Agrarpolitik 2018-2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung

ShortId
14.3514
Id
20143514
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Agrarpolitik 2018-2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung
AdditionalIndexing
04;24;55;Lenkung der Agrarproduktion;Bundesamt für Landwirtschaft;Agrarpolitik (allgemein);landwirtschaftliches Einkommen;Vereinfachung von Verfahren
1
  • L04K08040602, Bundesamt für Landwirtschaft
  • L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L03K140103, Agrarpolitik (allgemein)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahre 1960 haben sich in der Bundesverwaltung noch 0,6 Beamte mit 1000 Bauern beschäftigt. Im Jahre 2000 stieg dieser Wert auf 3,9 und im Jahre 2012 bereits auf 4,2. Hinzu kommt die Stellenausweitung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten. Ebenso sind die Personalkosten der einzelnen Mitarbeitenden durch eine Verakademisierung stark angewachsen. Diese Feststellung wird durch eine Aussage der BLW-Vizedirektorin, dass der Durchschnittslohn pro Angestellten im BLW 124 000 Franken (ohne Sozialleistungen) betrage, untermauert. </p><p>Hinter den hehren Schutz- und Regulierungszielen stecken jedoch immer weniger die Bedürfnisse der Konsumenten als die ideologisch und politisch geprägten Überzeugungen der Politik und der Behörden.</p><p>Auch mit der Agrarpolitik 2014-2017 werden wieder neue Instrumente geschaffen. So sollen Bauern, die für die Qualität der Landschaft sorgen, dafür noch mehr Geld bekommen. Diese Umverteilung der Direktzahlungen zulasten der Versorgungssicherheit wird zu einer Flut von Gesuchen führen, welches natürlich alles von den Behörden kontrolliert werden muss. Die Finanzhilfe an die Landwirte wird immer mehr durch Verwaltungskosten und die Kontrollflut geschmälert. </p><p>Obwohl stets behauptet wird, das Ziel einer Verringerung des administrativen Aufwands anzustreben, geht es in die entgegengesetzte Richtung. Daher müssen nun endlich alle erdenklichen Anpassungen eingeleitet werden, um den administrativen Aufwand für die Landwirtschaftsbetriebe, aber auch für die Kantone und den Bund zu vereinfachen und damit auch den Verwaltungsapparat auf diesen Ebenen abzubauen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 die rechtlichen Grundlagen prüfen. Geprüft werden sollen Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit mit einem besonderen Augenmerk bezüglich administrativen und personellen Aufwands. Sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch für die staatlichen und privaten Vollzugsstellen soll der Aufwand in einem optimalen Verhältnis zu den von Parlament und Bundesrat festgelegten Zielen stehen. In diese Prüfung sollen die Vollzugsstellen und die Landwirtschaft in geeigneter Form eingebunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, bis Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzulegen. In dieser sollen neben der administrativen Entlastung von Betrieben und Verwaltung auch Forderungen anderer Vorstösse wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der optimale Einsatz öffentlicher Mittel oder die ressourcenschonendere Produktion bearbeitet werden. Der Entscheid über mögliche rechtliche Anpassungen soll aufgrund der Gesamtschau erfolgen, welche auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Agrarpolitik 2018-2021 gebeten, aufzuzeigen, wie durch eine Vereinfachung der Auflagen der Kontrollaufwand nachhaltig verringert und dadurch auch der Personalaufwand gesenkt werden kann.</p>
  • Agrarpolitik 2018-2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahre 1960 haben sich in der Bundesverwaltung noch 0,6 Beamte mit 1000 Bauern beschäftigt. Im Jahre 2000 stieg dieser Wert auf 3,9 und im Jahre 2012 bereits auf 4,2. Hinzu kommt die Stellenausweitung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten. Ebenso sind die Personalkosten der einzelnen Mitarbeitenden durch eine Verakademisierung stark angewachsen. Diese Feststellung wird durch eine Aussage der BLW-Vizedirektorin, dass der Durchschnittslohn pro Angestellten im BLW 124 000 Franken (ohne Sozialleistungen) betrage, untermauert. </p><p>Hinter den hehren Schutz- und Regulierungszielen stecken jedoch immer weniger die Bedürfnisse der Konsumenten als die ideologisch und politisch geprägten Überzeugungen der Politik und der Behörden.</p><p>Auch mit der Agrarpolitik 2014-2017 werden wieder neue Instrumente geschaffen. So sollen Bauern, die für die Qualität der Landschaft sorgen, dafür noch mehr Geld bekommen. Diese Umverteilung der Direktzahlungen zulasten der Versorgungssicherheit wird zu einer Flut von Gesuchen führen, welches natürlich alles von den Behörden kontrolliert werden muss. Die Finanzhilfe an die Landwirte wird immer mehr durch Verwaltungskosten und die Kontrollflut geschmälert. </p><p>Obwohl stets behauptet wird, das Ziel einer Verringerung des administrativen Aufwands anzustreben, geht es in die entgegengesetzte Richtung. Daher müssen nun endlich alle erdenklichen Anpassungen eingeleitet werden, um den administrativen Aufwand für die Landwirtschaftsbetriebe, aber auch für die Kantone und den Bund zu vereinfachen und damit auch den Verwaltungsapparat auf diesen Ebenen abzubauen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 die rechtlichen Grundlagen prüfen. Geprüft werden sollen Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit mit einem besonderen Augenmerk bezüglich administrativen und personellen Aufwands. Sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch für die staatlichen und privaten Vollzugsstellen soll der Aufwand in einem optimalen Verhältnis zu den von Parlament und Bundesrat festgelegten Zielen stehen. In diese Prüfung sollen die Vollzugsstellen und die Landwirtschaft in geeigneter Form eingebunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, bis Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzulegen. In dieser sollen neben der administrativen Entlastung von Betrieben und Verwaltung auch Forderungen anderer Vorstösse wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der optimale Einsatz öffentlicher Mittel oder die ressourcenschonendere Produktion bearbeitet werden. Der Entscheid über mögliche rechtliche Anpassungen soll aufgrund der Gesamtschau erfolgen, welche auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Agrarpolitik 2018-2021 gebeten, aufzuzeigen, wie durch eine Vereinfachung der Auflagen der Kontrollaufwand nachhaltig verringert und dadurch auch der Personalaufwand gesenkt werden kann.</p>
    • Agrarpolitik 2018-2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung

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