Fehlstart der Stop-Aids-Kampagne 2014

ShortId
14.3419
Id
20143419
Updated
28.07.2023 06:40
Language
de
Title
Fehlstart der Stop-Aids-Kampagne 2014
AdditionalIndexing
2841;AIDS;Prävention;Jugendschutz;Evaluation;Informationskampagne
1
  • L04K01050101, AIDS
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Reaktionen auf die Kampagne je nach Wertvorstellungen und Haltungen unterschiedlich sein können. Die Reaktionen widerspiegeln die Wertevielfalt in der Schweiz. Junge Menschen reagieren vorwiegend gelassen und unterstützend auf die Kampagne. Die Kampagne will die Menschen ansprechen. Wenn sexuell übertragbare Infektionen vermieden werden sollen, ist es wichtig und angemessen, über alltägliche Sexualität zu reden - denn bei genau dieser kann man sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anstecken.</p><p>2. Im ersten Monat der Kampagne wurde 86 000 Mal Ja zum "Love Life"-Manifest gesagt; der "Love Life"-Spot wurde auf Youtube fast 550 000 Mal angeschaut. Zudem sind mehr als 250 Bewerbungen eingegangen von Menschen, die für die "Love Life"-Botschaft einstehen und sich dafür auf Plakaten zeigen wollen. Diese grosse Resonanz und die breite und ausgewogene Berichterstattung in den Medien zeigen: Die Kampagne hat HIV und Safer Sex wieder zum Thema machen können.</p><p>3. Die Kampagne orientiert sich an den gesellschaftlichen Realitäten und nennt die Dinge seit mehr als 25 Jahren beim Namen. Dieser Linie soll die Kampagne nach Ansicht des Bundesrates treu bleiben. Sie wird dabei aber selbstverständlich die Grenzen des rechtlich Zulässigen und gesellschaftlich Zumutbaren nicht überschreiten.</p><p>4. Die angesprochene Evaluation wurde 2006 veröffentlicht und hat einzelne Sujets der ersten "Love Life, Stop Aids"-Kampagne von 2005 untersucht. Eine Aussage dieser Evaluation war, dass die untersuchten Sujets einige der damals definierten Zielgruppen nicht optimal erreicht hatten. Die Bildwelt und -sprache für diese spezifischen Zielgruppen müsste laut Evaluatoren besser auf sie fokussiert sein. Die Kampagne würde damit aber in der breiten Bevölkerung an Akzeptanz verlieren. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde empfohlen zu prüfen, ob diese spezifischen Zielgruppen über eigene Massnahmen und Kanäle direkt angesprochen werden sollen. Zugunsten der Schlagkraft der Kampagne in der Gesamtbevölkerung und des Wunsches, breit zu informieren, wurde darauf verzichtet.</p><p>5. Der Bundesrat stellt keinen Widerspruch fest. Die Kampagne hat nichts mit Pornografie zu tun und erfüllt den in Artikel 197 StGB formulierten Tatbestand nicht. Die Bildsprache wäre eine ganz andere. Pornografie zielt auf die pure Befriedigung des Sexualtriebs, klammert andere emotionale und soziale, partnerschaftliche und weitere wichtige Aspekte der Sexualität (insbesondere Verantwortung) aus. Sie steht damit in Widerspruch zu den Botschaften der Kampagne, die Selbstbestimmung und Verantwortung als zentrale Werte vermittelt.</p><p>6. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit sind überzeugt, dass die aktuelle Kampagne die Grenze des gesellschaftlich Zumutbaren nicht überschreitet. Dabei stützen sie sich auch auf die Meinung von Experten der Sexualpädagogik und gehen davon aus, dass die Bilder der Kampagne Minderjährigen nicht schaden. Sexualität und insbesondere sexualisierte Bilder gehören zum Medienalltag von Kindern. Die Bilder der Kampagne stehen jedoch, im Gegensatz zu den meisten anderen, in engem Zusammenhang mit Präventionsbotschaften. Wenn Kinder aufgrund der Kampagne Fragen zur Sexualität stellen, gibt