Belastungsrelationen der Haushalte bei fiskalquotenneutraler Abschaffung aller Steuerabzüge

ShortId
14.3617
Id
20143617
Updated
28.07.2023 06:55
Language
de
Title
Belastungsrelationen der Haushalte bei fiskalquotenneutraler Abschaffung aller Steuerabzüge
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Steuersystem;Vereinfachung von Verfahren;natürliche Person;Steuerrecht
1
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L03K110706, Steuersystem
  • L05K0507020304, natürliche Person
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl eine Vereinfachung des Steuersystems von vielen Seiten gewünscht und gefordert wird, wächst die Zahl und Vielfalt der Abzugsmöglichkeiten seit Jahren stetig an. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und deren Folgen sind mittlerweile völlig unübersichtlich. Das ist weder der Transparenz noch der Effizienz des heutigen Steuersystems dienlich. Die Steuergerechtigkeit bleibt auf der Strecke, und der Staat verliert die Kontrolle über die Finanzen, weil kaum mehr abschätzbar ist, wie viele Steuern ihm pro Abzug entgehen. Es liegt im Interesse eines kohärenten und effizienten Steuersystems, dass Bund und Kantone die Folgen der Abzugsmöglichkeiten und auch mögliche Vereinfachungen periodisch überprüfen. Der Bundesrat wird darum gebeten, in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kantonen aufzuzeigen, wie stark Steuertarife und Progression reduziert werden könnten, wenn sämtliche Steuerabzüge abgeschafft werden und die durchschnittliche Belastung innerhalb der Haushaltskategorien ungefähr stabil bleiben sollte; respektive, welche Haushalte bei einer fiskalquotenneutralen Ausgestaltung wie stark entlastet oder belastet würden. </p><p>Um den Aufwand in Grenzen zu halten ist eine Beschränkung der Analyse auf ausgewählte Kantone angezeigt.</p>
  • <p>Mit einer fiskalquotenneutralen Abschaffung von Steuerabzügen wird die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer verbreitert, wodurch die Grenzsteuersätze abgesenkt werden können, ohne dass das Steueraufkommen abnimmt. Durch die niedrigeren Grenzsteuersätze nehmen die negativen Arbeits- und Sparanreize ab, was sich positiv auf das Wachstum der Volkswirtschaft auswirkt. Der Bundesrat hat sich denn auch in jüngerer Zeit verschiedentlich mit der Frage der Steuerabzüge befasst, und zwar sowohl in Bezug auf deren Auswirkungen als auch im Hinblick auf eine Reform des Abzugssystems.</p><p>In seinem Bericht vom Oktober 2005 in Beantwortung der Interpellation Sommaruga Simonetta 04.3429 hat er die Auswirkungen der Steuerabzüge analysiert. Der Bericht basierte auf einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Diese legte zudem 2009 für die direkte Bundessteuer und 2011 für die Einkommenssteuer des Kantons Zug erneut Analysen zum Thema vor. Ausserdem berichtet die ESTV periodisch über die Steuervergünstigungen; die letzte Aktualisierung erfolgte am 16. Februar 2012.</p><p>Im Februar 2010 legte das Eidgenössische Finanzdepartement der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates im Sinne einer ersten Etappe zur Umsetzung der Motion Pfisterer 07.3607, "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen", einen Bericht vor. Die ESTV hat darüber hinaus im Oktober 2010 eine noch umfassendere Studie auf ihrer Website aufgeschaltet. Bericht und Studie beschreiben verschiedene Reformmodule, darunter auch solche, welche sich mit den Steuerabzügen befassen. Konzeptionell wird zwischen verschiedenen Kategorien von Abzügen unterschieden, nämlich Gewinnungskostenabzügen, Abzügen zur Verwirklichung des Korrespondenzprinzips, Abzügen aufgrund unterschiedlicher Haushaltsformen, Abzügen zur Freistellung der existenzminimalen Lebenshaltungskosten und ausserfiskalischen Abzügen. Die verschiedenen Abzugskategorien sind steuersystematisch in Bezug auf das Gleichbehandlungs- und das Differenzierungsgebot unterschiedlich zu beurteilen. Bericht und Studie schlagen