Weiterentwicklung und Finanzierung der Armee inhaltlich, zeitlich und materiell in Übereinstimmung bringen

ShortId
14.3452
Id
20143452
Updated
28.07.2023 06:53
Language
de
Title
Weiterentwicklung und Finanzierung der Armee inhaltlich, zeitlich und materiell in Übereinstimmung bringen
AdditionalIndexing
09;Kostenrechnung;Armee;Armeereform;Evaluation;wirtschaftliche Auswirkung;Verteidigungsausgaben;Finanzierung
1
  • L04K04020306, Armeereform
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020109, Verteidigungsausgaben
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Pressemitteilung vom 28. Mai 2014 hat sich der Bundesrat zur Finanzierung der zukünftigen Armee geäussert. Er hat das VBS beauftragt, ihm bis im Herbst 2014 eine Vorlage zur Weiterentwicklung und zum zukünftigen Leistungsprofil der Armee zu unterbreiten. Über die Höhe des Ausgabenplafonds in den Finanzjahren 2016 bis 2018 soll dann im Rahmen der Beschlussfassung über die Weiterentwicklung der Armee entschieden werden.</p><p>Die Entscheide über die zukünftige Sicherheitspolitik stehen in einem engen Zusammenhang zwischen Auftrag, personeller und materieller Ausgestaltung und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. In Ergänzung zum Armeebericht 2010 hat das VBS den Sicherheitspolitischen Kommissionen verschiedene Varianten zu dieser Thematik zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Berechnungen hat das Parlament am 29. November 2011 mit einem Bundesbeschluss die Eckwerte der zukünftigen Armee festgelegt. Explizit war darin unter anderem die Schliessung der Ausrüstungslücken enthalten, welche mit maximal 1,2 Milliarden Franken bei einem zukünftigen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen der Armee beziffert wurden.</p><p>Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Armee ist es zwingend, dass Bundesrat und Parlament ihre Entscheide in ausreichender Kenntnis über die zukünftigen Betriebs- und Investitionskosten fällen können. Deshalb muss die Vorlage über die Weiterentwicklung der Armee verlässliche Angaben enthalten, wie die Armee ausreichend ausgerüstet werden kann, damit sie über eine längere Dauer ihre Aufträge erfolgreich wahrnehmen kann. Der Bundesrat ist gehalten, dem Parlament in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee ausreichend und verlässlich über die in der Interpellation gestellten Fragen Auskunft zu geben.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat macht in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee Angaben für den Finanzbedarf der Armee bis mindestens 2020. Um die Planungssicherheit der Armee zu erhöhen, wird der Bundesrat dem Parlament die gesetzliche Verankerung eines mehrjährigen Zahlungsrahmens beantragen, wie es auch die vom Erstrat überwiesene Motion Müller Leo 13.3568 fordert. Infolge des geringeren Volumens der in den letzten Jahren beschlossenen Beschaffungen und der mehrere Jahre in Anspruch nehmenden Zeitdauer, bis künftige Beschaffungen zahlungswirksam werden, wird der Zahlungsrahmen 2017-2020 höchstens 19,5 Milliarden Franken betragen.</p><p>2. Die Armee mit einem künftigen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen wird grundsätzlich vollständig ausgerüstet. Das derzeit vorhandene und bis 2020 vorgesehene zusätzliche Material ist die Grundlage dafür. Durch die Reduktion der Anzahl Verbände, deren Verkleinerung sowie durch Neuzuweisung des vorhandenen Materials und die geplanten Neubeschaffungen kann die Ausrüstung der verbleibenden Verbände komplettiert werden. Temporäre Ausrüstungslücken werden nur bei gewissen Radfahrzeugen, bei einigen Übermittlungsmitteln sowie bei einigen wenigen, nur in geringer Stückzahl vorhandenen Systemen bestehen.</p><p>3. Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee zeigt die wichtigsten für die nächsten gut fünf Jahre geplanten Rüstungsbeschaffungen auf, aber nicht die Details bezüglich Zeitpunkt und Umfang. Auch bezüglich Immobilien werden diesbezüglich keine Details angegeben. Die längerfristige Rüstungs- und Immobilienplanung wird kontinuierlich verfeinert und im Masterplan abgebildet. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen werden regelmässig über den Masterplan informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird er zusammen mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee dem Parlament gleichzeitig gesicherte und verlässliche Angaben über den zukünftigen Finanzierungsbedarf machen können?</p><p>2. Ist er willens, die im Bundesbeschluss vom 29. November 2011 vom Parlament geforderte Schliessung der festgestellten Ausrüstungslücken vorzunehmen?</p><p>3. Wird er gleichzeitig mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee aufzeigen, wann und in welchem Umfang er die wichtigsten notwendigen Erneuerungen in Material und Immobilien vornehmen will?</p>
