Entwicklung des Hypothekenmarkts

ShortId
14.3585
Id
20143585
Updated
28.07.2023 06:43
Language
de
Title
Entwicklung des Hypothekenmarkts
AdditionalIndexing
24;2846;Kontrolle;Bodenmarkt;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Finanzmarkt;Hypothek
1
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L05K0507020103, Hypothek
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K01020403, Bodenmarkt
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nach einer Zeit der konjunkturellen Überhitzung werden auf dem Hypothekenmarkt Anzeichen von Verlangsamung und sogar Preisrückgang erkennbar. Es könnte sich demnach als voreilig, ja sogar gefährlich erweisen, zusätzlich allzu harte Massnahmen zu ergreifen und dem Markt plötzlich einen Riegel vorzuschieben wie zu Beginn der Neunzigerjahre, als dringliche Beschlüsse zu einem zweifelsohne extremen Schock geführt haben. Darüber hinaus ist es heutzutage schwierig, zu verstehen, wie sich die Finma, die SNB, die Regierung und die Bundesverwaltung die Verantwortung in diesem Bereich teilen. Zurzeit spricht man davon, die Amortisation so zu beschleunigen, dass die Belehnungsquote bereits nach 15 Jahren bei 65 Prozent liegt. Man kann davon ausgehen, dass diese Beschleunigung eine Massnahme darstellt, die sinnvoll ist, um die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Wertminderungen schützen zu können, ungeachtet der Tatsache, dass zurzeit reichlich Geld vorhanden ist. Zudem ist eine Amortisation von einem Prozent hinnehmbar, selbst wenn die Zinsen stark ansteigen sollten. Von einem anderen Standpunkt aus betrachtet muss man sich wiederum fragen, ob die Sichtweise der Regulierungsbehörden nicht zu wenig differenziert ist, da sie auf die Institute, die zur Hypothekarverschuldung drängen, keinen grösseren Druck ausüben als auf solche, die von vornherein verantwortungsbewusst handeln und die Möglichkeiten des Marktes nicht vollständig ausschöpfen. Aus diesem Grund überrascht es noch viel mehr, dass man Darlehen nicht ins Visier nimmt, die von anderen Akteuren wie den Versicherungen gewährt werden.</p>
  • <p>1. Seit mehreren Jahren weist die Schweiz ein anhaltend starkes Wachstum der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise für Wohnliegenschaften auf. Da dieses Wachstum deutlich höher war als dasjenige der Einkommen respektive des Bruttoinlandprodukts, haben sich auf diesen Märkten Ungleichgewichte aufgebaut. Das Wachstum hat sich in den letzten Quartalen zwar etwas abgeschwächt, es ist aber nach wie vor stärker als jenes der Einkommen. Trotz verschiedener Massnahmen bestehen weiterhin Ungleichgewichte auf den Hypothekar- und Immobilienmärkten. Dies schliesst neben selbstgenutztem Wohneigentum auch Renditeliegenschaften ein.</p><p>Von Immobilienmärkten ging in der Vergangenheit immer wieder ein beträchtliches Risiko für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der öffentlichen Finanzen sowie auch für die Finanzstabilität aus. Fallende Immobilienpreise - ausgelöst durch eine konjunkturelle Verlangsamung - können längere Rezessionen auslösen und zu grossen Verlusten bei Banken führen. Für Banken und Kreditnehmer nehmen die Risiken auch bei einem allfälligen Zinsanstieg zu. Die Zinslast für Kreditnehmer würde steigen und entsprechend bei exponierten Banken auch das Risiko von Kreditausfällen. Was die von Versicherungen und Pensionskassen gewährten Hypotheken angeht, so entfallen darauf nur geringe Marktanteile, weshalb das hiervon ausgehende Risiko für die Gesamtwirtschaft gering ist.</p><p>Der Bundesrat begrüsst vor diesem Hintergrund die im Juni 2014 von der Schweizerischen Bankiervereinigung beschlossene Anpassung der Standesregeln für die Vergabe von Hypotheken und sieht deshalb bis auf Weiteres von der Einführung zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypotheken ab.</p><p>2. Die verschiedenen Institutionen nehmen unterschiedliche Rollen wahr. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik. Sie gewährleistet die Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung und trägt zur Finanzstabilität bei (systemische, d. h. makroprudenzielle Aufsicht). Im Rahmen ihres Mandates überwacht die SNB laufend die Entwicklungen auf dem Hypothekarmarkt und warnt vor allfälligen Ungleichgewichten. Falls die Nationalbank Handlungsbedarf ausmacht, stellt sie dem Bundesrat entsprechende Anträge, wie z. B. auf Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Kapitalpuffers. Der Bundesrat fällt betreffend den antizyklischen Kapitalpuffer den endgültigen Entscheid.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Lage derzeit vorab aus einer wirtschaftspolitischen Perspektive. Er lässt sich regelmässig von den zuständigen Stellen über die laufenden Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt informieren.