Emissionsverminderungen im Inland. Steigerung der Effizienz
- ShortId
-
14.3504
- Id
-
20143504
- Updated
-
28.07.2023 06:50
- Language
-
de
- Title
-
Emissionsverminderungen im Inland. Steigerung der Effizienz
- AdditionalIndexing
-
52;Kohlendioxid;Emissionszertifikat;Reduktion;Bundesamt für Umwelt;Klimapolitik;Energie;Treibstoff
- 1
-
- L05K1704010101, Treibstoff
- L01K17, Energie
- L04K08020224, Reduktion
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K06010310, Klimapolitik
- L04K08040705, Bundesamt für Umwelt
- L05K0601040401, Emissionszertifikat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./4. Der Bundesrat will über eine Änderung der CO2-Verordnung weitere Verbesserungen für die Bescheinigung von Emissionsverminderungen in der Schweiz erzielen und damit auch die Transaktionskosten senken. Dazu gehört die Zulassung von Programmen, im Rahmen derer vergleichbare Vorhaben zusammengefasst werden können. Auf diese Weise muss nicht mehr jedes Vorhaben einzeln den gesamten Projektzyklus durchlaufen, was zu einer deutlichen Reduktion der Transaktionskosten führt. </p><p>Die bereits registrierten Projekte und Programme werden unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses publiziert und sind somit für alle Personen zugänglich. Damit sollen die Transaktionskosten gesenkt werden, die vor allem bei der Entwicklung neuer Projekte und Programme anfallen.</p><p>Die Anforderungen an Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland müssen so definiert werden, dass zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden, die ohne Bescheinigungen nicht realisiert worden wären (Additionalitätskriterium). Freiwillige Massnahmen, wie sie in der Periode 2006-2012 u. a. durch Unternehmen umgesetzt und von der Stiftung Klimarappen abgegolten wurden, können unter Einhaltung der heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitergeführt werden. Dazu gehören beispielsweise auch die unter dem Dach der Energie-Agentur der Wirtschaft entwickelten Programme zur Reduktion der CO2-Emissionen im Transportsektor.</p><p>2. Verfehlt die Schweiz ihr international vereinbartes Reduktionsziel, setzt sie ihren guten Ruf als glaubwürdige Partnerin in den internationalen Klimaverhandlungen aufs Spiel. Die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe ist ein Instrument in einer ganzen Reihe von Massnahmen zur Treibhausgasreduktion; sie verbessert die Klimabilanz der Schweiz allerdings nur dann, wenn das Additionalitätskriterium erfüllt ist. Um dies sicherzustellen, müssen Kompensationsprojekte minimalen Anforderungen genügen und von unabhängigen Prüfstellen validiert und verifiziert werden. Dieses Verfahren gilt auch international für die Durchführung von Klimaschutzprojekten gemäss Kyoto-Protokoll.</p><p>3. Die Sanktionseinnahmen sind nicht zweckgebunden und kommen daher dem allgemeinen Bundeshaushalt zugute. Das CO2-Gesetz legt in Artikel 28 die Höhe der Sanktion pro Tonne CO2, die nicht kompensiert ist, bei 160 Franken fest und verlangt überdies ein ausländisches Emissionsminderungszertifikat, um die internationale Verpflichtung der Schweiz trotz verpasster Kompensationsleistung zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das revidierte CO2-Gesetz sieht mit Artikel 7 Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland vor. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Transaktionskosten für vom Bafu anerkannte Inlandprojekte sehr hoch sind. Freiwillige Massnahmen im Treibstoffbereich werden dadurch erschwert. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 erhielten Unternehmen für diverse freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Treibstoff eine Abgeltung von 125 Franken pro reduzierte Tonne CO2. In diesem Rahmen haben bis 2012 rund 80 Transportfirmen knapp 325 000 Tonnen CO2 (kumuliert) reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass in der Periode 2013-2020 ein Bruchteil der in der Vergangenheit erzielten Wirkung mit Treibstoffmassnahmen von Unternehmen bis 2020 erreicht werden kann.</p><p>Statt weniger sollten mehr Massnahmen bei tieferen Transaktionskosten akzeptiert werden. Dies würde im Sinne der Gesetzgebung zu mehr Emissionsreduktionen und weniger Bürokratie führen. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zur Anerkennung von weiteren Reduktionsmassnahmen und zur Senkung der Transaktionskosten zu unternehmen, damit die Emissionsverminderungen im Inland tatsächlich auch durchgeführt werden?</p><p>2. Wie beurteilt er den drohenden Reputationsschaden der Schweiz, falls das Reduktionsziel bis 2020 aufgrund zu hoher Transaktionskosten nicht erreicht werden kann?</p><p>3. Wohin fliessen die "Bussen"-Gelder, die pro nichtkompensierter Tonne CO2 bezahlt werden müssen?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift er, damit die bürokratischen Hemmnisse beim Bafu reduziert werden? </p>
