Durch Modernisierungsvorsorge zu energetischer Gebäudesanierung ermuntern

ShortId
14.3627
Id
20143627
Updated
28.07.2023 06:50
Language
de
Title
Durch Modernisierungsvorsorge zu energetischer Gebäudesanierung ermuntern
AdditionalIndexing
2846;24;66;Steuerbefreiung;energetische Sanierung von Gebäuden;Gebäude;Lenkungsabgabe;Energieeinsparung
1
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Vorteile: Gebäudeerneuerungen haben ein grosses Energiesparpotenzial. Mit einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge würden Gesamtsanierungen gefördert. Die jährlich einbezahlten Einlagen könnten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der gesamte angesparte Vorsorgebetrag würde anschliessend bei zweckkonformer Verwendung steuerfrei bezogen. Eine obligatorische Modernisierungsvorsorge setzt voraus, dass ein Gebäudeausweis der Kantone (Geak) für alle Wohngebäude vorhanden ist. Das System ermöglicht, gezielt die Gebäude im schlechtesten energetischen Zustand anzugehen.</p><p>Nachteile: Immobilienbesitzer würden in ihrer Freiheit beschnitten, ihre verfügbaren Mittel in andere Investitionen oder den Konsum zu investieren. Wie bei bestehenden steuerlichen Anreizen für energetische Sanierungen von Gebäuden sind weder die tatsächlichen Steuerersparnisse offenkundig, noch werden die Steuerausfälle transparent. Der Vollzug dürfte deutlich aufwendiger sein. Es müsste überwacht werden, dass die Gelder geäufnet und zum vorgesehenen Zweck auch verwendet würden. Zudem wären laut Vorschlag die Gelder nicht linear über die Zeit einzuzahlen, stattdessen würden sich die Beträge am Zustand des Gebäudes orientieren. Entsprechend detailliert müsste eine Kontrolle im Vollzug erfolgen. Steuerlich wäre sicherzustellen, dass die im Rahmen der obligatorischen Modernisierungsvorsorge angesparten und bereits privilegierten Mittel bei zweckkonformer Verwendung als Auslagen für energetische Sanierungen im Privatvermögen nicht nochmals abgezogen werden könnten. Diese Problematik hatte sich bereits in der von Volk und Ständen am 11. März 2012 abgelehnten Bauspar-Initiative gestellt, die mittels Energie-Bausparen analoge Abzugsmöglichkeiten vorsah, die der Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen kritisch beurteilt hatte. Die Problematik der zweimaligen steuerlichen Ermässigung stellt sich auch beim Geschäftsvermögen. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge stellt zudem im Falle einer Scheidung oder bei Rentnerhaushalten, deren Liquidität eingeschränkt ist, eine finanzielle Herausforderung dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Eigentümer mit unterschiedlichen Einkommen in den Genuss unterschiedlicher Steuerabzugsmöglichkeiten in Abhängigkeit vom Steuerprogressionsgrad kommen. Eigentümer mit höheren Einkommen werden für dieselbe Massnahme stärker gefördert als Personen mit tieferen Einkommen. Verfassungsrechtliche Herausforderungen sind zu vertiefen: namentlich die Tiefe des Eingriffs in die Eigentumsrechte, Wirtschaftsfreiheit, Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich. Sollte insbesondere das Obligatorium zur Modernisierungsvorsorge auf Stufe Bund etabliert werden, so würden die Kompetenzen des Bundes nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) hierzu nicht ausreichen; da für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind, müsste der entsprechende BV-Artikel geändert werden. Ebenso wäre zu prüfen, inwiefern eine obligatorische Modernisierungsvorsorge bestehende klimapolitische Instrumente mit gleicher Zielsetzung wie Förderprogramme (v. a. Gebäudeprogramm) und die CO2-Abgabe auf Brennstoffen oder ein künftiges Lenkungssystem, wie es die Energiestrategie 2050 vorsieht, tangieren würde. Gemäss der wissenschaftlichen Literatur sind es nicht immer die fehlenden finanziellen Mittel, die energetische Sanierungen hemmen, sondern auch Informationsdefizite bei den Gebäudebesitzenden bezüglich Miet- und Steuerrecht. Zudem müssten Gebäudebesitzende bei grossen Sanierungsarbeiten mögliche Konflikte mit der Mieterschaft befürchten.</p><p>2./4. Wie bereits in Antwort 1 aufgeführt, liegt die Kompetenz im Gebäudebereich bei den Kantonen. Die Hauptlast des Vollzugs dürfte aus heutiger Sicht demnach bei den kantonalen Steuerbehörden und den kantonalen Energiefachstellen liegen.