Versachlichung der Kommunikation im Bereich der IV
- ShortId
-
14.3528
- Id
-
20143528
- Updated
-
14.11.2025 08:29
- Language
-
de
- Title
-
Versachlichung der Kommunikation im Bereich der IV
- AdditionalIndexing
-
28;Bundesamt für Sozialversicherung;Missbrauch;Invalidenversicherung;Kommunikation
- 1
-
- L04K08040106, Bundesamt für Sozialversicherung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K01010219, Missbrauch
- L02K1202, Kommunikation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Seit Einführung der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) im Rahmen der 5. IVG-Revision hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) regelmässig über deren Entwicklung und Resultate informiert. Mit dieser Berichterstattung hat das BSV der Öffentlichkeit aufgezeigt, dass die IV die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs professionell angegangen ist und die IV-Stellen in der Lage sind, missbräuchlichen Leistungsbezug aufzudecken.</p><p>Aufgrund der gemachten Erfahrungen hat das BSV in diesem Jahr ganz bewusst und konsequent von der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs gesprochen und den strafrechtlich definierten Begriff des Betruges in seiner Medienmitteilung vermieden, um niemanden ungerechtfertigt zu kriminalisieren. Damit sollte der Eindruck vermieden werden, dass jede von den BVM-Spezialisten aufgedeckte, zu Unrecht bezogene Leistung der IV auch gleich einen strafrechtlich relevanten Fall von Betrug darstellt.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat das BSV in diesem heiklen Bereich zu einer Versachlichung der Information und Diskussion beigetragen. Mit den publizierten Zahlen wird zwar belegt, dass es Versicherungsmissbrauch in der IV gibt, dies jedoch in einem weitaus geringeren Ausmass als wohl bisher angenommen. Dementsprechend wird aufgezeigt, dass die IV-Stellen mit ihren Spezialisten in der Lage sind, diesen Versicherungsmissbrauch aufzudecken. Damit wird indirekt belegt, dass die grosse Mehrheit der Versicherten ihre Leistungen korrekt und ehrlich von der IV beziehen, womit sie eben gerade vor Misstrauen und Generalverdacht geschützt werden.</p><p>2. Während der Phase der Eingliederung liegt der Fokus der IV-Stellen auf einer möglichst erfolgreichen beruflichen Eingliederung mit adäquaten Massnahmen für die Versicherten. Die BVM konzentriert sich dagegen auf das Verfahren der Rentenzusprache und tangiert somit nicht die Eingliederungsbemühungen der IV. Die BVM hat in der Zwischenzeit jedoch auch bereits eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung, womit nicht zuletzt auch die Bereitschaft der Versicherten zur Eingliederung eher gefördert als gefährdet werden dürfte.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das BSV eine sachgerechte und transparente Berichterstattung über die BVM betreibt und diese auch so fortführen soll. Auf möglicherweise missverständliche Formulierungen wie "das bewusste Erschleichen einer Leistung" sollte in Zukunft jedoch verzichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) steht unter politischem Druck, über seine Tätigkeit insbesondere im Bereich der IV zu informieren. Es hat deshalb am 29. April 2014 mit einer Medienmitteilung über Zahlen und Fakten im Jahr 2013 berichtet. Ein Abschnitt befasste sich mit der "erfolgreiche(n) Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs". Gemäss Medienmitteilung konnte das BSV im letzten Jahr in 570 Fällen das "bewusste Erschleichen einer Leistung" nachweisen. </p><p>Es ist unbestritten, dass das BSV über die Ahndung von Versicherungsmissbrauch durch die IV-Stellen berichten soll. Damit wird das Vertrauen der Bevölkerung in die IV gestärkt, indem jeder Mann und jede Frau von korrekt durchgeführten Verfahren ausgehen kann. Zudem wird der generelle Missbrauchsverdacht gegen IV-Leistungsbezüger abgewendet.</p><p>Auftrag des BSV ist es, Fakten zu vermitteln und sich einer verständlichen, juristisch korrekten Sprache zu bedienen. In seiner letzten Medienmitteilung ist dies nicht der Fall. Darin wird von Versicherungsmissbrauch und vom bewussten Erschleichen von Leistungen gesprochen. Im Verständnis des Volksmunds sind damit Betrüger gemeint.</p><p>Dass mit Versicherungsmissbrauch kein Betrug im strafrechtlichen Sinn gemeint ist, erschliesst sich erst nach einer genaueren Recherche auf der Website des BSV. Dort kann man herausfinden, dass die Abklärungen der IV in den wenigsten Fällen zum Vorwurf eines missbräuchlichen Verhaltens führen oder gar in ein strafrechtliches Verfahren münden. Letztes Jahr wurden 30 Strafanzeigen eingereicht, ohne dass die IV-Stellen wissen, wie viele Personen tatsächlich verurteilt wurden.</p><p>Auf der Website des BSV kann man auch herausfinden, dass in nicht wenigen Fällen die verdächtigten Personen zwar Leistungen erhalten, die ihnen nicht unbedingt rechtmässig zugesprochen wurden. Oft liegt in diesen Fällen der Fehler gemäss BSV bei unsorgfältigen Vorabklärungen und mangelhaften Entscheiden der IV-Stellen.</p><p>Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.</p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?</p><p>3. Wie gedenkt er die Kommunikation des BSV zu versachlichen?</p>
