Erneuerung der Wasserkraftwerke. Müssen Ziele der Energiestrategie angepasst werden?

ShortId
14.3501
Id
20143501
Updated
28.07.2023 06:53
Language
de
Title
Erneuerung der Wasserkraftwerke. Müssen Ziele der Energiestrategie angepasst werden?
AdditionalIndexing
66;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Energieszenarien;Energiepolitik (speziell)
1
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K17010111, Energieszenarien
  • L03K170101, Energiepolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Planung von Investitionen in den Unterhalt und die Erneuerung bestehender Wasserkraftanlagen liegt beim Konzessionär. Das Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (WRG; SR 721.80) verpflichtet den Konzessionär, die Anlagen und Einrichtungen, an denen Heimfallrecht besteht, in betriebsfähigem Zustand zu halten (Art. 67).</p><p>1.-3. Die Bundesbehörden haben keinen gesamtschweizerischen Überblick über den Erneuerungsbedarf bei Wasserkraftanlagen. Allgemein können jedoch folgende Aussagen gemacht werden:</p><p>Typischerweise werden grosse Erneuerungsinvestitionen nach rund der Hälfte der Konzessionsdauer (in vielen Fällen nach rund 40 Jahren Laufzeit) und bei einer Neukonzessionierung vorgenommen (in vielen Fällen nach rund 80 Jahren). Der Investitionsumfang ist dabei unterschiedlich. Aktuell befinden sich zum Beispiel die Kraftwerke Hinterrhein in einem grossen Erneuerungsprogramm. Von 2011 bis 2017 werden für die Sanierung der Anlagen etwa 300 Millionen Franken aufgewendet.</p><p>Die ersten grossen Laufkraftwerke an den Mittellandflüssen und am Hochrhein wurden nach Ablauf der Konzession inzwischen vollständig erneuert (z. B. Rheinfelden, 460 Millionen Franken; Hagneck, 150 Millionen Franken) respektive stehen vor einer Konzessionserneuerung (und einer allfälligen Erneuerung wie beispielsweise Reckingen). Demgegenüber wurden die grossen und leistungsfähigen Speicherkraftwerke in den Alpen vorwiegend zwischen 1955 und 1975 erstellt und sind entsprechend jünger. Zahlreiche dieser Wasserkraftwerke haben jedoch bereits die Hälfte der Konzessionsdauer erreicht. Für sie wurden in den letzten Jahren Erneuerungsinvestitionen durchgeführt (z. B. Kraftwerke Hinterrhein) oder werden bald durchgeführt (z. B. Engadiner Kraftwerke).</p><p>Zwischen 2035 und 2050 werden rund 60 Prozent der laufenden Konzessionen auslaufen, davon ein grosser Teil in der Alpenregion. Dann dürften vermutlich sehr grosse Erneuerungsinvestitionen nötig sein.</p><p>4. Gemäss den Energieperspektiven 2050 des Bundesamtes für Energie (BFE) fallen für die Erneuerung und Instandhaltung von Wasserkraftwerken zwischen 2010 und 2050 rund 30 Milliarden Franken an (kumuliert und abdiskontiert). Dabei wird angenommen, dass bis 2050 der gesamte Wasserkraftwerkspark der Schweiz einmal erneuert wird (aktuell 13 664 Megawatt installierte Leistung). Die Energieperspektiven 2050 sind unter folgender Internetadresse zu finden: <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Grundlagen.</p><p>Die Energiestrategie 2050 sieht einen Ausbau der Wasserkraft von etwa 2 Terawatt bis 2035 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten nach Berechnungen in der Studie "Perspektiven der Grosswasserkraft in der Schweiz" (BFE 2013, abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Studien zur Grosswasserkraft) 3,4 Milliarden Franken in Grosskraftwerke investiert werden. In dieser Studie wurden allerdings Investitionen in Kleinwasserkraftwerke (KWK) nicht berücksichtigt. Der Entwurf des Energiegesetzes vom September 2013 sieht vor, dass Betreiber von neuen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 300 Kilowatt bis 10 Megawatt am Einspeisevergütungssystem teilnehmen können. Für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen bestehender Anlagen mit einer Leistung von 300 Kilowatt bis zu 10 Megawatt können die Betreiber Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.