</p><p>3. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge würde vor allem Gesamtsanierungen anstelle von etappierten Sanierungen fördern. Sie wäre aber mit den bestehenden Instrumenten im Miet- und Steuerrecht, der CO2-Abgabe sowie dem Gebäudeprogramm abzustimmen.</p><p>5. Die Kantone prüfen zurzeit die Möglichkeiten, den Geak für weitere Gebäudekategorien auszubauen. Es gibt kein anderes Benchmarking-System, auf welches sich eine obligatorische Modernisierungsvorsorge stützen könnte. Durch eine Modernisierungsvorsorge sollten auch neue Gebäude erfasst werden, da es darum geht, längerfristig Rückstellungen zu tätigen.</p><p>6. Eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist aufgrund zu vieler unbestimmter Parameter nicht möglich. Es wäre aber mit Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden zu rechnen.</p><p>7. Um den Vollzugsaufwand klein zu halten, wie auch aus eigentumsrechtlicher Optik, wären individuelle Vorsorgekonten deutlich vorzuziehen.</p><p>8. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank setzt sich das Vermögen der privaten Haushalte aus etwa 2000 Milliarden Franken Forderungen (verschiedene Bankprodukte wie Konten und Fonds) sowie 1500 Milliarden Franken Immobilienwerte zusammen. Gemessen an den Hypothekarforderungen im Inland von 869 Milliarden Franken im Jahr 2013 wäre die jährliche Einlage marginal. Die Auswirkungen einer Äufnung von 4 Milliarden Franken pro Jahr auf den Kapitalmarkt sind also als gering einzuschätzen. Theoretisch ist ein Substitutionseffekt möglich, indem Investitionen ausserhalb des Liegenschaftsmarktes zugunsten der Einlagen in die Modernisierungsvorsorge verschoben werden müssen. Dieser Effekt ist schwierig abzuschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Viele Gebäude werden nicht energetisch saniert, weil dem Eigentümer die notwendigen Rückstellungen fehlen. Hier könnte das Instrument einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge ansetzen:</p><p>Eigentümer von ineffizienten Gebäuden müssen jedes Jahr einen Betrag zurücklegen, der für die energetische Sanierung ihres Gebäudes reserviert ist. Je mehr Energie das Gebäude verschwendet (je schlechter die Geak-Einstufung), desto höher der Vorsorgebetrag. So wird sichergestellt, dass für aufwendige energetische Modernisierungen perspektivisch auch genügend Geld vorhanden ist. Eigentümer effizienter Gebäude (z. B. Geak-Klasse A bis C und/oder Gebäude nach einem bestimmten Baujahr) sind von der Vorsorgepflicht befreit. Damit fliesst kein Geld in den Staatshaushalt oder in fremde Taschen. Der Vorsorgebetrag speist einen Sanierungsfonds, der an das Gebäude gebunden ist. Er erhöht somit den Gebäudewert. Bei Handänderung wird der angesparte Betrag mit veräussert, er steht exklusiv für die energetische Sanierung des Gebäudes zur Verfügung. Der Sparbetrag ist steuerbefreit. Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vor- und Nachteile sieht er in diesem Instrument? </p><p>2. Ist die Realisierung der Modernisierungsvorsorge sinnvoller auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene? Warum?</p><p>3. Welche Auswirkungen auf Sanierungshemmnisse/Sanierungstätigkeit erwartet er? </p><p>4. Welche Behörde(n) könnte(n) für den Vollzug dieser Vorsorge verantwortlich sein?</p><p>5. Welche alternativen Nachweise zum Geak - insbesondere für Nichtwohngebäude, wo kein Geak existiert - könnten geeignet sein? Spricht etwas dagegen, Eigentümer neuerer Gebäude von der Vorsorgepflicht auszunehmen?</p><p>6. Mit welcher Wirkung auf Steuereinnahmen des Staates wäre zu rechnen, wenn z. B. pro Jahr 4 Milliarden Franken steuerbefreit in Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt würden (unter Berücksichtigung, dass Ausgaben auch nach heutigem Recht steuerbefreit sind - nur später, nämlich zum Sanierungszeitpunkt)? Inwiefern ist mit höheren Steuereinnahmen durch den steigenden Gebäude-/Eigenmietwert und durch die Modernisierungstätigkeit selbst (Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer) zu rechnen?</p><p>7. Sind individuelle Vorsorgekonten oder ist ein gesellschaftlicher Fonds zu bevorzugen?</p><p>8. Welche Auswirkungen auf die Kapitalmärkte hätte es, wenn pro Jahr 4 Milliarden Franken in gebäudegebundene Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt würden?</p>
