Verbesserter Vollzug des bestehenden Freizügigkeitsabkommens
- ShortId
-
14.3462
- Id
-
20143462
- Updated
-
25.06.2025 00:04
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserter Vollzug des bestehenden Freizügigkeitsabkommens
- AdditionalIndexing
-
44;flankierende Massnahmen;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Niederlassungsrecht;Arbeitserlaubnis;Aufenthalt von Ausländern/-innen
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L04K05020505, Niederlassungsrecht
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 4. April 2014 über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen gezeigt hat, werden momentan nicht alle Möglichkeiten der Steuerung der FZA-Zuwanderung ausgeschöpft. Der Bericht besagt, dass zwischen 2002 und 2011 bei 21 Prozent der unter dem FZA zum Zweck der Erwerbstätigkeit Eingereisten die Angaben zum Aufenthaltszweck nicht stimmten. Zudem nehmen die Sozialleistungsbezüge rapide zu.</p><p>Die FDP fordert schon seit Längerem einen verbesserten Vollzug des FZA unter konsequenter Anwendung des geltenden Rechts. Da der Aufenthaltszweck der unselbstständigen Erwerbstätigkeit den freien Zugang zu Sozialleistungen mit sich bringt, muss dieser konsequenter auf seine Gültigkeit hin überprüft werden. Zudem müssen sich arbeitsuchende Einwanderer aus EU-Staaten finanziell selber tragen können. Missstände von Lohndumping, Sozialtourismus und Scheinarbeitsverhältnissen müssen gezielt angegangen werden. Dies ist alles unter geltendem Recht umsetzbar und muss bei bestehenden Mängeln rasch angepackt werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob rasch umsetzbare Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des momentan geltenden Freizügigkeitsabkommens (FZA) zu ergreifen sind.</p><p>Insbesondere soll überprüft werden, ob Mängel bei der konsequenten Umsetzung der nachfolgenden, von der FDP schon seit 2009 geforderten Punkten besteht. Gegebenenfalls soll Bericht erstattet werden, welche Massnahmen zum besseren Vollzug dieser zu ergreifen sind:</p><p>1. Vor Erteilung einer erstmaligen Fünfjahresbewilligung ist zu prüfen, ob die konkreten Umstände auf die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses von über einem Jahr schliessen lassen. Bei Arbeitsverträgen unter einem Jahr ist die Bewilligung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu befristen.</p><p>2. Erstmalige Fünfjahresbewilligungen sind nicht automatisch in Niederlassungsbewilligungen umzuwandeln. Bestehen berufliche oder soziale Integrationsrisiken, ist die bisherige Bewilligung bloss zu verlängern.</p><p>3. Bewilligungen sollen nicht verlängert werden oder müssen aufgehoben werden, sobald eine länger dauernde Abhängigkeit von der Sozialhilfe besteht. Neueingereiste sind von der Sozialhilfe auszuschliessen.</p>
- Verbesserter Vollzug des bestehenden Freizügigkeitsabkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 4. April 2014 über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen gezeigt hat, werden momentan nicht alle Möglichkeiten der Steuerung der FZA-Zuwanderung ausgeschöpft. Der Bericht besagt, dass zwischen 2002 und 2011 bei 21 Prozent der unter dem FZA zum Zweck der Erwerbstätigkeit Eingereisten die Angaben zum Aufenthaltszweck nicht stimmten. Zudem nehmen die Sozialleistungsbezüge rapide zu.</p><p>Die FDP fordert schon seit Längerem einen verbesserten Vollzug des FZA unter konsequenter Anwendung des geltenden Rechts. Da der Aufenthaltszweck der unselbstständigen Erwerbstätigkeit den freien Zugang zu Sozialleistungen mit sich bringt, muss dieser konsequenter auf seine Gültigkeit hin überprüft werden. Zudem müssen sich arbeitsuchende Einwanderer aus EU-Staaten finanziell selber tragen können. Missstände von Lohndumping, Sozialtourismus und Scheinarbeitsverhältnissen müssen gezielt angegangen werden. Dies ist alles unter geltendem Recht umsetzbar und muss bei bestehenden Mängeln rasch angepackt werden.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob rasch umsetzbare Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des momentan geltenden Freizügigkeitsabkommens (FZA) zu ergreifen sind.</p><p>Insbesondere soll überprüft werden, ob Mängel bei der konsequenten Umsetzung der nachfolgenden, von der FDP schon seit 2009 geforderten Punkten besteht. Gegebenenfalls soll Bericht erstattet werden, welche Massnahmen zum besseren Vollzug dieser zu ergreifen sind:</p><p>1. Vor Erteilung einer erstmaligen Fünfjahresbewilligung ist zu prüfen, ob die konkreten Umstände auf die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses von über einem Jahr schliessen lassen. Bei Arbeitsverträgen unter einem Jahr ist die Bewilligung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu befristen.</p><p>2. Erstmalige Fünfjahresbewilligungen sind nicht automatisch in Niederlassungsbewilligungen umzuwandeln. Bestehen berufliche oder soziale Integrationsrisiken, ist die bisherige Bewilligung bloss zu verlängern.</p><p>3. Bewilligungen sollen nicht verlängert werden oder müssen aufgehoben werden, sobald eine länger dauernde Abhängigkeit von der Sozialhilfe besteht. Neueingereiste sind von der Sozialhilfe auszuschliessen.</p>
- Verbesserter Vollzug des bestehenden Freizügigkeitsabkommens
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