Heikle Lage der vorläufig aufgenommenen sri-lankischen Staatsangehörigen in der Schweiz

ShortId
14.3524
Id
20143524
Updated
28.07.2023 06:42
Language
de
Title
Heikle Lage der vorläufig aufgenommenen sri-lankischen Staatsangehörigen in der Schweiz
AdditionalIndexing
2811;15;Asylbewerber/in;Arbeitsmarkt (allgemein);Asylverfahren;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Integration der Zuwanderer
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L03K070202, Arbeitsmarkt (allgemein)
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorläufig aufgenommen werden Personen, deren Asylgesuch letztinstanzlich abgewiesen worden ist und bei welchen der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Die vorläufige Aufnahme wird periodisch überprüft und aufgehoben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (vgl. Art. 83ff. AuG; SR 142.20).</p><p>Die Entscheidpraxis der Behörden bezüglich der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und der Gewährung von Asyl sowie bezüglich der Feststellung von Vollzugshindernissen richtet sich auch für Gesuchstellende aus Sri Lanka nach den gesetzlichen Vorgaben von Asylgesetz und Ausländergesetz.</p><p>Ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen verbleibt längerfristig in der Schweiz, da sich weder die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland noch ihre persönliche Situation verbessern. Vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, können ein Gesuch um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen. Dieses wird unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse sowie im Hinblick auf eine Rückkehr in den Herkunftsstaat vertieft geprüft.</p><p>Seit 2007 können die Kantone vorläufig Aufgenommenen unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine Arbeitsbewilligung erteilen. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme, die der Bund mitfinanziert, werden auch spezifische Integrationsmassnahmen für die berufliche und soziale Integration von vorläufig Aufgenommenen unterstützt.</p><p>Der Bundesrat ist sich der beruflichen und sozialen Integrationsschwierigkeit von vorläufig Aufgenommenen bewusst. Diese ist auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen: Zum einen zielt das Gesetz im Asyl- und Ausländerbereich weder auf einen längerfristigen Aufenthalt noch auf eine nachhaltige Integration von vorläufig Aufgenommenen ab. Zum andern erschweren strukturelle (z. B. ungenügende Informationen der beteiligten Akteure) sowie individuelle (z. B. unzureichende Sprachkompetenzen, gesundheitliche Beeinträchtigungen) Gründe eine rasche berufliche und soziale Integration.</p><p>Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK, www.tak-cta.ch), die Austauschplattform von Bundesrat, Kantonsregierungen und Gemeindeexekutiven, hat empfohlen, die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen zu verbessern (gemeinsame Ziele vom 30. Oktober 2012, www.dialog-integration.ch). In Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft ist sie daran, konkrete Projekte zur beruflichen Integration dieser Personengruppe zu entwickeln. Des Weiteren wird ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Abbau von administrativen Hürden oder durch die verbesserte Information und Zusammenarbeit unter den Behörden beabsichtigt.</p><p>Das Postulat der SPK-N 14.3008, "Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit", sieht vor, Möglichkeiten zur Verbesserung der rechtlichen Situation der vorläufig aufgenommenen Personen auf Gesetzesstufe grundsätzlich zu prüfen. Der Bundesrat hat sich am 28. Mai 2014 bereiterklärt, das Postulat anzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende 2013 lebten in der Schweiz mehr als 22 000 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F). Davon leben 9582 Personen (38 Prozent) seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz. Der zeitlich befristete Charakter dieses Status widerspiegelt aber nicht die Realität, lässt sich doch die Mehrzahl der vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz nieder. Unter ihnen sind zahlreiche sri-lankische Staatsangehörige.