  • Durch Modernisierungsvorsorge zu energetischer Gebäudesanierung ermuntern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Vorteile: Gebäudeerneuerungen haben ein grosses Energiesparpotenzial. Mit einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge würden Gesamtsanierungen gefördert. Die jährlich einbezahlten Einlagen könnten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der gesamte angesparte Vorsorgebetrag würde anschliessend bei zweckkonformer Verwendung steuerfrei bezogen. Eine obligatorische Modernisierungsvorsorge setzt voraus, dass ein Gebäudeausweis der Kantone (Geak) für alle Wohngebäude vorhanden ist. Das System ermöglicht, gezielt die Gebäude im schlechtesten energetischen Zustand anzugehen.</p><p>Nachteile: Immobilienbesitzer würden in ihrer Freiheit beschnitten, ihre verfügbaren Mittel in andere Investitionen oder den Konsum zu investieren. Wie bei bestehenden steuerlichen Anreizen für energetische Sanierungen von Gebäuden sind weder die tatsächlichen Steuerersparnisse offenkundig, noch werden die Steuerausfälle transparent. Der Vollzug dürfte deutlich aufwendiger sein. Es müsste überwacht werden, dass die Gelder geäufnet und zum vorgesehenen Zweck auch verwendet würden. Zudem wären laut Vorschlag die Gelder nicht linear über die Zeit einzuzahlen, stattdessen würden sich die Beträge am Zustand des Gebäudes orientieren. Entsprechend detailliert müsste eine Kontrolle im Vollzug erfolgen. Steuerlich wäre sicherzustellen, dass die im Rahmen der obligatorischen Modernisierungsvorsorge angesparten und bereits privilegierten Mittel bei zweckkonformer Verwendung als Auslagen für energetische Sanierungen im Privatvermögen nicht nochmals abgezogen werden könnten. Diese Problematik hatte sich bereits in der von Volk und Ständen am 11. März 2012 abgelehnten Bauspar-Initiative gestellt, die mittels Energie-Bausparen analoge Abzugsmöglichkeiten vorsah, die der Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen kritisch beurteilt hatte. Die Problematik der zweimaligen steuerlichen Ermässigung stellt sich auch beim Geschäftsvermögen. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge stellt zudem im Falle einer Scheidung oder bei Rentnerhaushalten, deren Liquidität eingeschränkt ist, eine finanzielle Herausforderung dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Eigentümer mit unterschiedlichen Einkommen in den Genuss unterschiedlicher Steuerabzugsmöglichkeiten in Abhängigkeit vom Steuerprogressionsgrad kommen. Eigentümer mit höheren Einkommen werden für dieselbe Massnahme stärker gefördert als Personen mit tieferen Einkommen. Verfassungsrechtliche Herausforderungen sind zu vertiefen: namentlich die Tiefe des Eingriffs in die Eigentumsrechte, Wirtschaftsfreiheit, Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich. Sollte insbesondere das Obligatorium zur Modernisierungsvorsorge auf Stufe Bund etabliert werden, so würden die Kompetenzen des Bundes nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) hierzu nicht ausreichen; da für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind, müsste der entsprechende BV-Artikel geändert werden. Ebenso wäre zu prüfen, inwiefern eine obligatorische Modernisierungsvorsorge bestehende klimapolitische Instrumente mit gleicher Zielsetzung wie Förderprogramme (v. a. Gebäudeprogramm) und die CO2-Abgabe auf Brennstoffen oder ein künftiges Lenkungssystem, wie es die Energiestrategie 2050 vorsieht, tangieren würde. Gemäss der wissenschaftlichen Literatur sind es nicht immer die fehlenden finanziellen Mittel, die energetische Sanierungen hemmen, sondern auch Informationsdefizite bei den Gebäudebesitzenden bezüglich Miet- und Steuerrecht. Zudem müssten Gebäudebesitzende bei grossen Sanierungsarbeiten mögliche Konflikte mit der Mieterschaft befürchten.</p><p>2./4. Wie bereits in Antwort 1 aufgeführt, liegt die Kompetenz im Gebäudebereich bei den Kantonen. Die Hauptlast des Vollzugs dürfte aus heutiger Sicht demnach bei den kantonalen Steuerbehörden und den kantonalen Energiefachstellen liegen.</p><p>3. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge würde vor allem Gesamtsanierungen anstelle von etappierten Sanierungen fördern. Sie wäre aber mit den bestehenden Instrumenten im Miet- und Steuerrecht, der CO2-Abgabe sowie dem Gebäudeprogramm abzustimmen.