Konsequenzen der Bezeichnung von Steuervergünstigungen als Subventionen

ShortId
14.3426
Id
20143426
Updated
28.07.2023 06:52
Language
de
Title
Konsequenzen der Bezeichnung von Steuervergünstigungen als Subventionen
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Steuerabzug;Subvention;Steuerwesen
1
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L02K1107, Steuerwesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Steuervergünstigungen wurden bereits in früheren Subventionsberichten des Bundesrates (1997, 2008) erfasst. Die in der Botschaft zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) beantragte Änderung von Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) beinhaltet somit in dieser Hinsicht keine Praxisänderung. In der Botschaft wird lediglich festgeschrieben, was heute bereits üblich und beispielsweise in der Staatsrechnung 2013, Band 1, S. 65, ausgewiesen ist. Steuervergünstigungen schmälern die Steuereinnahmen und damit den finanziellen Spielraum des Bundes genauso wie Ausgaben. Die Mindereinnahmen lassen sich jedoch nicht direkt beobachten, und das Kostenbewusstsein ist in diesem Bereich entsprechend tief. Gerade deshalb ist die Transparenz bezüglich der Mittelverwendung auch für die Steuervergünstigungen wichtig.</p><p>2. Bei Steuervergünstigungen handelt es sich um einnahmenseitige Finanzhilfen. Da diese weder explizit budgetiert noch in der Staatsrechnung als Aufwand ausgewiesen werden, ist diese Art von Finanzhilfen jedoch nicht transparent. Auch bleibt oft unklar, wer in welchem Umfang von diesen Steuervergünstigungen profitiert. Das Subventionsgesetz legt deshalb fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist (Art. 7 Bst. g SuG).</p><p>3. Das Subventionsgesetz verpflichtet ausschliesslich den Bund. Kantonale Subventionen (bzw. Steuervergünstigungen) sind davon nicht betroffen. Im Lichte der obenausgeführten Überlegungen ergeben sich auch keine weiteren Konsequenzen für den Bund.</p><p>4. Die Berichterstattung über die Steuervergünstigungen erhöht die Transparenz. Dadurch wird eine Steuervergünstigung keineswegs in ein falsches Licht gerückt. Ob eine Steuervergünstigung etabliert oder umstritten ist, ist dabei unerheblich. Es bleibt dem politischen Prozess überlassen, ob eine zu fördernde Tätigkeit mittels ausgabenseitiger oder einnahmenseitiger Finanzhilfe unterstützt wird und ob bestehende Steuervergünstigungen ausgebaut, reduziert oder abgeschafft werden sollen.</p><p>5. Die Steuervergünstigungen der Schweiz sind hinlänglich bekannt und auch in entsprechenden internationalen Publikationen erwähnt worden. Das Ausweisen der Steuervergünstigungen in der Staatsrechnung stellt daher international kein Risiko dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Botschaft zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) beantragt der Bundesrat eine Änderung von Artikel 5 des Subventionsgesetzes dahingehend, dass er jeweils in der Botschaft zur Staatsrechnung über das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Subventionen Bericht erstattet. Er hält weiter fest, dass Steuervergünstigungen als versteckte Subventionen auch unter die Berichterstattungspflicht fallen. Dazu soll die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführte Liste der einzelnen Steuervergünstigungen (Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund? Bericht ESTV, 2. Februar 2011) aktualisiert werden und in der Finanzberichterstattung erscheinen. </p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Weshalb soll die jährliche Berichterstattung neu so umfassend sein und neben den Subventionen auch die Steuervergünstigungen enthalten?</p><p>2. Weshalb und gestützt auf welche Rechtsgrundlage werden Steuervergünstigungen als "versteckte Subventionen" bezeichnet?</p><p>3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Bezeichnung für den Bund und die Kantone?</p><p>4. Als wie gross erachtet der Bundesrat die Gefahr, dass diese Bezeichnung etablierte Steuervergünstigungen (z. B. Fahrkostenabzug) in ein schlechtes oder gar falsches Licht stellt?</p><p>5. Als wie gross erachtet der Bundesrat die Gefahr, dass sich die Schweiz mit dieser Betrachtung angreifbar macht (z. B. durch die Behauptung der Staatsvertragswidrigkeit) durch ausländische Organisationen (insbesondere durch die OECD)?</p>