</p><p>Der jüngste Bericht zur Integration der vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt kommt zum Schluss, dass Personen mit einem Ausweis F Mühe bekunden, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dies, weil zahlreiche Arbeitgeber mit den Modalitäten im Zusammenhang mit dem Ausweis F nicht vertraut sind oder weil sich Arbeitgeber nicht für eine Person einsetzen wollen, die sich bloss vorläufig in der Schweiz aufhält. Hinzu kommt, dass Personen mit einem Ausweis F sich in einem sehr unsicheren Arbeitsverhältnis befinden, da eine Wegweisung jederzeit möglich ist.</p><p>Das Zaudern, das der Bundesrat in Bezug auf Sri Lanka seit mehreren Jahren an den Tag legt, hat für sri-lankische Staatsangehörige nervenaufreibende, ja gar desaströse Folgen, insbesondere für ihren Alltag. Das Vorgehen des Bundesrates hat die Integration sri-lankischer Staatsangehöriger nicht begünstigt.</p><p>Um die Situation zu verbessern, sind Massnahmen angezeigt, dank denen die wahren Hürden, die einer Integration dieses Teils der Bevölkerung im Weg stehen, beseitigt werden können. Eine dieser Hürden ist der "vorläufige" Charakter des genannten Status, der zu einer schrecklichen psychischen Instabilität führt; eine weitere Hürde ist die Tatsache, dass die sehr strengen Anforderungen für den Erhalt eines Ausweises B entmutigend wirken. Erschwerend für eine Integration wirkt sich auch aus, dass Arbeitgeber nur schlecht über die Möglichkeiten, die sich vorläufig Aufgenommenen beim Zugang zum Arbeitsmarkt bieten, informiert sind; ein weiterer Faktor ist die Frage, inwieweit die im Herkunfsstaat gewonnene Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen anerkannt werden usw.</p><p>Angesichts der heiklen rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensumstände sri-lankischer Staatsangehöriger in der Schweiz bitte ich den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Was gedenkt der Bundesrat nach einer Phase des Zauderns im Umgang mit der genannten Problematik, in der auch Fehler gemacht wurden, zu unternehmen, um die berufliche und gesellschaftliche Integration sri-lankischer Staatsangehöriger in der Schweiz - für welche eine unklare Politik direkte und schwerwiegende Konsequenzen hat - zu begünstigen?</p>
  • Heikle Lage der vorläufig aufgenommenen sri-lankischen Staatsangehörigen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorläufig aufgenommen werden Personen, deren Asylgesuch letztinstanzlich abgewiesen worden ist und bei welchen der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Die vorläufige Aufnahme wird periodisch überprüft und aufgehoben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (vgl. Art. 83ff. AuG; SR 142.20).</p><p>Die Entscheidpraxis der Behörden bezüglich der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und der Gewährung von Asyl sowie bezüglich der Feststellung von Vollzugshindernissen richtet sich auch für Gesuchstellende aus Sri Lanka nach den gesetzlichen Vorgaben von Asylgesetz und Ausländergesetz.</p><p>Ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen verbleibt längerfristig in der Schweiz, da sich weder die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland noch ihre persönliche Situation verbessern. Vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, können ein Gesuch um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen. Dieses wird unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse sowie im Hinblick auf eine Rückkehr in den Herkunftsstaat vertieft geprüft.</p><p>Seit 2007 können die Kantone vorläufig Aufgenommenen unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage eine Arbeitsbewilligung erteilen. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme, die der Bund mitfinanziert, werden auch spezifische Integrationsmassnahmen für die berufliche und soziale Integration von vorläufig Aufgenommenen unterstützt.</p><p>Der Bundesrat ist sich der beruflichen und sozialen Integrationsschwierigkeit von vorläufig Aufgenommenen bewusst. Diese ist auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen: Zum einen zielt das Gesetz im Asyl- und Ausländerbereich weder auf einen längerfristigen Aufenthalt noch auf eine nachhaltige Integration von vorläufig Aufgenommenen ab. Zum andern erschweren strukturelle (z. B. ungenügende Informationen der beteiligten Akteure) sowie individuelle (z. B. unzureichende Sprachkompetenzen, gesundheitliche Beeinträchtigungen) Gründe eine rasche berufliche und soziale Integration.