</p><p>Die Finma setzt sich als unabhängige Aufsichtsbehörde für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein und überprüft in diesem Zusammenhang regelmässig die Hypothekarkreditvergabe der einzelnen Banken (institutsbezogene, d. h. mikroprudenzielle Aufsicht). Der Bund wird handeln, wenn gesetzliche Änderungen notwendig werden. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Falle einer systembedrohenden Krise im Bereich Finanzstabilität und Finanzmarktregulierung zwischen dem EFD, der Finma und der SNB werden durch das sogenannte Memorandum of Understanding über die tripartite Zusammenarbeit der Schweizer Finanzbehörden geregelt.</p><p>3. Ein fairer Wettbewerb unter Finanzinstituten setzt voraus, dass sich alle an vergleichbare Regeln halten müssen. Gehen einzelne Institute übermässige Risiken ein, kann die Finma institutsspezifisch höhere Eigenmittel fordern. Institutsspezifische Massnahmen können weitere Instrumente zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypothekarkrediten ergänzen. Ein landesweit im Durchschnitt hohes Wachstum bei Immobilienpreisen und Hypotheken, wie es derzeit zu beobachten ist, lässt sich damit jedoch nur beschränkt angehen.</p><p>4. Für Versicherungen gelten im Bereich Hypothekarkreditvergabe etwas andere Regeln als für Banken, weil der Zweck der Regulierung ein anderer ist. So dürfen Versicherungen beispielsweise keine Baukredite vergeben, und anders als bei Banken gibt es aufsichtsrechtliche Grenzen für die maximale Nettobelehnung. Diese Regeln gelten für das sogenannte gebundene Vermögen, dem fast alle Hypotheken der Versicherungen zuzuordnen sind. Die Kreditvergabepraxis ist daher vergleichsweise konservativ und ein Bedarf für weitere regulatorische Massnahmen derzeit nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung des Hypothekenmarkts und die damit verbundenen Risiken aus der Sicht unterschiedlicher Arten von Kundinnen und Kunden und Geldgeberinnen und Geldgebern?</p><p>2. Wer regelt diesen Bereich tatsächlich (SNB, Finma, Bundesrat, EFD), und wie genau wirkt jede tatsächlich beteiligte Partei mit?</p><p>3. Ist es nicht an der Zeit, eine angemessene Unterscheidung vorzunehmen zwischen den Einrichtungen, die ihre Fähigkeit zur Selbstregulierung deutlich gezeigt haben, und den anderen Einrichtungen?</p><p>4. Welche Massnahmen sind hinsichtlich der Hypothekardarlehen, die von Versicherungen und Pensionskassen vergeben werden, geplant?</p>
  • Entwicklung des Hypothekenmarkts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach einer Zeit der konjunkturellen Überhitzung werden auf dem Hypothekenmarkt Anzeichen von Verlangsamung und sogar Preisrückgang erkennbar. Es könnte sich demnach als voreilig, ja sogar gefährlich erweisen, zusätzlich allzu harte Massnahmen zu ergreifen und dem Markt plötzlich einen Riegel vorzuschieben wie zu Beginn der Neunzigerjahre, als dringliche Beschlüsse zu einem zweifelsohne extremen Schock geführt haben. Darüber hinaus ist es heutzutage schwierig, zu verstehen, wie sich die Finma, die SNB, die Regierung und die Bundesverwaltung die Verantwortung in diesem Bereich teilen. Zurzeit spricht man davon, die Amortisation so zu beschleunigen, dass die Belehnungsquote bereits nach 15 Jahren bei 65 Prozent liegt. Man kann davon ausgehen, dass diese Beschleunigung eine Massnahme darstellt, die sinnvoll ist, um die Eigentümerinnen und Eigentümer vor Wertminderungen schützen zu können, ungeachtet der Tatsache, dass zurzeit reichlich Geld vorhanden ist. Zudem ist eine Amortisation von einem Prozent hinnehmbar, selbst wenn die Zinsen stark ansteigen sollten. Von einem anderen Standpunkt aus betrachtet muss man sich wiederum fragen, ob die Sichtweise der Regulierungsbehörden nicht zu wenig differenziert ist, da sie auf die Institute, die zur Hypothekarverschuldung drängen, keinen grösseren Druck ausüben als auf solche, die von vornherein verantwortungsbewusst handeln und die Möglichkeiten des Marktes nicht vollständig ausschöpfen. Aus diesem Grund überrascht es noch viel mehr, dass man Darlehen nicht ins Visier nimmt, die von anderen Akteuren wie den Versicherungen gewährt werden.</p>
