Durch Fatca diskriminierte Schweizerinnen und Schweizer. Es reicht!

ShortId
14.3460
Id
20143460
Updated
28.07.2023 06:47
Language
de
Title
Durch Fatca diskriminierte Schweizerinnen und Schweizer. Es reicht!
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Informationsaustausch;Steuerrecht
1
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein gutschweizerisches Ehepaar lebt seit mehreren Jahren in den USA. Aus praktischen Gründen nimmt die Familie die amerikanische Staatsbürgerschaft an. Nach einigen Jahren kehrt das Paar in die Schweiz zurück und - welche Überraschung - kann kein Bankkonto mehr eröffnen, keine Hypothek mehr abschliessen.</p><p>Ein anderes Ehepaar in derselben Lage, das aber schon einige Jahre früher in die Schweiz zurückgekehrt ist, wird von seiner Bank aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft schlicht und einfach hinausgeworfen.</p><p>Dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Land nicht einmal mehr ein Bankkonto eröffnen können, ist unannehmbar. Der Bundesrat steht deshalb in der Pflicht, Antworten zu finden, damit die Eidgenossenschaft die Souveränität im eigenen Land wahren kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Einschränkungen des Dienstleistungsangebots von Banken für schweizerisch-amerikanische Doppelbürger oder sogar die Weigerung, für solche Personen eine Bankbeziehung zu eröffnen oder weiterzuführen, einschneidend sind. Zudem anerkennt er das Bedürfnis einer Person, im Wohnsitzstaat über einen Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verfügen. Allerdings untersteht das Vertragsverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden dem Privatrecht. Aufgrund der bestehenden Kontrahierungsfreiheit erlässt der Staat grundsätzlich keine Vorschriften über die Annahme von Kunden, soweit sich die Banken im rechtlichen Rahmen bewegen.</p><p>Mit der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) ab dem 1. Juli 2014 wurde dieser Nachteil für in der Schweiz ansässige schweizerisch-amerikanische Doppelbürger aufgehoben. Mit dem am 2. Juni 2014 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von Fatca werden sogenannte "Finanzinstitute mit Lokalkundschaft" dazu verpflichtet, in der Schweiz ansässige US-Staatsbürger hinsichtlich der Eröffnung oder Beibehaltung von Konten nicht zu benachteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wann und wie gedenkt der Bundesrat den Diskriminierungen von schweizerisch-amerikanischen Doppelbürgerinnen und -bürgern einen Riegel zu schieben?</p>
  • Durch Fatca diskriminierte Schweizerinnen und Schweizer. Es reicht!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein gutschweizerisches Ehepaar lebt seit mehreren Jahren in den USA. Aus praktischen Gründen nimmt die Familie die amerikanische Staatsbürgerschaft an. Nach einigen Jahren kehrt das Paar in die Schweiz zurück und - welche Überraschung - kann kein Bankkonto mehr eröffnen, keine Hypothek mehr abschliessen.</p><p>Ein anderes Ehepaar in derselben Lage, das aber schon einige Jahre früher in die Schweiz zurückgekehrt ist, wird von seiner Bank aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft schlicht und einfach hinausgeworfen.</p><p>Dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Land nicht einmal mehr ein Bankkonto eröffnen können, ist unannehmbar. Der Bundesrat steht deshalb in der Pflicht, Antworten zu finden, damit die Eidgenossenschaft die Souveränität im eigenen Land wahren kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Einschränkungen des Dienstleistungsangebots von Banken für schweizerisch-amerikanische Doppelbürger oder sogar die Weigerung, für solche Personen eine Bankbeziehung zu eröffnen oder weiterzuführen, einschneidend sind. Zudem anerkennt er das Bedürfnis einer Person, im Wohnsitzstaat über einen Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verfügen. Allerdings untersteht das Vertragsverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden dem Privatrecht. Aufgrund der bestehenden Kontrahierungsfreiheit erlässt der Staat grundsätzlich keine Vorschriften über die Annahme von Kunden, soweit sich die Banken im rechtlichen Rahmen bewegen.</p><p>Mit der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) ab dem 1. Juli 2014 wurde dieser Nachteil für in der Schweiz ansässige schweizerisch-amerikanische Doppelbürger aufgehoben. Mit dem am 2. Juni 2014 in Kraft getretenen Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von Fatca werden sogenannte "Finanzinstitute mit Lokalkundschaft" dazu verpflichtet, in der Schweiz ansässige US-Staatsbürger hinsichtlich der Eröffnung oder Beibehaltung von Konten nicht zu benachteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wann und wie gedenkt der Bundesrat den Diskriminierungen von schweizerisch-amerikanischen Doppelbürgerinnen und -bürgern einen Riegel zu schieben?</p>
    • Durch Fatca diskriminierte Schweizerinnen und Schweizer. Es reicht!

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