Beschäftigungsoffensive statt Arbeitsmarktdiskriminierung für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren
- ShortId
-
14.3472
- Id
-
20143472
- Updated
-
28.07.2023 06:41
- Language
-
de
- Title
-
Beschäftigungsoffensive statt Arbeitsmarktdiskriminierung für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren
- AdditionalIndexing
-
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Kampf gegen die Diskriminierung;Arbeitsrecht;Beschäftigungspolitik
- 1
-
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Problemlagen sind bei älteren Arbeitslosen sehr heterogen. Grundsätzlich sind ältere Arbeitskräfte in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten. Zwischen 2003 und 2013 stieg der Anteil der 45- bis 64-jährigen Erwerbspersonen aber aufgrund der demografischen Entwicklung (Stichwort Babyboomer) von 35 auf 40 Prozent. Damit steigt auch die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen älteren Arbeitnehmenden an. Dennoch ist die Arbeitslosenquote der Älteren (mehr als 50 Jahre) konstant tiefer als jene der übrigen Altersklassen. Sie lag im Jahr 2013 mit 2,6 Prozent 0,6 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Gesamtdurchschnitt.</p><p>1a./1b. Der Bundesrat ist sich der Problematik des hohen Risikos zur Langzeitarbeitslosigkeit für über 50-jährige Arbeitslose bewusst und handelt entsprechend. Die kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) richten ihre Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die relevanten Zielgruppen aus. Ältere Arbeitslose gehören zur Gruppe mit einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko, für welche die meisten Kantone spezifische Eingliederungsstrategien verfolgen. Die Personalberatenden in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) setzen zudem bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) ein.</p><p>Über 55-jährige Versicherte können im Vergleich zu jüngeren Personen von der ALV länger Taggelder beziehen. Über 50-Jährige können im Gegensatz zu Jüngeren unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis ans Ende der Rahmenfrist an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen. Ebenso können sie mit bis zu 12 Monaten länger Einarbeitungszuschüsse (EAZ) erhalten, und der mitfinanzierte Lohnanteil liegt mit durchschnittlich 50 Prozent höher als bei Jüngeren.</p><p>1b./1c. Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) gilt für die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern, für Beziehungen zwischen Privatpersonen hingegen nur, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür besteht. Derzeit enthält das Schweizer Recht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Diskriminierung aus Altersgründen in Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verbieten würde. Anders verhält es sich bei der Lohngleichheit, die sowohl in Artikel 8 Absatz 3 dritter Satz der Bundesverfassung als auch im Bundesrecht verankert ist. Der Bundesrat sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, erachtet jedoch eine Sensibilisierung als sinnvoll. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) prüfen die Sozialpartner, Bund und Kantone, wie sie die Unternehmen zum Thema "Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen" sensibilisieren können und wie der Austausch guter Praktiken gefördert werden kann. Diese Arbeiten bezwecken, das inländische Potenzial besser zu mobilisieren, was auch im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) von Bedeutung ist. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, gute Rahmenbedingungen zu setzen, damit Unternehmen vermehrt Arbeitsbedingungen anbieten, welche für ältere Arbeitnehmende geeignet sind.</p><p>2b. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko zur Langzeitarbeitslosigkeit. Mit dem Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung werden die kantonalen Vollzugsstellen der ALV über Wirkungsindikatoren gesteuert. Damit haben sie einen starken Anreiz, ihre Instrumente für die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen.</p><p>Im Rahmen des vom Bundesrat am 15. Mai 2013 verabschiedeten Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut ist geplant, die Angebote in den Bereichen der sozialen und beruflichen Integration für Langzeitarbeitslose (von denen überproportional viele älter sind) zu evaluieren.</p><p>3. Auch Personen im Pensionsalter bilden ein Fachkräftepotenzial, das mit der Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Könnte im Rahmen der FKI durch die Verbesserung der Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus der Arbeitseinsatz der 55- bis 64-Jährigen um 20 Prozent gesteigert werden, stünden der Wirtschaft geschätzte 96 000 zusätzliche Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet. Die Botschaft dazu wird er im Herbst 2014 dem Parlament unterbreiten. Die Reform sieht verschiedene Massnahmen vor, um eine bessere Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und Altersrücktritt sicherzustellen und die Weiterführung der Erwerbstätigkeit zwischen 62 und 70 Jahren zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anders als in vielen anderen Ländern ist die Arbeitslosigkeit von Schweizerinnen und