Generelle Transparenz mit Preisansage für 058-Nummern
- ShortId
-
14.3493
- Id
-
20143493
- Updated
-
28.07.2023 06:56
- Language
-
de
- Title
-
Generelle Transparenz mit Preisansage für 058-Nummern
- AdditionalIndexing
-
34;Interkonnektion;Preissteigerung;Telekommunikationstarif;Telefon
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K11050502, Preissteigerung
- L05K1202020108, Telefon
- L05K1202020104, Interkonnektion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mehrere Telekomanbieter verlangen für einen Anruf auf eine 058-Nummer (sogenannte Business Numbers) einen höheren Preis als für reguläre Festnetzanrufe (z. B. auf 061-, 031-, 044-Nummern). Da sich die Rufnummern nur in der zweiten und dritten Ziffer von anderen Festnetznummern unterschieden, ist dies den Anrufenden nicht klar. Die höheren Preise für Anrufe auf 058-Nummern sind in den Preislisten der Anbieter oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Im Kleingedruckten oder in Fussnoten werden 058-Nummern beispielsweise von den pauschalverrechneten Anrufen (Flat-Rate-Abonnemente) ausgenommen, oder es wird ein Zuschlag genannt. Die Praxis der Anbieter ist uneinheitlich. </p><p>Die unterschiedliche Tarifierung ist insbesondere störend, da der Gesetzgeber mit vierstelligen Kurznummern, 11-stelligen Auslandnummern sowie 11-stelligen 0800-, 0848- und 0900-Nummern Sonderkategorien geschaffen hat, die transparent auf eine mögliche unterschiedliche Tarifierung hinweisen. </p><p>Anbieter, die daran festhalten, für Anrufe auf 058-Nummern einen anderen Tarif als für normale Festnetzanrufe anzuwenden, sollen deshalb verpflichtet werden, mittels einer Preisansage die nötige Transparenz zu bieten. Anbieter, die auf die nichtnachvollziehbaren Zuschläge verzichten, sind von der neuen Regelung entsprechend nicht betroffen. Zusätzlicher Aufwand entsteht also nur dort, wo an unterschiedlichen Tarifen festgehalten wird.</p><p>Falls mit den Fernmeldedienstanbietern auf freiwilliger Basis keine befriedigende Vereinbarung getroffen werden kann, ist eine gesetzliche Lösung zu treffen. Mit der Schaffung von verschiedenen Rufnummerkategorien wie Kurznummern, 08xx-Nummern, 09xx-Nummern strebte der Gesetzgeber eine transparente Situation bezüglich Tarifdifferenzierungen an. Die Preisdifferenzierung bei Anrufen auf 058-Nummern schadet diesen Bestrebungen.</p>
- <p>In seiner Antwort zur Interpellation Schneider-Schneiter 14.3064, "Unverständliche Tarife bei 058-Nummern", hat sich der Bundesrat dahingehend geäussert, dass er angesichts der für die Endkundinnen und Endkunden wenig transparenten Preissituation mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz für anrufende Kundinnen und Kunden prüfen werde.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz wird nun eine Erweiterung der in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) verankerten Transparenzbestimmung (Art. 10) geprüft. Dabei wird eine Regelung angestrebt, die sich an sämtliche Sprachtelefonie-Anbieterinnen richtet, die bei Anrufen auf 058-Nummern höhere Tarife verrechnen als bei Anrufen auf Nummern mit geografischen Kennzahlen wie z. B. 061-, 031- oder 044-Nummern. Die Anrufenden sollen künftig beim Verbindungsaufbau kostenlos und einfach auf diese höheren Tarife hingewiesen werden. Dies könnte beispielsweise durch ein akustisches Signal (sogenanntes Beep) erfolgen. Der Bundesrat verspricht sich von diesem Vorgehen auch eine präventive Wirkung.</p><p>Der Bundesrat interpretiert das in der Motion formulierte Anliegen, bei höheren Tarifen eine Preisansage vorzusehen, allerdings so, dass bei einem Anruf der genaue Preis anzugeben wäre. Dieses Anliegen lehnt er ab. Anders als bei gewöhnlichen Mehrwertdienstnummern (090x-Nummern) sind die Preise je nach Abonnement und Preismodell unterschiedlich. Die Anbieterinnen zu einer expliziten Ansage über die Tarifhöhe zu verpflichten wäre aus technischer Sicht zwar grundsätzlich möglich, ginge jedoch aus Sicht des Bundesrates zu weit. Denn der Aufwand für eine solche Ansage wäre massiv und die Verpflichtung dazu vor dem Hintergrund, dass nur noch wenige Konsumentinnen und Konsumenten von höheren Preisen bei Anrufen auf 058-Nummern betroffen sind, nicht verhältnismässig. Ein Vergleich der Marktanteile und der verschiedenen Abonnemente zeigt, dass rund 99 Prozent der Mobilkundinnen und -kunden für Anrufe auf 058-Nummern nicht mehr als für Anrufe auf geografische Nummern bezahlen. Im Festnetzbereich ist es grob geschätzt noch ein Fünftel der Kundinnen und Kunden, die für Anrufe auf 058-Nummern möglicherweise mehr bezahlen als für Anrufe auf geografische Nummern. Der Preis beträgt für solche Anrufe aber maximal 8 Rappen pro Minute.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Fernmeldedienstanbieter werden verpflichtet, ihre Kunden mittels einer Preisansage zu informieren, wenn für einen Anruf auf eine 058-Nummer (oder eine ähnliche Nummer) ein anderer Tarif zur Anwendung kommt als bei einem regulären Festnetzanruf.</p>
