Beschaffung eines neuen Aufklärungsdrohnensystems nur nach grundlegender sicherheitspolitischer Analyse

ShortId
14.3512
Id
20143512
Updated
28.07.2023 06:48
Language
de
Title
Beschaffung eines neuen Aufklärungsdrohnensystems nur nach grundlegender sicherheitspolitischer Analyse
AdditionalIndexing
09;Evaluation;Drohne;militärische Zusammenarbeit;Rüstungspolitik
1
  • L05K0402040403, Drohne
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L03K040202, Rüstungspolitik
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die erforderlichen sicherheitspolitischen Analysen liegen mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 (BBl 2010 5133), dem Armeebericht 2010 (BBl 2010 8871), der Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee (Verabschiedung durch den Bundesrat im Herbst) und dem Konzept über den Schutz und die militärische Nutzung des Luftraums (ebenfalls Verabschiedung durch den Bundesrat im Herbst) bereits vor. Das Leistungsprofil für die neue Aufklärungsdrohne entspricht diesen Grundlagen.</p><p>2. Aufgrund der sicherheitspolitischen Analysen entschied die Armeeführung, die Kernkompetenz ADS zu erhalten. Aspekte wie Reduktion von Personalaufwand und Betriebskosten, Ausbaupotenzial, Einsatz unter schwierigen Wetterbedingungen, Minimierung der Lärmemission und Integration in den zivilen Luftraum flossen in die militärischen Anforderungen ein, welche die Grundlage für eine erste Beurteilung von 11 Systemen waren. Davon waren etwa 50 Prozent als TUAS (Tactical Unmanned Aerial System) eingestuft. Es zeigte sich, dass Drohnen des TUAS-Standards die gestellten Anforderungen nicht erfüllen.</p><p>3. Die Drohne Hermes 900 HFE wird auf Luftbegleitung verzichten können. Ein System, das selbstständig einen Flugkörper erkennen und diesem ausweichen kann (Sense and Avoid), soll dies ermöglichen. Falls sich jedoch eine Verzögerung in der Zulassung dieses Systems ergeben sollte, müssten Einsätze im nichtkontrollierten Luftraum weiterhin durch ein bemanntes Flugzeug begleitet werden. Eine Sperrung des zivilen schweizerischen Luftraums für Einsätze des ADS 15 wird - wie auch schon beim ADS 95 - nicht notwendig sein.</p><p>Mit dem System Hermes 900 HFE können im Vergleich zum ADS 95 gleiche und anspruchsvollere Einsätze geflogen werden. Jährlich werden mit dem ADS 95 500 bis 600 Stunden geflogen, 2013 waren es 516 Stunden. Rund bei der Hälfte dieser Flugzeit wird das ADS 95 ohne Begleitflugzeug (nur noch Pilatus Porter PC-6, 2013: 227 Stunden Einsatz) im kontrollierten Luftraum, nachts oder in militärischen Trainingsräumen eingesetzt.</p><p>4. Der Super Puma mit Flir (Forward-Looking Infrared/Wärmebildkamera) war 2013 während 231 Stunden im Einsatz.</p><p>5. Die Typenwahl basiert auf den militärischen Anforderungen. Hermes 900 HFE erfüllt diese am besten. Kleinere Drohnen können insbesondere bezüglich zentral geführten Einsatzes, Minimierung des logistischen und personellen Aufwands, Einsatzdauer und Entwicklungspotenzial das Anforderungsprofil nicht erfüllen. Es besteht kein Anlass, einen anderen Drohnentyp zu evaluieren und eine neue Offertrunde zu eröffnen.</p><p>6. Der Bereich Wartung und Unterhalt war Bestandteil der Offertanfragen und Bewertung der Angebote. Nach der Typenwahl können nicht einzelne Bereiche aus dem Angebot isoliert und neu ausgeschrieben werden. Die Anbieter waren bei der Ausarbeitung der Angebote mit Schweizer Firmen in Verhandlung. Um die Abhängigkeit vom Anbieter zu minimieren, wird ein stufenweiser Wissenstransfer in die Schweiz stattfinden.</p><p>7. In der Partnerschaft für Frieden beteiligt sich die Schweiz an multilateralen Arbeitsgruppen, die sich mit Drohnen beschäftigen. Sie ist damit in den Informationsaustausch über TTP (Tactics, Techniques and Procedures) einbezogen. Diese Erkenntnisse flossen in die Beurteilung der Typenwahl ein. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist weniger der Drohnentyp, sondern die Zulassung des Systems, die Ausbildung der Piloten und die eingesetzten Verfahren massgeblich. Die Luftwaffe arbeitet in der Ausbildung von Luftbildauswertern mit dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der deutschen Luftwaffe in Teilbereichen zusammen. Dies ist unabhängig von der Typenwahl ADS 15.