Sippo. Bundesgelder zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU?

ShortId
14.3642
Id
20143642
Updated
28.07.2023 06:48
Language
de
Title
Sippo. Bundesgelder zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU?
AdditionalIndexing
15;24;Klein- und mittleres Unternehmen;Wettbewerb;Wirtschaftsförderung;Einfuhrpolitik;Schweizerische Zentrale für Handelsförderung
1
  • L06K070103030501, Schweizerische Zentrale für Handelsförderung
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Swiss Import Promotion Programme (Sippo) ist ein Instrument der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des WBF/Seco. Rechtsgrundlage sind das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) und das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1). Ziel dieser Massnahmen ist es, ausgewählte Entwicklungs- und Transitionsländer bei deren Integration in die internationalen Märkte zu unterstützen und damit ihr wirtschaftliches Potenzial besser zu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Armut zu verringern. Die Umsetzung erfolgt durch den privaten Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem Seco.</p><p>1. Beim Importförderprogramm geht es darum, kleine und mittlere Unternehmen in den Partnerländern zu befähigen, Geschäftsbeziehungen mit Importeuren in der Schweiz und Europa zu etablieren. Dies soll dazu führen, dass Unternehmen in Partnerländern ihre wirtschaftliche Leistungskraft nachhaltig stärken können. Die Sippo-Massnahmen sind entlang dieser Zielsetzung auf signifikante entwicklungspolitische Effekte in den Partnerländern ausgerichtet; die Schweizer Handelsbilanz und den substanziellen Handelsbilanzüberschuss, den die Schweiz gegenüber diesen Ländern ausweist, beeinflussen sie jedoch kaum.</p><p>2. Die entwicklungspolitisch begründete Importförderung nimmt verschiedene Formen an und hat unterschiedliche Auswirkungen. Sie kann zum Beispiel schweizerischen Importeuren den Zugang zu Halb- und Fertigprodukten erleichtern, neue, ausgesuchte Einkaufsmärkte erschliessen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Sie kann aber auch zur Entstehung von neuen Märkten für innovative Produkte zum Beispiel im Lebensmittel- oder Textilbereich führen. Unterstützt durch die Aufbauarbeit von Sippo in den Partnerländern können sich schliesslich aber auch vertiefte, wechselseitige Geschäftsbeziehungen (Exporte und Investitionen) mit diesen Ländern entwickeln. Wie sich diese Massnahmen per saldo auf den schweizerischen Arbeitsmarkt auswirken, ist dabei schwer abzuschätzen. Angesichts der beschränkten und zielgerichteten Ausrichtung dieser Massnahmen dürften die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz jedoch sehr gering sein.</p><p>3. Die Erleichterung des Zugangs zu Fachmessen im In- und Ausland ist ein wichtiger Bestandteil des Programms. Sie soll es den Unternehmen ermöglichen, ihre Produkte vorzustellen und Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Unternehmen tragen immer einen beträchtlichen eigenen Anteil an den Kosten für die Teilnahme an solchen Messen. So bezahlen sie im Normalfall einen Beitrag zu den Standkosten sowie die Kosten der Anreise aus ihren Herkunftsländern. Zudem werden von S-GE auch Synergien zwischen diesem Mandat und dem Exportfördermandat genutzt, von denen auch Schweizer Firmen profitieren können.</p><p>4. Aufgrund einer gezielten Branchenauswahl kommt es kaum zur direkten Konkurrenzierung schweizerischer KMU. Die Unternehmen aus den Partnerländern können in der Regel nicht mit den schweizerischen KMU in ihren angestammten Bereichen konkurrieren. In vielen Fällen handelt es sich vielmehr um neue, charakteristische Produkte aus den Herkunftsländern (z. B. Tropenfrüchte oder exotische Gewürze), mit denen neue Märkte geschaffen werden. Die Gefahr einer Substitution des Konsums inländischer Produkte erachtet der Bundesrat als gering. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Belebung und Erweiterung bestehender Märkte, von denen letztlich auch die dynamischen und wettbewerbsorientierten schweizerischen KMU profitieren können. Das Programm wird unterstützt von einem Fachbeirat der Wirtschaft, der insbesondere auch Einfluss auf die Auswahl der Sektoren nimmt.</p><p>5. Die Leistungsvereinbarung mit S-GE für die Umsetzung des Swiss Import Promotion Programme läuft bis Ende 2015 und wird gegenwärtig um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert. Dies wird es ermöglichen, weitere Erfahrungen mit der neuen Leistungsvereinbarung zu sammeln und sodann das Programm und seine strategische Ausrichtung im Rahmen der Erarbeitung des neuen Rahmenkredits für die Internationale Zusammenarbeit zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist auch vorgesehen, das Programm im nächsten Jahr extern zu evaluieren, wobei auch die in der Interpellation aufgebrachten Fragen bezüglich der Wirkung auf die schweizerische Wirtschaft untersucht werden sollen. Dies bildet die Basis für die Beurteilung des Programms.