Raubkunst. Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien international stärken
- ShortId
-
14.3480
- Id
-
20143480
- Updated
-
28.07.2023 06:39
- Language
-
de
- Title
-
Raubkunst. Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien international stärken
- AdditionalIndexing
-
2831;08;Museum;internationales Abkommen;Vergangenheit;Kunstwerk;Zweiter Weltkrieg;Diebstahl
- 1
-
- L05K0106030105, Kunstwerk
- L06K050102010202, Diebstahl
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K01060312, Museum
- L03K020101, Vergangenheit
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat an der Ausarbeitung der Washingtoner Prinzipien von 1998 massgeblich mitgewirkt. Diese Erklärung von 44 Staaten hat zwar in den vergangenen Jahren in vielen Fällen dazu geführt, dass für die ehemaligen Eigentümer bzw. deren Nachkommen von Kunstwerken, die die Nationalsozialisten entwendeten, "faire und gerechte Lösungen" gefunden werden konnten. Dennoch hat diese Washingtoner Erklärung auch Schwächen, weil es sich nur um Empfehlungen handelt und sie zudem nur auf staatliche Institutionen Anwendung findet. Vielfach ist aber Raubkunst nicht nur in staatlichem Besitz, sondern vermutlich noch häufiger in Privatbesitz. Zudem ist es essenziell, dass die Wege, die ein abhandengekommenes Objekt bis heute genommen hat, aufgrund von Akten recherchiert werden können. Diese Akten, auf denen solche Recherchen basieren, sind aber häufig in Privatbesitz, etwa bei Kunsthändlern, die sich in vielen Fällen nicht kooperativ gezeigt haben. Eine Ausweitung der Washingtoner Erklärung hin zu völkerrechtlich verbindlichen Grundsätzen, die auch private Akteure einbinden, scheint vor dem Hintergrund von Zehntausenden von ungelösten Fällen von Raubkunst, die auf der ganzen Welt verstreut sind, unerlässlich.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Aubert 13.4027.</p><p>Der Bund hat bereits 1998 die Anlaufstelle Raubkunst des BAK/EDI eingerichtet und zusammen mit 43 weiteren Staaten die Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art verabschiedet.</p><p>Im Juni 2009 bestätigte der Bund zusammen mit 45 weiteren Staaten die bewährten Washingtoner Richtlinien zu Raubkunst im Rahmen der Prague Conference on Holocaust Era Assets mit der Terezin Declaration.</p><p>Auch für private Akteure haben die Washingtoner Richtlinien bereits heute eine wichtige Signalfunktion zur Identifikation von NS-Raubkunst und zur gerechten und fairen Lösungsfindung. Sie gelten sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene zwischenzeitlich als unumgängliche Best Practice im Umgang mit NS-Raubkunst.</p><p>Auf multilateraler Ebene ist derzeit keine weitere zwischenstaatliche Initiative zur Stärkung der Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien bekannt. Sofern sich diese Situation ändert, ist der Bundesrat bereit, ein entsprechendes Begehren zu prüfen. Derzeit sieht er hingegen keine Notwendigkeit für einen Alleingang der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf multilateraler Ebene darauf hinzuwirken, dass die Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien zur Raubkunst international gestärkt und deren Anwendungsbereich auf private Akteure (Kunsthandel), Stiftungen und Ähnliches ausgeweitet wird.</p>
- Raubkunst. Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien international stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat an der Ausarbeitung der Washingtoner Prinzipien von 1998 massgeblich mitgewirkt. Diese Erklärung von 44 Staaten hat zwar in den vergangenen Jahren in vielen Fällen dazu geführt, dass für die ehemaligen Eigentümer bzw. deren Nachkommen von Kunstwerken, die die Nationalsozialisten entwendeten, "faire und gerechte Lösungen" gefunden werden konnten. Dennoch hat diese Washingtoner Erklärung auch Schwächen, weil es sich nur um Empfehlungen handelt und sie zudem nur auf staatliche Institutionen Anwendung findet. Vielfach ist aber Raubkunst nicht nur in staatlichem Besitz, sondern vermutlich noch häufiger in Privatbesitz. Zudem ist es essenziell, dass die Wege, die ein abhandengekommenes Objekt bis heute genommen hat, aufgrund von Akten recherchiert werden können. Diese Akten, auf denen solche Recherchen basieren, sind aber häufig in Privatbesitz, etwa bei Kunsthändlern, die sich in vielen Fällen nicht kooperativ gezeigt haben. Eine Ausweitung der Washingtoner Erklärung hin zu völkerrechtlich verbindlichen Grundsätzen, die auch private Akteure einbinden, scheint vor dem Hintergrund von Zehntausenden von ungelösten Fällen von Raubkunst, die auf der ganzen Welt verstreut sind, unerlässlich.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Aubert 13.4027.</p><p>Der Bund hat bereits 1998 die Anlaufstelle Raubkunst des BAK/EDI eingerichtet und zusammen mit 43 weiteren Staaten die Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art verabschiedet.</p><p>Im Juni 2009 bestätigte der Bund zusammen mit 45 weiteren Staaten die bewährten Washingtoner Richtlinien zu Raubkunst im Rahmen der Prague Conference on Holocaust Era Assets mit der Terezin Declaration.</p><p>Auch für private Akteure haben die Washingtoner Richtlinien bereits heute eine wichtige Signalfunktion zur Identifikation von NS-Raubkunst und zur gerechten und fairen Lösungsfindung. Sie gelten sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene zwischenzeitlich als unumgängliche Best Practice im Umgang mit NS-Raubkunst.</p><p>Auf multilateraler Ebene ist derzeit keine weitere zwischenstaatliche Initiative zur Stärkung der Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien bekannt. Sofern sich diese Situation ändert, ist der Bundesrat bereit, ein entsprechendes Begehren zu prüfen. Derzeit sieht er hingegen keine Notwendigkeit für einen Alleingang der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf multilateraler Ebene darauf hinzuwirken, dass die Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien zur Raubkunst international gestärkt und deren Anwendungsbereich auf private Akteure (Kunsthandel), Stiftungen und Ähnliches ausgeweitet wird.</p>
- Raubkunst. Verbindlichkeit der Washingtoner Richtlinien international stärken
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