</p><p>Derzeit wird der Entwurf des Energiegesetzes in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beraten.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt, dass die derzeitige Lage auf dem internationalen Strommarkt für die Schweizer Elektrizitätsunternehmen, insbesondere für die Betreiber von Wasserkraftwerken, schwierig ist. Der Strommarkt unterliegt wie alle Märkte kurz- und mittelfristigen Schwankungen. Die Zubauziele von rund 2 Terawatt bis ins Jahr 2035 sind langfristiger Natur. Sie basieren auf der BFE-Studie vom Juni 2012 "Wasserkraftpotenzial der Schweiz" (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Grundlagen). Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Grund, diese anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Winterhalbjahr ist eine steigende Abhängigkeit von ausländischem Strom absehbar, weil nicht zuletzt der in der Energiestrategie 2050 anvisierte Zubau der Wasserkraft wegen der tiefen Strompreise kaum realistisch ist. Davor hat die Elcom kürzlich gewarnt. Leider ist bereits die Substanzerhaltung eine Herausforderung, deren Umfang bis 2050 im Hinblick auf die ambitionierten Zubauziele der Energiestrategie beziffert werden muss. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist der Erneuerungsbedarf bei den Wasserkraftwerken?</p><p>2. In welchen Regionen ist er am höchsten? </p><p>3. Bei welchem Kraftwerkstyp ist der Handlungsbedarf am grössten?</p><p>4. Wie hoch ist der gesamte Investitionsbedarf, damit die von der Energiestrategie 2050 anvisierten Ziele für die Wasserkraft erreicht werden könnten?</p><p>5. Wie hoch ist das Risiko, dass die Zubauziele für Wasserkraft in der Energiestrategie angepasst werden müssen?</p>
  • Erneuerung der Wasserkraftwerke. Müssen Ziele der Energiestrategie angepasst werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Planung von Investitionen in den Unterhalt und die Erneuerung bestehender Wasserkraftanlagen liegt beim Konzessionär. Das Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (WRG; SR 721.80) verpflichtet den Konzessionär, die Anlagen und Einrichtungen, an denen Heimfallrecht besteht, in betriebsfähigem Zustand zu halten (Art. 67).</p><p>1.-3. Die Bundesbehörden haben keinen gesamtschweizerischen Überblick über den Erneuerungsbedarf bei Wasserkraftanlagen. Allgemein können jedoch folgende Aussagen gemacht werden:</p><p>Typischerweise werden grosse Erneuerungsinvestitionen nach rund der Hälfte der Konzessionsdauer (in vielen Fällen nach rund 40 Jahren Laufzeit) und bei einer Neukonzessionierung vorgenommen (in vielen Fällen nach rund 80 Jahren). Der Investitionsumfang ist dabei unterschiedlich. Aktuell befinden sich zum Beispiel die Kraftwerke Hinterrhein in einem grossen Erneuerungsprogramm. Von 2011 bis 2017 werden für die Sanierung der Anlagen etwa 300 Millionen Franken aufgewendet.</p><p>Die ersten grossen Laufkraftwerke an den Mittellandflüssen und am Hochrhein wurden nach Ablauf der Konzession inzwischen vollständig erneuert (z. B. Rheinfelden, 460 Millionen Franken; Hagneck, 150 Millionen Franken) respektive stehen vor einer Konzessionserneuerung (und einer allfälligen Erneuerung wie beispielsweise Reckingen). Demgegenüber wurden die grossen und leistungsfähigen Speicherkraftwerke in den Alpen vorwiegend zwischen 1955 und 1975 erstellt und sind entsprechend jünger. Zahlreiche dieser Wasserkraftwerke haben jedoch bereits die Hälfte der Konzessionsdauer erreicht. Für sie wurden in den letzten Jahren Erneuerungsinvestitionen durchgeführt (z. B. Kraftwerke Hinterrhein) oder werden bald durchgeführt (z. B. Engadiner Kraftwerke).