Ja zu unseren Staatssymbolen!
- ShortId
-
14.3437
- Id
-
20143437
- Updated
-
28.07.2023 06:58
- Language
-
de
- Title
-
Ja zu unseren Staatssymbolen!
- AdditionalIndexing
-
04;2831;öffentlicher Raum;kulturelles Erbe;Schweiz;Schule;Hymne;Flagge
- 1
-
- L05K0106030102, Flagge
- L04K03010101, Schweiz
- L03K130204, Schule
- L05K0106030103, Hymne
- L04K01020422, öffentlicher Raum
- L04K01060301, kulturelles Erbe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Staatssymbolen wie Landeshymnen oder Flaggen kommt eine wichtige kulturelle Bedeutung und Identifikationsfunktion zu. Sie sind Ausdruck von Traditionen und Werten eines Landes. Der Bundesrat ist überzeugt, dass den Schweizer Staatssymbolen in unserer Gesellschaft ein angemessener Stellenwert beigemessen wird. Zu den gestellten Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat keinerlei Kenntnis von systematischen Missständen hinsichtlich der Verwendung bzw. des Verbots der Verwendung von Schweizer Staatssymbolen an Schulen. Wie die Interpellantin selbst schreibt, sind gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) die Kantone für das Schulwesen zuständig. Entsprechend wären allfällige Regelungen oder Empfehlungen kantonal zu erlassen.</p><p>2. Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 festgehalten, liegt die Schulhoheit im föderalistischen System der Schweiz bei den Kantonen. Die Beflaggung von öffentlichen Geländen oder Gebäuden wird durch entsprechende Reglemente der Städte und Gemeinden geregelt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn wir den Umgang mit Staatssymbolen, wie z. B. mit der Landesflagge, im Ausland wahrnehmen, stellen wir fest, dass wir in der Schweiz einen erheblichen Nachholbedarf haben. Ein Foto oder ein TV-Auftritt einer staatstragenden Person im Ausland ist ohne entsprechende Landesfahne praktisch undenkbar.</p><p>Viele Privatpersonen hier im Lande bezeugen ihre Landeszugehörigkeit damit, dass sie auf ihrem Grundstück oder auf ihrem Gebäude unsere Landesfahne flattern lassen. Leider finden wir eine solche passende Beflaggung bei staatlichen, öffentlichen Gebäuden (Regierungsgebäuden, Schulen, Universitäten, Bildungsstätten usw.) eher selten. </p><p>Vor allem in den Schulen herrscht diesbezüglich oft eine grosse Unsicherheit. Vielfach beklagen sich Eltern, dass Kinder mit einem "Schweizer-T-Shirt" oder einer Mütze mit dem Schweizerkreuz in der Schule angehalten werden, es nicht mehr zu tun. Oder einfach gesagt: Man hat es ihnen verboten. </p><p>Im Sommer ist auch die Zeit der Schulreisen und der Schullager. Auch hier meldeten mir Eltern, dass ihre Kinder im Lager keine Schweizerfahne über ihrem Bett im Lager aufhängen dürfen.</p><p>Wenn auf Wunsch der Kinder eine Schweizerfahne an die Wand eines Schulhofs gemalt wurde, musste diese entfernt werden. Zitat der Schulleiterin: "Nun haben wir mit Befremden festgestellt, dass ihr auch eine Schweizerfahne ... aufgemalt habt. Das hat im ganzen Team zu Unmut geführt." Und weiter: "Ich bitte euch deshalb, die ... Flagge an der Wand so schnell wie möglich zu übermalen oder zu entfernen." </p><p>Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 der Bundesverfassung). Trotzdem möchte ich unserem Bundesrat ein paar Fragen stellen, da es sich dabei um eidgenössische Staatssymbole handelt: </p><p>1. Wie denkt er über solche Vorfälle und Tendenzen an Schweizer Schulen? </p><p>2. Verdienen unsere Schweizer Staatssymbole (Landeshymne, Flagge) einen würdigeren Platz in unserer Gesellschaft oder nicht? Wer hat die Kompetenz, Schweizer Staatssymbole an einer Schule oder auf einem Gelände zu verbieten (z. B. Gelände der Landesausstellung im Jahre 2002)? </p><p>3. Ist er der Meinung, dass die Beflaggung in unserem Land angemessen und ausreichend ist? Wenn nicht, wie gedenkt er dies zu ändern oder zu beeinflussen?</p>
