Fehlinvestitionen in Bahncontainerterminals und in die Planung von neuen Terminals

ShortId
14.3635
Id
20143635
Updated
28.07.2023 06:47
Language
de
Title
Fehlinvestitionen in Bahncontainerterminals und in die Planung von neuen Terminals
AdditionalIndexing
48;kombinierter Transport;SBB;Containertransport;Güterverkehr;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801020202, Containertransport
  • L04K18010202, Güterverkehr
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18010303, kombinierter Transport
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr (KV) Wiler bei Utzenstorf wurde 2004 in Betrieb genommen. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2002 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Wiler Terminal und Logistik AG (WTL) für die Errichtung der KV-Umschlagsanlage Wiler bei Utzenstorf einen Mitfinanzierungsbeitrag in der Höhe von insgesamt 14,7 Millionen Franken zugesichert. Tatsächlich wurde der WTL ein Beitrag von insgesamt 14,3 Millionen Franken ausbezahlt: 8,6 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beitrag und 5,7 Millionen Franken als zinsloses, rückzahlbares Darlehen.</p><p>Der Regionalverkehr Mittelland verkaufte 2005 im Rahmen der Fusion mit der BLS die Crossrail AG als Muttergesellschaft der WTL. Im Zuge der daraus resultierenden geschäftlichen Neuausrichtung der Crossrail AG kam der Umschlagsanlage in Wiler keine relevante Bedeutung mehr zu. In der Folge ging die Zahl der Umschläge auf der Anlage so stark zurück, dass 2009 für die WTL ein Liquidationsverfahren eröffnet werden musste. Im Rahmen des Liquidationsverfahrens der WTL hat das BAV einen Rückforderungsanspruch von 12,9 Millionen Franken geltend gemacht. Aus dem Nachlassliquidationsverfahren der WTL wurde dem BAV ein Betrag von 0,4 Millionen Franken zurückerstattet. Im ordentlichen Liquidationsverfahren hat der Gläubigerausschuss Haftungsansprüche geprüft und verworfen. Der Bund unternahm keine weiteren rechtlichen Schritte.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs vom 4. November 2009 gelten Kosten für die Projektierung und Vorbereitung als anrechenbare Kosten für die Entrichtung von Investitionsbeiträgen für den Bau und die Erweiterung von KV-Umschlagsanlagen. Eine Entrichtung der für die Planung des Gateway Limmattal angefallenen Beträge wäre aber erst nach Zusicherung von Investitionsbeiträgen im Rahmen einer Verfügung möglich gewesen.</p><p>Mit dem Projekt Gateway Limmattal sind auch bedeutende Anpassungen des Rangierbahnhofs Limmattal verbunden. Die Finanzierung dieser Anpassungen wurde in die Zweite Zusatzvereinbarung zur Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2011/12 und in die Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2013-2016 aufgenommen. Gestützt darauf finanzierte SBB Infrastruktur insgesamt 4,4 Millionen Franken für die Planung der Anpassungen des Rangierbahnhofs Limmattal. Ein Teil dieser Mittel wurde für die Vorfinanzierung der Projektierungskosten für die KV-Umschlagsanlage im Limmattal verwendet.</p><p>3. Bis 2013 wurden für den Gateway Limmattal (einschliesslich des Beitrags von SBB Cargo in Höhe von 0,3 Millionen Franken) insgesamt 4,7 Millionen Franken an Projektierungskosten eingesetzt. Die über die Leistungsvereinbarung von SBB Infrastruktur vorfinanzierten Projektierungskosten für die KV-Umschlagsanlage im Limmattal muss SBB Cargo aufgrund der Sistierung des Projekts Gateway Limmattal an SBB Infrastruktur zurückerstatten. Diese Mittel können dann gestützt auf Artikel 26 der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2013-2016 für andere Projekte insbesondere der Substanzerhaltung eingesetzt werden. Eine Kostenteilung zwischen den für die Anpassungen im Rangierbahnhof und den für den Gateway eingesetzten Projektierungskosten wurde von den SBB bisher nicht vorgenommen.