Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung

ShortId
14.3491
Id
20143491
Updated
28.07.2023 06:56
Language
de
Title
Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung
AdditionalIndexing
10;12;15;Beziehungen Schweiz-EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;freier Personenverkehr
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3./5. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Dementsprechend können derzeit keine Aussagen über allfällige finanzielle Auswirkungen gemacht werden. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt, insbesondere die direkte Demokratie. Die möglichen Folgen für die Kantone wurden mit diesen diskutiert, bevor die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) weitestgehend dem Entwurf des Verhandlungsmandats des Bundesrates zugestimmt hat. Die Kantone sind direkt in der Schweizer Verhandlungsdelegation vertreten und nehmen somit an den Verhandlungen teil.</p><p>4. Das institutionelle Abkommen wird nichts am gemischten Charakter des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.142.112.681) ändern. Die eidgenössischen Räte werden sich weiterhin über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf neue EU-Mitgliedstaaten äussern können, wie zum Beispiel Serbien oder die Türkei, die beide Beitrittskandidaten sind. Auch das Schweizervolk wird sich dazu mittels des fakultativen Referendums weiterhin äussern können, wie es dies in der Vergangenheit in Bezug auf die Erweiterung auf die osteuropäischen Staaten sowie auf Rumänien und Bulgarien schon getan hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz und die EU haben weit über 100 bilaterale Abkommen abgeschlossen. Diese Abkommen schaffen u. a. gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine Kooperation in verschiedensten Bereichen. Die Abkommen, die den Marktzugang regeln, beruhen mehrheitlich auf dem bestehenden EU-Recht. Im Zusammenhang mit der Diskussion über ein institutionelles Abkommen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bestimmungen welcher Erlasse müssten geändert werden, falls die Schweiz den derzeit gültigen Acquis übernehmen würde?</p><p>2. Was wären die konkreten Folgen für die direkte Demokratie?</p><p>3. Was wären die konkreten Folgen für die Kantone und unseren Föderalismus?</p><p>4. Ist es richtig, dass die Schweiz nicht mehr über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf weitere Länder wie zum Beispiel Serbien oder die Türkei abstimmen könnte, da die Personenfreizügigkeit automatisch in unser Recht übernommen würde?</p><p>5. Mit welchen finanziellen Folgen wäre ein solches Übernahmeprozedere verbunden?</p>
  • Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3./5. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Dementsprechend können derzeit keine Aussagen über allfällige finanzielle Auswirkungen gemacht werden. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt, insbesondere die direkte Demokratie. Die möglichen Folgen für die Kantone wurden mit diesen diskutiert, bevor die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) weitestgehend dem Entwurf des Verhandlungsmandats des Bundesrates zugestimmt hat. Die Kantone sind direkt in der Schweizer Verhandlungsdelegation vertreten und nehmen somit an den Verhandlungen teil.</p><p>4. Das institutionelle Abkommen wird nichts am gemischten Charakter des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.142.112.681) ändern. Die eidgenössischen Räte werden sich weiterhin über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf neue EU-Mitgliedstaaten äussern können, wie zum Beispiel Serbien oder die Türkei, die beide Beitrittskandidaten sind. Auch das Schweizervolk wird sich dazu mittels des fakultativen Referendums weiterhin äussern können, wie es dies in der Vergangenheit in Bezug auf die Erweiterung auf die osteuropäischen Staaten sowie auf Rumänien und Bulgarien schon getan hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz und die EU haben weit über 100 bilaterale Abkommen abgeschlossen. Diese Abkommen schaffen u. a. gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für eine Kooperation in verschiedensten Bereichen. Die Abkommen, die den Marktzugang regeln, beruhen mehrheitlich auf dem bestehenden EU-Recht. Im Zusammenhang mit der Diskussion über ein institutionelles Abkommen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bestimmungen welcher Erlasse müssten geändert werden, falls die Schweiz den derzeit gültigen Acquis übernehmen würde?</p><p>2. Was wären die konkreten Folgen für die direkte Demokratie?</p><p>3. Was wären die konkreten Folgen für die Kantone und unseren Föderalismus?</p><p>4. Ist es richtig, dass die Schweiz nicht mehr über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf weitere Länder wie zum Beispiel Serbien oder die Türkei abstimmen könnte, da die Personenfreizügigkeit automatisch in unser Recht übernommen würde?</p><p>5. Mit welchen finanziellen Folgen wäre ein solches Übernahmeprozedere verbunden?</p>
    • Folgen einer Übernahme des EU-Rechts für die Schweizer Rechtsordnung

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