</p><p>Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK, www.tak-cta.ch), die Austauschplattform von Bundesrat, Kantonsregierungen und Gemeindeexekutiven, hat empfohlen, die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen zu verbessern (gemeinsame Ziele vom 30. Oktober 2012, www.dialog-integration.ch). In Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft ist sie daran, konkrete Projekte zur beruflichen Integration dieser Personengruppe zu entwickeln. Des Weiteren wird ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Abbau von administrativen Hürden oder durch die verbesserte Information und Zusammenarbeit unter den Behörden beabsichtigt.</p><p>Das Postulat der SPK-N 14.3008, "Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme und der Schutzbedürftigkeit", sieht vor, Möglichkeiten zur Verbesserung der rechtlichen Situation der vorläufig aufgenommenen Personen auf Gesetzesstufe grundsätzlich zu prüfen. Der Bundesrat hat sich am 28. Mai 2014 bereiterklärt, das Postulat anzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende 2013 lebten in der Schweiz mehr als 22 000 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F). Davon leben 9582 Personen (38 Prozent) seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz. Der zeitlich befristete Charakter dieses Status widerspiegelt aber nicht die Realität, lässt sich doch die Mehrzahl der vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz nieder. Unter ihnen sind zahlreiche sri-lankische Staatsangehörige.</p><p>Der jüngste Bericht zur Integration der vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt kommt zum Schluss, dass Personen mit einem Ausweis F Mühe bekunden, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Dies, weil zahlreiche Arbeitgeber mit den Modalitäten im Zusammenhang mit dem Ausweis F nicht vertraut sind oder weil sich Arbeitgeber nicht für eine Person einsetzen wollen, die sich bloss vorläufig in der Schweiz aufhält. Hinzu kommt, dass Personen mit einem Ausweis F sich in einem sehr unsicheren Arbeitsverhältnis befinden, da eine Wegweisung jederzeit möglich ist.</p><p>Das Zaudern, das der Bundesrat in Bezug auf Sri Lanka seit mehreren Jahren an den Tag legt, hat für sri-lankische Staatsangehörige nervenaufreibende, ja gar desaströse Folgen, insbesondere für ihren Alltag. Das Vorgehen des Bundesrates hat die Integration sri-lankischer Staatsangehöriger nicht begünstigt.</p><p>Um die Situation zu verbessern, sind Massnahmen angezeigt, dank denen die wahren Hürden, die einer Integration dieses Teils der Bevölkerung im Weg stehen, beseitigt werden können. Eine dieser Hürden ist der "vorläufige" Charakter des genannten Status, der zu einer schrecklichen psychischen Instabilität führt; eine weitere Hürde ist die Tatsache, dass die sehr strengen Anforderungen für den Erhalt eines Ausweises B entmutigend wirken. Erschwerend für eine Integration wirkt sich auch aus, dass Arbeitgeber nur schlecht über die Möglichkeiten, die sich vorläufig Aufgenommenen beim Zugang zum Arbeitsmarkt bieten, informiert sind; ein weiterer Faktor ist die Frage, inwieweit die im Herkunfsstaat gewonnene Berufserfahrung und erworbenen Qualifikationen anerkannt werden usw.</p><p>Angesichts der heiklen rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensumstände sri-lankischer Staatsangehöriger in der Schweiz bitte ich den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Was gedenkt der Bundesrat nach einer Phase des Zauderns im Umgang mit der genannten Problematik, in der auch Fehler gemacht wurden, zu unternehmen, um die berufliche und gesellschaftliche Integration sri-lankischer Staatsangehöriger in der Schweiz - für welche eine unklare Politik direkte und schwerwiegende Konsequenzen hat - zu begünstigen?</p>
    • Heikle Lage der vorläufig aufgenommenen sri-lankischen Staatsangehörigen in der Schweiz

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