</p><p>4. Im Markt für Leistungen des KV herrscht intensiver Wettbewerb. Die verschiedenen Terminalbetreiber und Transportunternehmen stehen in einem direkten Konkurrenzverhältnis zueinander. Daher existieren zu jedem Projekt einer neuen KV-Umschlagsanlage kritische Stimmen oder Vorbehalte von einzelnen Marktteilnehmern.</p><p>Aus Sicht des Bundes ist eine breite Akzeptanz der Logistik- und Transportbranche für neue und leistungsfähige KV-Umschlagsanlagen von hoher Relevanz. Das BAV hat im Jahr 2013 mit der Terminalkonferenz eine erste Branchenabstimmung vorgenommen. Mit der vom Bundesrat am 30. April 2014 verabschiedeten Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes sieht der Bundesrat vor, einen institutionellen Planungsprozess für den Schienengüterverkehr einzuführen. Damit soll die zukünftige Entwicklung der verschiedenen Güterverkehrsanlagen in der Schweiz gesteuert werden. Die verschiedenen Branchenakteure können sich in diesen Prozess systematisch einbringen. Ein wichtiger Schwerpunkt wird die Frage der Notwendigkeit und Ausgestaltung von Standorten für den Umschlag des KV sein. Die Ergebnisse aus diesem Planungsprozess werden zukünftig in die Entscheidungen des BAV zu Mitfinanzierungsgesuchen für KV-Umschlagsanlagen einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus Antworten auf Vorstösse und aus den Medien wurde bekannt, dass der Bund bei der Subventionierung des Terminals Wiler/Utzenstorf rund 12 bis 14 Millionen Franken verloren hat. Kürzlich wurde bekannt, dass das "Monsterprojekt" Gateway Limmattal (SBB) in der Planungsphase abgebrochen wird. Es ist wohlbekannt, dass bei beiden Projekten von Experten eindringlich gewarnt wurde.</p><p>1. Werden beim Verlust in Wiler/Utzenstorf weitere Untersuchungen gemacht, und werden allenfalls Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>2. Welchen Betrag hat das Bundesamt für Verkehr an die Planung von Gateway Limmattal bezahlt?</p><p>3. Welche Kosten wurden vom staatlichen Regiebetrieb SBB für das Projekt Limmattal aufgewendet?</p><p>4. Warum wird der Rat von privaten Container- und Transportunternehmern jedes Mal ignoriert?</p>
  • Fehlinvestitionen in Bahncontainerterminals und in die Planung von neuen Terminals
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr (KV) Wiler bei Utzenstorf wurde 2004 in Betrieb genommen. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2002 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Wiler Terminal und Logistik AG (WTL) für die Errichtung der KV-Umschlagsanlage Wiler bei Utzenstorf einen Mitfinanzierungsbeitrag in der Höhe von insgesamt 14,7 Millionen Franken zugesichert. Tatsächlich wurde der WTL ein Beitrag von insgesamt 14,3 Millionen Franken ausbezahlt: 8,6 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beitrag und 5,7 Millionen Franken als zinsloses, rückzahlbares Darlehen.</p><p>Der Regionalverkehr Mittelland verkaufte 2005 im Rahmen der Fusion mit der BLS die Crossrail AG als Muttergesellschaft der WTL. Im Zuge der daraus resultierenden geschäftlichen Neuausrichtung der Crossrail AG kam der Umschlagsanlage in Wiler keine relevante Bedeutung mehr zu. In der Folge ging die Zahl der Umschläge auf der Anlage so stark zurück, dass 2009 für die WTL ein Liquidationsverfahren eröffnet werden musste. Im Rahmen des Liquidationsverfahrens der WTL hat das BAV einen Rückforderungsanspruch von 12,9 Millionen Franken geltend gemacht. Aus dem Nachlassliquidationsverfahren der WTL wurde dem BAV ein Betrag von 0,4 Millionen Franken zurückerstattet. Im ordentlichen Liquidationsverfahren hat der Gläubigerausschuss Haftungsansprüche geprüft und verworfen. Der Bund unternahm keine weiteren rechtlichen Schritte.</p><p>2. Gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs vom 4. November 2009 gelten Kosten für die Projektierung und Vorbereitung als anrechenbare Kosten für die Entrichtung von Investitionsbeiträgen für den Bau und die Erweiterung von KV-Umschlagsanlagen. Eine Entrichtung der für die Planung des Gateway Limmattal angefallenen Beträge wäre aber erst nach Zusicherung von Investitionsbeiträgen im Rahmen einer Verfügung möglich gewesen.