Wird bei der Erarbeitung des Stationierungskonzepts für die Armee den Investitionskosten genügend Rechnung getragen?
- ShortId
-
14.3507
- Id
-
20143507
- Updated
-
28.07.2023 06:49
- Language
-
de
- Title
-
Wird bei der Erarbeitung des Stationierungskonzepts für die Armee den Investitionskosten genügend Rechnung getragen?
- AdditionalIndexing
-
09;Investitionspolitik;Truppenunterkunft;militärische Anlage;Sparmassnahme
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L05K0402010503, Truppenunterkunft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Abbau der Immobilien, der mit dem Stationierungskonzept der Armee vorgesehen ist, erfolgt aufgrund der Reduktion des Armeebestands mit der Weiterentwicklung der Armee. Die militärischen Nutzungen müssen an langfristig gesicherten Standorten konzentriert werden, um dafür Waffen- und Militärflugplätze zu schliessen und eine Senkung der Betriebs- und Instandsetzungskosten zu erreichen. Es ist normal, dass dafür Investitionen an den verbleibenden Standorten nötig sind. Die Konzentration bedeutet jedoch nicht, dass die heutigen Infrastrukturen eins zu eins ersetzt werden. Die Investitionen werden an den künftigen Bedarf angepasst und auf das Minimum beschränkt. Deshalb müssen beispielsweise für die Verschiebung der Nutzung von Moudon nach Chamblon nicht Dutzende von Millionen Franken investiert werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das VBS erarbeitet zurzeit die Planung zur Umsetzung des Stationierungskonzepts. Es wird ermittelt, wie gross die Investitionen im Einzelnen für die nötigen Anpassungen sind. Dabei wird auch der jeweilige Instandsetzungsbedarf bei den Immobilien berücksichtigt. Die Amortisationsdauer der Investitionen beträgt je nach Art der Gebäude 20 bis 50 Jahre.</p><p>2. Jeder Konzentrationsprozess bedingt vorgängige Investitionen. Das Stationierungskonzept trägt diesem Faktor angemessen Rechnung. Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird der Investitionsbedarf weiter minimiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Da immer weniger Armeeangehörige ausgebildet werden, ist es logisch, dass das VBS die Verkleinerung seiner Ausbildungsinfrastruktur ins Auge fasst und in seinem Stationierungskonzept für die Armee vorschlägt, aus Spargründen mehrere Waffenplätze zu schliessen.</p><p>Gleichzeitig wird gefordert, die Bedürfnisse der Armee regelmässig der internationalen Lage und den strategischen Entscheiden anzupassen. Unter diesem Blickwinkel ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Investitionskosten in einem angemessenen Verhältnis zur Senkung der erwarteten jährlichen Betriebskosten stehen. </p><p>Gerade bei der geplanten Verschiebung der Sanitätstruppen von Moudon nach Chamblon scheint dies nicht der Fall zu sein. Die Arbeiten für die Anpassung der Infrastruktur würden sich auf einen Betrag von zig Millionen belaufen; es ist unwahrscheinlich, dass dies im Verhältnis zu den eingesparten Betriebskosten der vernünftigste Entscheid war. Nun gibt es Fälle, in denen ein solcher Entscheid, der auf den ersten Blick unvernünftig scheint, bereits früher getroffen wurde. Es darf aber nicht sein, dass die Armee unverhältnismässige Investitionen tätigt, um ihre Betriebskosten zu senken und so ihren finanziellen Handlungsspielraum zu vergrössern. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat bei der Verschiebung der verschiedenen wichtigen Militäranlagen den Betrag für die erforderlichen Investitionen ein? Bis wann sollen die Investitionen amortisiert sein? Mit welchen jährlichen Einsparungen wird gerechnet?</p><p>2. Wird den Investitionskosten, die durch die Strukturverschiebungen entstehen, im Stationierungskonzept für die Armee genügend Rechnung getragen?</p>
- Wird bei der Erarbeitung des Stationierungskonzepts für die Armee den Investitionskosten genügend Rechnung getragen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Abbau der Immobilien, der mit dem Stationierungskonzept der Armee vorgesehen ist, erfolgt aufgrund der Reduktion des Armeebestands mit der Weiterentwicklung der Armee. Die militärischen Nutzungen müssen an langfristig gesicherten Standorten konzentriert werden, um dafür Waffen- und Militärflugplätze zu schliessen und eine Senkung der Betriebs- und Instandsetzungskosten zu erreichen. Es ist normal, dass dafür Investitionen an den verbleibenden Standorten nötig sind. Die Konzentration bedeutet jedoch nicht, dass die heutigen Infrastrukturen eins zu eins ersetzt werden. Die Investitionen werden an den künftigen Bedarf angepasst und auf das Minimum beschränkt. Deshalb müssen beispielsweise für die Verschiebung der Nutzung von Moudon nach Chamblon nicht Dutzende von Millionen Franken investiert werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Das VBS erarbeitet zurzeit die Planung zur Umsetzung des Stationierungskonzepts. Es wird ermittelt, wie gross die Investitionen im Einzelnen für die nötigen Anpassungen sind. Dabei wird auch der jeweilige Instandsetzungsbedarf bei den Immobilien berücksichtigt. Die Amortisationsdauer der Investitionen beträgt je nach Art der Gebäude 20 bis 50 Jahre.</p><p>2. Jeder Konzentrationsprozess bedingt vorgängige Investitionen. Das Stationierungskonzept trägt diesem Faktor angemessen Rechnung. Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird der Investitionsbedarf weiter minimiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Da immer weniger Armeeangehörige ausgebildet werden, ist es logisch, dass das VBS die Verkleinerung seiner Ausbildungsinfrastruktur ins Auge fasst und in seinem Stationierungskonzept für die Armee vorschlägt, aus Spargründen mehrere Waffenplätze zu schliessen.</p><p>Gleichzeitig wird gefordert, die Bedürfnisse der Armee regelmässig der internationalen Lage und den strategischen Entscheiden anzupassen. Unter diesem Blickwinkel ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Investitionskosten in einem angemessenen Verhältnis zur Senkung der erwarteten jährlichen Betriebskosten stehen. </p><p>Gerade bei der geplanten Verschiebung der Sanitätstruppen von Moudon nach Chamblon scheint dies nicht der Fall zu sein. Die Arbeiten für die Anpassung der Infrastruktur würden sich auf einen Betrag von zig Millionen belaufen; es ist unwahrscheinlich, dass dies im Verhältnis zu den eingesparten Betriebskosten der vernünftigste Entscheid war. Nun gibt es Fälle, in denen ein solcher Entscheid, der auf den ersten Blick unvernünftig scheint, bereits früher getroffen wurde. Es darf aber nicht sein, dass die Armee unverhältnismässige Investitionen tätigt, um ihre Betriebskosten zu senken und so ihren finanziellen Handlungsspielraum zu vergrössern. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat bei der Verschiebung der verschiedenen wichtigen Militäranlagen den Betrag für die erforderlichen Investitionen ein? Bis wann sollen die Investitionen amortisiert sein? Mit welchen jährlichen Einsparungen wird gerechnet?</p><p>2. Wird den Investitionskosten, die durch die Strukturverschiebungen entstehen, im Stationierungskonzept für die Armee genügend Rechnung getragen?</p>
- Wird bei der Erarbeitung des Stationierungskonzepts für die Armee den Investitionskosten genügend Rechnung getragen?
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