Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU

ShortId
14.3519
Id
20143519
Updated
28.07.2023 06:44
Language
de
Title
Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
AdditionalIndexing
10;15;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Cassis-de-Dijon-Prinzip;technisches Handelshemmnis;bilaterales Abkommen
1
  • L07K07010204040101, Cassis-de-Dijon-Prinzip
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt.</p><p>1./2. Die Produktesektoren, die unter das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) fallen, werden in einer Positivliste in Anhang I des Abkommens definiert. Dieser Anhang umfasst 20 Produktesektoren: Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeuge, Medizinprodukte, Gasverbrauchseinrichtungen und Heizkessel, Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Elektrische Betriebsmittel und elektromagnetische Verträglichkeit, Baugeräte und Baumaschinen, Messgeräte und Fertigpackungen, Kraftfahrzeuge, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Gute Laborpraxis, Inspektion der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen, Bauprodukte (seit 2008), Aufzüge (seit 2009), Biozidprodukte (seit 2010), Seilbahnen (seit 2011), Explosivstoffe für zivile Zwecke (seit 2012). Diese Positivliste kann nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien angepasst werden.</p><p>Das institutionelle Abkommen würde durch die dynamische Rechtsanpassung an die Entwicklungen des vom MRA abgedeckten EU-Acquis die Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsakteure verstärken.</p><p>3. Die Auswirkungen eines institutionellen Abkommens können erst nach dessen Abschluss im Detail identifiziert und beurteilt werden. Nutzen, Sinn und Zweck eines institutionellen Abkommens wurden im Rahmen der Antwort auf die Interpellation Büchel Roland 13.3676 erläutert. Insofern als das MRA in den Geltungsbereich des institutionellen Abkommens fallen dürfte, sollte dies die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure aller in den Antworten 1 und 2 erwähnten Sektoren verstärken.</p><p>4. Die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", läuft bis zum 29. August. Der Vernehmlassungsbericht wird über die Ansichten der interessierten Kreise in der Schweiz Aufschluss geben. Das im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse verankerte Cassis-de-Dijon-Prinzip wurde in der Schweiz autonom und ohne staatsvertragliche Verpflichtung eingeführt. Auch unter einem zukünftigen institutionellen Abkommen mit der EU könnte das Cassis-de-Dijon-Prinzip von der Schweiz autonom ausgestaltet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen im institutionellen Bereich mit der EU verabschiedet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Bereich des Marktzugangs im Interesse der Schweiz ist, Mechanismen zu finden, die eine Anpassung an die Entwicklung des Acquis der EU und damit die Rechtshomogenität ermöglichen. Dazu bedarf es gemäss Bundesrat möglicherweise eines neuen, institutionellen Abkommens.</p><p>Im Rahmen der Diskussion um ein neues, institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Produktgruppen und Produkte wurden im bestehenden bilateralen Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse als Ausnahmen definiert und warum?</p><p>2. Was würde sich im Bereich des Abkommens über technische Handelshemmnisse bzw. der Rechtsetzung in der Schweiz konkret ändern, wenn es zu einem institutionellen Abkommen mit der EU kommen würde? Würde eine dynamische Rechtsübernahme dazu führen, dass sukzessive alle Produktgruppen bzw. Produkte unter das MRA fallen würden?</p><p>3. Welche Branchen wären von einem institutionellen Abkommen betroffen, und was wären die möglichen Folgekosten (Bürokratieaufwand usw.) für diese?</p><p>4. Die parlamentarische Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", verlangt, dass Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip wieder ausgenommen werden sollen. Dieser Vorschlag stösst in der Schweiz auf grosse Zustimmung. Würde eine solche Bestimmung mit einem institutionellen Abkommen mit der EU automatisch hinfällig?</p>
  • Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Auf welche bilateralen Abkommen das institutionelle Abkommen genau Anwendung findet und welche konkreten Auswirkungen es auf diese Abkommen haben wird, bildet Gegenstand dieser Verhandlungen. Grundsätzlich soll das institutionelle Abkommen für die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur Überwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zukünftige Rechtsübernahme soll jedoch weiterhin Gegenstand eines selbstständigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabhängigkeit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt.</p><p>1./2. Die Produktesektoren, die unter das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) fallen, werden in einer Positivliste in Anhang I des Abkommens definiert. Dieser Anhang umfasst 20 Produktesektoren: Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeuge, Medizinprodukte, Gasverbrauchseinrichtungen und Heizkessel, Druckgeräte, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Elektrische Betriebsmittel und elektromagnetische Verträglichkeit, Baugeräte und Baumaschinen, Messgeräte und Fertigpackungen, Kraftfahrzeuge, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Gute Laborpraxis, Inspektion der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen, Bauprodukte (seit 2008), Aufzüge (seit 2009), Biozidprodukte (seit 2010), Seilbahnen (seit 2011), Explosivstoffe für zivile Zwecke (seit 2012). Diese Positivliste kann nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien angepasst werden.</p><p>Das institutionelle Abkommen würde durch die dynamische Rechtsanpassung an die Entwicklungen des vom MRA abgedeckten EU-Acquis die Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsakteure verstärken.</p><p>3. Die Auswirkungen eines institutionellen Abkommens können erst nach dessen Abschluss im Detail identifiziert und beurteilt werden. Nutzen, Sinn und Zweck eines institutionellen Abkommens wurden im Rahmen der Antwort auf die Interpellation Büchel Roland 13.3676 erläutert. Insofern als das MRA in den Geltungsbereich des institutionellen Abkommens fallen dürfte, sollte dies die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure aller in den Antworten 1 und 2 erwähnten Sektoren verstärken.</p><p>4. Die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", läuft bis zum 29. August. Der Vernehmlassungsbericht wird über die Ansichten der interessierten Kreise in der Schweiz Aufschluss geben. Das im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse verankerte Cassis-de-Dijon-Prinzip wurde in der Schweiz autonom und ohne staatsvertragliche Verpflichtung eingeführt. Auch unter einem zukünftigen institutionellen Abkommen mit der EU könnte das Cassis-de-Dijon-Prinzip von der Schweiz autonom ausgestaltet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen im institutionellen Bereich mit der EU verabschiedet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Bereich des Marktzugangs im Interesse der Schweiz ist, Mechanismen zu finden, die eine Anpassung an die Entwicklung des Acquis der EU und damit die Rechtshomogenität ermöglichen. Dazu bedarf es gemäss Bundesrat möglicherweise eines neuen, institutionellen Abkommens.</p><p>Im Rahmen der Diskussion um ein neues, institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Produktgruppen und Produkte wurden im bestehenden bilateralen Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse als Ausnahmen definiert und warum?</p><p>2. Was würde sich im Bereich des Abkommens über technische Handelshemmnisse bzw. der Rechtsetzung in der Schweiz konkret ändern, wenn es zu einem institutionellen Abkommen mit der EU kommen würde? Würde eine dynamische Rechtsübernahme dazu führen, dass sukzessive alle Produktgruppen bzw. Produkte unter das MRA fallen würden?</p><p>3. Welche Branchen wären von einem institutionellen Abkommen betroffen, und was wären die möglichen Folgekosten (Bürokratieaufwand usw.) für diese?</p><p>4. Die parlamentarische Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", verlangt, dass Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip wieder ausgenommen werden sollen. Dieser Vorschlag stösst in der Schweiz auf grosse Zustimmung. Würde eine solche Bestimmung mit einem institutionellen Abkommen mit der EU automatisch hinfällig?</p>
    • Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Auswirkungen eines institutionellen Abkommens mit der EU

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