Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer KMU im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020

ShortId
14.3600
Id
20143600
Updated
14.11.2025 08:25
Language
de
Title
Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer KMU im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020
AdditionalIndexing
15;10;36;Klein- und mittleres Unternehmen;Beziehungen Schweiz-EU;Forschungsprogramm
1
  • L04K16020201, Forschungsprogramm
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Generell: Als Folge des Abstimmungsresultats vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungs-Initiative hat die Europäische Kommission (EC) die Verhandlungen mit der Schweiz bezüglich einer Assoziierung an das Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation Horizon 2020 vorerst sistiert. Die Schweiz nimmt im Rahmen dieses Programms deshalb derzeit den Status eines sogenannten Drittstaats ein. Dies bedeutet, dass sich Forschende aus der Schweiz im Rahmen sogenannter Verbund- oder Kooperationsprojekte an Horizon 2020 beteiligen können, jedoch in der Regel keine finanziellen Mittel von der EU erhalten. Bei den sogenannten Einzelprojekten von Horizon 2020 sind Schweizer Forschende im Drittstaatmodus von einer Projekteingabe ausgeschlossen.</p><p>Mit dem Beschluss vom 25. Juni 2014 hat der Bundesrat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Forschende aus der Schweiz unter den Bedingungen für Drittstaaten an den Aktivitäten von Horizon 2020 weitgehend so beteiligen können, wie dies bei einer Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungsrahmenprogramme der Fall wäre. Dies bedeutet konkret, dass Forschende in der Schweiz, die sich an Kooperationsprojekten von Horizon 2020 beteiligen, analog zur Situation vor 2004 im Rahmen der sogenannten "projektweisen Finanzierung" direkt durch den Bund gefördert werden.</p><p>Beitragsberechtigt sind Forschende in öffentlichen Forschungseinrichtungen, Organisationen und Unternehmen (d. h. auch KMU) mit Sitz in der Schweiz für alle Kooperationsprojekte des Horizon-2020-Pakets, inkl. der European Research Area-Networks (ERA-NETs) (<a href="http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=eranet-projects-home">http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=eranet-projects-home</a>; <a href="http://www.snf.ch/de/foerderung/programme/era-net/Seiten/default.aspx">http://www.snf.ch/de/foerderung/programme/era-net/Seiten/default.aspx</a>) und Projekten des European Institute of Innovation &amp; Technology (EIT). Ebenso sind die Kosten für die Leitung beziehungsweise Koordination von Kooperationsprojekten beitragsberechtigt.</p><p>Diese Massnahmen betreffen zunächst die Beteiligung an Horizon-2020-Projekten, welche im Rahmen der Ausschreibungen im Jahr 2014 eingereicht werden. Ziel des Bundesrates bleibt eine rasche und möglichst weitgehende Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020. Für 2015 und die folgenden Jahre wird die Situation deshalb neu zu beurteilen sein.</p><p>1. Die Kosten für die projektweise Beteiligung für das Jahr 2014 werden sich voraussichtlich in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken bewegen, was dem Kostenrahmen des im September 2013 vom Parlament gesprochenen Kredits für die Beteiligung am Horizon-2020-Paket im Jahr 2014 entspricht. Im Rahmen der Übergangsmassnahmen 2014 sind die Fördermittel damit durch den Umfang der ursprünglich geplanten Beiträge an Horizon 2020 begrenzt. Kompensationen oder Priorisierungen sind demnach nicht prinzipiell auszuschliessen, in der Anfangsphase von Horizon 2020 jedoch voraussichtlich nicht notwendig.</p><p>2. KMU können sich wie alle anderen beitragsberechtigten Schweizer Teilnehmenden unter den Teilnahmebedingungen für Drittstaaten an Horizon-2020-Kooperationsprojekten beteiligen. Schweizer KMU können jedoch keine Einzelprojekte bei der EC einreichen. Im Falle einer Bewilligung des Projekts durch die EC erhalten Schweizer Teilnehmende Fördermittel für ihre im Rahmen der Kooperationsprojekte vorgesehenen Projektbeiträge direkt vom Bund. Bisherige Rückmeldungen und Anfragen lassen darauf schliessen, dass zahlreiche KMU in der Schweiz beabsichtigen, sich an Horizon-2020-Projekten zu beteiligen. </p><p>3. Die nötigen rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung der projektweisen Finanzierung werden zurzeit in einer Verordnung erarbeitet; die Beitragskriterien orientieren sich dabei möglichst nahe an jenen von Horizon 2020, um eine Benachteiligung von Teilnehmenden aus der Schweiz zu vermeiden.