</p><p>5. Die Kantone prüfen zurzeit die Möglichkeiten, den Geak für weitere Gebäudekategorien auszubauen. Es gibt kein anderes Benchmarking-System, auf welches sich eine obligatorische Modernisierungsvorsorge stützen könnte. Durch eine Modernisierungsvorsorge sollten auch neue Gebäude erfasst werden, da es darum geht, längerfristig Rückstellungen zu tätigen.</p><p>6. Eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist aufgrund zu vieler unbestimmter Parameter nicht möglich. Es wäre aber mit Steuerausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden zu rechnen.</p><p>7. Um den Vollzugsaufwand klein zu halten, wie auch aus eigentumsrechtlicher Optik, wären individuelle Vorsorgekonten deutlich vorzuziehen.</p><p>8. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank setzt sich das Vermögen der privaten Haushalte aus etwa 2000 Milliarden Franken Forderungen (verschiedene Bankprodukte wie Konten und Fonds) sowie 1500 Milliarden Franken Immobilienwerte zusammen. Gemessen an den Hypothekarforderungen im Inland von 869 Milliarden Franken im Jahr 2013 wäre die jährliche Einlage marginal. Die Auswirkungen einer Äufnung von 4 Milliarden Franken pro Jahr auf den Kapitalmarkt sind also als gering einzuschätzen. Theoretisch ist ein Substitutionseffekt möglich, indem Investitionen ausserhalb des Liegenschaftsmarktes zugunsten der Einlagen in die Modernisierungsvorsorge verschoben werden müssen. Dieser Effekt ist schwierig abzuschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Viele Gebäude werden nicht energetisch saniert, weil dem Eigentümer die notwendigen Rückstellungen fehlen. Hier könnte das Instrument einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge ansetzen:</p><p>Eigentümer von ineffizienten Gebäuden müssen jedes Jahr einen Betrag zurücklegen, der für die energetische Sanierung ihres Gebäudes reserviert ist. Je mehr Energie das Gebäude verschwendet (je schlechter die Geak-Einstufung), desto höher der Vorsorgebetrag. So wird sichergestellt, dass für aufwendige energetische Modernisierungen perspektivisch auch genügend Geld vorhanden ist. Eigentümer effizienter Gebäude (z. B. Geak-Klasse A bis C und/oder Gebäude nach einem bestimmten Baujahr) sind von der Vorsorgepflicht befreit. Damit fliesst kein Geld in den Staatshaushalt oder in fremde Taschen. Der Vorsorgebetrag speist einen Sanierungsfonds, der an das Gebäude gebunden ist. Er erhöht somit den Gebäudewert. Bei Handänderung wird der angesparte Betrag mit veräussert, er steht exklusiv für die energetische Sanierung des Gebäudes zur Verfügung. Der Sparbetrag ist steuerbefreit. Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vor- und Nachteile sieht er in diesem Instrument? </p><p>2. Ist die Realisierung der Modernisierungsvorsorge sinnvoller auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene? Warum?</p><p>3. Welche Auswirkungen auf Sanierungshemmnisse/Sanierungstätigkeit erwartet er? </p><p>4. Welche Behörde(n) könnte(n) für den Vollzug dieser Vorsorge verantwortlich sein?</p><p>5. Welche alternativen Nachweise zum Geak - insbesondere für Nichtwohngebäude, wo kein Geak existiert - könnten geeignet sein? Spricht etwas dagegen, Eigentümer neuerer Gebäude von der Vorsorgepflicht auszunehmen?</p><p>6. Mit welcher Wirkung auf Steuereinnahmen des Staates wäre zu rechnen, wenn z. B. pro Jahr 4 Milliarden Franken steuerbefreit in Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt würden (unter Berücksichtigung, dass Ausgaben auch nach heutigem Recht steuerbefreit sind - nur später, nämlich zum Sanierungszeitpunkt)? Inwiefern ist mit höheren Steuereinnahmen durch den steigenden Gebäude-/Eigenmietwert und durch die Modernisierungstätigkeit selbst (Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer) zu rechnen?</p><p>7. Sind individuelle Vorsorgekonten oder ist ein gesellschaftlicher Fonds zu bevorzugen?</p><p>8. Welche Auswirkungen auf die Kapitalmärkte hätte es, wenn pro Jahr 4 Milliarden Franken in gebäudegebundene Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt würden?</p>
    • Durch Modernisierungsvorsorge zu energetischer Gebäudesanierung ermuntern

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