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich bereits im Jahr 2005 in der Beantwortung der Interpellation Amstutz 05.3056 zu ähnlichen Fragen zum Swiss Import Promotion Programmme geäussert. Seither hat sich die Haltung des Bundesrates zu Sippo nicht grundsätzlich geändert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Bundesauftrag und mit Steuergeldern finanziert, fördert die Schweizer Standortpromotion "Switzerland Global Enterprise" (S-GE) die Bekanntheit des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland. Ziel ist es, zusammen mit den Kantonen qualitativ hochstehende, wertschöpfungsintensive Investitionen in die Schweiz zu holen.</p><p>Neben Exportförderungs- und Investitionshilfen betreibt S-GE auch ein Importförderprogramm (Sippo). Dabei werden ausländische Unternehmen in über 15 Ländern darin unterstützt, in die Schweiz zu exportieren und Marktanteile auf dem Schweizer Markt zu erobern. Dabei kommt es zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU, die durch die neuen ausländischen Mitbewerber aus ihrem heimischen Markt gedrängt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Unterstützung ausländischer Unternehmen erfolgt mit dem Argument, die Schweizer Handelsbilanz zu verbessern. Rechtfertigt dieses Argument die Konkurrenzierung von Schweizer KMU mit Steuergeldern?</p><p>2. Bestätigt er, dass Sippo zur Auslagerung von Schweizer Arbeitsplätzen ins Ausland führen kann - subventioniert durch Steuergelder der Schweizer Bevölkerung, welche ihre Arbeitsplätze verliert?</p><p>3. Sippo finanziert auch den Marktauftritt von konkurrierenden ausländischen Unternehmen (z. B. an Fachmessen im In- und Ausland). Schweizer Unternehmen im gleichen Markt, die vergleichbare Produkte herstellen, müssen ihren Messeauftritt selber bezahlen. Ist er sich dieser Marktverzerrung bewusst? Wie verhindert er, dass Sippo Schweizer Firmen am internationalen Markt benachteiligt?</p><p>4. S-GE begründet Sippo damit, bewusst Unternehmen und Produkte zu unterstützen, welche in der Schweiz nicht hergestellt würden. Ist er sich bewusst, dass dadurch inländische Anbieter wegsubstituiert werden können?</p><p>5. Welche Ziele verfolgt er in Bezug auf die Zukunft der Importförderung? Soll weiterhin mit Steuergeldern die ausländische Industrie unterstützt werden? Wie kommuniziert er die Auslagerung von Arbeitsplätzen gegenüber den Steuerzahlern in der Schweizer Bevölkerung?</p><p>6. Im Jahr 2005 hat sich der heutige Bundesrat Schneider-Ammann als Mitunterzeichner der Interpellation Amstutz 05.3056, "Sippo. Bundessubventionen für ausländische Konkurrenz?", noch kritisch zu Sippo gestellt. Steht er auch heute noch zu dieser Kritik?</p>
  • Sippo. Bundesgelder zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Swiss Import Promotion Programme (Sippo) ist ein Instrument der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des WBF/Seco. Rechtsgrundlage sind das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) und das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1). Ziel dieser Massnahmen ist es, ausgewählte Entwicklungs- und Transitionsländer bei deren Integration in die internationalen Märkte zu unterstützen und damit ihr wirtschaftliches Potenzial besser zu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Armut zu verringern. Die Umsetzung erfolgt durch den privaten Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem Seco.</p><p>1. Beim Importförderprogramm geht es darum, kleine und mittlere Unternehmen in den Partnerländern zu befähigen, Geschäftsbeziehungen mit Importeuren in der Schweiz und Europa zu etablieren. Dies soll dazu führen, dass Unternehmen in Partnerländern ihre wirtschaftliche Leistungskraft nachhaltig stärken können. Die Sippo-Massnahmen sind entlang dieser Zielsetzung auf signifikante entwicklungspolitische Effekte in den Partnerländern ausgerichtet; die Schweizer Handelsbilanz und den substanziellen Handelsbilanzüberschuss, den die Schweiz gegenüber diesen Ländern ausweist, beeinflussen sie jedoch kaum.</p><p>2. Die entwicklungspolitisch begründete Importförderung nimmt verschiedene Formen an und hat unterschiedliche Auswirkungen. Sie kann zum Beispiel schweizerischen Importeuren den Zugang zu Halb- und Fertigprodukten erleichtern, neue, ausgesuchte Einkaufsmärkte erschliessen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Sie kann aber auch zur Entstehung von neuen Märkten für innovative Produkte zum Beispiel im Lebensmittel- oder Textilbereich führen. Unterstützt durch die Aufbauarbeit von Sippo in den Partnerländern können sich schliesslich aber auch vertiefte, wechselseitige Geschäftsbeziehungen (Exporte und Investitionen) mit diesen Ländern entwickeln. Wie sich diese Massnahmen per saldo auf den schweizerischen Arbeitsmarkt auswirken, ist dabei schwer abzuschätzen. Angesichts der beschränkten und zielgerichteten Ausrichtung dieser Massnahmen dürften die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz jedoch sehr gering sein.