dies die Gelegenheit, diese Fragen altersgerecht zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die neue Stop-Aids-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit geht für die EVP eindeutig zu weit. Die geplante Plakatkampagne mit Laiendarstellern will diesen Sommer "sexuelle Handlungen" in der Öffentlichkeit zeigen. Dies verletzt Artikel 197 des Strafgesetzbuches, der das verbietet. Im Gesetzestext steht eindeutig, dass, "wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt", sich strafbar macht. </p><p>Auch wenn die Bilder und Clips keine Geschlechtsteile zeigen, so werden sie doch von vielen Betrachtern als pornografisch empfunden. </p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung der Kampagnen-Macher, dass man nur noch mit provokanten Bildern die Botschaft transportieren kann, auch wenn bekannt ist, dass viele junge Menschen diese Bilder nur als "laues Lüftchen" empfinden?</p><p>2. Werden damit nicht die Falschen provoziert, und verfehlt somit die Kampagne nicht ihr eigentliches Ziel?</p><p>3. Besteht nicht die Wahrscheinlichkeit, dass, wenn man in dieser Logik der Provokation bleibt, für die nächste Kampagne wohl eine "Porno-Dampfwalze" zu erwarten ist?</p><p>4. Was sagt er zur Tatsache, dass das BAG die Expertengruppe, die eigens zur Auswertung der 2005er-Kampagne im Auftrag des BAG eingesetzt wurde, übergangen hat? Dies, obwohl die Gruppe von Forschern zum Schluss kam, dass "die Verwendung extremer Bildwelten nicht mit einer breiten Akzeptanz vereinbar sei" und daher die "speziellen Zielgruppen über spezifische Kanäle direkt anzusprechen seien".</p><p>5. Wie beurteilt er den Widerspruch zwischen den besagten Videoclips der Kampagne und Artikel 197 des Strafgesetzbuches?</p><p>6. Wie wollen er und das BAG die jüngeren Kinder in der Öffentlichkeit vor diesen Sexszenen schützen?</p>
  • Fehlstart der Stop-Aids-Kampagne 2014
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die Reaktionen auf die Kampagne je nach Wertvorstellungen und Haltungen unterschiedlich sein können. Die Reaktionen widerspiegeln die Wertevielfalt in der Schweiz. Junge Menschen reagieren vorwiegend gelassen und unterstützend auf die Kampagne. Die Kampagne will die Menschen ansprechen. Wenn sexuell übertragbare Infektionen vermieden werden sollen, ist es wichtig und angemessen, über alltägliche Sexualität zu reden - denn bei genau dieser kann man sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) anstecken.</p><p>2. Im ersten Monat der Kampagne wurde 86 000 Mal Ja zum "Love Life"-Manifest gesagt; der "Love Life"-Spot wurde auf Youtube fast 550 000 Mal angeschaut. Zudem sind mehr als 250 Bewerbungen eingegangen von Menschen, die für die "Love Life"-Botschaft einstehen und sich dafür auf Plakaten zeigen wollen. Diese grosse Resonanz und die breite und ausgewogene Berichterstattung in den Medien zeigen: Die Kampagne hat HIV und Safer Sex wieder zum Thema machen können.</p><p>3. Die Kampagne orientiert sich an den gesellschaftlichen Realitäten und nennt die Dinge seit mehr als 25 Jahren beim Namen. Dieser Linie soll die Kampagne nach Ansicht des Bundesrates treu bleiben. Sie wird dabei aber selbstverständlich die Grenzen des rechtlich Zulässigen und gesellschaftlich Zumutbaren nicht überschreiten.</p><p>4. Die angesprochene Evaluation wurde 2006 veröffentlicht und hat einzelne Sujets der ersten "Love Life, Stop Aids"-Kampagne von 2005 untersucht. Eine Aussage dieser Evaluation war, dass die untersuchten Sujets einige der damals definierten Zielgruppen nicht optimal erreicht hatten. Die Bildwelt und -sprache für diese spezifischen Zielgruppen müsste laut Evaluatoren besser auf sie fokussiert sein. Die Kampagne würde damit aber in der breiten Bevölkerung an Akzeptanz verlieren. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde empfohlen zu prüfen, ob diese spezifischen Zielgruppen über eigene Massnahmen und Kanäle direkt angesprochen werden sollen. Zugunsten der Schlagkraft der Kampagne in der Gesamtbevölkerung und des Wunsches, breit zu informieren, wurde darauf verzichtet.</p><p>5. Der Bundesrat stellt keinen Widerspruch fest. Die Kampagne hat nichts mit Pornografie zu tun und erfüllt den in Artikel 197 StGB formulierten Tatbestand nicht. Die Bildsprache wäre eine ganz andere. Pornografie zielt auf die pure Befriedigung des Sexualtriebs, klammert andere emotionale und soziale, partnerschaftliche und weitere wichtige Aspekte der Sexualität (insbesondere Verantwortung) aus. Sie steht damit in Widerspruch zu den Botschaften der Kampagne, die Selbstbestimmung und Verantwortung als zentrale Werte vermittelt.</p><p>6. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit sind überzeugt, dass die aktuelle Kampagne die Grenze des gesellschaftlich Zumutbaren nicht überschreitet. Dabei stützen sie sich auch auf die Meinung von Experten der Sexualpädagogik und gehen davon aus, dass die Bilder der Kampagne Minderjährigen nicht schaden. Sexualität und insbesondere sexualisierte Bilder gehören zum Medienalltag von Kindern. Die Bilder der Kampagne stehen jedoch, im Gegensatz zu den meisten anderen, in engem Zusammenhang mit Präventionsbotschaften. Wenn Kinder aufgrund der Kampagne Fragen zur Sexualität stellen, gibt dies die Gelegenheit, diese Fragen altersgerecht zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die neue Stop-Aids-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit geht für die EVP eindeutig zu weit. Die geplante Plakatkampagne mit Laiendarstellern will diesen Sommer "sexuelle Handlungen" in der Öffentlichkeit zeigen. Dies verletzt Artikel 197 des Strafgesetzbuches, der das verbietet. Im Gesetzestext steht eindeutig, dass, "wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt", sich strafbar macht. </p><p>Auch wenn die Bilder und Clips keine Geschlechtsteile zeigen, so werden sie doch von vielen Betrachtern als pornografisch empfunden. </p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung der Kampagnen-Macher, dass man nur noch mit provokanten Bildern die Botschaft transportieren kann, auch wenn bekannt ist, dass viele junge Menschen diese Bilder nur als "laues Lüftchen" empfinden?</p><p>2. Werden damit nicht die Falschen provoziert, und verfehlt somit die Kampagne nicht ihr eigentliches Ziel?</p><p>3. Besteht nicht die Wahrscheinlichkeit, dass, wenn man in dieser Logik der Provokation bleibt, für die nächste Kampagne wohl eine "Porno-Dampfwalze" zu erwarten ist?</p><p>4. Was sagt er zur Tatsache, dass das BAG die Expertengruppe, die eigens zur Auswertung der 2005er-Kampagne im Auftrag des BAG eingesetzt wurde, übergangen hat? Dies, obwohl die Gruppe von Forschern zum Schluss kam, dass "die Verwendung extremer Bildwelten nicht mit einer breiten Akzeptanz vereinbar sei" und daher die "speziellen Zielgruppen über spezifische Kanäle direkt anzusprechen seien".</p><p>5. Wie beurteilt er den Widerspruch zwischen den besagten Videoclips der Kampagne und Artikel 197 des Strafgesetzbuches?</p><p>6. Wie wollen er und das BAG die jüngeren Kinder in der Öffentlichkeit vor diesen Sexszenen schützen?</p>
    • Fehlstart der Stop-Aids-Kampagne 2014

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