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das VBS überraschte am 5. Juni 2014 mit der Mitteilung, es wolle "im Hinblick auf das Rüstungsprogramm 2015 oder in einem nachfolgenden Programm" das Aufklärungsdrohnensystem Hermes 900 HFE der Firma Elbit Systems (Israel) beschaffen. Wozu dieses Drohnensystem dienen soll und wie es sich sicherheitspolitisch begründen lässt, deutete das VBS mit keinem Wort an. Der Typenentscheid überrascht umso mehr, als die Hermes 900 HFE einer sehr viel höheren Leistungsklasse angehört als das Vorgängermodell Aufklärungsdrohnensystem (ADS) 95 Ranger.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, zunächst die sicherheitspolitische Analyse zu erstellen (WEA, neuer Sipol B), bevor er das Leistungsprofil definiert, welches das neue Aufklärungsdrohnensystem erfüllen soll?</p><p>2. Auf welcher konzeptuellen Grundlage und Auswertung traf das VBS die Vorauswahl, ein Drohnensystem für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE) zu beschaffen, statt sich auf taktische unbemannte Drohnen des TUAS-Standards zu konzentrieren? </p><p>3. Wird die Hermes 900 HFE ohne Begleitflugzeug im Einsatz sein? Muss der zivile Luftraum für deren Einsatz gesperrt werden? </p><p>4. Können mit dem neuen Drohnensystem gleichartige Einsätze wie mit dem ADS 95 Ranger geflogen werden? Wie viele Flugstunden stand das ADS 95 Ranger jährlich im Einsatz? Wie viele Flugstunden Helikopter? </p><p>5. Durch die ständige Leistungssteigerung und Miniaturisierung in der Informationstechnologie sind immer bessere Leistungen bei Avionik und Nutzlasten (z. B. Sensoren) von Drohnensystemen möglich. Auch kleinere Drohnen stellen sehr hohe Leistungen im Bereich der ISR (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance) zu günstigen Kosten bereit. Ist er bereit, kleinere Drohnen zu evaluieren und eine neue Offertrunde zu eröffnen?</p><p>6. Für Wartung und Unterhalt ist ein europäischer Anbieter sicherer als ein Anbieter aus dem instabilen Nahen Osten. Wird er auch bei Firmen aus der Schweiz (z. B. UMS Group) und Europa einen Request for Information einholen?</p><p>7. Welche Drohnen sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch etwa hinsichtlich TTP (Tactics, Techniques and Procedures) besonders geeignet? Arbeitet die Schweizer Luftwaffe diesbezüglich heute bereits mit dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der deutschen Luftwaffe zusammen? Spricht dies für ein interoperables Drohnensystem?</p>
  • Beschaffung eines neuen Aufklärungsdrohnensystems nur nach grundlegender sicherheitspolitischer Analyse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die erforderlichen sicherheitspolitischen Analysen liegen mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 (BBl 2010 5133), dem Armeebericht 2010 (BBl 2010 8871), der Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee (Verabschiedung durch den Bundesrat im Herbst) und dem Konzept über den Schutz und die militärische Nutzung des Luftraums (ebenfalls Verabschiedung durch den Bundesrat im Herbst) bereits vor. Das Leistungsprofil für die neue Aufklärungsdrohne entspricht diesen Grundlagen.</p><p>2. Aufgrund der sicherheitspolitischen Analysen entschied die Armeeführung, die Kernkompetenz ADS zu erhalten. Aspekte wie Reduktion von Personalaufwand und Betriebskosten, Ausbaupotenzial, Einsatz unter schwierigen Wetterbedingungen, Minimierung der Lärmemission und Integration in den zivilen Luftraum flossen in die militärischen Anforderungen ein, welche die Grundlage für eine erste Beurteilung von 11 Systemen waren. Davon waren etwa 50 Prozent als TUAS (Tactical Unmanned Aerial System) eingestuft. Es zeigte sich, dass Drohnen des TUAS-Standards die gestellten Anforderungen nicht erfüllen.</p><p>3. Die Drohne Hermes 900 HFE wird auf Luftbegleitung verzichten können. Ein System, das selbstständig einen Flugkörper erkennen und diesem ausweichen kann (Sense and Avoid), soll dies ermöglichen. Falls sich jedoch eine Verzögerung in der Zulassung dieses Systems ergeben sollte, müssten Einsätze im nichtkontrollierten Luftraum weiterhin durch ein bemanntes Flugzeug begleitet werden. Eine Sperrung des zivilen schweizerischen Luftraums für Einsätze des ADS 15 wird - wie auch schon beim ADS 95 - nicht notwendig sein.</p><p>Mit dem System Hermes 900 HFE können im Vergleich zum ADS 95 gleiche und anspruchsvollere Einsätze geflogen werden. Jährlich werden mit dem ADS 95 500 bis 600 Stunden geflogen, 2013 waren es 516 Stunden. Rund bei der Hälfte dieser Flugzeit wird das ADS 95 ohne Begleitflugzeug (nur noch Pilatus Porter PC-6, 2013: 227 Stunden Einsatz) im kontrollierten Luftraum, nachts oder in militärischen Trainingsräumen eingesetzt.