</p><p>4. Es ist vorgesehen, dass die sogenannten Begleitmassnahmen inklusive der "KMU-Beiträge" auch bei der Beteiligung an den Rahmenprogrammen im Drittstaatmodus fortgeführt werden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative wurde die Beteiligung von Schweizer Partnern am Forschungsprogramm Horizon 2020 und an den davon abhängigen Joint Technology Initiatives (JTI) suspendiert. Dies trifft neben den grossen Forschungsstätten wie die ETH und Universitäten im Besonderen auch innovative KMU, die sich in den europäischen Netzwerken sowohl Schlüsselwissen als auch Industriepartner und Kunden erschliessen konnten und deren Innovationsrisiken durch die finanzielle Projektunterstützung abgefedert wurden. </p><p>Die KMU, welche im Gegensatz zu den Forschungsinstitutionen kommerziell agieren und langfristige Arbeitsplätze im Industrie- und Dienstleistungsbereich schaffen, trifft die derzeitige Unsicherheit der künftigen Forschungs- und Entwicklungsförderung stark, da spezifische Projektanträge oft bloss einmal pro Jahr eingereicht werden können. Die hohen Investitionen zur Ausarbeitung solcher Anträge sind derzeit für die KMU kaum tragbar, da selbst bei einer positiven Projektbewertung die Finanzierung bzw. deren Modalitäten und Bedingungen noch nicht gesichert sind.</p><p>Im Hinblick auf eine Selbstfinanzierung der Schweizer Beiträge an EU-Forschungsprojekte, wie sie bis zum Inkrafttreten des Forschungsrahmenabkommens 2004 gängig war, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Schweiz hat bis anhin in der international wettbewerblichen Vergabe der Projekte mehr Forschungsgelder erhalten, als sie insgesamt einbezahlt hat. Dies spricht für die hohe Qualität der Eingaben, die auf nationaler Ebene aufgrund der fehlenden kritischen Masse von fachspezifischen Experten nur schwer zu erreichen ist. Aus welchen finanziellen Quellen sieht der Bundesrat die entstehende Differenz zu begleichen vor?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass auch die KMU, welche für den privaten Arbeitsmarkt - und daher nichtstaatliche - Arbeitsplätze schaffen, genügend berücksichtigt werden?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzierungsrichtlinien der EU-Programme gleichwertig auch für Schweizer KMU angewandt werden, um eine wettbewerbliche Benachteiligung der Schweizer Wirtschaft zu vermeiden?</p><p>4. Um die Hemmschwelle für eine Beteiligung durch Schweizer KMU herabzusetzen, wurde durch den Bund seinerzeit für eine formell korrekt erfolgte Projekteinreichung ein finanzieller Beitrag gesprochen. Sind solche Beiträge auch im Kompensationsprogramm für Horizon 2020 vorgesehen?</p>
  • Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer KMU im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Generell: Als Folge des Abstimmungsresultats vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungs-Initiative hat die Europäische Kommission (EC) die Verhandlungen mit der Schweiz bezüglich einer Assoziierung an das Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation Horizon 2020 vorerst sistiert. Die Schweiz nimmt im Rahmen dieses Programms deshalb derzeit den Status eines sogenannten Drittstaats ein. Dies bedeutet, dass sich Forschende aus der Schweiz im Rahmen sogenannter Verbund- oder Kooperationsprojekte an Horizon 2020 beteiligen können, jedoch in der Regel keine finanziellen Mittel von der EU erhalten. Bei den sogenannten Einzelprojekten von Horizon 2020 sind Schweizer Forschende im Drittstaatmodus von einer Projekteingabe ausgeschlossen.</p><p>Mit dem Beschluss vom 25. Juni 2014 hat der Bundesrat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Forschende aus der Schweiz unter den Bedingungen für Drittstaaten an den Aktivitäten von Horizon 2020 weitgehend so beteiligen können, wie dies bei einer Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungsrahmenprogramme der Fall wäre. Dies bedeutet konkret, dass Forschende in der Schweiz, die sich an Kooperationsprojekten von Horizon 2020 beteiligen, analog zur Situation vor 2004 im Rahmen der sogenannten "projektweisen Finanzierung" direkt durch den Bund gefördert werden.</p><p>Beitragsberechtigt sind Forschende in öffentlichen Forschungseinrichtungen, Organisationen und Unternehmen (d. h. auch KMU) mit Sitz in der Schweiz für alle Kooperationsprojekte des Horizon-2020-Pakets, inkl. der European Research Area-Networks (ERA-NETs) (<a href="http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=eranet-projects-home">http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm?pg=eranet-projects-home</a>; <a href="http://www.snf.ch/de/foerderung/programme/era-net/Seiten/default.aspx">http://www.snf.ch/de/foerderung/programme/era-net/Seiten/default.aspx</a>) und Projekten des European Institute of Innovation &amp; Technology (EIT). Ebenso sind die Kosten für die Leitung beziehungsweise Koordination von Kooperationsprojekten beitragsberechtigt.