Vereinbarkeitsprüfung der aktuellen gesetzlichen Regelung der Unterhaltspflicht

ShortId
14.3453
Id
20143453
Updated
28.07.2023 06:50
Language
de
Title
Vereinbarkeitsprüfung der aktuellen gesetzlichen Regelung der Unterhaltspflicht
AdditionalIndexing
28;12;24;Unterhaltspflicht;Steuerabzug;geschiedene Person;direkte Bundessteuer;Steuerbelastung
1
  • L04K01030108, Unterhaltspflicht
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L04K01030501, geschiedene Person
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, welche sich auf das geltende Recht stützt, berücksichtigt bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge die Steuerlast des Unterhaltspflichtigen nicht; dies wurde erneut im Urteil 5A_890/2013 vom 22. Mai 2014 bestätigt. Damit wird vom Unterhaltspflichtigen mehr abverlangt, als er finanziell leisten kann, steht doch dem Unterhaltsverpflichteten der Teil seines Einkommens, den er als Steuer dem Staat abliefern muss, gar nicht zur Verfügung. Die aktuelle Rechtslage ist willkürlich. Letztlich zwingt sie den Unterhaltspflichtigen sogar wider Willen zum Schuldenmachen, was als menschenunwürdig zu bezeichnen ist.</p><p>Im Sinne einer gerechten Lösung soll die Steuerlast (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuer) bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind entsprechend zu ändern.</p>
  • <p>Im Hinblick auf die laufende Revision des Kindesunterhaltsrechts (13.101) und auf die vom Bundesrat beantragte Annahme des Postulates 13.3826, "Abklärung der verfassungsrechtlichen Aspekte der Regelung des nachehelichen Unterhalts", erscheint es angebracht, auch die Frage der Berücksichtigung der Steuerlast des Unterhaltspflichtigen bei der Festsetzung der familienrechtlichen Unterhaltsbeiträge abzuklären.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die aktuelle gesetzliche Regelung der Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsmässigen Verbot der Willkür (Art. 9 BV) und der Menschenwürde (Art. 7 BV) zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
  • Vereinbarkeitsprüfung der aktuellen gesetzlichen Regelung der Unterhaltspflicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, welche sich auf das geltende Recht stützt, berücksichtigt bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge die Steuerlast des Unterhaltspflichtigen nicht; dies wurde erneut im Urteil 5A_890/2013 vom 22. Mai 2014 bestätigt. Damit wird vom Unterhaltspflichtigen mehr abverlangt, als er finanziell leisten kann, steht doch dem Unterhaltsverpflichteten der Teil seines Einkommens, den er als Steuer dem Staat abliefern muss, gar nicht zur Verfügung. Die aktuelle Rechtslage ist willkürlich. Letztlich zwingt sie den Unterhaltspflichtigen sogar wider Willen zum Schuldenmachen, was als menschenunwürdig zu bezeichnen ist.</p><p>Im Sinne einer gerechten Lösung soll die Steuerlast (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuer) bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind entsprechend zu ändern.</p>
    • <p>Im Hinblick auf die laufende Revision des Kindesunterhaltsrechts (13.101) und auf die vom Bundesrat beantragte Annahme des Postulates 13.3826, "Abklärung der verfassungsrechtlichen Aspekte der Regelung des nachehelichen Unterhalts", erscheint es angebracht, auch die Frage der Berücksichtigung der Steuerlast des Unterhaltspflichtigen bei der Festsetzung der familienrechtlichen Unterhaltsbeiträge abzuklären.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, die aktuelle gesetzliche Regelung der Unterhaltspflicht bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsmässigen Verbot der Willkür (Art. 9 BV) und der Menschenwürde (Art. 7 BV) zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
    • Vereinbarkeitsprüfung der aktuellen gesetzlichen Regelung der Unterhaltspflicht

Back to List