    • <p>1. Seit mehreren Jahren weist die Schweiz ein anhaltend starkes Wachstum der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise für Wohnliegenschaften auf. Da dieses Wachstum deutlich höher war als dasjenige der Einkommen respektive des Bruttoinlandprodukts, haben sich auf diesen Märkten Ungleichgewichte aufgebaut. Das Wachstum hat sich in den letzten Quartalen zwar etwas abgeschwächt, es ist aber nach wie vor stärker als jenes der Einkommen. Trotz verschiedener Massnahmen bestehen weiterhin Ungleichgewichte auf den Hypothekar- und Immobilienmärkten. Dies schliesst neben selbstgenutztem Wohneigentum auch Renditeliegenschaften ein.</p><p>Von Immobilienmärkten ging in der Vergangenheit immer wieder ein beträchtliches Risiko für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der öffentlichen Finanzen sowie auch für die Finanzstabilität aus. Fallende Immobilienpreise - ausgelöst durch eine konjunkturelle Verlangsamung - können längere Rezessionen auslösen und zu grossen Verlusten bei Banken führen. Für Banken und Kreditnehmer nehmen die Risiken auch bei einem allfälligen Zinsanstieg zu. Die Zinslast für Kreditnehmer würde steigen und entsprechend bei exponierten Banken auch das Risiko von Kreditausfällen. Was die von Versicherungen und Pensionskassen gewährten Hypotheken angeht, so entfallen darauf nur geringe Marktanteile, weshalb das hiervon ausgehende Risiko für die Gesamtwirtschaft gering ist.</p><p>Der Bundesrat begrüsst vor diesem Hintergrund die im Juni 2014 von der Schweizerischen Bankiervereinigung beschlossene Anpassung der Standesregeln für die Vergabe von Hypotheken und sieht deshalb bis auf Weiteres von der Einführung zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypotheken ab.</p><p>2. Die verschiedenen Institutionen nehmen unterschiedliche Rollen wahr. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik. Sie gewährleistet die Preisstabilität unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung und trägt zur Finanzstabilität bei (systemische, d. h. makroprudenzielle Aufsicht). Im Rahmen ihres Mandates überwacht die SNB laufend die Entwicklungen auf dem Hypothekarmarkt und warnt vor allfälligen Ungleichgewichten. Falls die Nationalbank Handlungsbedarf ausmacht, stellt sie dem Bundesrat entsprechende Anträge, wie z. B. auf Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Kapitalpuffers. Der Bundesrat fällt betreffend den antizyklischen Kapitalpuffer den endgültigen Entscheid.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Lage derzeit vorab aus einer wirtschaftspolitischen Perspektive. Er lässt sich regelmässig von den zuständigen Stellen über die laufenden Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt informieren.</p><p>Die Finma setzt sich als unabhängige Aufsichtsbehörde für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein und überprüft in diesem Zusammenhang regelmässig die Hypothekarkreditvergabe der einzelnen Banken (institutsbezogene, d. h. mikroprudenzielle Aufsicht). Der Bund wird handeln, wenn gesetzliche Änderungen notwendig werden. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Falle einer systembedrohenden Krise im Bereich Finanzstabilität und Finanzmarktregulierung zwischen dem EFD, der Finma und der SNB werden durch das sogenannte Memorandum of Understanding über die tripartite Zusammenarbeit der Schweizer Finanzbehörden geregelt.</p><p>3. Ein fairer Wettbewerb unter Finanzinstituten setzt voraus, dass sich alle an vergleichbare Regeln halten müssen. Gehen einzelne Institute übermässige Risiken ein, kann die Finma institutsspezifisch höhere Eigenmittel fordern. Institutsspezifische Massnahmen können weitere Instrumente zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypothekarkrediten ergänzen. Ein landesweit im Durchschnitt hohes Wachstum bei Immobilienpreisen und Hypotheken, wie es derzeit zu beobachten ist, lässt sich damit jedoch nur beschränkt angehen.</p><p>4. Für Versicherungen gelten im Bereich Hypothekarkreditvergabe etwas andere Regeln als für Banken, weil der Zweck der Regulierung ein anderer ist. So dürfen Versicherungen beispielsweise keine Baukredite vergeben, und anders als bei Banken gibt es aufsichtsrechtliche Grenzen für die maximale Nettobelehnung. Diese Regeln gelten für das sogenannte gebundene Vermögen, dem fast alle Hypotheken der Versicherungen zuzuordnen sind. Die Kreditvergabepraxis ist daher vergleichsweise konservativ und ein Bedarf für weitere regulatorische Massnahmen derzeit nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung des Hypothekenmarkts und die damit verbundenen Risiken aus der Sicht unterschiedlicher Arten von Kundinnen und Kunden und Geldgeberinnen und Geldgebern?</p><p>2. Wer regelt diesen Bereich tatsächlich (SNB, Finma, Bundesrat, EFD), und wie genau wirkt jede tatsächlich beteiligte Partei mit?</p><p>3. Ist es nicht an der Zeit, eine angemessene Unterscheidung vorzunehmen zwischen den Einrichtungen, die ihre Fähigkeit zur Selbstregulierung deutlich gezeigt haben, und den anderen Einrichtungen?</p><p>4. Welche Massnahmen sind hinsichtlich der Hypothekardarlehen, die von Versicherungen und Pensionskassen vergeben werden, geplant?</p>
    • Entwicklung des Hypothekenmarkts

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