG bereitet zurzeit mit denselben Partnern (GDK und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz) die Umsetzung der Motion Ingold 11.3973, "Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen", vor. In beiden Projekten wird auch der Themenbereich Sensibilisierung bearbeitet.</p><p>4. Die Vorlage des Präventionsgesetzes wurde am 27. September 2012 als Folge der Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz durch den Ständerat abgeschrieben. Mit diesem Entscheid hat sich das Parlament gegen eine neue Form der Präventionsarbeit ausgesprochen. Damit soll die bisherige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, aber auch mit den weiteren Akteuren weitergeführt werden.</p><p>In seiner Gesamtschau Gesundheit 2020 (<a href="http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020">http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020</a>) hat der Bundesrat im Januar 2013 die künftigen Schwerpunkte zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie in den Bereichen Sucht und psychische Erkrankungen verabschiedet. Die entsprechenden Strategien werden aktuell gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren erarbeitet und sollen in den kommenden Jahren die bisherigen Programme ablösen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die neue Stop-Aids-Kampagne will besonders originelle Wege gehen und gesellschaftliche Trends aufgreifen, um anzukommen. Der bereits in Umlauf gesetzte Videoclip und die geplante Plakatkampagne, deren Sujets mit einem Casting ermittelt werden sollen, werfen verschiedenste Fragen auf bezüglich Wirksamkeitsmessung der Kampagnen, Mitteleinsatz und Gesamtgewichtung der Aidsprävention vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlich und gesundheitlich relevanten Präventionsbereiche.</p><p>2013 wurden dem BAG 8 Prozent weniger HIV-Neuansteckungen gemeldet. Die Zahlen bestätigen den seit 2009 langsam abnehmenden Trend. Eine repräsentative Befragung des Markt- und Meinungsforschungsinstituts GfK ergibt, dass sich die Bevölkerung zu 89 Prozent nicht oder nur wenig bedroht fühlt. In der Zusammenstellung der zehn wichtigsten Krankheiten oder Unfälle bzw. Risikofaktoren (Ausgangslage in Botschaft zum Präventionsgesetz 2009) führt hingegen die Depression mit 10,3 Punkten die Liste an. Ungeschützte sexuelle Kontakte erreichen gerade mal 0,7 Punkte. Solche Zahlen sind zu gewichten. </p><p>Nach der Gesundheitsstatistik 2009 zur prozentualen Verteilung der Todesursachen und der vor dem 70. Altersjahr verlorenen potenziellen Lebensjahre gehören Krebskrankheiten zu den höchsten Risiken (37 Prozent), Infektionskrankheiten machen nur gerade 2 Prozent aus, Suizide 12 Prozent.</p><p>Trotzdem verfügt das BAG seit Jahren über einen konstanten Budgetrahmen für Aidsprävention (für Kampagne jährlich 2 Millionen Franken).</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Nach welchen Kriterien geschieht die Auswahl und Mittelzuteilung für Präventionsprojekte bzw. -strategien?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden die Wirksamkeit und speziell die Wirksamkeit der Kampagne betreffend die wichtigsten Zielgruppen ermittelt?</p><p>3. Offensichtlich ist die Bevölkerung wenig betroffen von der HIV-Gefahr, hingegen sehr beunruhigt durch Burnout und Depression, die für den Grossteil von Suiziden mit-, wenn nicht hauptverantwortlich sind. Wie antwortet der Bundesrat auf diese tiefe Besorgnis über zunehmende psychische Krankheiten? Wie steuert der Bundesrat seine Präventionsbemühungen gemäss neuem allfälligem Bedarf? </p><p>4. Im "Überblick über die heutige Situation" in der Botschaft betreffend Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung erklärte der Bundesrat, die Gesetzgebung gestalte sich uneinheitlich, unübersichtlich und weise wesentliche Lücken auf. Wie füllt er sie nach dem abgelehnten Gesetz?</p>
- Mitteleinsatz des BAG für Prävention
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