Cannabis. Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes

ShortId
14.3647
Id
20143647
Updated
14.11.2025 07:10
Language
de
Title
Cannabis. Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes
AdditionalIndexing
2841;Drogenpolitik;Drogenlegalisierung;weiche Droge;Sucht
1
  • L04K01010201, Sucht
  • L04K01050504, Drogenpolitik
  • L05K0105050402, Drogenlegalisierung
  • L07K01010201020102, weiche Droge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass in verschiedenen Schweizer Städten Möglichkeiten einer Cannabisregulierung geprüft werden mit dem Ziel, Erwachsenen den kontrollierten Zugang zu und den Konsum von Cannabis zu ermöglichen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist ihm aber nicht bekannt, dass in einer der Städte ein entsprechendes Projekt realisiert wurde, und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat keinen konkreten Antrag erhalten. Eine abschliessende Beurteilung der Vereinbarkeit eines solchen Projektes mit dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist nicht möglich, weil dem BAG lediglich eine Projektskizze einer Initiativgruppe von Genf vorliegt. Da es dabei jedoch wohl um Cannabiskonsum zu rekreativen Zwecken und nicht um medizinisch indizierten Cannabiskonsum geht, ist nach bisherigem Kenntnisstand eher davon auszugehen, dass das angedachte Projekt ohne Revision des geltenden BetmG nicht möglich wäre.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) hat u. a. den Auftrag, die nationalen und internationalen Entwicklungen im Suchtbereich zu beobachten und zu analysieren sowie Visionen und zukunftsorientierte Ideen für die schweizerische Suchtpolitik zu erarbeiten. Äusserungen von EKDF-Mitgliedern, wie sie in der Interpellation zitiert werden, entsprechen Expertenmeinungen und widerspiegeln nicht die Meinung des Bundesrates.</p><p>Anlässlich der Volksabstimmung über die Hanf-Initiative im Jahre 2008 wurde die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums von Volk und Ständen deutlich verworfen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat aktuell keinen Anlass, das Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel der Cannabislegalisierung zu revidieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einiger Zeit stellen verschiedene Bewegungen wie die Genfer Bürgerbewegung Mouvement citoyens genevois oder kommunale Behörden wie diejenigen in Bern, Zürich und Basel Überlegungen zu einer zukünftigen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums an. Neulich hat sich der Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen dafür ausgesprochen, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erlauben, Hanf anzupflanzen. Die Bestätigung hierfür liefert seine Aussage, dass das gegenwärtige absolute Verbot von Cannabis weiterhin unbefriedigend sei.</p><p>Der Titel eines Artikels, der in der schweizerischen medizinischen Fachzeitung "Revue médicale suisse" am 2. April 2014 erschienen ist, lautete: "Le cannabis ne doit plus être considéré comme une drogue douce" ("Cannabis soll nicht mehr als weiche Droge angesehen werden"). Dieser Artikel erinnert daran, dass THC Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen hervorruft und die exekutiven Funktionen beeinträchtigt.</p><p>Ein Chef der Kriminalpolizei befürwortete in der Zeitung "Le Matin dimanche" die Legalisierung des privaten Konsums.</p><p>Zurzeit findet sich im Betäubungsmittelgesetz jedoch keine Bestimmung, die eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ermöglichen würde.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgende Frage:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, jegliche Liberalisierung des Cannabiskonsums - unabhängig davon, welcher Art - abzulehnen, solange das Betäubungsmittelgesetz nicht geändert wird?</p>
  • Cannabis. Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass in verschiedenen Schweizer Städten Möglichkeiten einer Cannabisregulierung geprüft werden mit dem Ziel, Erwachsenen den kontrollierten Zugang zu und den Konsum von Cannabis zu ermöglichen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist ihm aber nicht bekannt, dass in einer der Städte ein entsprechendes Projekt realisiert wurde, und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat keinen konkreten Antrag erhalten. Eine abschliessende Beurteilung der Vereinbarkeit eines solchen Projektes mit dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) ist nicht möglich, weil dem BAG lediglich eine Projektskizze einer Initiativgruppe von Genf vorliegt. Da es dabei jedoch wohl um Cannabiskonsum zu rekreativen Zwecken und nicht um medizinisch indizierten Cannabiskonsum geht, ist nach bisherigem Kenntnisstand eher davon auszugehen, dass das angedachte Projekt ohne Revision des geltenden BetmG nicht möglich wäre.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) hat u. a. den Auftrag, die nationalen und internationalen Entwicklungen im Suchtbereich zu beobachten und zu analysieren sowie Visionen und zukunftsorientierte Ideen für die schweizerische Suchtpolitik zu erarbeiten. Äusserungen von EKDF-Mitgliedern, wie sie in der Interpellation zitiert werden, entsprechen Expertenmeinungen und widerspiegeln nicht die Meinung des Bundesrates.</p><p>Anlässlich der Volksabstimmung über die Hanf-Initiative im Jahre 2008 wurde die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums von Volk und Ständen deutlich verworfen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat aktuell keinen Anlass, das Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel der Cannabislegalisierung zu revidieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einiger Zeit stellen verschiedene Bewegungen wie die Genfer Bürgerbewegung Mouvement citoyens genevois oder kommunale Behörden wie diejenigen in Bern, Zürich und Basel Überlegungen zu einer zukünftigen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums an. Neulich hat sich der Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen dafür ausgesprochen, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erlauben, Hanf anzupflanzen. Die Bestätigung hierfür liefert seine Aussage, dass das gegenwärtige absolute Verbot von Cannabis weiterhin unbefriedigend sei.</p><p>Der Titel eines Artikels, der in der schweizerischen medizinischen Fachzeitung "Revue médicale suisse" am 2. April 2014 erschienen ist, lautete: "Le cannabis ne doit plus être considéré comme une drogue douce" ("Cannabis soll nicht mehr als weiche Droge angesehen werden"). Dieser Artikel erinnert daran, dass THC Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen hervorruft und die exekutiven Funktionen beeinträchtigt.</p><p>Ein Chef der Kriminalpolizei befürwortete in der Zeitung "Le Matin dimanche" die Legalisierung des privaten Konsums.</p><p>Zurzeit findet sich im Betäubungsmittelgesetz jedoch keine Bestimmung, die eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ermöglichen würde.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgende Frage:</p><p>Ist der Bundesrat bereit, jegliche Liberalisierung des Cannabiskonsums - unabhängig davon, welcher Art - abzulehnen, solange das Betäubungsmittelgesetz nicht geändert wird?</p>
    • Cannabis. Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes

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