- Generelle Transparenz mit Preisansage für 058-Nummern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mehrere Telekomanbieter verlangen für einen Anruf auf eine 058-Nummer (sogenannte Business Numbers) einen höheren Preis als für reguläre Festnetzanrufe (z. B. auf 061-, 031-, 044-Nummern). Da sich die Rufnummern nur in der zweiten und dritten Ziffer von anderen Festnetznummern unterschieden, ist dies den Anrufenden nicht klar. Die höheren Preise für Anrufe auf 058-Nummern sind in den Preislisten der Anbieter oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Im Kleingedruckten oder in Fussnoten werden 058-Nummern beispielsweise von den pauschalverrechneten Anrufen (Flat-Rate-Abonnemente) ausgenommen, oder es wird ein Zuschlag genannt. Die Praxis der Anbieter ist uneinheitlich. </p><p>Die unterschiedliche Tarifierung ist insbesondere störend, da der Gesetzgeber mit vierstelligen Kurznummern, 11-stelligen Auslandnummern sowie 11-stelligen 0800-, 0848- und 0900-Nummern Sonderkategorien geschaffen hat, die transparent auf eine mögliche unterschiedliche Tarifierung hinweisen. </p><p>Anbieter, die daran festhalten, für Anrufe auf 058-Nummern einen anderen Tarif als für normale Festnetzanrufe anzuwenden, sollen deshalb verpflichtet werden, mittels einer Preisansage die nötige Transparenz zu bieten. Anbieter, die auf die nichtnachvollziehbaren Zuschläge verzichten, sind von der neuen Regelung entsprechend nicht betroffen. Zusätzlicher Aufwand entsteht also nur dort, wo an unterschiedlichen Tarifen festgehalten wird.</p><p>Falls mit den Fernmeldedienstanbietern auf freiwilliger Basis keine befriedigende Vereinbarung getroffen werden kann, ist eine gesetzliche Lösung zu treffen. Mit der Schaffung von verschiedenen Rufnummerkategorien wie Kurznummern, 08xx-Nummern, 09xx-Nummern strebte der Gesetzgeber eine transparente Situation bezüglich Tarifdifferenzierungen an. Die Preisdifferenzierung bei Anrufen auf 058-Nummern schadet diesen Bestrebungen.</p>
- <p>In seiner Antwort zur Interpellation Schneider-Schneiter 14.3064, "Unverständliche Tarife bei 058-Nummern", hat sich der Bundesrat dahingehend geäussert, dass er angesichts der für die Endkundinnen und Endkunden wenig transparenten Preissituation mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz für anrufende Kundinnen und Kunden prüfen werde.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz wird nun eine Erweiterung der in der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) verankerten Transparenzbestimmung (Art. 10) geprüft. Dabei wird eine Regelung angestrebt, die sich an sämtliche Sprachtelefonie-Anbieterinnen richtet, die bei Anrufen auf 058-Nummern höhere Tarife verrechnen als bei Anrufen auf Nummern mit geografischen Kennzahlen wie z. B. 061-, 031- oder 044-Nummern. Die Anrufenden sollen künftig beim Verbindungsaufbau kostenlos und einfach auf diese höheren Tarife hingewiesen werden. Dies könnte beispielsweise durch ein akustisches Signal (sogenanntes Beep) erfolgen. Der Bundesrat verspricht sich von diesem Vorgehen auch eine präventive Wirkung.</p><p>Der Bundesrat interpretiert das in der Motion formulierte Anliegen, bei höheren Tarifen eine Preisansage vorzusehen, allerdings so, dass bei einem Anruf der genaue Preis anzugeben wäre. Dieses Anliegen lehnt er ab. Anders als bei gewöhnlichen Mehrwertdienstnummern (090x-Nummern) sind die Preise je nach Abonnement und Preismodell unterschiedlich. Die Anbieterinnen zu einer expliziten Ansage über die Tarifhöhe zu verpflichten wäre aus technischer Sicht zwar grundsätzlich möglich, ginge jedoch aus Sicht des Bundesrates zu weit. Denn der Aufwand für eine solche Ansage wäre massiv und die Verpflichtung dazu vor dem Hintergrund, dass nur noch wenige Konsumentinnen und Konsumenten von höheren Preisen bei Anrufen auf 058-Nummern betroffen sind, nicht verhältnismässig. Ein Vergleich der Marktanteile und der verschiedenen Abonnemente zeigt, dass rund 99 Prozent der Mobilkundinnen und -kunden für Anrufe auf 058-Nummern nicht mehr als für Anrufe auf geografische Nummern bezahlen. Im Festnetzbereich ist es grob geschätzt noch ein Fünftel der Kundinnen und Kunden, die für Anrufe auf 058-Nummern möglicherweise mehr bezahlen als für Anrufe auf geografische Nummern. Der Preis beträgt für solche Anrufe aber maximal 8 Rappen pro Minute.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Fernmeldedienstanbieter werden verpflichtet, ihre Kunden mittels einer Preisansage zu informieren, wenn für einen Anruf auf eine 058-Nummer (oder eine ähnliche Nummer) ein anderer Tarif zur Anwendung kommt als bei einem regulären Festnetzanruf.</p>
- Generelle Transparenz mit Preisansage für 058-Nummern
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