Hangbeiträge für Hanglagen ab 50 Prozent Neigung sind ab 2015 zu entrichten
- ShortId
-
14.3540
- Id
-
20143540
- Updated
-
14.11.2025 06:58
- Language
-
de
- Title
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Hangbeiträge für Hanglagen ab 50 Prozent Neigung sind ab 2015 zu entrichten
- AdditionalIndexing
-
55;Land- und Forstwirtschaft;Bewirtschaftungsbeiträge;Bergbauernbetrieb;Flächenbeiträge;Direktzahlungen
- 1
-
- L02K1401, Land- und Forstwirtschaft
- L05K1401050301, Bergbauernbetrieb
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L07K14010404030101, Flächenbeiträge
- L06K140104040301, Bewirtschaftungsbeiträge
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bewirtschaftung von Flächen in diesen Hanglagen ist sehr aufwendig und zum grössten Teil Handarbeit. Gleichzeitig ist es von grosser Wichtigkeit, dass diese Flächen auch künftig genutzt werden, damit die Verwaldung und Verbuschung dieser Flächen verhindert wird. Dies ist auch insbesondere für den Erhalt der landschaftlichen Attraktivität und deren Qualität von grosser Bedeutung.</p><p>Richtigerweise hat das Parlament zur Entgeltung dieser Leistung einen Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen ab 50 Prozent Neigung vorgesehen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Wille des Parlamentes, die aufwendige Bewirtschaftung der Hanglagen ab 50 Prozent fair zu entgelten, missachtet wird und diese Zahlungen erst ab 2017 entrichtet werden sollen.</p>
- <p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) haben der Bundesrat und das Parlament den Handlungsbedarf für Flächen in Hanglagen erkannt. So hat das Parlament einen neuen Steillagenbeitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil an steilen Mähwiesen eingeführt, und der Bundesrat hat den Beitrag für Flächen mit mehr als 35 Prozent Neigung auf 700 Franken je Hektar erhöht. Zusätzlich hat der Bundesrat eine neue Hangneigungskategorie für Flächen mit mehr als 50 Prozent Neigung festgelegt, um der aufwendigen Handarbeit für die Bewirtschaftung dieser Flächen Rechnung zu tragen.</p><p>Damit die Flächen mit einer Hangneigung über 50 Prozent korrekt und mit vernünftigem Aufwand für alle Beteiligten erfasst werden können, müssen die Kantone ein geografisches Informationssystem (GIS) haben, mit dem die Flächen den Betrieben zugewiesen werden können.</p><p>Die Einführung und Anwendung des GIS stellt für die Kantone jedoch eine grosse Herausforderung dar. Zuerst müssen die notwendigen Informatikanwendungen beschafft und eingeführt werden. Danach müssen die Daten der einzelnen Betriebe erstmalig aufwendig erfasst und plausibilisiert werden. Unter anderem aufgrund der Stellungnahmen der Kantone zur AP 2014-2017 hat der Bundesrat die GIS-Pflicht erst per 1. Juni 2017 eingeführt. Es ist nicht möglich, dass früher flächendeckend für alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die notwendigen Daten zur Verfügung stehen.</p><p>Die nichtverwendeten Mittel infolge der späteren Einführung der höheren Beiträge für Flächen mit mehr als 50 Prozent Hangneigung werden automatisch als Übergangsbeiträge ausgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die gemäss DZV vorgesehenen Hangbeiträge für Steillagen ab 50 Prozent ab 2015 entrichtet werden.</p>
- Hangbeiträge für Hanglagen ab 50 Prozent Neigung sind ab 2015 zu entrichten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bewirtschaftung von Flächen in diesen Hanglagen ist sehr aufwendig und zum grössten Teil Handarbeit. Gleichzeitig ist es von grosser Wichtigkeit, dass diese Flächen auch künftig genutzt werden, damit die Verwaldung und Verbuschung dieser Flächen verhindert wird. Dies ist auch insbesondere für den Erhalt der landschaftlichen Attraktivität und deren Qualität von grosser Bedeutung.</p><p>Richtigerweise hat das Parlament zur Entgeltung dieser Leistung einen Beitrag für die Bewirtschaftung von Flächen ab 50 Prozent Neigung vorgesehen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Wille des Parlamentes, die aufwendige Bewirtschaftung der Hanglagen ab 50 Prozent fair zu entgelten, missachtet wird und diese Zahlungen erst ab 2017 entrichtet werden sollen.</p>
- <p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2014-2017) haben der Bundesrat und das Parlament den Handlungsbedarf für Flächen in Hanglagen erkannt. So hat das Parlament einen neuen Steillagenbeitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil an steilen Mähwiesen eingeführt, und der Bundesrat hat den Beitrag für Flächen mit mehr als 35 Prozent Neigung auf 700 Franken je Hektar erhöht. Zusätzlich hat der Bundesrat eine neue Hangneigungskategorie für Flächen mit mehr als 50 Prozent Neigung festgelegt, um der aufwendigen Handarbeit für die Bewirtschaftung dieser Flächen Rechnung zu tragen.</p><p>Damit die Flächen mit einer Hangneigung über 50 Prozent korrekt und mit vernünftigem Aufwand für alle Beteiligten erfasst werden können, müssen die Kantone ein geografisches Informationssystem (GIS) haben, mit dem die Flächen den Betrieben zugewiesen werden können.</p><p>Die Einführung und Anwendung des GIS stellt für die Kantone jedoch eine grosse Herausforderung dar. Zuerst müssen die notwendigen Informatikanwendungen beschafft und eingeführt werden. Danach müssen die Daten der einzelnen Betriebe erstmalig aufwendig erfasst und plausibilisiert werden. Unter anderem aufgrund der Stellungnahmen der Kantone zur AP 2014-2017 hat der Bundesrat die GIS-Pflicht erst per 1. Juni 2017 eingeführt. Es ist nicht möglich, dass früher flächendeckend für alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die notwendigen Daten zur Verfügung stehen.</p><p>Die nichtverwendeten Mittel infolge der späteren Einführung der höheren Beiträge für Flächen mit mehr als 50 Prozent Hangneigung werden automatisch als Übergangsbeiträge ausgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die gemäss DZV vorgesehenen Hangbeiträge für Steillagen ab 50 Prozent ab 2015 entrichtet werden.</p>
- Hangbeiträge für Hanglagen ab 50 Prozent Neigung sind ab 2015 zu entrichten
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