</p><p>Zwischen 2035 und 2050 werden rund 60 Prozent der laufenden Konzessionen auslaufen, davon ein grosser Teil in der Alpenregion. Dann dürften vermutlich sehr grosse Erneuerungsinvestitionen nötig sein.</p><p>4. Gemäss den Energieperspektiven 2050 des Bundesamtes für Energie (BFE) fallen für die Erneuerung und Instandhaltung von Wasserkraftwerken zwischen 2010 und 2050 rund 30 Milliarden Franken an (kumuliert und abdiskontiert). Dabei wird angenommen, dass bis 2050 der gesamte Wasserkraftwerkspark der Schweiz einmal erneuert wird (aktuell 13 664 Megawatt installierte Leistung). Die Energieperspektiven 2050 sind unter folgender Internetadresse zu finden: <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Grundlagen.</p><p>Die Energiestrategie 2050 sieht einen Ausbau der Wasserkraft von etwa 2 Terawatt bis 2035 vor. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten nach Berechnungen in der Studie "Perspektiven der Grosswasserkraft in der Schweiz" (BFE 2013, abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Studien zur Grosswasserkraft) 3,4 Milliarden Franken in Grosskraftwerke investiert werden. In dieser Studie wurden allerdings Investitionen in Kleinwasserkraftwerke (KWK) nicht berücksichtigt. Der Entwurf des Energiegesetzes vom September 2013 sieht vor, dass Betreiber von neuen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 300 Kilowatt bis 10 Megawatt am Einspeisevergütungssystem teilnehmen können. Für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen bestehender Anlagen mit einer Leistung von 300 Kilowatt bis zu 10 Megawatt können die Betreiber Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.</p><p>Derzeit wird der Entwurf des Energiegesetzes in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beraten.</p><p>5. Der Bundesrat anerkennt, dass die derzeitige Lage auf dem internationalen Strommarkt für die Schweizer Elektrizitätsunternehmen, insbesondere für die Betreiber von Wasserkraftwerken, schwierig ist. Der Strommarkt unterliegt wie alle Märkte kurz- und mittelfristigen Schwankungen. Die Zubauziele von rund 2 Terawatt bis ins Jahr 2035 sind langfristiger Natur. Sie basieren auf der BFE-Studie vom Juni 2012 "Wasserkraftpotenzial der Schweiz" (abrufbar unter <a href="http://www.energiestrategie2050.ch">www.energiestrategie2050.ch</a> &gt; Grundlagen). Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Grund, diese anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Winterhalbjahr ist eine steigende Abhängigkeit von ausländischem Strom absehbar, weil nicht zuletzt der in der Energiestrategie 2050 anvisierte Zubau der Wasserkraft wegen der tiefen Strompreise kaum realistisch ist. Davor hat die Elcom kürzlich gewarnt. Leider ist bereits die Substanzerhaltung eine Herausforderung, deren Umfang bis 2050 im Hinblick auf die ambitionierten Zubauziele der Energiestrategie beziffert werden muss. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist der Erneuerungsbedarf bei den Wasserkraftwerken?</p><p>2. In welchen Regionen ist er am höchsten? </p><p>3. Bei welchem Kraftwerkstyp ist der Handlungsbedarf am grössten?</p><p>4. Wie hoch ist der gesamte Investitionsbedarf, damit die von der Energiestrategie 2050 anvisierten Ziele für die Wasserkraft erreicht werden könnten?</p><p>5. Wie hoch ist das Risiko, dass die Zubauziele für Wasserkraft in der Energiestrategie angepasst werden müssen?</p>
    • Erneuerung der Wasserkraftwerke. Müssen Ziele der Energiestrategie angepasst werden?

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