Anwendbares Steuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen

ShortId
14.3436
Id
20143436
Updated
14.11.2025 07:27
Language
de
Title
Anwendbares Steuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen
AdditionalIndexing
24;48;Unternehmensbeihilfe;Flughafen;Arbeitsrecht;internationales Steuerrecht;Frankreich;Steuerrecht
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Flughafen Basel-Mülhausen ist eine französisch-schweizerische öffentlich-rechtliche Unternehmung, die durch den Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim (SR 0.748.131.934.92) gegründet wurde. Er befindet sich auf französischem Gebiet. Seit Mai 2013 führen die Schweiz und Frankreich Gespräche unter der Leitung der jeweiligen Ministerien für auswärtige Angelegenheiten über die Besteuerung des Flughafens als öffentlich-rechtliches binationales Unternehmen sowie über die Besteuerung der Unternehmen und das anwendbare Mehrwertsteuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen. Ausgenommen von diesen Gesprächen ist die Besteuerung von international tätigen Fluggesellschaften, deren Unternehmensleitung sich in der Schweiz befindet. Diese Frage ist bereits im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (DBA) geregelt. Eine Vereinbarung zeichnete sich ab, in welcher die Interessen beider Parteien berücksichtigt worden wären. Die jüngste Stellungnahme Frankreichs hat jedoch gezeigt, dass ein unilaterales Vorgehen Frankreichs nicht mehr ausgeschlossen werden kann, insbesondere was die Besteuerung des Flugverkehrs betrifft. Die Diskussionen werden fortgeführt, um eine gemeinsame Lösung mit der französischen Regierung zu suchen.</p><p>2./4./5. Die Bedürfnisse der im Schweizer Sektor tätigen Unternehmen sind bekannt. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Unternehmen und die Handelskammer der beiden Basel so weit wie möglich mit einzubeziehen und regelmässig zu informieren. Zudem pflegt der Bund mit dem Kanton Basel-Stadt eine äusserst enge Zusammenarbeit zu sämtlichen Fragen, welche den Flughafen Basel-Mülhausen betreffen. Es ist dem Bundesrat wichtig, die Attraktivität des Flughafens Basel-Mülhausen sowohl als bedeutende Verkehrsinfrastruktur für die gesamte trinationale Region Oberrhein als auch als Wirtschaftsstandort für Schweizer Unternehmen zu erhalten, wofür unter anderem Rechtssicherheit geschaffen werden muss. In diesem Sinne setzt sich der Bundesrat für den Flughafen ein und werden die Gespräche mit Frankreich geführt. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates vom 21. August 2013 auf die Interpellation Lehmann 13.3437.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der binationale Charakter des Flughafens Basel-Mülhausen, welcher im Staatsvertrag festgehalten ist, namhaft zu dessen Erfolg beiträgt. Es ist deshalb ein zentrales Ziel des Bundesrates, diesen binationalen Charakter zu erhalten. Im Vordergrund stehen für die Schweiz die Attraktivität des dritten Landesflughafens sowie der Erhalt des Wirtschaftsstandortes und der Arbeitsplätze. Grundsätzlich stellt der Bundesrat den Anspruch Frankreichs und der französischen Lokalbehörden nicht infrage, die Einnahmen aus der direkten Besteuerung der Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens zu erhalten. Der binationale Charakter des Flughafens verlangt aber, dass die Interessen der Schweiz und der Unternehmen des Schweizer Sektors so weit als möglich berücksichtigt werden und dass die beiden Staaten gemeinsam die Fragen regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Erfolgsmodell binationaler Flughafen Basel-Mülhausen als Motor für eine prosperierende Schweiz ist in Gefahr. 