  • Konsequenzen der Bezeichnung von Steuervergünstigungen als Subventionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Steuervergünstigungen wurden bereits in früheren Subventionsberichten des Bundesrates (1997, 2008) erfasst. Die in der Botschaft zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) beantragte Änderung von Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) beinhaltet somit in dieser Hinsicht keine Praxisänderung. In der Botschaft wird lediglich festgeschrieben, was heute bereits üblich und beispielsweise in der Staatsrechnung 2013, Band 1, S. 65, ausgewiesen ist. Steuervergünstigungen schmälern die Steuereinnahmen und damit den finanziellen Spielraum des Bundes genauso wie Ausgaben. Die Mindereinnahmen lassen sich jedoch nicht direkt beobachten, und das Kostenbewusstsein ist in diesem Bereich entsprechend tief. Gerade deshalb ist die Transparenz bezüglich der Mittelverwendung auch für die Steuervergünstigungen wichtig.</p><p>2. Bei Steuervergünstigungen handelt es sich um einnahmenseitige Finanzhilfen. Da diese weder explizit budgetiert noch in der Staatsrechnung als Aufwand ausgewiesen werden, ist diese Art von Finanzhilfen jedoch nicht transparent. Auch bleibt oft unklar, wer in welchem Umfang von diesen Steuervergünstigungen profitiert. Das Subventionsgesetz legt deshalb fest, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist (Art. 7 Bst. g SuG).</p><p>3. Das Subventionsgesetz verpflichtet ausschliesslich den Bund. Kantonale Subventionen (bzw. Steuervergünstigungen) sind davon nicht betroffen. Im Lichte der obenausgeführten Überlegungen ergeben sich auch keine weiteren Konsequenzen für den Bund.</p><p>4. Die Berichterstattung über die Steuervergünstigungen erhöht die Transparenz. Dadurch wird eine Steuervergünstigung keineswegs in ein falsches Licht gerückt. Ob eine Steuervergünstigung etabliert oder umstritten ist, ist dabei unerheblich. Es bleibt dem politischen Prozess überlassen, ob eine zu fördernde Tätigkeit mittels ausgabenseitiger oder einnahmenseitiger Finanzhilfe unterstützt wird und ob bestehende Steuervergünstigungen ausgebaut, reduziert oder abgeschafft werden sollen.</p><p>5. Die Steuervergünstigungen der Schweiz sind hinlänglich bekannt und auch in entsprechenden internationalen Publikationen erwähnt worden. Das Ausweisen der Steuervergünstigungen in der Staatsrechnung stellt daher international kein Risiko dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Botschaft zum Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) beantragt der Bundesrat eine Änderung von Artikel 5 des Subventionsgesetzes dahingehend, dass er jeweils in der Botschaft zur Staatsrechnung über das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Subventionen Bericht erstattet. Er hält weiter fest, dass Steuervergünstigungen als versteckte Subventionen auch unter die Berichterstattungspflicht fallen. Dazu soll die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführte Liste der einzelnen Steuervergünstigungen (Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund? Bericht ESTV, 2. Februar 2011) aktualisiert werden und in der Finanzberichterstattung erscheinen. </p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Weshalb soll die jährliche Berichterstattung neu so umfassend sein und neben den Subventionen auch die Steuervergünstigungen enthalten?</p><p>2. Weshalb und gestützt auf welche Rechtsgrundlage werden Steuervergünstigungen als "versteckte Subventionen" bezeichnet?</p><p>3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Bezeichnung für den Bund und die Kantone?</p><p>4. Als wie gross erachtet der Bundesrat die Gefahr, dass diese Bezeichnung etablierte Steuervergünstigungen (z. B. Fahrkostenabzug) in ein schlechtes oder gar falsches Licht stellt?</p><p>5. Als wie gross erachtet der Bundesrat die Gefahr, dass sich die Schweiz mit dieser Betrachtung angreifbar macht (z. B. durch die Behauptung der Staatsvertragswidrigkeit) durch ausländische Organisationen (insbesondere durch die OECD)?</p>
    • Konsequenzen der Bezeichnung von Steuervergünstigungen als Subventionen

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