- Emissionsverminderungen im Inland. Steigerung der Effizienz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./4. Der Bundesrat will über eine Änderung der CO2-Verordnung weitere Verbesserungen für die Bescheinigung von Emissionsverminderungen in der Schweiz erzielen und damit auch die Transaktionskosten senken. Dazu gehört die Zulassung von Programmen, im Rahmen derer vergleichbare Vorhaben zusammengefasst werden können. Auf diese Weise muss nicht mehr jedes Vorhaben einzeln den gesamten Projektzyklus durchlaufen, was zu einer deutlichen Reduktion der Transaktionskosten führt. </p><p>Die bereits registrierten Projekte und Programme werden unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses publiziert und sind somit für alle Personen zugänglich. Damit sollen die Transaktionskosten gesenkt werden, die vor allem bei der Entwicklung neuer Projekte und Programme anfallen.</p><p>Die Anforderungen an Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland müssen so definiert werden, dass zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden, die ohne Bescheinigungen nicht realisiert worden wären (Additionalitätskriterium). Freiwillige Massnahmen, wie sie in der Periode 2006-2012 u. a. durch Unternehmen umgesetzt und von der Stiftung Klimarappen abgegolten wurden, können unter Einhaltung der heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitergeführt werden. Dazu gehören beispielsweise auch die unter dem Dach der Energie-Agentur der Wirtschaft entwickelten Programme zur Reduktion der CO2-Emissionen im Transportsektor.</p><p>2. Verfehlt die Schweiz ihr international vereinbartes Reduktionsziel, setzt sie ihren guten Ruf als glaubwürdige Partnerin in den internationalen Klimaverhandlungen aufs Spiel. Die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe ist ein Instrument in einer ganzen Reihe von Massnahmen zur Treibhausgasreduktion; sie verbessert die Klimabilanz der Schweiz allerdings nur dann, wenn das Additionalitätskriterium erfüllt ist. Um dies sicherzustellen, müssen Kompensationsprojekte minimalen Anforderungen genügen und von unabhängigen Prüfstellen validiert und verifiziert werden. Dieses Verfahren gilt auch international für die Durchführung von Klimaschutzprojekten gemäss Kyoto-Protokoll.</p><p>3. Die Sanktionseinnahmen sind nicht zweckgebunden und kommen daher dem allgemeinen Bundeshaushalt zugute. Das CO2-Gesetz legt in Artikel 28 die Höhe der Sanktion pro Tonne CO2, die nicht kompensiert ist, bei 160 Franken fest und verlangt überdies ein ausländisches Emissionsminderungszertifikat, um die internationale Verpflichtung der Schweiz trotz verpasster Kompensationsleistung zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das revidierte CO2-Gesetz sieht mit Artikel 7 Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland vor. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Transaktionskosten für vom Bafu anerkannte Inlandprojekte sehr hoch sind. Freiwillige Massnahmen im Treibstoffbereich werden dadurch erschwert. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 erhielten Unternehmen für diverse freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Treibstoff eine Abgeltung von 125 Franken pro reduzierte Tonne CO2. In diesem Rahmen haben bis 2012 rund 80 Transportfirmen knapp 325 000 Tonnen CO2 (kumuliert) reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass in der Periode 2013-2020 ein Bruchteil der in der Vergangenheit erzielten Wirkung mit Treibstoffmassnahmen von Unternehmen bis 2020 erreicht werden kann.</p><p>Statt weniger sollten mehr Massnahmen bei tieferen Transaktionskosten akzeptiert werden. Dies würde im Sinne der Gesetzgebung zu mehr Emissionsreduktionen und weniger Bürokratie führen. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zur Anerkennung von weiteren Reduktionsmassnahmen und zur Senkung der Transaktionskosten zu unternehmen, damit die Emissionsverminderungen im Inland tatsächlich auch durchgeführt werden?</p><p>2. Wie beurteilt er den drohenden Reputationsschaden der Schweiz, falls das Reduktionsziel bis 2020 aufgrund zu hoher Transaktionskosten nicht erreicht werden kann?</p><p>3. Wohin fliessen die "Bussen"-Gelder, die pro nichtkompensierter Tonne CO2 bezahlt werden müssen?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift er, damit die bürokratischen Hemmnisse beim Bafu reduziert werden? </p>
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