  • Weiterentwicklung und Finanzierung der Armee inhaltlich, zeitlich und materiell in Übereinstimmung bringen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Pressemitteilung vom 28. Mai 2014 hat sich der Bundesrat zur Finanzierung der zukünftigen Armee geäussert. Er hat das VBS beauftragt, ihm bis im Herbst 2014 eine Vorlage zur Weiterentwicklung und zum zukünftigen Leistungsprofil der Armee zu unterbreiten. Über die Höhe des Ausgabenplafonds in den Finanzjahren 2016 bis 2018 soll dann im Rahmen der Beschlussfassung über die Weiterentwicklung der Armee entschieden werden.</p><p>Die Entscheide über die zukünftige Sicherheitspolitik stehen in einem engen Zusammenhang zwischen Auftrag, personeller und materieller Ausgestaltung und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. In Ergänzung zum Armeebericht 2010 hat das VBS den Sicherheitspolitischen Kommissionen verschiedene Varianten zu dieser Thematik zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Berechnungen hat das Parlament am 29. November 2011 mit einem Bundesbeschluss die Eckwerte der zukünftigen Armee festgelegt. Explizit war darin unter anderem die Schliessung der Ausrüstungslücken enthalten, welche mit maximal 1,2 Milliarden Franken bei einem zukünftigen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen der Armee beziffert wurden.</p><p>Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Armee ist es zwingend, dass Bundesrat und Parlament ihre Entscheide in ausreichender Kenntnis über die zukünftigen Betriebs- und Investitionskosten fällen können. Deshalb muss die Vorlage über die Weiterentwicklung der Armee verlässliche Angaben enthalten, wie die Armee ausreichend ausgerüstet werden kann, damit sie über eine längere Dauer ihre Aufträge erfolgreich wahrnehmen kann. Der Bundesrat ist gehalten, dem Parlament in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee ausreichend und verlässlich über die in der Interpellation gestellten Fragen Auskunft zu geben.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat macht in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee Angaben für den Finanzbedarf der Armee bis mindestens 2020. Um die Planungssicherheit der Armee zu erhöhen, wird der Bundesrat dem Parlament die gesetzliche Verankerung eines mehrjährigen Zahlungsrahmens beantragen, wie es auch die vom Erstrat überwiesene Motion Müller Leo 13.3568 fordert. Infolge des geringeren Volumens der in den letzten Jahren beschlossenen Beschaffungen und der mehrere Jahre in Anspruch nehmenden Zeitdauer, bis künftige Beschaffungen zahlungswirksam werden, wird der Zahlungsrahmen 2017-2020 höchstens 19,5 Milliarden Franken betragen.</p><p>2. Die Armee mit einem künftigen Soll-Bestand von 100 000 Angehörigen wird grundsätzlich vollständig ausgerüstet. Das derzeit vorhandene und bis 2020 vorgesehene zusätzliche Material ist die Grundlage dafür. Durch die Reduktion der Anzahl Verbände, deren Verkleinerung sowie durch Neuzuweisung des vorhandenen Materials und die geplanten Neubeschaffungen kann die Ausrüstung der verbleibenden Verbände komplettiert werden. Temporäre Ausrüstungslücken werden nur bei gewissen Radfahrzeugen, bei einigen Übermittlungsmitteln sowie bei einigen wenigen, nur in geringer Stückzahl vorhandenen Systemen bestehen.</p><p>3. Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee zeigt die wichtigsten für die nächsten gut fünf Jahre geplanten Rüstungsbeschaffungen auf, aber nicht die Details bezüglich Zeitpunkt und Umfang. Auch bezüglich Immobilien werden diesbezüglich keine Details angegeben. Die längerfristige Rüstungs- und Immobilienplanung wird kontinuierlich verfeinert und im Masterplan abgebildet. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen werden regelmässig über den Masterplan informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird er zusammen mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee dem Parlament gleichzeitig gesicherte und verlässliche Angaben über den zukünftigen Finanzierungsbedarf machen können?</p><p>2. Ist er willens, die im Bundesbeschluss vom 29. November 2011 vom Parlament geforderte Schliessung der festgestellten Ausrüstungslücken vorzunehmen?</p><p>3. Wird er gleichzeitig mit der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee aufzeigen, wann und in welchem Umfang er die wichtigsten notwendigen Erneuerungen in Material und Immobilien vornehmen will?</p>
    • Weiterentwicklung und Finanzierung der Armee inhaltlich, zeitlich und materiell in Übereinstimmung bringen

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