</p><p>Diese Massnahmen betreffen zunächst die Beteiligung an Horizon-2020-Projekten, welche im Rahmen der Ausschreibungen im Jahr 2014 eingereicht werden. Ziel des Bundesrates bleibt eine rasche und möglichst weitgehende Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020. Für 2015 und die folgenden Jahre wird die Situation deshalb neu zu beurteilen sein.</p><p>1. Die Kosten für die projektweise Beteiligung für das Jahr 2014 werden sich voraussichtlich in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken bewegen, was dem Kostenrahmen des im September 2013 vom Parlament gesprochenen Kredits für die Beteiligung am Horizon-2020-Paket im Jahr 2014 entspricht. Im Rahmen der Übergangsmassnahmen 2014 sind die Fördermittel damit durch den Umfang der ursprünglich geplanten Beiträge an Horizon 2020 begrenzt. Kompensationen oder Priorisierungen sind demnach nicht prinzipiell auszuschliessen, in der Anfangsphase von Horizon 2020 jedoch voraussichtlich nicht notwendig.</p><p>2. KMU können sich wie alle anderen beitragsberechtigten Schweizer Teilnehmenden unter den Teilnahmebedingungen für Drittstaaten an Horizon-2020-Kooperationsprojekten beteiligen. Schweizer KMU können jedoch keine Einzelprojekte bei der EC einreichen. Im Falle einer Bewilligung des Projekts durch die EC erhalten Schweizer Teilnehmende Fördermittel für ihre im Rahmen der Kooperationsprojekte vorgesehenen Projektbeiträge direkt vom Bund. Bisherige Rückmeldungen und Anfragen lassen darauf schliessen, dass zahlreiche KMU in der Schweiz beabsichtigen, sich an Horizon-2020-Projekten zu beteiligen. </p><p>3. Die nötigen rechtlichen Grundlagen für die Abwicklung der projektweisen Finanzierung werden zurzeit in einer Verordnung erarbeitet; die Beitragskriterien orientieren sich dabei möglichst nahe an jenen von Horizon 2020, um eine Benachteiligung von Teilnehmenden aus der Schweiz zu vermeiden.</p><p>4. Es ist vorgesehen, dass die sogenannten Begleitmassnahmen inklusive der "KMU-Beiträge" auch bei der Beteiligung an den Rahmenprogrammen im Drittstaatmodus fortgeführt werden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative wurde die Beteiligung von Schweizer Partnern am Forschungsprogramm Horizon 2020 und an den davon abhängigen Joint Technology Initiatives (JTI) suspendiert. Dies trifft neben den grossen Forschungsstätten wie die ETH und Universitäten im Besonderen auch innovative KMU, die sich in den europäischen Netzwerken sowohl Schlüsselwissen als auch Industriepartner und Kunden erschliessen konnten und deren Innovationsrisiken durch die finanzielle Projektunterstützung abgefedert wurden. </p><p>Die KMU, welche im Gegensatz zu den Forschungsinstitutionen kommerziell agieren und langfristige Arbeitsplätze im Industrie- und Dienstleistungsbereich schaffen, trifft die derzeitige Unsicherheit der künftigen Forschungs- und Entwicklungsförderung stark, da spezifische Projektanträge oft bloss einmal pro Jahr eingereicht werden können. Die hohen Investitionen zur Ausarbeitung solcher Anträge sind derzeit für die KMU kaum tragbar, da selbst bei einer positiven Projektbewertung die Finanzierung bzw. deren Modalitäten und Bedingungen noch nicht gesichert sind.</p><p>Im Hinblick auf eine Selbstfinanzierung der Schweizer Beiträge an EU-Forschungsprojekte, wie sie bis zum Inkrafttreten des Forschungsrahmenabkommens 2004 gängig war, stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Schweiz hat bis anhin in der international wettbewerblichen Vergabe der Projekte mehr Forschungsgelder erhalten, als sie insgesamt einbezahlt hat. Dies spricht für die hohe Qualität der Eingaben, die auf nationaler Ebene aufgrund der fehlenden kritischen Masse von fachspezifischen Experten nur schwer zu erreichen ist. Aus welchen finanziellen Quellen sieht der Bundesrat die entstehende Differenz zu begleichen vor?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass auch die KMU, welche für den privaten Arbeitsmarkt - und daher nichtstaatliche - Arbeitsplätze schaffen, genügend berücksichtigt werden?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzierungsrichtlinien der EU-Programme gleichwertig auch für Schweizer KMU angewandt werden, um eine wettbewerbliche Benachteiligung der Schweizer Wirtschaft zu vermeiden?</p><p>4. Um die Hemmschwelle für eine Beteiligung durch Schweizer KMU herabzusetzen, wurde durch den Bund seinerzeit für eine formell korrekt erfolgte Projekteinreichung ein finanzieller Beitrag gesprochen. Sind solche Beiträge auch im Kompensationsprogramm für Horizon 2020 vorgesehen?</p>
    • Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer KMU im EU-Forschungsprogramm Horizon 2020

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