daher - je nach Abzug - unterschiedliche Lösungen vor. Diese umfassen einerseits die Streichung, Pauschalierung oder Einschränkung von Abzügen, während andererseits an bestimmten Abzügen festgehalten werden soll. Weil der Bundesrat letztlich feststellen musste, dass kein politischer Konsens über die einzuschlagende Stossrichtung besteht, beantragte er mittels Bericht vom 16. Mai 2012 (BBl 2012 5579), gemäss Artikel 122 Absatz 3 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes die beiden Motionen Pfisterer 07.3607 und der FDP-Liberalen Fraktion 08.3854, "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen", abzuschreiben. Der Ständerat stimmte der Abschreibung am 4. Dezember 2013 und der Nationalrat am 19. März 2014 zu.</p><p>Der Bundesrat erwartet von dem von der Postulantin geforderten Bericht keine grundlegend neuen Erkenntnisse und beurteilt aufgrund der jüngsten Erfahrung im Zusammenhang mit den beiden Vereinfachungsmotionen die politischen Realisierungschancen der im Postulat angelegten Steuerreformstrategie skeptisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kantonen aufzuzeigen,</p><p>a. welche privaten Haushalte von einer fiskalquotenneutralen Abschaffung sämtlicher Steuerabzüge auf allen drei Ebenen (Gemeinde, Kantone, Bund) wie stark entlastet respektive belastet würden;</p><p>b. wie stark Steuertarife und Progression reduziert werden könnten, wenn die durchschnittliche Belastung innerhalb der Haushaltskategorien ungefähr stabil bleiben sollte.</p><p>Für die Analyse soll eine geeignete Typisierung der Haushalte vorgenommen werden, z. B. Einkommensklassen, Familientypen (Einpersonenhaushalte, Paare mit/ohne Kinder, Elternteile mit Kindern), Zivilstand, Erwerbstätigkeit (Ausbildung, Rentner), Wohnformen (Eigentum/Miete), Regionen (Stadt/Land), Distanz zum Arbeitsort (Weitpendler/Nichtpendler).</p><p>Die Analyse bedarf einer Auswertung von Steuer- und Haushaltsdaten und soll darum auf ausgewählte Kantone beschränkt werden (z. B. drei Kantone, möglichst repräsentativ, unter Berücksichtigung des statistischen Datenmaterials).</p>
  • Belastungsrelationen der Haushalte bei fiskalquotenneutraler Abschaffung aller Steuerabzüge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl eine Vereinfachung des Steuersystems von vielen Seiten gewünscht und gefordert wird, wächst die Zahl und Vielfalt der Abzugsmöglichkeiten seit Jahren stetig an. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und deren Folgen sind mittlerweile völlig unübersichtlich. Das ist weder der Transparenz noch der Effizienz des heutigen Steuersystems dienlich. Die Steuergerechtigkeit bleibt auf der Strecke, und der Staat verliert die Kontrolle über die Finanzen, weil kaum mehr abschätzbar ist, wie viele Steuern ihm pro Abzug entgehen. Es liegt im Interesse eines kohärenten und effizienten Steuersystems, dass Bund und Kantone die Folgen der Abzugsmöglichkeiten und auch mögliche Vereinfachungen periodisch überprüfen. Der Bundesrat wird darum gebeten, in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kantonen aufzuzeigen, wie stark Steuertarife und Progression reduziert werden könnten, wenn sämtliche Steuerabzüge abgeschafft werden und die durchschnittliche Belastung innerhalb der Haushaltskategorien ungefähr stabil bleiben sollte; respektive, welche Haushalte bei einer fiskalquotenneutralen Ausgestaltung wie stark entlastet oder belastet würden. </p><p>Um den Aufwand in Grenzen zu halten ist eine Beschränkung der Analyse auf ausgewählte Kantone angezeigt.</p>
