Die Bundesverwaltung muss zu regulären Festnetztarifen erreichbar sein

ShortId
14.3492
Id
20143492
Updated
28.07.2023 06:56
Language
de
Title
Die Bundesverwaltung muss zu regulären Festnetztarifen erreichbar sein
AdditionalIndexing
34;04;Telekommunikationstarif;Bundesverwaltung;Telefon
1
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L05K1202020108, Telefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die Umstellung auf 058-Nummern wird je nach Anbieter der telefonische Kontakt mit der Bundesverwaltung massiv teurer. Betroffen sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Gewerbe und Industrie. Dies ist störend und damit zu unterbinden. </p><p>Der Bund stellt deshalb mit geeigneten Massnahmen sicher, dass durch die Umstellung auf 058-Nummern für die Anrufenden keine Zusatzkosten entstehen. Er strebt mit den Festnetz- und Mobilfunknetzanbietern eine Vereinbarung an, die vorsieht, 058-Nummern wie reguläre Festnetznummern zu tarifieren; dies einerseits bezogen auf die Endkundenpreise, andererseits aber auch bezogen auf die zwischen den Anbietern verrechneten Interkonnektionspreise.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich des Problems bewusst, dass aufgrund der Umstellung auf 058-Nummern Personen für Anrufe bei der Bundesverwaltung teilweise über den Festnetztarifen liegende Preise bezahlen müssen. Die Bundesverwaltung ist deshalb in den letzten Monaten aktiv geworden und hat den Kontakt zu den Anbieterinnen gesucht. Dabei wurde einiges erreicht. Dank teils deutlicher Preissenkungen telefonieren heute rund 99 Prozent der Mobilkundinnen und -kunden zu gleichen Tarifen auf 058-Nummern wie auf Festnetznummern. Für Anrufe ab Festnetz bezahlen schätzungsweise etwa 80 Prozent der Anrufenden keine höheren Preise mehr. Überdies beträgt der Preis in keinem Fall mehr als 8 Rappen pro Minute. Die Bundesverwaltung bleibt mit der Branche weiterhin in Kontakt, kann diese jedoch nicht über Vereinbarungen zu Preissenkungen zwingen, die ihnen das geltende Recht nicht abverlangt.</p><p>Die Liberalisierung des Fernmeldemarkts hat zu einem vielfältigen Angebot und generell zu erschwinglichen Preisen geführt. Anbieterinnen haben die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Abonnementen und Preisen unterschiedliche Kundenbedürfnisse abzudecken. Durch staatliche Regulierung in die Preisbildung im Retailmarkt einzugreifen käme einem starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Anbieterinnen gleich. Auch wären die Konsequenzen eines solchen Eingriffs nur schwer abschätzbar. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben heute die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Angeboten auszuwählen und ein einmal gewähltes Abonnement gegen ein vorteilhafteres auszutauschen.</p><p>Die Anbieterinnen begründen die für Anrufe auf 058-Nummern heute noch bestehenden höheren Preise meist mit den im Vorleistungsbereich zu bezahlenden höheren Interkonnektionspreisen. In seiner Antwort auf die Interpellation 14.3064, "Unverständliche Tarife bei 058-Nummern", hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) in einem Interkonnektionsverfahren bereits einmal verfügte, dass für Anrufe auf 058-Nummern keine über die Festnetztarifierung hinausgehenden Zugangsentgelte verlangt werden dürfen. Da sich die Parteien im darauffolgenden Beschwerdeverfahren jedoch in diesem Punkt einigten, erlangte die ComCom-Verfügung diesbezüglich keine Rechtskraft.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seinen Berichten zur Evaluation des Fernmeldemarktes 2010 und 2012 ausführlich mit dem schweizerischen Zugangsregime auseinandergesetzt. Das geltende Verhandlungsprimat lässt ein Eingreifen der Comcom nur zu, wenn sich die Parteien nicht einigen können und eine Partei deshalb ein Zugangsgesuch einreicht und dieses auch aufrechterhält. In Fällen, in denen beide Seiten von höheren Zugangspreisen profitieren oder Kosten-Nutzen-Überlegungen gegen die Unterbreitung eines mit Prozessrisiken behafteten Zugangsgesuchs sprechen, ist ein Eingreifen der ComCom deshalb nicht möglich. Der Bundesrat wird deshalb auch in seinem neuen Bericht zum Fernmeldemarkt Schweiz die Möglichkeit einer Intervention von Amtes wegen durch die Comcom aufnehmen. Mit der Einführung einer Ex-officio-Eingriffsmöglichkeit könnte die Comcom verhindern, dass im Grosshandelsbereich zwischen den Fernmeldedienstanbieterinnen nichtkostenorientierte Preise vereinbart werden, die letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat weiterhin bereit ist, mit der Branche zu sprechen und sie zu weiteren Preisanpassungen zu motivieren, auch wenn die Möglichkeiten hier bald erschöpft sein dürften. Der Abschluss von Vereinbarungen bzw. ein Eingreifen auf Retailebene stünde allerdings im Widerspruch zum geltenden Regulierungssystem. Hingegen wird er im Rahmen einer Revision des Fernmeldegesetzes prüfen, wie die Comcom in gewissen Fällen von Amtes wegen in die Gestaltung der Zugangspreise eingreifen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund stellt sicher, dass durch die Umstellung der Bundesverwaltung auf 058-Nummern für Anrufende keine Zusatzkosten entstehen.</p>
