Kontrollierte Cannabis-Abgabe

ShortId
14.3425
Id
20143425
Updated
28.07.2023 06:55
Language
de
Title
Kontrollierte Cannabis-Abgabe
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Drogenlegalisierung;Evaluation;kontrollierte Drogenabgabe;weiche Droge
1
  • L07K01010201020102, weiche Droge
  • L05K0105050402, Drogenlegalisierung
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz konsumieren rund 6 bis 8 Prozent der über 18-Jährigen gelegentlich oder regelmässig Cannabis. Mit der Einführung des Ordnungsbussenmodells per 1. Oktober 2013 wurde der Besitz und Konsum kleinster Mengen (unter 10 Gramm) entkriminalisiert. Der Erwerb dieser Kleinstmengen ist nach wie vor unkontrolliert und passiert im Drogenmilieu. Der illegale und internationale Drogenhandel kann damit nicht ausgeschaltet werden. </p><p>Einzelne Schweizer Kantone und Städte (Kanton Genf, Kanton Basel-Stadt, Stadt Zürich, Stadt Bern) wurden nun aktiv und haben Arbeitsgruppen eingesetzt, um nach Lösungen für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe zu suchen und entsprechende Pilotversuche durchzuführen. </p><p>International sind ebenfalls Bemühungen im Gange für eine regulierte Abgabe von Cannabis (z. B. Spanien, Colorado/USA, Uruguay). Hauptsächliche Ziele dieser Bemühungen sind die Unterbindung des Drogenhandels, Verbesserung der bedenklichen Qualität des auf dem illegalen Drogenmarkt beschafften Cannabis (Gesundheitsschutz) sowie Verbesserung der Voraussetzungen für eine wirksame Prävention. Finanziert werden die Aktivitäten durch eine Cannabissteuer. </p><p>Der Bund ist gehalten, diese Entwicklungen aktiv zu beobachten, den Handlungsbedarf auszuloten, Schlussfolgerungen für den Handlungsbedarf zu ziehen und Empfehlungen für entsprechende Massnahmen zu machen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Herzog 14.3147 darauf verwiesen, dass er sich bei der Behandlung der Frage der Cannabisregulierung am Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) orientiert. Eine abschliessende Beurteilung der Vereinbarkeit der Pilotversuche, wie sie von Genf und anderen Städten angedacht sind, mit dem BetmG ist nicht möglich, weil dem Bundesamt für Gesundheit lediglich eine Projektskizze einer Initiativgruppe von Genf vorliegt. Nach bisherigem Kenntnisstand ist aber eher davon auszugehen, dass diese Pilotversuche mit dem geltenden BetmG nicht vereinbar sind.</p><p>Das Verfolgen der Entwicklungen im Bereich Cannabis gehört für den Bundesrat jedoch zu den Aufgaben einer umfassenden Suchtpolitik, wie sie im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020 angestrebt wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen beauftragen, das Geschehen aktiv zu verfolgen, bis Frühjahr 2017 zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit einen Kommissionsbericht mit Handlungsempfehlungen zu verfassen und interessierte Kantone, Städte und Fachkreise periodisch über ihre Beobachtungen zu orientieren. Davon ausgehend wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2017 einen Bericht unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aktivitäten der Kantone und Städte sowie die entsprechenden internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Cannabisregulierung aktiv zu verfolgen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei informiert er periodisch die Kantone, Städte und interessierte Kreise über die verschiedenen nationalen sowie internationalen Entwicklungen. Der Bundesrat ist aufgefordert, zuhanden des Parlamentes bis 2017 einen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu verfassen.</p>
  • Kontrollierte Cannabis-Abgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz konsumieren rund 6 bis 8 Prozent der über 18-Jährigen gelegentlich oder regelmässig Cannabis. Mit der Einführung des Ordnungsbussenmodells per 1. Oktober 2013 wurde der Besitz und Konsum kleinster Mengen (unter 10 Gramm) entkriminalisiert. Der Erwerb dieser Kleinstmengen ist nach wie vor unkontrolliert und passiert im Drogenmilieu. Der illegale und internationale Drogenhandel kann damit nicht ausgeschaltet werden. </p><p>Einzelne Schweizer Kantone und Städte (Kanton Genf, Kanton Basel-Stadt, Stadt Zürich, Stadt Bern) wurden nun aktiv und haben Arbeitsgruppen eingesetzt, um nach Lösungen für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe zu suchen und entsprechende Pilotversuche durchzuführen. </p><p>International sind ebenfalls Bemühungen im Gange für eine regulierte Abgabe von Cannabis (z. B. Spanien, Colorado/USA, Uruguay). Hauptsächliche Ziele dieser Bemühungen sind die Unterbindung des Drogenhandels, Verbesserung der bedenklichen Qualität des auf dem illegalen Drogenmarkt beschafften Cannabis (Gesundheitsschutz) sowie Verbesserung der Voraussetzungen für eine wirksame Prävention. Finanziert werden die Aktivitäten durch eine Cannabissteuer. </p><p>Der Bund ist gehalten, diese Entwicklungen aktiv zu beobachten, den Handlungsbedarf auszuloten, Schlussfolgerungen für den Handlungsbedarf zu ziehen und Empfehlungen für entsprechende Massnahmen zu machen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Herzog 14.3147 darauf verwiesen, dass er sich bei der Behandlung der Frage der Cannabisregulierung am Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121) orientiert. Eine abschliessende Beurteilung der Vereinbarkeit der Pilotversuche, wie sie von Genf und anderen Städten angedacht sind, mit dem BetmG ist nicht möglich, weil dem Bundesamt für Gesundheit lediglich eine Projektskizze einer Initiativgruppe von Genf vorliegt. Nach bisherigem Kenntnisstand ist aber eher davon auszugehen, dass diese Pilotversuche mit dem geltenden BetmG nicht vereinbar sind.</p><p>Das Verfolgen der Entwicklungen im Bereich Cannabis gehört für den Bundesrat jedoch zu den Aufgaben einer umfassenden Suchtpolitik, wie sie im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020 angestrebt wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen beauftragen, das Geschehen aktiv zu verfolgen, bis Frühjahr 2017 zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit einen Kommissionsbericht mit Handlungsempfehlungen zu verfassen und interessierte Kantone, Städte und Fachkreise periodisch über ihre Beobachtungen zu orientieren. Davon ausgehend wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2017 einen Bericht unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Aktivitäten der Kantone und Städte sowie die entsprechenden internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Cannabisregulierung aktiv zu verfolgen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei informiert er periodisch die Kantone, Städte und interessierte Kreise über die verschiedenen nationalen sowie internationalen Entwicklungen. Der Bundesrat ist aufgefordert, zuhanden des Parlamentes bis 2017 einen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu verfassen.</p>
    • Kontrollierte Cannabis-Abgabe

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