Freiräume in städtischen Siedlungsgebieten

ShortId
14.3568
Id
20143568
Updated
28.07.2023 06:51
Language
de
Title
Freiräume in städtischen Siedlungsgebieten
AdditionalIndexing
2846;Agglomeration;Zersiedelung;Stadtplanung;Naturschutzgebiet;Finanzierung;Naherholungsraum
1
  • L04K01020417, Stadtplanung
  • L04K01020408, Naherholungsraum
  • L04K01020201, Agglomeration
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0102042101, Zersiedelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Leuenberger-Genève 12.3763 vom 20. September 2012 angedeutet, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden müssten, damit der Bund, zum Beispiel im Rahmen der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung, Massnahmen zur Entwicklung von Freiräumen mitfinanzieren könnte.</p><p>Am 3. März 2013 hat das Stimmvolk die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes mit 62,9 Prozent und damit die Bekämpfung der Zersiedelung, das verdichtete Wohnen, den Schutz des Kulturlandes und das bedarfsorientierte Wachstum angenommen.</p><p>Nun muss man die Instrumente schaffen, mit denen dieser Entscheid umgesetzt werden kann. Damit Verdichtung mit Lebensqualität einhergeht, muss man den Bewohnerinnen und Bewohnern Freiräume zur Verfügung stellen und raschen Zugang zu Erholungs- und Begegnungszonen gewähren. Der Kontakt zur Natur ist besonders im städtischen Gebiet sehr wichtig. Verdichtungsprojekte müssen an hohen Qualitätsanforderungen gemessen werden. Daneben sind Freiräume beziehungsweise Grünzonen zu entwickeln. </p><p>Zurzeit lassen sich im Rahmen der Agglomerationspolitik nur Mobilitätsprojekte finanzieren. In den Kantonen und Gemeinden gestaltet sich der Verteilkampf zwischen Ausbau der Infrastrukturen, Wohnungsbau und Erhaltung nichtüberbauten Raumes oft hart. Die Freiräume erfüllen vielfältige Funktionen und dienen beispielsweise als Begegnungsorte, Erholungsgebiete und touristische Anziehungspunkte; sie ermöglichen die Versorgung mit lokal erzeugten Nahrungsmitteln, sind dem Erhalt der Biodiversität zuträglich und werten das Landschaftsbild auf.</p><p>Der Druck auf die Freiräume, die innerhalb der Siedlungsgebiete liegen oder direkt daran angrenzen, wird in den Kantonen immer grösser. Darum sind Instrumente zu schaffen, dank denen die verschiedenen Akteure die Nutzung dieser Räume besser steuern können. Dieses Anliegen ist von nationaler Bedeutung: Drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sind davon betroffen, nämlich alle Personen, die in städtischen Gebieten wohnen. </p><p>Es braucht deshalb, wie es der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 12.3763 andeutet, eine gesetzliche Grundlage, mit der diese Finanzierungslücke geschlossen wird und die es Kantonen und Städten ermöglicht, das Gleichgewicht zwischen Verdichtung und Freiraumentwicklung zu finden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Freiräumen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Siedlungsentwicklung nach innen, bewusst. Mit der Agglomerationspolitik, dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003 (WFG; SR 842), dem Aktionsplan Biodiversität Schweiz, dem Nationalen Programm Ernährung und Bewegung (insbesondere Förderung von Sport und Bewegung), der Agrarpolitik 2014-2017 (insbesondere Landschaftsqualitätsbeiträge), der Waldpolitik 2020 (insbesondere Freizeit im Wald) sowie mit Instrumenten im Bereich Gewässer, Natur- und Umweltschutz kann der Bund massgeblich auf die Freiräume und auf die Siedlungsentwicklung nach innen Einfluss nehmen. Die Umsetzung dieser Politiken und Instrumente des Bundes ist aber in den meisten Fällen Sache der Kantone und Gemeinden. Bei der Erhaltung und Entwicklung der Freiräume handelt es sich deshalb in erster Linie um eine Aufgabe der Städte, Gemeinden und Kantone.</p><p>Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es bedeutsam, dass die Menschen bewegungsfreundliche Freiräume vorfinden, um lange autonom und gesund leben zu können. Es ist erwiesen, dass regelmässige Bewegung das Risiko an weitverbreiteten Krankheiten senkt und sich Bewegung positiv auf die Hauptrisikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten auswirkt. Um dem Druck auf die Freiräume standzuhalten, wäre eine gesetzliche Verankerung der Freiräume eine wirksame Massnahme unter der Voraussetzung, dass sie auf die Aufgaben der Städte, Gemeinden und Kantone abgestimmt ist.</p><p>Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) hat am 7. Juni 2013 ihre Strategie zur schweizerischen Agglomerationspolitik veröffentlicht. Sie schlägt unter anderem vor, mögliche Finanzierungsinstrumente zur Freiraumentwicklung in Abstimmung mit den Agglomerationsprogrammen Siedlung und Verkehr zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat wird Anfang 2015 einen Bericht über die Evaluation und Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik des Bundes verabschieden. In diesem Zusammenhang wird er auch den Vorschlag der TAK prüfen.</p><p>Der Bund unterstützt bereits heute punktuell Massnahmen zur Freiraumentwicklung, wie dies zurzeit im Rahmen der Modellvorhaben zur nachhaltigen Raumentwicklung der Fall ist. Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Bundes ist sein Handlungsspielraum zur Finanzierung von neuen Aufgaben jedoch sehr beschränkt. Eine Mitfinanzierung via die bestehenden Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wird vom Bundesrat nicht als zweckmässig beurteilt. Er erachtet es deshalb nicht als sachgerecht, seinem Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes vorzugreifen und damit auch die Ergebnisse der Prüfung allfälliger Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Gesetzesänderungen zu unterbreiten, die notwendig sind, damit Massnahmen gefördert werden können, deren Ziel die Entwicklung von Freiräumen in städtischen Siedlungsgebieten ist.</p>