</p><p>Mit dem Projekt Gateway Limmattal sind auch bedeutende Anpassungen des Rangierbahnhofs Limmattal verbunden. Die Finanzierung dieser Anpassungen wurde in die Zweite Zusatzvereinbarung zur Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2011/12 und in die Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2013-2016 aufgenommen. Gestützt darauf finanzierte SBB Infrastruktur insgesamt 4,4 Millionen Franken für die Planung der Anpassungen des Rangierbahnhofs Limmattal. Ein Teil dieser Mittel wurde für die Vorfinanzierung der Projektierungskosten für die KV-Umschlagsanlage im Limmattal verwendet.</p><p>3. Bis 2013 wurden für den Gateway Limmattal (einschliesslich des Beitrags von SBB Cargo in Höhe von 0,3 Millionen Franken) insgesamt 4,7 Millionen Franken an Projektierungskosten eingesetzt. Die über die Leistungsvereinbarung von SBB Infrastruktur vorfinanzierten Projektierungskosten für die KV-Umschlagsanlage im Limmattal muss SBB Cargo aufgrund der Sistierung des Projekts Gateway Limmattal an SBB Infrastruktur zurückerstatten. Diese Mittel können dann gestützt auf Artikel 26 der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2013-2016 für andere Projekte insbesondere der Substanzerhaltung eingesetzt werden. Eine Kostenteilung zwischen den für die Anpassungen im Rangierbahnhof und den für den Gateway eingesetzten Projektierungskosten wurde von den SBB bisher nicht vorgenommen.</p><p>4. Im Markt für Leistungen des KV herrscht intensiver Wettbewerb. Die verschiedenen Terminalbetreiber und Transportunternehmen stehen in einem direkten Konkurrenzverhältnis zueinander. Daher existieren zu jedem Projekt einer neuen KV-Umschlagsanlage kritische Stimmen oder Vorbehalte von einzelnen Marktteilnehmern.</p><p>Aus Sicht des Bundes ist eine breite Akzeptanz der Logistik- und Transportbranche für neue und leistungsfähige KV-Umschlagsanlagen von hoher Relevanz. Das BAV hat im Jahr 2013 mit der Terminalkonferenz eine erste Branchenabstimmung vorgenommen. Mit der vom Bundesrat am 30. April 2014 verabschiedeten Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes sieht der Bundesrat vor, einen institutionellen Planungsprozess für den Schienengüterverkehr einzuführen. Damit soll die zukünftige Entwicklung der verschiedenen Güterverkehrsanlagen in der Schweiz gesteuert werden. Die verschiedenen Branchenakteure können sich in diesen Prozess systematisch einbringen. Ein wichtiger Schwerpunkt wird die Frage der Notwendigkeit und Ausgestaltung von Standorten für den Umschlag des KV sein. Die Ergebnisse aus diesem Planungsprozess werden zukünftig in die Entscheidungen des BAV zu Mitfinanzierungsgesuchen für KV-Umschlagsanlagen einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus Antworten auf Vorstösse und aus den Medien wurde bekannt, dass der Bund bei der Subventionierung des Terminals Wiler/Utzenstorf rund 12 bis 14 Millionen Franken verloren hat. Kürzlich wurde bekannt, dass das "Monsterprojekt" Gateway Limmattal (SBB) in der Planungsphase abgebrochen wird. Es ist wohlbekannt, dass bei beiden Projekten von Experten eindringlich gewarnt wurde.</p><p>1. Werden beim Verlust in Wiler/Utzenstorf weitere Untersuchungen gemacht, und werden allenfalls Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>2. Welchen Betrag hat das Bundesamt für Verkehr an die Planung von Gateway Limmattal bezahlt?</p><p>3. Welche Kosten wurden vom staatlichen Regiebetrieb SBB für das Projekt Limmattal aufgewendet?</p><p>4. Warum wird der Rat von privaten Container- und Transportunternehmern jedes Mal ignoriert?</p>
    • Fehlinvestitionen in Bahncontainerterminals und in die Planung von neuen Terminals

Back to List