- Versachlichung der Kommunikation im Bereich der IV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Seit Einführung der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) im Rahmen der 5. IVG-Revision hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) regelmässig über deren Entwicklung und Resultate informiert. Mit dieser Berichterstattung hat das BSV der Öffentlichkeit aufgezeigt, dass die IV die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs professionell angegangen ist und die IV-Stellen in der Lage sind, missbräuchlichen Leistungsbezug aufzudecken.</p><p>Aufgrund der gemachten Erfahrungen hat das BSV in diesem Jahr ganz bewusst und konsequent von der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs gesprochen und den strafrechtlich definierten Begriff des Betruges in seiner Medienmitteilung vermieden, um niemanden ungerechtfertigt zu kriminalisieren. Damit sollte der Eindruck vermieden werden, dass jede von den BVM-Spezialisten aufgedeckte, zu Unrecht bezogene Leistung der IV auch gleich einen strafrechtlich relevanten Fall von Betrug darstellt.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat das BSV in diesem heiklen Bereich zu einer Versachlichung der Information und Diskussion beigetragen. Mit den publizierten Zahlen wird zwar belegt, dass es Versicherungsmissbrauch in der IV gibt, dies jedoch in einem weitaus geringeren Ausmass als wohl bisher angenommen. Dementsprechend wird aufgezeigt, dass die IV-Stellen mit ihren Spezialisten in der Lage sind, diesen Versicherungsmissbrauch aufzudecken. Damit wird indirekt belegt, dass die grosse Mehrheit der Versicherten ihre Leistungen korrekt und ehrlich von der IV beziehen, womit sie eben gerade vor Misstrauen und Generalverdacht geschützt werden.</p><p>2. Während der Phase der Eingliederung liegt der Fokus der IV-Stellen auf einer möglichst erfolgreichen beruflichen Eingliederung mit adäquaten Massnahmen für die Versicherten. Die BVM konzentriert sich dagegen auf das Verfahren der Rentenzusprache und tangiert somit nicht die Eingliederungsbemühungen der IV. Die BVM hat in der Zwischenzeit jedoch auch bereits eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung, womit nicht zuletzt auch die Bereitschaft der Versicherten zur Eingliederung eher gefördert als gefährdet werden dürfte.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das BSV eine sachgerechte und transparente Berichterstattung über die BVM betreibt und diese auch so fortführen soll. Auf möglicherweise missverständliche Formulierungen wie "das bewusste Erschleichen einer Leistung" sollte in Zukunft jedoch verzichtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) steht unter politischem Druck, über seine Tätigkeit insbesondere im Bereich der IV zu informieren. Es hat deshalb am 29. April 2014 mit einer Medienmitteilung über Zahlen und Fakten im Jahr 2013 berichtet. Ein Abschnitt befasste sich mit der "erfolgreiche(n) Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs". Gemäss Medienmitteilung konnte das BSV im letzten Jahr in 570 Fällen das "bewusste Erschleichen einer Leistung" nachweisen. </p><p>Es ist unbestritten, dass das BSV über die Ahndung von Versicherungsmissbrauch durch die IV-Stellen berichten soll. Damit wird das Vertrauen der Bevölkerung in die IV gestärkt, indem jeder Mann und jede Frau von korrekt durchgeführten Verfahren ausgehen kann. Zudem wird der generelle Missbrauchsverdacht gegen IV-Leistungsbezüger abgewendet.</p><p>Auftrag des BSV ist es, Fakten zu vermitteln und sich einer verständlichen, juristisch korrekten Sprache zu bedienen. In seiner letzten Medienmitteilung ist dies nicht der Fall. Darin wird von Versicherungsmissbrauch und vom bewussten Erschleichen von Leistungen gesprochen. Im Verständnis des Volksmunds sind damit Betrüger gemeint.</p><p>Dass mit Versicherungsmissbrauch kein Betrug im strafrechtlichen Sinn gemeint ist, erschliesst sich erst nach einer genaueren Recherche auf der Website des BSV. Dort kann man herausfinden, dass die Abklärungen der IV in den wenigsten Fällen zum Vorwurf eines missbräuchlichen Verhaltens führen oder gar in ein strafrechtliches Verfahren münden. Letztes Jahr wurden 30 Strafanzeigen eingereicht, ohne dass die IV-Stellen wissen, wie viele Personen tatsächlich verurteilt wurden.</p><p>Auf der Website des BSV kann man auch herausfinden, dass in nicht wenigen Fällen die verdächtigten Personen zwar Leistungen erhalten, die ihnen nicht unbedingt rechtmässig zugesprochen wurden. Oft liegt in diesen Fällen der Fehler gemäss BSV bei unsorgfältigen Vorabklärungen und mangelhaften Entscheiden der IV-Stellen.</p><p>Das BSV trägt somit mit seiner Kommunikation dazu bei, dass in der Bevölkerung das generelle Misstrauen und die allgemeinen Vorurteile gegen Personen mit IV-Leistungen weiter zementiert werden.</p><p>1. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung?</p><p>2. Gefährdet diese Art der Kommunikation nach Meinung des Bundesrates nicht die Eingliederungsbemühungen der IV?</p><p>3. Wie gedenkt er die Kommunikation des BSV zu versachlichen?</p>
- Versachlichung der Kommunikation im Bereich der IV
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