    • <p>Mit einer fiskalquotenneutralen Abschaffung von Steuerabzügen wird die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer verbreitert, wodurch die Grenzsteuersätze abgesenkt werden können, ohne dass das Steueraufkommen abnimmt. Durch die niedrigeren Grenzsteuersätze nehmen die negativen Arbeits- und Sparanreize ab, was sich positiv auf das Wachstum der Volkswirtschaft auswirkt. Der Bundesrat hat sich denn auch in jüngerer Zeit verschiedentlich mit der Frage der Steuerabzüge befasst, und zwar sowohl in Bezug auf deren Auswirkungen als auch im Hinblick auf eine Reform des Abzugssystems.</p><p>In seinem Bericht vom Oktober 2005 in Beantwortung der Interpellation Sommaruga Simonetta 04.3429 hat er die Auswirkungen der Steuerabzüge analysiert. Der Bericht basierte auf einer Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Diese legte zudem 2009 für die direkte Bundessteuer und 2011 für die Einkommenssteuer des Kantons Zug erneut Analysen zum Thema vor. Ausserdem berichtet die ESTV periodisch über die Steuervergünstigungen; die letzte Aktualisierung erfolgte am 16. Februar 2012.</p><p>Im Februar 2010 legte das Eidgenössische Finanzdepartement der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates im Sinne einer ersten Etappe zur Umsetzung der Motion Pfisterer 07.3607, "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen", einen Bericht vor. Die ESTV hat darüber hinaus im Oktober 2010 eine noch umfassendere Studie auf ihrer Website aufgeschaltet. Bericht und Studie beschreiben verschiedene Reformmodule, darunter auch solche, welche sich mit den Steuerabzügen befassen. Konzeptionell wird zwischen verschiedenen Kategorien von Abzügen unterschieden, nämlich Gewinnungskostenabzügen, Abzügen zur Verwirklichung des Korrespondenzprinzips, Abzügen aufgrund unterschiedlicher Haushaltsformen, Abzügen zur Freistellung der existenzminimalen Lebenshaltungskosten und ausserfiskalischen Abzügen. Die verschiedenen Abzugskategorien sind steuersystematisch in Bezug auf das Gleichbehandlungs- und das Differenzierungsgebot unterschiedlich zu beurteilen. Bericht und Studie schlagen daher - je nach Abzug - unterschiedliche Lösungen vor. Diese umfassen einerseits die Streichung, Pauschalierung oder Einschränkung von Abzügen, während andererseits an bestimmten Abzügen festgehalten werden soll. Weil der Bundesrat letztlich feststellen musste, dass kein politischer Konsens über die einzuschlagende Stossrichtung besteht, beantragte er mittels Bericht vom 16. Mai 2012 (BBl 2012 5579), gemäss Artikel 122 Absatz 3 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes die beiden Motionen Pfisterer 07.3607 und der FDP-Liberalen Fraktion 08.3854, "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen", abzuschreiben. Der Ständerat stimmte der Abschreibung am 4. Dezember 2013 und der Nationalrat am 19. März 2014 zu.</p><p>Der Bundesrat erwartet von dem von der Postulantin geforderten Bericht keine grundlegend neuen Erkenntnisse und beurteilt aufgrund der jüngsten Erfahrung im Zusammenhang mit den beiden Vereinfachungsmotionen die politischen Realisierungschancen der im Postulat angelegten Steuerreformstrategie skeptisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kantonen aufzuzeigen,</p><p>a. welche privaten Haushalte von einer fiskalquotenneutralen Abschaffung sämtlicher Steuerabzüge auf allen drei Ebenen (Gemeinde, Kantone, Bund) wie stark entlastet respektive belastet würden;</p><p>b. wie stark Steuertarife und Progression reduziert werden könnten, wenn die durchschnittliche Belastung innerhalb der Haushaltskategorien ungefähr stabil bleiben sollte.</p><p>Für die Analyse soll eine geeignete Typisierung der Haushalte vorgenommen werden, z. B. Einkommensklassen, Familientypen (Einpersonenhaushalte, Paare mit/ohne Kinder, Elternteile mit Kindern), Zivilstand, Erwerbstätigkeit (Ausbildung, Rentner), Wohnformen (Eigentum/Miete), Regionen (Stadt/Land), Distanz zum Arbeitsort (Weitpendler/Nichtpendler).</p><p>Die Analyse bedarf einer Auswertung von Steuer- und Haushaltsdaten und soll darum auf ausgewählte Kantone beschränkt werden (z. B. drei Kantone, möglichst repräsentativ, unter Berücksichtigung des statistischen Datenmaterials).</p>
    • Belastungsrelationen der Haushalte bei fiskalquotenneutraler Abschaffung aller Steuerabzüge

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