- Ja zu unseren Staatssymbolen!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Staatssymbolen wie Landeshymnen oder Flaggen kommt eine wichtige kulturelle Bedeutung und Identifikationsfunktion zu. Sie sind Ausdruck von Traditionen und Werten eines Landes. Der Bundesrat ist überzeugt, dass den Schweizer Staatssymbolen in unserer Gesellschaft ein angemessener Stellenwert beigemessen wird. Zu den gestellten Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat hat keinerlei Kenntnis von systematischen Missständen hinsichtlich der Verwendung bzw. des Verbots der Verwendung von Schweizer Staatssymbolen an Schulen. Wie die Interpellantin selbst schreibt, sind gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) die Kantone für das Schulwesen zuständig. Entsprechend wären allfällige Regelungen oder Empfehlungen kantonal zu erlassen.</p><p>2. Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 festgehalten, liegt die Schulhoheit im föderalistischen System der Schweiz bei den Kantonen. Die Beflaggung von öffentlichen Geländen oder Gebäuden wird durch entsprechende Reglemente der Städte und Gemeinden geregelt.</p><p>3. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wenn wir den Umgang mit Staatssymbolen, wie z. B. mit der Landesflagge, im Ausland wahrnehmen, stellen wir fest, dass wir in der Schweiz einen erheblichen Nachholbedarf haben. Ein Foto oder ein TV-Auftritt einer staatstragenden Person im Ausland ist ohne entsprechende Landesfahne praktisch undenkbar.</p><p>Viele Privatpersonen hier im Lande bezeugen ihre Landeszugehörigkeit damit, dass sie auf ihrem Grundstück oder auf ihrem Gebäude unsere Landesfahne flattern lassen. Leider finden wir eine solche passende Beflaggung bei staatlichen, öffentlichen Gebäuden (Regierungsgebäuden, Schulen, Universitäten, Bildungsstätten usw.) eher selten. </p><p>Vor allem in den Schulen herrscht diesbezüglich oft eine grosse Unsicherheit. Vielfach beklagen sich Eltern, dass Kinder mit einem "Schweizer-T-Shirt" oder einer Mütze mit dem Schweizerkreuz in der Schule angehalten werden, es nicht mehr zu tun. Oder einfach gesagt: Man hat es ihnen verboten. </p><p>Im Sommer ist auch die Zeit der Schulreisen und der Schullager. Auch hier meldeten mir Eltern, dass ihre Kinder im Lager keine Schweizerfahne über ihrem Bett im Lager aufhängen dürfen.</p><p>Wenn auf Wunsch der Kinder eine Schweizerfahne an die Wand eines Schulhofs gemalt wurde, musste diese entfernt werden. Zitat der Schulleiterin: "Nun haben wir mit Befremden festgestellt, dass ihr auch eine Schweizerfahne ... aufgemalt habt. Das hat im ganzen Team zu Unmut geführt." Und weiter: "Ich bitte euch deshalb, die ... Flagge an der Wand so schnell wie möglich zu übermalen oder zu entfernen." </p><p>Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig (Art. 62 der Bundesverfassung). Trotzdem möchte ich unserem Bundesrat ein paar Fragen stellen, da es sich dabei um eidgenössische Staatssymbole handelt: </p><p>1. Wie denkt er über solche Vorfälle und Tendenzen an Schweizer Schulen? </p><p>2. Verdienen unsere Schweizer Staatssymbole (Landeshymne, Flagge) einen würdigeren Platz in unserer Gesellschaft oder nicht? Wer hat die Kompetenz, Schweizer Staatssymbole an einer Schule oder auf einem Gelände zu verbieten (z. B. Gelände der Landesausstellung im Jahre 2002)? </p><p>3. Ist er der Meinung, dass die Beflaggung in unserem Land angemessen und ausreichend ist? Wenn nicht, wie gedenkt er dies zu ändern oder zu beeinflussen?</p>
- Ja zu unseren Staatssymbolen!
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