70 Unternehmen im Schweizer Sektor des Euro-Airport mit über 5000 Beschäftigten verfügen nicht mehr über genügend Rechtssicherheit. Die langjährige Praxis im Arbeits- und Steuerrecht, dass im Schweizer Sektor schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, wird infrage gestellt. Dieser Zustand gefährdet geplante Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. </p><p>Im Bereich des Arbeitsrechts wurde mit dem "accord de méthode" eine praktikable Lösung gefunden. Im Bereich der Steuern fehlt bis heute eine Regelung, und die Unternehmen leiden unter dem Druck des französischen Fiskus, der Anspruch auf Steuern erhebt. Die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen der Schweiz mit Frankreich sind unbefriedigend, da sie den besonderen Umständen des binationalen Euro-Airport ungenügend Rechnung tragen und die Unternehmen zu wenig in den Verhandlungsprozess eingebunden sind.</p><p>Für die Schweizer Unternehmen ist es wichtig, sich in der gewohnten Rechtsordnung zu bewegen sowie administrative Doppelspurigkeiten und Erschwernisse zu vermeiden. Die Anwendung des französischen Steuerrechts wäre für die Unternehmen mit einer deutlich höheren Belastung und zusätzlicher Bürokratie verbunden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? Ist in der nächsten Zeit mit einer zielführenden Vereinbarung zu rechnen?</p><p>2. Wie werden die Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen berücksichtigt? Sind sie in die Verhandlungen einbezogen? </p><p>3. Wie werden in der Vorgehensweise der Verhandlungsdelegation und im bisher ausgehandelten Lösungsvorschlag die besonderen Verhältnisse am Euro-Airport ("esprit binational": für Schweizer ein Schweizer Flughafen, für Franzosen ein französischer Flughafen) und die Schweizer bzw. die französischen Fiskalinteressen angemessen berücksichtigt?</p><p>4. Welche Ziele verfolgt der Bund als Eigner des Flughafens Basel-Mülhausen im Rahmen der Verhandlungen mit Frankreich? </p><p>5. Stellt er sicher, dass die Steuerbelastung und die administrativen Kosten der Schweizer Unternehmen im Schweizer Sektor nicht steigen und somit dem "esprit binational" Rechnung getragen wird und gleichzeitig keine wettbewerbsverzerrendem Steuerbelastungsdifferenz zwischen den drei schweizerischen Landesflughäfen zustande kommen?</p>
  • Anwendbares Steuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Flughafen Basel-Mülhausen ist eine französisch-schweizerische öffentlich-rechtliche Unternehmung, die durch den Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim (SR 0.748.131.934.92) gegründet wurde. Er befindet sich auf französischem Gebiet. Seit Mai 2013 führen die Schweiz und Frankreich Gespräche unter der Leitung der jeweiligen Ministerien für auswärtige Angelegenheiten über die Besteuerung des Flughafens als öffentlich-rechtliches binationales Unternehmen sowie über die Besteuerung der Unternehmen und das anwendbare Mehrwertsteuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen. Ausgenommen von diesen Gesprächen ist die Besteuerung von international tätigen Fluggesellschaften, deren Unternehmensleitung sich in der Schweiz befindet. Diese Frage ist bereits im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (DBA) geregelt. Eine Vereinbarung zeichnete sich ab, in welcher die Interessen beider Parteien berücksichtigt worden wären. Die jüngste Stellungnahme Frankreichs hat jedoch gezeigt, dass ein unilaterales Vorgehen Frankreichs nicht mehr ausgeschlossen werden kann, insbesondere was die Besteuerung des Flugverkehrs betrifft. Die Diskussionen werden fortgeführt, um eine gemeinsame Lösung mit der französischen Regierung zu suchen.</p><p>2./4./5. Die Bedürfnisse der im Schweizer Sektor tätigen Unternehmen sind bekannt. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die Unternehmen und die Handelskammer der beiden Basel so weit wie möglich mit einzubeziehen und regelmässig zu informieren. Zudem pflegt der Bund mit dem Kanton Basel-Stadt eine äusserst enge Zusammenarbeit zu sämtlichen Fragen, welche den Flughafen Basel-Mülhausen betreffen. Es ist dem Bundesrat wichtig, die Attraktivität des Flughafens Basel-Mülhausen sowohl als bedeutende Verkehrsinfrastruktur für die gesamte trinationale Region Oberrhein als auch als Wirtschaftsstandort für Schweizer Unternehmen zu erhalten, wofür unter anderem Rechtssicherheit geschaffen werden muss. In diesem Sinne setzt sich der Bundesrat für den Flughafen ein und werden die Gespräche mit Frankreich geführt. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates vom 21. August 2013 auf die Interpellation Lehmann 13.3437.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der binationale Charakter des Flughafens Basel-Mülhausen, welcher im Staatsvertrag festgehalten ist, namhaft zu dessen Erfolg beiträgt. Es ist deshalb ein zentrales Ziel des Bundesrates, diesen binationalen Charakter zu erhalten. Im Vordergrund stehen für die Schweiz die Attraktivität des dritten Landesflughafens sowie der Erhalt des Wirtschaftsstandortes und der Arbeitsplätze. Grundsätzlich stellt der Bundesrat den Anspruch Frankreichs und der französischen Lokalbehörden nicht infrage, die Einnahmen aus der direkten Besteuerung der Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens zu erhalten. Der binationale Charakter des Flughafens verlangt aber, dass die Interessen der Schweiz und der Unternehmen des Schweizer Sektors so weit als möglich berücksichtigt werden und dass die beiden Staaten gemeinsam die Fragen regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Erfolgsmodell binationaler Flughafen Basel-Mülhausen als Motor für eine prosperierende Schweiz ist in Gefahr. 70 Unternehmen im Schweizer Sektor des Euro-Airport mit über 5000 Beschäftigten verfügen nicht mehr über genügend Rechtssicherheit. Die langjährige Praxis im Arbeits- und Steuerrecht, dass im Schweizer Sektor schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, wird infrage gestellt. Dieser Zustand gefährdet geplante Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. </p><p>Im Bereich des Arbeitsrechts wurde mit dem "accord de méthode" eine praktikable Lösung gefunden. Im Bereich der Steuern fehlt bis heute eine Regelung, und die Unternehmen leiden unter dem Druck des französischen Fiskus, der Anspruch auf Steuern erhebt. Die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen der Schweiz mit Frankreich sind unbefriedigend, da sie den besonderen Umständen des binationalen Euro-Airport ungenügend Rechnung tragen und die Unternehmen zu wenig in den Verhandlungsprozess eingebunden sind.</p><p>Für die Schweizer Unternehmen ist es wichtig, sich in der gewohnten Rechtsordnung zu bewegen sowie administrative Doppelspurigkeiten und Erschwernisse zu vermeiden. Die Anwendung des französischen Steuerrechts wäre für die Unternehmen mit einer deutlich höheren Belastung und zusätzlicher Bürokratie verbunden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? Ist in der nächsten Zeit mit einer zielführenden Vereinbarung zu rechnen?</p><p>2. Wie werden die Bedürfnisse der Schweizer Unternehmen berücksichtigt? Sind sie in die Verhandlungen einbezogen? </p><p>3. Wie werden in der Vorgehensweise der Verhandlungsdelegation und im bisher ausgehandelten Lösungsvorschlag die besonderen Verhältnisse am Euro-Airport ("esprit binational": für Schweizer ein Schweizer Flughafen, für Franzosen ein französischer Flughafen) und die Schweizer bzw. die französischen Fiskalinteressen angemessen berücksichtigt?</p><p>4. Welche Ziele verfolgt der Bund als Eigner des Flughafens Basel-Mülhausen im Rahmen der Verhandlungen mit Frankreich? </p><p>5. Stellt er sicher, dass die Steuerbelastung und die administrativen Kosten der Schweizer Unternehmen im Schweizer Sektor nicht steigen und somit dem "esprit binational" Rechnung getragen wird und gleichzeitig keine wettbewerbsverzerrendem Steuerbelastungsdifferenz zwischen den drei schweizerischen Landesflughäfen zustande kommen?</p>
    • Anwendbares Steuerrecht im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen

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