Klare Regelung für die Abzugsfähigkeit von Bussen

ShortId
14.3626
Id
20143626
Updated
28.07.2023 06:50
Language
de
Title
Klare Regelung für die Abzugsfähigkeit von Bussen
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;juristische Person;Geldstrafe;Steuerrecht
1
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K0507020303, juristische Person
  • L04K11070304, Steuerabzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Schwaller 14.3286 stellt der Bundesrat fest, dass es für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche explizit vorsieht, dass Bussen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, bis anhin kein konkretes Gesetzgebungsprojekt gibt. Das muss so schnell wie möglich geändert werden, denn es ist absehbar, dass im Ausland weitere Bussen gegen Schweizer Unternehmen ausgesprochen werden. Eine klare Regelung soll verhindern, dass schlussendlich die Steuerzahlenden die finanziellen Folgen aus Fehlverhalten von juristischen Personen mittragen müssen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche einheitlich und unmissverständlich regelt, welche Bussen und finanziellen Sanktionen von juristischen Personen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.</p><p>Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Grundsätzlich sollen alle Bussen und verwandte finanzielle Sanktionen nicht mehr von den Steuern abzugsfähig sein.</p><p>2. Im Fokus steht eine einheitliche Regelung auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene (StHG).</p><p>3. Der Bundesrat kann allfällige Ausnahmen vorsehen und regelt diese abschliessend und klar.</p><p>4. Die entsprechenden Regelungen beinhalten klare Definitionen der Begrifflichkeiten, um Grauzonen zu vermeiden.</p>
  • Klare Regelung für die Abzugsfähigkeit von Bussen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Schwaller 14.3286 stellt der Bundesrat fest, dass es für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche explizit vorsieht, dass Bussen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, bis anhin kein konkretes Gesetzgebungsprojekt gibt. Das muss so schnell wie möglich geändert werden, denn es ist absehbar, dass im Ausland weitere Bussen gegen Schweizer Unternehmen ausgesprochen werden. Eine klare Regelung soll verhindern, dass schlussendlich die Steuerzahlenden die finanziellen Folgen aus Fehlverhalten von juristischen Personen mittragen müssen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche einheitlich und unmissverständlich regelt, welche Bussen und finanziellen Sanktionen von juristischen Personen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen.</p><p>Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Grundsätzlich sollen alle Bussen und verwandte finanzielle Sanktionen nicht mehr von den Steuern abzugsfähig sein.</p><p>2. Im Fokus steht eine einheitliche Regelung auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene (StHG).</p><p>3. Der Bundesrat kann allfällige Ausnahmen vorsehen und regelt diese abschliessend und klar.</p><p>4. Die entsprechenden Regelungen beinhalten klare Definitionen der Begrifflichkeiten, um Grauzonen zu vermeiden.</p>
    • Klare Regelung für die Abzugsfähigkeit von Bussen

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