Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen?

ShortId
14.3467
Id
20143467
Updated
25.06.2025 00:21
Language
de
Title
Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen?
AdditionalIndexing
48;internationale Konvention;Verkehrsrecht;Italien;internationaler Verkehr;Tessin;Konzession;Binnenschiffsverkehr;konzessioniertes Transportunternehmen;Tourismus
1
  • L03K180502, Binnenschiffsverkehr
  • L05K0301010117, Tessin
  • L05K0806010103, Konzession
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
  • L04K03010503, Italien
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K1002020205, internationale Konvention
  • L03K180204, Verkehrsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Daten der Litra zeigen die dringende Notwendigkeit von sofortigen Verbesserungen im Bereich der Linienschifffahrt: Auf dem Langensee nahm die Passagierzahl zwischen 2009 und 2011 um mindestens 77 000 ab, das entspricht 10,9 Prozent. Zeitgleich registrierte die Mehrheit der befahrenen Gewässerzonen in der Schweiz eine Erhöhung der Passagierzahlen, die landesweit durchschnittlich plus 2 Prozent betrug.</p><p>Die Ente Regionale per lo Sviluppo del Locarnese e Vallemaggia (ERS-LVM) hat mit der finanziellen Hilfe des Kantons eine Studie unterstützt, die einige Entwicklungsszenarien und strategische Stossrichtungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Langensee auslotet. Der Bericht wird im ersten Quartal 2015 erwartet.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen des beantragten Berichtes und in Kenntnis der genannten Studie auf die gestellten Fragen eingehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Mit Bezug auf die Antwort zur Motion Hurter Thomas 13.3876 wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht über die gesetzlichen Bestimmungen für die Schifffahrt auf den Tessiner Seen zu redigieren, insbesondere zu folgenden Punkten:</p><p>1. Artikel 9 des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee sieht ein "Transportrecht" vor. Handelt es sich hierbei um ein exklusives Monopol? Schliesst dieses kategorisch die Möglichkeit aus, andere Konzessionen für den Linien- oder den Gelegenheitspersonenverkehr auszustellen, zum Beispiel um eine unbefriedigte Verkehrsnachfrage zu decken?</p><p>2. Ist das Abkommen, im Speziellen Artikel 9, mit anderen internationalen Handelsabkommen, insbesondere mit dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (Gats), kompatibel?</p><p>3. Existiert ein ähnliches Exklusivitätsrecht für die Linienschifffahrt auf anderen Schweizer Seen?</p><p>4. Falls der italienische Staat in absehbarer Zukunft beabsichtigen sollte, die Gesellschaft Gestione Navigazione Laghi teilweise oder vollständig zu privatisieren, hätte eine Schweizer Gesellschaft laut den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen das Recht, sich an der Ausschreibung zu beteiligen?</p><p>5. Ist es vorstellbar, die nächste Konzession für eine kürzere Dauer zu erteilen, um zu überprüfen, ob der italienische Staat zu einer Anpassung des Abkommens bereit ist? Beispielsweise um das Exklusivitätsrecht aufzuheben oder die Konzessionsbehörden zu ermächtigen, die Erteilung der Konzession an bestimmte Qualitätskriterien zu binden?</p><p>6. Welche Risiken und Chancen sind in den Augen des Bundesrates in Anbetracht des Angebots und der gemachten Erfahrungen auf anderen nationalen Seen mit einer partiellen Liberalisierung der Linienschifffahrt verbunden?</p>
  • Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Daten der Litra zeigen die dringende Notwendigkeit von sofortigen Verbesserungen im Bereich der Linienschifffahrt: Auf dem Langensee nahm die Passagierzahl zwischen 2009 und 2011 um mindestens 77 000 ab, das entspricht 10,9 Prozent. Zeitgleich registrierte die Mehrheit der befahrenen Gewässerzonen in der Schweiz eine Erhöhung der Passagierzahlen, die landesweit durchschnittlich plus 2 Prozent betrug.</p><p>Die Ente Regionale per lo Sviluppo del Locarnese e Vallemaggia (ERS-LVM) hat mit der finanziellen Hilfe des Kantons eine Studie unterstützt, die einige Entwicklungsszenarien und strategische Stossrichtungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Langensee auslotet. Der Bericht wird im ersten Quartal 2015 erwartet.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen des beantragten Berichtes und in Kenntnis der genannten Studie auf die gestellten Fragen eingehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Mit Bezug auf die Antwort zur Motion Hurter Thomas 13.3876 wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht über die gesetzlichen Bestimmungen für die Schifffahrt auf den Tessiner Seen zu redigieren, insbesondere zu folgenden Punkten:</p><p>1. Artikel 9 des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee sieht ein "Transportrecht" vor. Handelt es sich hierbei um ein exklusives Monopol? Schliesst dieses kategorisch die Möglichkeit aus, andere Konzessionen für den Linien- oder den Gelegenheitspersonenverkehr auszustellen, zum Beispiel um eine unbefriedigte Verkehrsnachfrage zu decken?</p><p>2. Ist das Abkommen, im Speziellen Artikel 9, mit anderen internationalen Handelsabkommen, insbesondere mit dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (Gats), kompatibel?</p><p>3. Existiert ein ähnliches Exklusivitätsrecht für die Linienschifffahrt auf anderen Schweizer Seen?</p><p>4. Falls der italienische Staat in absehbarer Zukunft beabsichtigen sollte, die Gesellschaft Gestione Navigazione Laghi teilweise oder vollständig zu privatisieren, hätte eine Schweizer Gesellschaft laut den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen das Recht, sich an der Ausschreibung zu beteiligen?</p><p>5. Ist es vorstellbar, die nächste Konzession für eine kürzere Dauer zu erteilen, um zu überprüfen, ob der italienische Staat zu einer Anpassung des Abkommens bereit ist? Beispielsweise um das Exklusivitätsrecht aufzuheben oder die Konzessionsbehörden zu ermächtigen, die Erteilung der Konzession an bestimmte Qualitätskriterien zu binden?</p><p>6. Welche Risiken und Chancen sind in den Augen des Bundesrates in Anbetracht des Angebots und der gemachten Erfahrungen auf anderen nationalen Seen mit einer partiellen Liberalisierung der Linienschifffahrt verbunden?</p>
    • Schifffahrt auf den Tessiner Seen. Sind die gesetzlichen Bestimmungen noch angemessen?

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