</p><p>4. Der Super Puma mit Flir (Forward-Looking Infrared/Wärmebildkamera) war 2013 während 231 Stunden im Einsatz.</p><p>5. Die Typenwahl basiert auf den militärischen Anforderungen. Hermes 900 HFE erfüllt diese am besten. Kleinere Drohnen können insbesondere bezüglich zentral geführten Einsatzes, Minimierung des logistischen und personellen Aufwands, Einsatzdauer und Entwicklungspotenzial das Anforderungsprofil nicht erfüllen. Es besteht kein Anlass, einen anderen Drohnentyp zu evaluieren und eine neue Offertrunde zu eröffnen.</p><p>6. Der Bereich Wartung und Unterhalt war Bestandteil der Offertanfragen und Bewertung der Angebote. Nach der Typenwahl können nicht einzelne Bereiche aus dem Angebot isoliert und neu ausgeschrieben werden. Die Anbieter waren bei der Ausarbeitung der Angebote mit Schweizer Firmen in Verhandlung. Um die Abhängigkeit vom Anbieter zu minimieren, wird ein stufenweiser Wissenstransfer in die Schweiz stattfinden.</p><p>7. In der Partnerschaft für Frieden beteiligt sich die Schweiz an multilateralen Arbeitsgruppen, die sich mit Drohnen beschäftigen. Sie ist damit in den Informationsaustausch über TTP (Tactics, Techniques and Procedures) einbezogen. Diese Erkenntnisse flossen in die Beurteilung der Typenwahl ein. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist weniger der Drohnentyp, sondern die Zulassung des Systems, die Ausbildung der Piloten und die eingesetzten Verfahren massgeblich. Die Luftwaffe arbeitet in der Ausbildung von Luftbildauswertern mit dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der deutschen Luftwaffe in Teilbereichen zusammen. Dies ist unabhängig von der Typenwahl ADS 15.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das VBS überraschte am 5. Juni 2014 mit der Mitteilung, es wolle "im Hinblick auf das Rüstungsprogramm 2015 oder in einem nachfolgenden Programm" das Aufklärungsdrohnensystem Hermes 900 HFE der Firma Elbit Systems (Israel) beschaffen. Wozu dieses Drohnensystem dienen soll und wie es sich sicherheitspolitisch begründen lässt, deutete das VBS mit keinem Wort an. Der Typenentscheid überrascht umso mehr, als die Hermes 900 HFE einer sehr viel höheren Leistungsklasse angehört als das Vorgängermodell Aufklärungsdrohnensystem (ADS) 95 Ranger.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, zunächst die sicherheitspolitische Analyse zu erstellen (WEA, neuer Sipol B), bevor er das Leistungsprofil definiert, welches das neue Aufklärungsdrohnensystem erfüllen soll?</p><p>2. Auf welcher konzeptuellen Grundlage und Auswertung traf das VBS die Vorauswahl, ein Drohnensystem für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE) zu beschaffen, statt sich auf taktische unbemannte Drohnen des TUAS-Standards zu konzentrieren? </p><p>3. Wird die Hermes 900 HFE ohne Begleitflugzeug im Einsatz sein? Muss der zivile Luftraum für deren Einsatz gesperrt werden? </p><p>4. Können mit dem neuen Drohnensystem gleichartige Einsätze wie mit dem ADS 95 Ranger geflogen werden? Wie viele Flugstunden stand das ADS 95 Ranger jährlich im Einsatz? Wie viele Flugstunden Helikopter? </p><p>5. Durch die ständige Leistungssteigerung und Miniaturisierung in der Informationstechnologie sind immer bessere Leistungen bei Avionik und Nutzlasten (z. B. Sensoren) von Drohnensystemen möglich. Auch kleinere Drohnen stellen sehr hohe Leistungen im Bereich der ISR (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance) zu günstigen Kosten bereit. Ist er bereit, kleinere Drohnen zu evaluieren und eine neue Offertrunde zu eröffnen?</p><p>6. Für Wartung und Unterhalt ist ein europäischer Anbieter sicherer als ein Anbieter aus dem instabilen Nahen Osten. Wird er auch bei Firmen aus der Schweiz (z. B. UMS Group) und Europa einen Request for Information einholen?</p><p>7. Welche Drohnen sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch etwa hinsichtlich TTP (Tactics, Techniques and Procedures) besonders geeignet? Arbeitet die Schweizer Luftwaffe diesbezüglich heute bereits mit dem Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung der deutschen Luftwaffe zusammen? Spricht dies für ein interoperables Drohnensystem?</p>
    • Beschaffung eines neuen Aufklärungsdrohnensystems nur nach grundlegender sicherheitspolitischer Analyse

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