  • Die Bundesverwaltung muss zu regulären Festnetztarifen erreichbar sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die Umstellung auf 058-Nummern wird je nach Anbieter der telefonische Kontakt mit der Bundesverwaltung massiv teurer. Betroffen sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Gewerbe und Industrie. Dies ist störend und damit zu unterbinden. </p><p>Der Bund stellt deshalb mit geeigneten Massnahmen sicher, dass durch die Umstellung auf 058-Nummern für die Anrufenden keine Zusatzkosten entstehen. Er strebt mit den Festnetz- und Mobilfunknetzanbietern eine Vereinbarung an, die vorsieht, 058-Nummern wie reguläre Festnetznummern zu tarifieren; dies einerseits bezogen auf die Endkundenpreise, andererseits aber auch bezogen auf die zwischen den Anbietern verrechneten Interkonnektionspreise.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich des Problems bewusst, dass aufgrund der Umstellung auf 058-Nummern Personen für Anrufe bei der Bundesverwaltung teilweise über den Festnetztarifen liegende Preise bezahlen müssen. Die Bundesverwaltung ist deshalb in den letzten Monaten aktiv geworden und hat den Kontakt zu den Anbieterinnen gesucht. Dabei wurde einiges erreicht. Dank teils deutlicher Preissenkungen telefonieren heute rund 99 Prozent der Mobilkundinnen und -kunden zu gleichen Tarifen auf 058-Nummern wie auf Festnetznummern. Für Anrufe ab Festnetz bezahlen schätzungsweise etwa 80 Prozent der Anrufenden keine höheren Preise mehr. Überdies beträgt der Preis in keinem Fall mehr als 8 Rappen pro Minute. Die Bundesverwaltung bleibt mit der Branche weiterhin in Kontakt, kann diese jedoch nicht über Vereinbarungen zu Preissenkungen zwingen, die ihnen das geltende Recht nicht abverlangt.</p><p>Die Liberalisierung des Fernmeldemarkts hat zu einem vielfältigen Angebot und generell zu erschwinglichen Preisen geführt. Anbieterinnen haben die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Abonnementen und Preisen unterschiedliche Kundenbedürfnisse abzudecken. Durch staatliche Regulierung in die Preisbildung im Retailmarkt einzugreifen käme einem starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Anbieterinnen gleich. Auch wären die Konsequenzen eines solchen Eingriffs nur schwer abschätzbar. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben heute die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Angeboten auszuwählen und ein einmal gewähltes Abonnement gegen ein vorteilhafteres auszutauschen.</p><p>Die Anbieterinnen begründen die für Anrufe auf 058-Nummern heute noch bestehenden höheren Preise meist mit den im Vorleistungsbereich zu bezahlenden höheren Interkonnektionspreisen. In seiner Antwort auf die Interpellation 14.3064, "Unverständliche Tarife bei 058-Nummern", hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) in einem Interkonnektionsverfahren bereits einmal verfügte, dass für Anrufe auf 058-Nummern keine über die Festnetztarifierung hinausgehenden Zugangsentgelte verlangt werden dürfen. Da sich die Parteien im darauffolgenden Beschwerdeverfahren jedoch in diesem Punkt einigten, erlangte die ComCom-Verfügung diesbezüglich keine Rechtskraft.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seinen Berichten zur Evaluation des Fernmeldemarktes 2010 und 2012 ausführlich mit dem schweizerischen Zugangsregime auseinandergesetzt. Das geltende Verhandlungsprimat lässt ein Eingreifen der Comcom nur zu, wenn sich die Parteien nicht einigen können und eine Partei deshalb ein Zugangsgesuch einreicht und dieses auch aufrechterhält. In Fällen, in denen beide Seiten von höheren Zugangspreisen profitieren oder Kosten-Nutzen-Überlegungen gegen die Unterbreitung eines mit Prozessrisiken behafteten Zugangsgesuchs sprechen, ist ein Eingreifen der ComCom deshalb nicht möglich. Der Bundesrat wird deshalb auch in seinem neuen Bericht zum Fernmeldemarkt Schweiz die Möglichkeit einer Intervention von Amtes wegen durch die Comcom aufnehmen. Mit der Einführung einer Ex-officio-Eingriffsmöglichkeit könnte die Comcom verhindern, dass im Grosshandelsbereich zwischen den Fernmeldedienstanbieterinnen nichtkostenorientierte Preise vereinbart werden, die letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Bundesrat weiterhin bereit ist, mit der Branche zu sprechen und sie zu weiteren Preisanpassungen zu motivieren, auch wenn die Möglichkeiten hier bald erschöpft sein dürften. Der Abschluss von Vereinbarungen bzw. ein Eingreifen auf Retailebene stünde allerdings im Widerspruch zum geltenden Regulierungssystem. Hingegen wird er im Rahmen einer Revision des Fernmeldegesetzes prüfen, wie die Comcom in gewissen Fällen von Amtes wegen in die Gestaltung der Zugangspreise eingreifen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund stellt sicher, dass durch die Umstellung der Bundesverwaltung auf 058-Nummern für Anrufende keine Zusatzkosten entstehen.</p>
    • Die Bundesverwaltung muss zu regulären Festnetztarifen erreichbar sein

Back to List