</p><p>3. Die Erleichterung des Zugangs zu Fachmessen im In- und Ausland ist ein wichtiger Bestandteil des Programms. Sie soll es den Unternehmen ermöglichen, ihre Produkte vorzustellen und Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Unternehmen tragen immer einen beträchtlichen eigenen Anteil an den Kosten für die Teilnahme an solchen Messen. So bezahlen sie im Normalfall einen Beitrag zu den Standkosten sowie die Kosten der Anreise aus ihren Herkunftsländern. Zudem werden von S-GE auch Synergien zwischen diesem Mandat und dem Exportfördermandat genutzt, von denen auch Schweizer Firmen profitieren können.</p><p>4. Aufgrund einer gezielten Branchenauswahl kommt es kaum zur direkten Konkurrenzierung schweizerischer KMU. Die Unternehmen aus den Partnerländern können in der Regel nicht mit den schweizerischen KMU in ihren angestammten Bereichen konkurrieren. In vielen Fällen handelt es sich vielmehr um neue, charakteristische Produkte aus den Herkunftsländern (z. B. Tropenfrüchte oder exotische Gewürze), mit denen neue Märkte geschaffen werden. Die Gefahr einer Substitution des Konsums inländischer Produkte erachtet der Bundesrat als gering. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Belebung und Erweiterung bestehender Märkte, von denen letztlich auch die dynamischen und wettbewerbsorientierten schweizerischen KMU profitieren können. Das Programm wird unterstützt von einem Fachbeirat der Wirtschaft, der insbesondere auch Einfluss auf die Auswahl der Sektoren nimmt.</p><p>5. Die Leistungsvereinbarung mit S-GE für die Umsetzung des Swiss Import Promotion Programme läuft bis Ende 2015 und wird gegenwärtig um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert. Dies wird es ermöglichen, weitere Erfahrungen mit der neuen Leistungsvereinbarung zu sammeln und sodann das Programm und seine strategische Ausrichtung im Rahmen der Erarbeitung des neuen Rahmenkredits für die Internationale Zusammenarbeit zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist auch vorgesehen, das Programm im nächsten Jahr extern zu evaluieren, wobei auch die in der Interpellation aufgebrachten Fragen bezüglich der Wirkung auf die schweizerische Wirtschaft untersucht werden sollen. Dies bildet die Basis für die Beurteilung des Programms.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich bereits im Jahr 2005 in der Beantwortung der Interpellation Amstutz 05.3056 zu ähnlichen Fragen zum Swiss Import Promotion Programmme geäussert. Seither hat sich die Haltung des Bundesrates zu Sippo nicht grundsätzlich geändert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Bundesauftrag und mit Steuergeldern finanziert, fördert die Schweizer Standortpromotion "Switzerland Global Enterprise" (S-GE) die Bekanntheit des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland. Ziel ist es, zusammen mit den Kantonen qualitativ hochstehende, wertschöpfungsintensive Investitionen in die Schweiz zu holen.</p><p>Neben Exportförderungs- und Investitionshilfen betreibt S-GE auch ein Importförderprogramm (Sippo). Dabei werden ausländische Unternehmen in über 15 Ländern darin unterstützt, in die Schweiz zu exportieren und Marktanteile auf dem Schweizer Markt zu erobern. Dabei kommt es zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU, die durch die neuen ausländischen Mitbewerber aus ihrem heimischen Markt gedrängt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Unterstützung ausländischer Unternehmen erfolgt mit dem Argument, die Schweizer Handelsbilanz zu verbessern. Rechtfertigt dieses Argument die Konkurrenzierung von Schweizer KMU mit Steuergeldern?</p><p>2. Bestätigt er, dass Sippo zur Auslagerung von Schweizer Arbeitsplätzen ins Ausland führen kann - subventioniert durch Steuergelder der Schweizer Bevölkerung, welche ihre Arbeitsplätze verliert?</p><p>3. Sippo finanziert auch den Marktauftritt von konkurrierenden ausländischen Unternehmen (z. B. an Fachmessen im In- und Ausland). Schweizer Unternehmen im gleichen Markt, die vergleichbare Produkte herstellen, müssen ihren Messeauftritt selber bezahlen. Ist er sich dieser Marktverzerrung bewusst? Wie verhindert er, dass Sippo Schweizer Firmen am internationalen Markt benachteiligt?</p><p>4. S-GE begründet Sippo damit, bewusst Unternehmen und Produkte zu unterstützen, welche in der Schweiz nicht hergestellt würden. Ist er sich bewusst, dass dadurch inländische Anbieter wegsubstituiert werden können?</p><p>5. Welche Ziele verfolgt er in Bezug auf die Zukunft der Importförderung? Soll weiterhin mit Steuergeldern die ausländische Industrie unterstützt werden? Wie kommuniziert er die Auslagerung von Arbeitsplätzen gegenüber den Steuerzahlern in der Schweizer Bevölkerung?</p><p>6. Im Jahr 2005 hat sich der heutige Bundesrat Schneider-Ammann als Mitunterzeichner der Interpellation Amstutz 05.3056, "Sippo. Bundessubventionen für ausländische Konkurrenz?", noch kritisch zu Sippo gestellt. Steht er auch heute noch zu dieser Kritik?</p>
    • Sippo. Bundesgelder zur Konkurrenzierung von Schweizer KMU?

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