  • Freiräume in städtischen Siedlungsgebieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Leuenberger-Genève 12.3763 vom 20. September 2012 angedeutet, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden müssten, damit der Bund, zum Beispiel im Rahmen der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung, Massnahmen zur Entwicklung von Freiräumen mitfinanzieren könnte.</p><p>Am 3. März 2013 hat das Stimmvolk die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes mit 62,9 Prozent und damit die Bekämpfung der Zersiedelung, das verdichtete Wohnen, den Schutz des Kulturlandes und das bedarfsorientierte Wachstum angenommen.</p><p>Nun muss man die Instrumente schaffen, mit denen dieser Entscheid umgesetzt werden kann. Damit Verdichtung mit Lebensqualität einhergeht, muss man den Bewohnerinnen und Bewohnern Freiräume zur Verfügung stellen und raschen Zugang zu Erholungs- und Begegnungszonen gewähren. Der Kontakt zur Natur ist besonders im städtischen Gebiet sehr wichtig. Verdichtungsprojekte müssen an hohen Qualitätsanforderungen gemessen werden. Daneben sind Freiräume beziehungsweise Grünzonen zu entwickeln. </p><p>Zurzeit lassen sich im Rahmen der Agglomerationspolitik nur Mobilitätsprojekte finanzieren. In den Kantonen und Gemeinden gestaltet sich der Verteilkampf zwischen Ausbau der Infrastrukturen, Wohnungsbau und Erhaltung nichtüberbauten Raumes oft hart. Die Freiräume erfüllen vielfältige Funktionen und dienen beispielsweise als Begegnungsorte, Erholungsgebiete und touristische Anziehungspunkte; sie ermöglichen die Versorgung mit lokal erzeugten Nahrungsmitteln, sind dem Erhalt der Biodiversität zuträglich und werten das Landschaftsbild auf.</p><p>Der Druck auf die Freiräume, die innerhalb der Siedlungsgebiete liegen oder direkt daran angrenzen, wird in den Kantonen immer grösser. Darum sind Instrumente zu schaffen, dank denen die verschiedenen Akteure die Nutzung dieser Räume besser steuern können. Dieses Anliegen ist von nationaler Bedeutung: Drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sind davon betroffen, nämlich alle Personen, die in städtischen Gebieten wohnen. </p><p>Es braucht deshalb, wie es der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 12.3763 andeutet, eine gesetzliche Grundlage, mit der diese Finanzierungslücke geschlossen wird und die es Kantonen und Städten ermöglicht, das Gleichgewicht zwischen Verdichtung und Freiraumentwicklung zu finden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Freiräumen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Siedlungsentwicklung nach innen, bewusst. Mit der Agglomerationspolitik, dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003 (WFG; SR 842), dem Aktionsplan Biodiversität Schweiz, dem Nationalen Programm Ernährung und Bewegung (insbesondere Förderung von Sport und Bewegung), der Agrarpolitik 2014-2017 (insbesondere Landschaftsqualitätsbeiträge), der Waldpolitik 2020 (insbesondere Freizeit im Wald) sowie mit Instrumenten im Bereich Gewässer, Natur- und Umweltschutz kann der Bund massgeblich auf die Freiräume und auf die Siedlungsentwicklung nach innen Einfluss nehmen. Die Umsetzung dieser Politiken und Instrumente des Bundes ist aber in den meisten Fällen Sache der Kantone und Gemeinden. Bei der Erhaltung und Entwicklung der Freiräume handelt es sich deshalb in erster Linie um eine Aufgabe der Städte, Gemeinden und Kantone.</p><p>Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es bedeutsam, dass die Menschen bewegungsfreundliche Freiräume vorfinden, um lange autonom und gesund leben zu können. Es ist erwiesen, dass regelmässige Bewegung das Risiko an weitverbreiteten Krankheiten senkt und sich Bewegung positiv auf die Hauptrisikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten auswirkt. Um dem Druck auf die Freiräume standzuhalten, wäre eine gesetzliche Verankerung der Freiräume eine wirksame Massnahme unter der Voraussetzung, dass sie auf die Aufgaben der Städte, Gemeinden und Kantone abgestimmt ist.</p><p>Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) hat am 7. Juni 2013 ihre Strategie zur schweizerischen Agglomerationspolitik veröffentlicht. Sie schlägt unter anderem vor, mögliche Finanzierungsinstrumente zur Freiraumentwicklung in Abstimmung mit den Agglomerationsprogrammen Siedlung und Verkehr zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat wird Anfang 2015 einen Bericht über die Evaluation und Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik des Bundes verabschieden. In diesem Zusammenhang wird er auch den Vorschlag der TAK prüfen.</p><p>Der Bund unterstützt bereits heute punktuell Massnahmen zur Freiraumentwicklung, wie dies zurzeit im Rahmen der Modellvorhaben zur nachhaltigen Raumentwicklung der Fall ist. Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Bundes ist sein Handlungsspielraum zur Finanzierung von neuen Aufgaben jedoch sehr beschränkt. Eine Mitfinanzierung via die bestehenden Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wird vom Bundesrat nicht als zweckmässig beurteilt. Er erachtet es deshalb nicht als sachgerecht, seinem Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes vorzugreifen und damit auch die Ergebnisse der Prüfung allfälliger Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund vorwegzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Gesetzesänderungen zu unterbreiten, die notwendig sind, damit Massnahmen gefördert werden können, deren Ziel die Entwicklung von Freiräumen in städtischen Siedlungsgebieten ist.</p>
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