Schweizern über 50 Jahren gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zwar nicht höher als jene in jüngeren Alterskategorien, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aber von anderen Problemen - wie Reintegration nach Arbeitsplatzverlust, grosse Barrieren bei der Jobsuche, mögliche Diskriminierung bei Stellenausschreibungen usw. - massiv betroffen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stellensuche</p><p>a. Verliert jemand im Alter von mehr als 50 Jahren seine Stelle, hat sie/er deutlich mehr Mühe, einen neuen Job zu finden. So dauert denn die Jobsuche jener Generation anderthalb Mal länger, als dies im Gesamtdurchschnitt der Fall ist. </p><p>Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diese Barrieren, mit denen ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, überwindbar zu machen?</p><p>b. In Stelleninseraten wird häufig explizit oder implizit von einem Höchstalter ausgegangen. Aus subjektiver Sicht von Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren entsprechen solche Vorgaben einer eigentlichen Diskriminierung.</p><p>Wie schätzt er diese Situation und den diesbezüglichen Handlungsbedarf ein? Hält er es für sinnvoll, für die Problematik solcher Ausschreibungen zu sensibilisieren oder diese in gewissen Fällen gar zu verbieten?</p><p>c. In anderen Ländern sind Altersbeschränkungen in Stelleninseraten ohne triftige Gründe nicht erlaubt - so beispielsweise in Deutschland auf der Basis des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).</p><p>Wäre eine solche Gesetzgebung auch in der Schweiz eine nützliche Grundlage, um Benachteiligungen älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt wirkungsvoll zu verhindern?</p><p>2. Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung</p><p>Gemäss Seco sind rund 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen 50 Jahre alt und älter (Stand 2013). Ausserdem ist von den 34 681 Personen, die im Jahr 2013 ausgesteuert wurden, über ein Viertel 50 Jahre alt und älter.</p><p>a. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat der Tatsache entgegenzuwirken, dass das Risiko, über 12 Monate beim RAV angemeldet zu sein, in fortgeschrittenem Alter so gross ist?</p><p>b. Was hält er davon, dass der Anteil ausgesteuerter Personen im Alter von mehr als 50 Jahren höher ist als jener gleichaltriger Arbeitsloser, obschon in gewissen Situationen ab 55 Jahren ein Anspruch auf 120 zusätzliche Taggelder besteht?</p><p>3. Beschäftigungsoffensive </p><p>Ist der Bundesrat angesichts der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt bereit, eine Beschäftigungsoffensive zu ergreifen für Schweizerinnen und Schweizer im Alter von mehr als 50 Jahren?</p>
- Beschäftigungsoffensive statt Arbeitsmarktdiskriminierung für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Problemlagen sind bei älteren Arbeitslosen sehr heterogen. Grundsätzlich sind ältere Arbeitskräfte in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten. Zwischen 2003 und 2013 stieg der Anteil der 45- bis 64-jährigen Erwerbspersonen aber aufgrund der demografischen Entwicklung (Stichwort Babyboomer) von 35 auf 40 Prozent. Damit steigt auch die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen älteren Arbeitnehmenden an. Dennoch ist die Arbeitslosenquote der Älteren (mehr als 50 Jahre) konstant tiefer als jene der übrigen Altersklassen. Sie lag im Jahr 2013 mit 2,6 Prozent 0,6 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Gesamtdurchschnitt.</p><p>1a./1b. Der Bundesrat ist sich der Problematik des hohen Risikos zur Langzeitarbeitslosigkeit für über 50-jährige Arbeitslose bewusst und handelt entsprechend. Die kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) richten ihre Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die relevanten Zielgruppen aus. Ältere Arbeitslose gehören zur Gruppe mit einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko, für welche die meisten Kantone spezifische Eingliederungsstrategien verfolgen. Die Personalberatenden in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) setzen zudem bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) ein.</p><p>Über 55-jährige Versicherte können im Vergleich zu jüngeren Personen von der ALV länger Taggelder beziehen. Über 50-Jährige können im Gegensatz zu Jüngeren unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis ans Ende der Rahmenfrist an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen. Ebenso können sie mit bis zu 12 Monaten länger Einarbeitungszuschüsse (EAZ) erhalten, und der mitfinanzierte Lohnanteil liegt mit durchschnittlich 50 Prozent höher als bei Jüngeren.</p><p>1b./1c. Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) gilt für die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern, für Beziehungen zwischen Privatpersonen hingegen nur, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür besteht. Derzeit enthält das Schweizer Recht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Diskriminierung aus Altersgründen in Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verbieten würde. Anders verhält es sich bei der Lohngleichheit, die sowohl in Artikel 8 Absatz 3 dritter Satz der Bundesverfassung als auch im Bundesrecht verankert ist. Der Bundesrat sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, erachtet jedoch eine Sensibilisierung als sinnvoll. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) prüfen die Sozialpartner, Bund und Kantone, wie sie die Unternehmen zum Thema "Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen" sensibilisieren können und wie der Austausch guter Praktiken gefördert werden kann. Diese Arbeiten bezwecken, das inländische Potenzial besser zu mobilisieren, was auch im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) von Bedeutung ist. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, gute Rahmenbedingungen zu setzen, damit Unternehmen vermehrt Arbeitsbedingungen anbieten, welche für ältere Arbeitnehmende geeignet sind.</p><p>2b. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko zur Langzeitarbeitslosigkeit. Mit dem Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung werden die kantonalen Vollzugsstellen der ALV über Wirkungsindikatoren gesteuert. Damit haben sie einen starken Anreiz, ihre Instrumente für die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen.</p><p>Im Rahmen des vom Bundesrat am 15. Mai 2013 verabschiedeten Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut ist geplant, die Angebote in den Bereichen der sozialen und beruflichen Integration für Langzeitarbeitslose (von denen überproportional viele älter sind) zu evaluieren.</p><p>3. Auch Personen im Pensionsalter bilden ein Fachkräftepotenzial, das mit der Alterung der Bevölkerung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Könnte im Rahmen der FKI durch die Verbesserung der Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus der Arbeitseinsatz der 55- bis 64-Jährigen um 20 Prozent gesteigert werden, stünden der Wirtschaft geschätzte 96 000 zusätzliche Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet. Die Botschaft dazu wird er im Herbst 2014 dem Parlament unterbreiten. Die Reform sieht verschiedene Massnahmen vor, um eine bessere Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und Altersrücktritt sicherzustellen und die Weiterführung der Erwerbstätigkeit zwischen 62 und 70 Jahren zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anders als in vielen anderen Ländern ist die Arbeitslosigkeit von Schweizerinnen und Schweizern über 50 Jahren gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zwar nicht höher als jene in jüngeren Alterskategorien, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aber von anderen Problemen - wie Reintegration nach Arbeitsplatzverlust, grosse Barrieren bei der Jobsuche, mögliche Diskriminierung bei Stellenausschreibungen usw. - massiv betroffen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stellensuche</p><p>a. Verliert jemand im Alter von mehr als 50 Jahren seine Stelle, hat sie/er deutlich mehr Mühe, einen neuen Job zu finden. So dauert denn die Jobsuche jener Generation anderthalb Mal länger, als dies im Gesamtdurchschnitt der Fall ist. </p><p>Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diese Barrieren, mit denen ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, überwindbar zu machen?</p><p>b. In Stelleninseraten wird häufig explizit oder implizit von einem Höchstalter ausgegangen. Aus subjektiver Sicht von Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren entsprechen solche Vorgaben einer eigentlichen Diskriminierung.</p><p>Wie schätzt er diese Situation und den diesbezüglichen Handlungsbedarf ein? Hält er es für sinnvoll, für die Problematik solcher Ausschreibungen zu sensibilisieren oder diese in gewissen Fällen gar zu verbieten?</p><p>c. In anderen Ländern sind Altersbeschränkungen in Stelleninseraten ohne triftige Gründe nicht erlaubt - so beispielsweise in Deutschland auf der Basis des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).</p><p>Wäre eine solche Gesetzgebung auch in der Schweiz eine nützliche Grundlage, um Benachteiligungen älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt wirkungsvoll zu verhindern?</p><p>2. Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung</p><p>Gemäss Seco sind rund 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen 50 Jahre alt und älter (Stand 2013). Ausserdem ist von den 34 681 Personen, die im Jahr 2013 ausgesteuert wurden, über ein Viertel 50 Jahre alt und älter.</p><p>a. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat der Tatsache entgegenzuwirken, dass das Risiko, über 12 Monate beim RAV angemeldet zu sein, in fortgeschrittenem Alter so gross ist?</p><p>b. Was hält er davon, dass der Anteil ausgesteuerter Personen im Alter von mehr als 50 Jahren höher ist als jener gleichaltriger Arbeitsloser, obschon in gewissen Situationen ab 55 Jahren ein Anspruch auf 120 zusätzliche Taggelder besteht?</p><p>3. Beschäftigungsoffensive </p><p>Ist der Bundesrat angesichts der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt bereit, eine Beschäftigungsoffensive zu ergreifen für Schweizerinnen und Schweizer im Alter von mehr als 50 Jahren?</p>
- Beschäftigungsoffensive statt Arbeitsmarktdiskriminierung für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren
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