Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? Dieser Fehlanreiz muss abgeschafft werden!

ShortId
14.3629
Id
20143629
Updated
24.06.2025 23:40
Language
de
Title
Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? Dieser Fehlanreiz muss abgeschafft werden!
AdditionalIndexing
28;Kapital;Ergänzungsleistung;Altersvorsorge;Versicherungsleistung;Berufliche Vorsorge
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L02K1106, Kapital
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040101, Altersvorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Versicherte lassen sich ihr Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung auszahlen und verzichten im Gegenzug auf eine monatliche Rente. Für Personen mit einem geringen bis mittleren Vorsorgeniveau aus der ersten und zweiten Säule besteht damit teilweise der Fehlanreiz, das ausbezahlte Geld aus der beruflichen Vorsorge möglichst schnell auszugeben, dies, weil die AHV-Rente über die Ergänzungsleistungen auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben wird, wenn das bar ausbezahlte Kapital aus der beruflichen Vorsorge einmal verbraucht ist. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat diese Problematik erkannt und schreibt im Jahresbericht 2009 (S. 8): "Es ist bekannt, dass Versicherte, die einen Kapitalbezug tätigen, sich nach einigen Jahren wegen des raschen Verbrauchs des Kapitals aus der zweiten Säule zum Teil im Ergänzungsleistungssystem wiederfinden." Das Bundesgericht hat bestätigt, dass auch Personen, welche ihr Pensionskassenguthaben regelrecht verprassen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Es besteht also offensichtlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Abschaffung oder Einschränkung des Kapitalbezugs beim obligatorischen Teil der Pensionskasse. Eigentlich ist nicht ersichtlich, warum der Gesetzgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zur Pensionierung das Sparen vorschreibt, weil er offenbar davon ausgeht, dass sonst nicht genügend für das Alter vorgesorgt würde, dann aber zum Zeitpunkt des Rentenalters die volle Auszahlung des Vorsorgekapitals zulässt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Fehlanreiz beseitigt werden kann, dass sich Personen ihre Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung auszahlen lassen, dann rasch aufbrauchen, um schliesslich Ergänzungsleistungen zu beziehen.</p>
  • Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? Dieser Fehlanreiz muss abgeschafft werden!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Versicherte lassen sich ihr Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung auszahlen und verzichten im Gegenzug auf eine monatliche Rente. Für Personen mit einem geringen bis mittleren Vorsorgeniveau aus der ersten und zweiten Säule besteht damit teilweise der Fehlanreiz, das ausbezahlte Geld aus der beruflichen Vorsorge möglichst schnell auszugeben, dies, weil die AHV-Rente über die Ergänzungsleistungen auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben wird, wenn das bar ausbezahlte Kapital aus der beruflichen Vorsorge einmal verbraucht ist. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat diese Problematik erkannt und schreibt im Jahresbericht 2009 (S. 8): "Es ist bekannt, dass Versicherte, die einen Kapitalbezug tätigen, sich nach einigen Jahren wegen des raschen Verbrauchs des Kapitals aus der zweiten Säule zum Teil im Ergänzungsleistungssystem wiederfinden." Das Bundesgericht hat bestätigt, dass auch Personen, welche ihr Pensionskassenguthaben regelrecht verprassen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Es besteht also offensichtlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Abschaffung oder Einschränkung des Kapitalbezugs beim obligatorischen Teil der Pensionskasse. Eigentlich ist nicht ersichtlich, warum der Gesetzgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zur Pensionierung das Sparen vorschreibt, weil er offenbar davon ausgeht, dass sonst nicht genügend für das Alter vorgesorgt würde, dann aber zum Zeitpunkt des Rentenalters die volle Auszahlung des Vorsorgekapitals zulässt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der Fehlanreiz beseitigt werden kann, dass sich Personen ihre Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung auszahlen lassen, dann rasch aufbrauchen, um schliesslich Ergänzungsleistungen zu beziehen.</p>
    • Pensionskassengeld verschwenden und dann Ergänzungsleistungen beziehen? Dieser Fehlanreiz muss abgeschafft werden!

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